Protocol of the Session on November 19, 2014

Die KEF hatte dazu auch einen Sonderbericht gemacht. Die Spielräume bleiben begrenzt, auch wenn wir uns in dem Bereich gern bewegen wollen. Zu den ersten Schätzungen in diesem Sonderbericht nenne ich ein Beispiel: Eine Fernsehwerbungsreduzierung von 20 auf zehn Minuten würde rund 700 Millionen Euro kosten. Das bedeutete 43 Eurocent Rundfunkbeitrag. Eine Reduzierung im Hörfunk auf 60 Minuten würde zusätzlich rund 400 Millionen Euro kosten, also 23 Eurocent.

Man wird jetzt also die Evaluierung des Rundfunkbeitrags abwarten. Dazu wird noch der Beitrag 2014 mit einbezogen werden. Wir werden uns im nächsten Jahr darüber unterhalten und gleichzeitig die Aspekte zum Thema „Werbung“ wägen und dann einen neuen Vorschlag machen, was wir mit dem zweiten Schritt machen. Das hier ist die Umsetzung des ersten wichtigen Schritts, um den Beitragszahlern diesen Beitrag in Teilen wieder zurückzugeben.

Ich würde mich über eine Zustimmung zu diesem Gesetz freuen, natürlich nach Ausschussberatung.

Herzlichen Dank.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Herr Kollege Dr. Weiland hat für die CDU-Fraktion das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Normalerweise befassen wir uns hier in diesem Hause alle vier Jahre – sozusagen im KEF-Rhythmus – mit der Höhe der Rundfunkgebühr, die nun seit dem 1. Januar 2013 Rundfunkbeitrag heißt. Normalerweise kennt diese Befassung in diesem Hause und in den anderen Länderparlamenten auch nur eine Richtung, nämlich die Richtung „Erhöhung“.

Bei diesem Sechzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist das gleich doppelt anders. Zum einen liegt die letzte Rundfunkgebührenerhöhung zum Inkrafttreten des nun vorgelegten Staatsvertrags schon mehr als sechs Jahre zurück, zum anderen haben wir es – ich glaube, zum ersten Mal in der Geschichte des öffentlichrechtlichen Rundfunks überhaupt – mit einer Beitragssenkung zu tun.

Deshalb könnte man als Abgeordneter versucht sein, dafür zu plädieren, möglichst schnell zu beschließen, bevor am Ende noch jemand mit der Rechnung kommt, dass es sich bei der vorgeschlagenen Senkung vielleicht doch noch um einen Irrtum handelt. Aber das würde den hinter dieser Beitragssenkung stehenden Fakten und unserer Verantwortung gegenüber den mit dieser Entscheidung verbundenen weitreichenden Konsequenzen wirklich nicht gerecht.

Zunächst einmal bleibt festzustellen, dass es zu der vorgeschlagenen Beitragssenkung nur kommen konnte, weil das zum 1. Januar 2013 in Kraft getretene neue geräteunabhängige Beitragsmodell funktioniert, ein Beitragsmodell, das inzwischen auch von zwei Landesverfassungsgerichten, unter anderem dem rheinlandpfälzischen, bestätigt worden ist, und unter dem Stichwort „Beitragsgerechtigkeit“ der jahrelange Abwärtstrend gestoppt und eine Stabilisierung der Erträge zur Finan

zierung des wichtigen öffentlich-rechtlichen Auftrags erreicht werden konnte.

Ferner werden wir uns – die Ministerpräsidentin hat es eben angedeutet – sehr intensiv mit der Frage auseinanderzusetzen haben, welche Konsequenzen diese Beitragssenkung hat, welche Spielräume erstens für die Evaluation des Rundfunkbeitrags und zweitens für die angekündigte Reduzierung von Werbung und Sponsoring im öffentlich-rechtlichen Rundfunk nach der Beitragssenkung verbleiben.

Vor allem aber wird zu beobachten sein, ob tatsächlich zutrifft, was mir die damalige Chefin der Staatskanzlei, Frau Kraege, auf eine Kleine Anfrage im Februar 2014 geantwortet hat. Ich zitiere: „Die Höhe der von der KEF veranschlagten Mehreinnahmen erlaubt als ersten Schritt eine langfristige Beitragssenkung.“

Also nicht eine kurzfristige, sondern eine langfristige Beitragssenkung.

Denn – die Frage müssen wir vielleicht auch im Ausschuss noch einmal miteinander besprechen – wie stünden wir da, wenn der Rundfunkbeitrag zum 1. Januar 2015 gesenkt würde und wir nicht einmal zwei Jahre später auf Grundlage der neuen KEF-Empfehlung erneut einen Rundfunkänderungsstaatsvertrag auf dem Tisch hätten, der dann eine Erhöhung des Beitrags nach dem Motto „Rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln“ empfiehlt?

(Beifall der CDU)

Wir werden uns daher in den Ausschussberatungen intensiv mit diesen Fragen zu beschäftigen haben, zumal Frau Kraege in der Antwort auf schon erwähnte Kleine Anfrage auch angekündigt hatte, dass Anfang des Jahres 2015 – Sie, Frau Ministerpräsidentin, haben es eben hier noch einmal so gesagt – abschließende Zahlen auf dem Tisch liegen, auf deren Grundlage dann – ich zitiere noch einmal aus der Antwort – „eine Analyse des Anstaltsbedarfs im Verhältnis zu den Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag“ empfohlen werden kann.

