Sie haben im Rechtsausschuss ausgeführt, dass Ermittlungen gegen den Veranstalter durchgeführt wurden. Sie haben erklärt, warum das nicht weitergelaufen ist.
Ich habe eine Frage, die ich im Rechtsausschuss auch gestellt habe. Es standen neben den Leuten, die die Plakate hochgehalten haben bzw. gerufen haben, auch Polizeibeamte. Dazu gibt es Filme, die man auf YouTube und anderen Medien nachschauen kann. Warum wurden denn da keine Personenfeststellungen gerade in diesem sensiblen Bereich vorgenommen? Haben Sie vor, zumindest jetzt noch dafür Sorge zu tragen, dass Videos ausgewertet werden, um festzustellen, wer es denn tatsächlich konkret gewesen sein kann?
Zunächst einmal hat es eine Dokumentation des Einsatzverlaufs der Demonstration am 18. Juli 2014 in Mainz anhand des polizeieigenen Dokumentationssystems, das es gibt, und parallel dazu eine Einsatzsteuerung mittels E-Post – das sind die Lagemeldungen – gegeben.
Es wurden von eingesetzten Kräften Einsatzberichte gefertigt. Die Einsatzkonzeption damals sah eine Filmaufzeichnung nur zum Zweck der Strafverfolgung vor. Während des Einsatzes wurden zur Visualisierung Übersichtsaufnahmen der Demonstrationen in die Befehlsstelle des Polizeiführers übertragen, aber aus datenschutzrechtlichen Gründen ohne Aufzeichnung. Das diente nur der Steuerung der Demonstration ad hoc.
Die von den Einsatzkräften festgestellten Transparente enthielten keine strafrechtlich relevanten Inhalte. Deswegen sind keine weiteren Maßnahmen erfolgt.
Wenn Sie auf YouTube hinweisen, dann sage ich, ja, nach Eingang der Anzeige von Herrn Dr. Gerster fand polizeilicherseits unter anderem eine umfangreiche Auswertung des Internets statt, was auch die Plattform YouTube beinhaltete, aber keineswegs ausschließlich. Es wurden die veröffentlichten Filmbeiträge der „Allgemeinen Zeitung“, des SWR im Internet und das übergebene Bildmaterial eines freien Journalisten gesichtet.
Die Staatsanwaltschaft Mainz hat das alles intensiv geprüft. Sie hat von der Durchführung darüber hinausgehender Ermittlungen wegen der aus Sicht der Staatsanwaltschaft fehlenden Strafbarkeit abgesehen.
Ich darf noch einmal darauf hinweisen, auch wenn das in diesem Zusammenhang schwerfällt: Das Bundesverfassungsgericht hat – da glaube ich auch zu Recht – im Hinblick auf die wertsetzende Bedeutung des Grundrechts der Meinungsfreiheit für die Konstituierung eines demokratischen Gemeinwesens gerade bei Äußerungen im Rahmen der öffentlichen und politischen Auseinandersetzung diese wertsetzende Bedeutung hervorgehoben, und zwar unabhängig von der Richtigkeit oder der Werthaftigkeit einer solchen Äußerung. Deswegen ist in der Abwägung eine Strafbarkeit nicht erkannt worden.
Im Übrigen fehlt es an einem Strafantrag, der erforderlich wäre. Deswegen ist das, was die Staatsanwaltschaft und die Polizei gemacht haben, völlig richtig gewesen.
Ich habe noch drei Wortmeldungen vorliegen, und zwar von Herrn Dr. Wilke, Herrn Pörksen und Frau Raue. Damit schließe ich die Frageliste.
Herr Minister, eben führten Sie aus, die Plakate, also auch das, das Hitler und den Ministerpräsidenten Netanjahu mit Adolf Hitler gleichgesetzt hat, hätten keine Strafbarkeit bedeutet. Das ist ein bisschen anders, als wie Sie es im Ausschuss erklärt haben. Dort ging es um die Frage der Zurechnung, dass man dem Versammlungsleiter nicht habe zurechnen können, dass er das billigend in Kauf genommen habe.
Meine Frage ist, dass ich zwei Äußerungen des Ministers gegeneinander stelle und von Ihm erklärt haben möchte – – –
Die Frage zielt darauf ab, ob es so ist, dass nach heutiger Auffassung von Ihnen, Herr Minister Robbers, dieses besagte Plakat gar keine Strafbarkeit darstellt.
