Protocol of the Session on September 14, 2011

Sie wissen, dass es immer so durchdekliniert wird. Sie haben es wahrscheinlich als Parlamentarier schon einmal mitbekommen, dass die Gesetze auf diese Art und Weise durchnummeriert werden. Ich finde, eine etwas weniger billige, sondern eher sachorientierte Auseinandersetzung würde uns guttun. Die wichtige Frage für mich ist – diese habe ich mir die ganze Zeit gestellt; Herr Schreiner, Sie haben mich freundlicherweise vorgelassen, vielleicht auch, damit Sie mir, wenn Sie nach mir reden, die Frage beantworten können, die ich an die CDU stelle –, ob wir mit dem Gesetz zu viel oder zu wenig gespart haben. Das habe ich bis jetzt nicht kapiert. Machen wir zu viel oder zu wenig?

Die Antwort, wir führen eine Anhörung durch und schauen, was die Verbände sagen, ist schwierig. Die Verbände können Ihnen sagen, ob sie wollen, dass bei der Beihilfe 1 %, 1,5 % oder 2 % genommen werden. Die Verbände haben keine Verantwortung für den Landeshaushalt. Das ist in Ordnung. Das sind Gewerkschaften, die versuchen, die Interessen ihrer Mitglieder durchzusetzen.

Ich finde, deswegen macht Frau Lenz einen guten Job, wenn sie gestern Frau Klöckner zu einer Presseerklärung überredet hat und sie darauf festnagelte, dass das, was wir bei der Besoldungserhöhung machen, falsch ist. Frau Klöckner muss eine zweite Frage beantworten, nämlich wie dieser Haushalt konsolidiert werden muss. Wenn sie, um auf diese Verbandspressemitteilung zu kommen, dieses ausgeschlossen hat, muss ihre Fraktion erklären, ob Einsparungen im Dienstrecht notwendig sind, wenn ja, wo, wenn nein, weshalb nicht.

Auf diese Antworten warte ich noch immer und hoffe inständig auf Herrn Schreiner und die weiteren Beratungen im Ausschuss.

Danke schön.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Kollegen Schreiner das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Begründung der rot-grünen Landesregierung für dieses Gesetz ist die Konsolidierung. Ich möchte vor diesem Hintergrund Ihre Aufmerksamkeit auf die Seite 56 der Drucksache lenken, und zwar auf einen scheinbar harmlosen Satz. Darin geht es um die Änderung des Landesgesetzes über den Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung. Der Satz lautet: „Die Änderung des Gesetzes ermöglicht für den Landeshaushalt für die Haushaltsjahre ab 2012 Entnahmen zur Deckung der Versorgungsausgaben, um den zunehmenden Anstieg dieser Kosten in den kommenden Jahren abzufedern.“

Herr Minister Kühl, Sie werden deutlicher. Die 360 Millionen Euro, die in dieser sogenannten Kanther-Rücklage liegen, wollen Sie sukzessive bis 2020 zur Senkung der Nettokreditaufnahme dem Haushalt zuführen. Wenn man unterstellt, dass das jedes Jahr in gleichen Tranchen passiert, dann sind das immerhin 45 Millionen Euro jedes Jahr.

Das kritisiere ich. Ich kritisiere daran, dass Sie damit die Bürgerinnen und Bürger von Rheinland-Pfalz an der Nase herumführen. Sie verschleiern die zur Deckung des Defizits Ihrer Politik erforderliche Nettokreditaufnahme, indem Sie aus dieser Rücklage Geld zuführen.

Wenn Sie es in den Konsolidierungsplan einrechnen, dann konsolidieren Sie eben nicht, wie Sie uns glauben machen wollen, 220 Millionen Euro im Jahr, sondern nur – ich unterstelle 45 Millionen Euro im Jahr – 175 Millionen Euro Konsolidierungsbeitrag, immer unterstellt in gleichen Tranchen.

Wir haben in der Vergangenheit schon viel erlebt, was Rheinland-Pfalz mit Vermögen anstellt, wenn die Not groß ist. Der eine oder andere wird sich vielleicht noch daran erinnern, dass das Landeswohnungsbauvermögen schon schneller verramscht worden ist, als es erforderlich war. Als Stichwort nenne ich die Profit Link Perpetual. Das war eine dubiose Firma, die kurzfristig dem Landeshaushalt Geld zugeführt hat, um die Nettokreditaufnahme zu senken.

Es ist nicht nur so, dass Sie die Bürgerinnen und Bürger an der Nase herumführen. Sie führen vor allen Dingen die Beamtinnen und Beamten an der Nase herum. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieses Landes haben über Jahre für die sogenannte Kanther-Rücklage Verzicht geübt. Damit wurde ein echtes Vermögen gebildet.

Wenn ein Beamter in das Pensionsalter kommt, ist schlicht und ergreifend in der Rücklage, die einmal mit Geld, auf das er verzichtet hat, gebildet worden ist, nichts mehr drin. Es wird, wie es so schön heißt, früher eingesetzt werden – das ist wunderbar –, aber nicht für denjenigen, der entsprechend Verzicht geleistet hat und für den eine Versorgungsrücklage gebildet worden ist. Das heißt, wenn Sie konsolidieren, ist das wunderbar – dann haben Sie uns immer auf Ihrer Seite –, dann aber bitte richtig und ohne Taschenspielertricks.

(Hering, SPD: Wo denn? Nennen Sie doch einmal ein Beispiel!)

