Wir fordern, dass die Mittel aus dem Liquiditätspool nicht für die langfristige Finanzierung von Einrichtungen eingesetzt werden dürfen. Logisch, wenn es Kassenverstärkungskredite oder Überziehungskredite sind, kann man sich nicht jahrelang daraus finanzieren, sondern sich höchstens einmal kurzfristig daraus finanzieren.
Die entsprechende Beschlussempfehlung an den Haushalts- und Finanzausschuss lautet dann auch, dass die Landesregierung aufgefordert wird sicherzustellen, dass
die Teilnehmer am Liquiditätspool diesem nur in einem engen zeitlichen Rahmen Mittel entnehmen und für einen rechtzeitigen Ausgleich Sorge zu tragen haben. Wir sind sogar noch konkreter geworden. Wir haben den engen zeitlichen Rahmen – das sind alles Punkte des Beschlussvorschlags für das nächste Mal – gemäß § 18 Landeshaushaltsordnung definiert.
Enger kann man es nicht fassen. Dort steht nämlich schlicht und ergreifend drin, dass bis zum Juni des Folgejahres der Kredit abbezahlt sein muss. Dieser Beschluss ist in der Rechnungsprüfungskommission einstimmig gefasst worden.
Wir sind uns einig, dass wir eine entsprechende inhaltliche Festlegung haben wollen. Herr Steinbach, können Sie mir erklären, warum wir dann seitens des Hauses keine Zustimmung bekommen?
Ein zweiter Punkt: Es geht darum, dass der Kreditrahmen nach einheitlichen Kriterien festgelegt werden muss. Das ist eigentlich eine Banalität, das steht aber drin, weil es in der Vergangenheit nicht so gehandhabt worden ist.
Aber auch dort sind wir uns in der Rechnungsprüfungskommission einig, SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die Landesregierung wird aufgefordert, geeignete Kriterien für die Einräumung des Kreditrahmens zu entwickeln. Wunderbar, was wollen wir eigentlich mehr?
Ein dritter Punkt, nur beispielhaft herausgegriffen aus unserem Antrag: An die Vergabe von Krediten aus dem Liquiditätspool wollen wir die Vorlage von Liquiditätsplanungen seitens des Kreditnehmers knüpfen. Das ist eigentlich auch eine Selbstverständlichkeit. Ich möchte die Bank sehen, die jemandem Geld gibt, ohne dass dieser der Bank darlegt, welche langfristige Liquiditätsplanung er hat. Das steht da drin, weil es beim Liquiditätspool in der Vergangenheit nicht so gewesen ist, obwohl es so hätte sein müssen.
Was fordert die Rechnungsprüfungskommission? Wir fordern die Landesregierung einstimmig auf, auf die Vorlage von Liquiditätsplanungen an die Aufsichtsgremien der Gesellschaften und die Beteiligungserweiterung des Landes durch die Teilnehmer am Liquiditätspool hinzuwirken.
So könnte ich Punkt für Punkt aus unserem Antrag durchgehen. Dann frage ich mich, wenn wir uns einig sind, was bleibt denn dann noch? Warum können Sie
nicht die Größe aufbringen, einmal über Ihren Schatten zu springen und zu sagen, wir stimmen dem zu?
Herr Steinbach, da Sie das in der Rechnungsprüfungskommission angesprochen hatten: Der Antrag ist solange nicht erledigt – Sie hatten gesagt, wir könnten ihn ja zurückziehen, er wäre erledigt; Entschuldigung, es war im Haushalts- und Finanzausschuss –, solange das Gesetz nicht auf dem Tisch liegt.
Das ist eine ganz formale Sache. Wir als Parlament sind der Haushaltsgesetzgeber. Wir müssen ein Gesetz verabschieden. Solange dieses Gesetz nicht verabschiedet ist, liegt es nicht vor, und solange ist unser Antrag nicht erledigt.
Wir hatten einmal vereinbart, dass wir, wenn es um grundlegende Fragen der Haushaltspolitik geht, uns um Einstimmigkeit bemühen.
Wir haben in der Rechnungsprüfungskommission diese Einstimmigkeit. Deshalb würde ich Sie eindringlich bitten: Stimmen Sie dem Antrag der CDU-Fraktion zu. Herr Pörksen, das wäre ein gutes Zeichen für die Zusammenarbeit in Haushaltsfragen in der nächsten Legislaturperiode.