Ich kann jetzt nicht aus dem Kopf sagen, ob das, was Sie berichten, was ich im Rechtsausschuss gesagt hätte, ganz konkret so richtig ist. Ich kann mich aber auf das beziehen, was ich nach meiner Kenntnis dort gesagt habe.
Die Beleidigung des israelischen Ministerpräsidenten durch das Plakat – ich möchte hier hinzufügen, die mögliche Beleidigung des israelischen Ministerpräsidenten durch das Plakat mit der Aufschrift, die ich bitte nicht wiederholen muss – ist nach Auffassung der Staatsanwaltschaft dem damals Beschuldigten, also dem Veranstalter, dem Leiter der Demonstration, nicht vorzuwerfen gewesen. Es ist schon unklar gewesen, ob ihm dieses Plakat tatsächlich bekannt gewesen ist. Das konnte man nicht sehen.
Unabhängig davon hat es an dem zur Verfolgung erforderlichen Strafantrag gefehlt. Diesen kann nur der israelische Ministerpräsident als Verletzter stellen. Das ist nach unserer Rechtslage so. Ich habe einige Sätze von denen wiederholt, die ich im Rechtsausschuss gesagt habe. Ich bitte um Nachsicht, wenn ich jetzt nicht noch einmal alles wiederhole. Ich glaube, es ist aber der Kern der Sache.
Es ist bei allen Polizeipräsidien des Landes nachgefragt worden. Dabei ist herausgekommen, dass 2014 keine weiteren Demonstrationen mit vergleichbaren Parolen vorgekommen sind. Aber nach meiner Kenntnis hat das Polizeipräsidium Koblenz darauf hingewiesen, dass es nach einer Kundgebung am 18. Juli 2014 in Koblenz einen Bericht in der „Rhein-Zeitung“ vom 30. Juli, wenn ich das richtig im Kopf habe, gegeben habe, wonach den Kundgebungsteilnehmern antisemitische Äußerungen zugeschrieben worden sind. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Koblenz ist daraufhin aufgrund der Darlegung einer Redakteurin einer Zeitung Strafanzeige wegen des Verdachts der Volksverhetzung nach § 130 Strafgesetzbuch erhoben worden. Die verantwortliche Redakteurin war nach der dann erfolgten Belehrung nach § 53 Strafprozessordnung über das Aussageverweigerungsrecht nicht bereit, an der Identifizierung möglicher Tatverdächtiger mitzuwirken.
Die Polizeibeamten, die bei dieser Veranstaltung eingesetzt worden sind, haben entgegen der Berichterstattung dieser Redakteurin keine antisemitischen Äußerungen wahrgenommen. Über den Ausgang des Verfahrens, das noch nicht abgeschlossen ist – die Ermittlungen gehen weiter –, liegen der Polizei bisher keine weiteren Erkenntnisse vor.
Vielen Dank. Herr Minister, Sie haben zur strafrechtlichen Bewertung der Aussagen einiges ausgeführt. Ich habe dazu zwei Nachfragen. Die eine ist folgende: Wenn man die Personalien der Einzelnen hätte feststellen können, hätte sich daraus eine andere strafrechtliche Beurteilung des Gesagten oder des mittels Plakaten Gezeigten ergeben?
Die zweite Frage: Wenn sich keine andere Beurteilung ergeben hätte und es hätte eingestellt werden müssen, wie würden Sie die damit verbundene Aussage politisch bewerten?
Ich habe meine Aufgaben als Professor an der Universität Trier vollständig aufgegeben. Es würde mir jetzt ein bisschen schwerfallen, alle Möglichkeiten durchzurechnen, die gegeben gewesen wären, wenn man dort hätte jemanden feststellen können.
Nach dem, was mir nach Feststellung der Ausgangslage vorliegt, ist in eine bestimmte Richtung ermittelt worden und nicht in eine andere Richtung. In dieser Richtung sind Ermittlungen gemacht worden. Die ergeben für diesen Fall, den Sie annehmen, nur zu einem Teil Relevantes. Wenn man einmal annehmen wollte, dass man den Träger des Plakates mit dem Hitlervergleich, der im Raum steht, festgestellt hätte, dann würde immer noch ein Strafantrag des israelischen Ministerpräsidenten erforderlich sein. Deswegen wäre in diesem Fall wahrscheinlich das Gleiche herausgekommen. Aber ich kann es nur mit einem Annäherungsmaßstab sagen. Ich kann nicht sagen, es wäre so oder anders. Mehr kann ich dazu nicht sagen.