Konsolidierung steht bei diesem Gesetzentwurf bei dem Thema „Änderung des Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung“ und dem Thema „Kanther-Rücklage“ nur außen drauf. In Wahrheit ist es Ihr Versuch, die Not der Konsolidierung für die aktuelle Legislaturperiode möglichst klein zu halten und die Nettokreditaufnahme auf dem Papier zu senken. Das ist nicht das, was wir unter echter Einsicht in die Konsolidierungsbemühungen und Erfordernisse des Landes Rheinland-Pfalz verstehen.

(Pörksen, SPD: Das ist kein einziger Vorschlag!)

Das ist ein Grund mehr, weswegen wir in der Anhörung intensiv über die einzelnen Paragrafen des ersten Dienstrechtsänderungsgesetzes werden diskutieren müssen.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/281 – an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und den Rechtsausschuss zu überweisen.

(Bracht, CDU: Können wir den Innenausschuss noch mitberatend dazunehmen?)

Den Innenausschuss auch?

(Zurufe von der SPD: Nein!)

Wenn die SPD-Fraktion mit dem Vorschlag nicht einverstanden ist, dann hat sie mit den GRÜNEN die Mehrheit. Wer der Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und den Rechtsausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen! – Das ist einstimmig beschlossen.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Rechtsgrundlagen und wirtschaftlicher Einsatz des Liquiditätspools des Landes Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/212 –

dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses – Drucksache 16/285 –

Ich erteile dem Berichterstatter, Herrn Kollegen Ulrich Steinbach, von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

Durch Beschluss des Landtags vom 18. August 2011 ist der Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/212 – an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen worden.

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Antrag in seiner 3. Sitzung am 1. September 2011 beraten und folgende Beschlussempfehlung gefasst: Der Antrag wird abgelehnt.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Ich erteile Herrn Kollegen Schreiner von der CDUFraktion das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie haben es eben von Herrn Steinbach gehört. Der Antrag ist im Haushalts- und Finanzausschuss abgelehnt worden.

(Pörksen, SPD: Gott sei Dank!)

Seit 1997 – in diesem Jahr habe ich zum ersten Mal an diesem Pult eine Rede gehalten und meinen ersten CDU-Antrag begründet – gibt es Dinge, die sich in diesem Parlament leider nicht ändern. Damals wurde der Antrag der CDU, den ich begründet habe, natürlich auch von der SPD abgelehnt. Wenige Wochen später passierte das, was immer passiert. Dieses Mal wurde ein Antrag von der SPD-Fraktion eingebracht, der ein bisschen anders formuliert war, aber den gleichen Inhalt hatte.

Natürlich hat der Antrag dann seine Zustimmung gefunden.

Es war nicht die Größe da, nur weil die CDU ein bisschen schneller als die Regierungsfraktionen war, einem Antrag der Opposition zuzustimmen.

(Zuruf des Abg. Bracht, CDU)

Ich kann damit gut leben, aber mit Verlaub, Sie vergrößern damit die Politikverdrossenheit in Rheinland-Pfalz.

(Beifall der CDU – Pörksen, SPD: Welch große Worte!)

Ja; denn heute erleben wir genau das Gleiche, Herr Pörksen. Die CDU beantragt eine neue Rechtsgrundlage für den Liquiditätspool, der nicht von uns – Herr Pörksen, hier spielt die Musik –

(Pörksen, SPD: Im Gegensatz zu Ihnen höre ich aber zu!)

sondern unter Ingolf Deubel als schwarze Kasse verwendet wurde, um in der Schweiz von Urs Barandun zweifelhafte Gelder für den Nürburgring zu beschaffen. Das war der Anfang, dass wir uns mit diesem Thema beschäftigen mussten.

(Beifall der CDU)

Nun stelle ich in aller Vorsicht fest, wir haben ganz sachlich einen Antrag eingebracht. Wir haben uns bis auf diesen kleinen Seitenhieb, zu dem Sie mich eben animiert haben, sehr zurückhaltend über die Vorgeschichte des Liquiditätspool im Rahmen der Antragsberatungen geäußert. Nun stelle ich fest, dass wir uns inhaltlich überhaupt nicht mehr unterscheiden.

(Frau Klöckner, CDU: Ja!)

Was haben wir denn beantragt? Wir haben beantragt, dass wir eine gesetzliche Grundlage für den Liquiditätspool haben wollen. Das ist jetzt unstreitig. Es war zugegebenermaßen nicht immer so. Ich gehe zurück in die Vergangenheit. Als der Rechnungshof ein erstes Mal angefragt hat, was denn die Grundlage des Liquiditätspools sei, da hieß es, das sei Teil der allgemeinen Kassenbewirtschaftung der Landesregierung. Dafür brauche man keine gesetzliche Grundlage.

Als es eine Kleine Anfrage 2008 gab, gab es eine ähnliche Antwort. Aber aktuell ist die Landesregierung genau auf dem Punkt. Sie sagt, natürlich gebe es eine gesetzliche Grundlage. Darüber kann man streiten, aber die Landesregierung unterstellt, dass es eine solche über die entsprechenden Kassenkreditermächtigungen im Landeshaushaltsgesetz gibt.

Es ist unstreitig, dass wir eine gesetzliche Grundlage brauchen. Auch was in dieser gesetzlichen Grundlage steht, ist absolut unstreitig. Ich muss schon sagen, da bitte ich noch einmal, dass Sie sich unseren Text vornehmen und überlegen, über welche Fragen wir uns im Rahmen der Rechnungsprüfungskommission als Unterausschuss des Haushalts- und Finanzausschusses geeinigt haben, Fragen, über die wir in wenigen Wochen im Rahmen des Entlastungsverfahrens in diesem Parlament mit aller Wahrscheinlichkeit so beschließen werden.