(Beifall der CDU – Frau Klöckner, CDU: Sehr gut! – Pörksen, SPD: Da müssen Sie schon früher aufstehen! – Baldauf, CDU: Wissen Sie überhaupt, was ein Liquiditätspool ist? – Pörksen, SPD: Sie?)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Schreiner, recht herzlichen Dank für die Begründung, die Sie eben geliefert haben, warum gerade Ihr Antrag hinfällig ist. Wenn man Ihrer Rede zuhört, kann man das direkt nachvollziehen.
Wenn man zu dem Thema „Liquiditätspool“ zurückkommt, dann ist das ein finanzwirtschaftliches Instrument, das – vorgeschlagen im Jahresbericht des Rechnungshofs 2001 – im Jahr 2002 auf den Weg gebracht wurde.
Seit etwa zehn Jahren ist das Instrument zugange. Es war also nicht so, dass das etwas Überraschendes ist.
(Bracht, CDU: Das, was der Rechnungshof vorgeschlagen hat, ist etwas anderes als das, was Sie jetzt machen!)
Jetzt kommen wir einmal zu dem Verfahren, wie es hier von Ihnen angesprochen wurde. Der Rechnungshof hat Vorschläge gemacht, nachdem er eine Prüfung des Liquiditätspools durchgeführt hat. Sie gehen, bevor die Rechnungsprüfungskommission überhaupt die Gelegenheit hat, das Thema zu beraten, hin und bringen das als Antrag ins Plenum. Das ist ein klares Abweichen von geübten parlamentarischen Verfahrenswegen.
An dieser Stelle blicken wir doch einmal weiter. Wo stehen wir zurzeit? Die Rechnungsprüfungskommission hat beraten, der Haushalts- und Finanzausschuss wird nächste Woche zu diesem Thema beraten. Er hat das noch gar nicht getan, und Sie wollen hier schon im Parlament das alles vorweg beschließen.
Vom Verfahrensschritt her steht das Parlament nach dem Haushalts- und Finanzausschuss als nächstes Entscheidungsgremium an. Ich nehme mit Freude zur Kenntnis, wie die Beratung abgelaufen ist. Sie haben es ja bestätigt. Mit großem Einvernehmen haben wir uns dort nach langer Diskussion geeinigt, dass wir sagen, wir müssen eine gesetzliche Regelung fortschreiben.
Es war interessant, wie die Diskussion inhaltlich gelaufen ist, aber wir waren an dem Punkt, wir wollen es gemeinsam fortschreiben.
Wir müssen eine Konkretisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen durchführen. Da sind wir uns einig. Die Regierung hat im Rahmen der Beratung der Rechnungsprüfungskommission als Unterausschuss des Haushalts- und Finanzausschusses vorgetragen, welche Vorstellungen sie dazu hat. Wir waren einvernehmlich der Auffassung, dass das der richtige Weg ist, den wir gehen sollten.
Insoweit ist dieser Weg, wie er hier mit diesem Antrag vorgeschlagen wurde, hinfällig. Ich kann mich nur wiederholen: Für Schaufensterreden ist hier im Parlament
Bei der flammenden Rede, die Herr Kollege Schreiner soeben zum Antrag der CDU zum Liquiditätspool gehalten hat, habe ich tatsächlich einen Moment gezögert, ob wir der CDU nicht doch zustimmen sollten, damit wir ihm den Gefallen tun, an diesem Punkt endlich einmal recht behalten zu haben. Aber er hat gleich wieder einen solchen Mythos aufgebaut, dass man ihm nicht zustimmen kann, den Mythos nämlich, der Politikverdrossenheit im Lande werde Vorschub geleistet, wenn wir Anträgen der CDU nicht zustimmen würden. – Mein lieber Herr Schreiner, da haben die Wählerinnen und Wähler am 27. März etwas ganz anderes gesagt, und es war ziemlich deutlich, was sie gesagt haben. Deswegen stimmen wir den Anträgen der CDU nicht zu.
Ich wollte auch noch etwas Sachliches und Fachliches sagen. Es hat nichts damit zu tun, dass der Antrag von der CDU kommt, sondern es hat etwas damit zu tun, dass er ein parlamentarisches Verfahren verletzt, das den Haushaltsgesetzgeber in einem Entlastungsverfahren sehr stark beeinträchtigt. Genau deswegen stimmen wir ihm nicht zu. Wir stimmen ihm auch deswegen nicht zu, weil Inhalte darin festgestellt sind, die nicht richtig sind. Genau deswegen stimmen wir nicht zu, und nicht deswegen, weil der Antrag von der CDU kommt, meine Damen und Herren.