Ich komme zur politischen Bewertung. Ich habe versucht, das in meiner allgemeinen Stellungnahme deutlich zu machen. Für mich ist die Rechtslage schwierig. Ich gestehe das ganz offen. Ich habe Schwierigkeiten damit, dass man Äußerungen dieser Art machen kann, ohne dass das Konsequenzen hätte.
Ich bin mir aber der Gefährlichkeit dieser Grenzen sehr bewusst. Wenn man etwas verbietet, das ich unerträg
lich finde, dann muss man auch etwas verbieten, das jemand anders unerträglich findet. Wenn wir in eine solche Spirale kommen, dass für jeden, der mit Mehrheit oder Minderheit etwas unerträglich findet, dies dann verboten wird, dann haben wir ganz schnell die Situation, dass keiner mehr irgendetwas sagen kann. Ich glaube, wir sollten kräftig genug sein, auch einmal schwierige und schwierigste Äußerungen schlicht zu ertragen.
Deswegen ist mein Wunsch, dass man sich zusammentut und sich alle zusammentun und sagen, wir brauchen eine Kultur der Anständigkeit, und dies verbreiten. Nicht mit den Mitteln des Strafrechts – das geht nur, wenn wirklich alles andere nicht mehr geht –, sondern mit dem Mittel der Erziehung – ich schaue auf die Schulen –, mit den Mitteln der Universitäten, mit den Mitteln, die auch wir hier in der Öffentlichkeit zur Verfügung haben. Ich glaube, das ist der richtigere Weg, als danach zu rufen, dass man irgendetwas bestrafen muss.
Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Daniel Köbler, Andreas Hartenfels und Ulrich Steinbach (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Dialog Industrieentwicklung: Dem Industriestandort Rheinland-Pfalz gemeinsam eine Perspektive geben – Nummer 3 der Drucksache 16/4383 – betreffend, auf.
1. Welche spezifische Zielsetzung verfolgt die Landesregierung mit dem „Dialog Industrieentwicklung Rheinland-Pfalz“?
2. Mit welchen Partnern hat die Landesregierung den „Dialog Industrieentwicklung Rheinland-Pfalz“ initiiert, geführt und umgesetzt?
3. Wie erfolgte die Erarbeitung des vorgelegten Berichts zum „Dialog Industrieentwicklung RheinlandPfalz“?
4. Auf welche prioritären Handlungsfelder haben sich die Partner der Initiative „Dialog Industrieentwicklung Rheinland-Pfalz“ zur Weiterentwicklung des Industriestandorts verständigt?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Industrie ist das Fundament der rheinland-pfälzischen Wirtschaft. Sie sorgt für Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung und damit auch für Wohlstand der Menschen in diesem Land. Die Industrie ist Impulsgeber und Motor für Innovationen, den Export und den Dienstleistungsbereich. Bundesweit zählt Rheinland-Pfalz mit einem Anteil des produzierenden Gewerbes von gut 35 % an der Bruttowertschöpfung damit zu den Spitzenreitern unter den Bundesländern und liegt deutlich über dem Bundesdurchschnitt.
Glücklicherweise ist die Industrie in der nationalen und in der internationalen wirtschaftspolitischen Diskussion in den vergangenen Jahren wieder verstärkt in den Fokus gerückt. Das macht eben auch ein Stück unserer Krisenresistenz aus. Vielleicht darf ich das einfach einmal mit zwei Begriffen kennzeichnen. Sie wissen, vor wenigen Jahren – es ist 15 Jahre her – hat man über die „new economy“, die Dienstleistungsbereiche, geredet, die sich ausschließlich mit Dienstleistungen, auch mit Finanzdienstleistungen und Versicherungsdienstleistungen, auseinandersetzen und hat diese als zukunftsweisende Bereiche für wirtschaftliche Tätigkeit gesehen. Heute stellen wir fest, dass die „old economy“, zu der sozusagen produzierendes Gewerbe und Industrie gehören, tatsächlich dafür sorgt, dass die Wirtschaft krisenresistent ist.