So zieht eine vermeintlich einfach zu treffende Entscheidung, nämlich die Senkung des Rundfunkbeitrags, die man auch angenehm gegenüber den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern verkaufen kann, doch eine Reihe weiterer, sicher alles andere als einfach zu beantwortenden Fragen nach sich.

Deshalb glaube ich, ist es richtig, den vorgelegten Staatsvertrag in den Ausschuss zu verweisen, dort intensiv miteinander zu diskutieren, bevor er dann zur abschließenden Entscheidung wieder hier ins Hohe Haus kommt.

Danke schön.

(Beifall der CDU)

Das Wort hat Herr Kollege Haller für die SPD-Fraktion.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Dr. Weiland hat es ganz richtig ausgeführt. Es liegt nun schon fast zwei Jahre zurück, dass die bisherige Rundfunkgebühr durch den Rundfunkbeitrag abgelöst wurde. Mir ist der Blick zurück auch wichtig. Wir haben mit dem Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag die Finanzierung unseres öffentlich-rechtlichen Systems auf komplett neue Beine gestellt, und das in einer schwierigen Gemengelage. Wir hatten auf der einen Seite natürlich die zurückgehenden Gebühren, die Problematik, dass die Kontrolle der Gebührenzahlungen schwierig war. Die gesellschaftliche Akzeptanz – ich sage nur: GEZ – war sehr schwierig, der demografische Wandel, dann natürlich auch die Frage der Gebührengerechtigkeit und viele Ausnahmetatbestände. Das alles hat schließlich die Politik zu dem richtigen Punkt geführt: Wir müssen uns Gedanken machen, wie wir dieses System zukunftsfähig dauerhaft aufstellen können.

Es waren intensive und gute Diskussionen. Ich möchte an der Stelle noch einmal sagen, dass Grundlage dieser Diskussion das Gutachten von Professor Paul Kirchhof war, der damit ein Meisterstück abgeliefert hat. Das kann man nicht anders sagen.

(Beifall bei der SPD – Zuruf aus dem Hause)

Professor aus Heidelberg. Sehr richtig.

Wir hatten bei der Diskussion des Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags natürlich auch Erwartungshaltungen diskutiert, eventuelle Spielräume, die sich dadurch ergeben. Ich muss sagen, wir haben bisher im Land Rheinland-Pfalz alle miteinander sehr vorsichtig diskutiert. Es war der richtige Weg, weil – wie sich jetzt zeigt – die Mehreinnahmen da sind. Aber dennoch muss ich sagen, sie gestalten sich übersichtlich. Sie sind spürbar. Das ist wichtig, das war auch die Zielsetzung. Dennoch fallen keine großen Geldberge an, auch wenn es in der breiten Öffentlichkeit von interessierter Seite anders dargestellt wurde. Ich erinnere mich noch an die „BILD-Zeitung“, die Wutwelle, 1,1 Milliarden mehr für die Öffentlich-Rechtlichen. Es wurde immer vergessen, noch einmal zu sagen, dass das natürlich für den kompletten Gebührenzeitraum gilt. Wenn man das dann herunterrechnet, ist es wirklich eine übersichtliche Summe.

Wir haben im Vergleich 2012/2013 eine Steigerung von 7,49 Milliarden auf 7,68 Milliarden Euro. Es ist eine prozentuale Steigerung von 2,5 %. Wenn man die Inflation etc. hinzurechnet, ist es vertretbar. Entscheidend ist, dass der Trend der zurückgehenden Gebühren, der Beiträge, jetzt gestoppt wurde.

Ich glaube, das ist das, was wir gut gemeinsam hinbekommen haben in einer – wie gesagt – schwierigen Gemengelage.

Heute diskutieren wir im Rahmen des 16. Rundfunkänderungsstaatsvertrags die Absenkung um 48 Cent pro Monat. Ich bin froh, dass die Ministerpräsidentin und die Ministerpräsidenten nicht der KEF-Empfehlung aus dem 59. Bericht gefolgt sind, um 73 Cent abzusenken.

Wir sollten uns Spielräume erhalten, die wir bei der Evaluation brauchen werden. Ich gebe Herrn Kollegen Dr. Weiland uneingeschränkt recht, nichts wäre peinlicher, als wenn wir nach 2016 gleich wieder an der großen Preisspirale drehen müssten. Das würde niemand verstehen, und das würde uns auch nicht gut zu Gesicht stehen.

Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss, wie es weitergeht.

Die Werbefreiheit hat Frau Ministerpräsidentin gerade noch einmal andiskutiert. Ich persönlich sehe da immer positive Seiten, aber auch Dinge, die schmerzen.

Ich freue mich auf die Diskussionen im Ausschuss. Wir werden heute entsprechend zustimmen.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Zurufe von der SPD: Bravo!)

Herr Kollege Dr. Braun hat das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bei einem Medienthema, das wir oft im Konsens diskutieren, ist es immer schwierig, als Dritter zu reden. Ich werde mich in vielen Punkten den ersten beiden Rednern anschließen.

Die Senkung, wenn das bundesweit durchaus verschieden diskutiert wurde, auch bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, halte ich für richtig, weil wir zeigen müssen, dass das Sparen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ernst gemeint ist. Deswegen ist die Senkung um 48 Eurocent und nicht um 73 Eurocent der richtige Schritt, damit wir später noch den entsprechenden Spielraum haben.

Wir haben einiges vor mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Wir wollen ihn nicht kaputtsparen, sondern wir wollen sparen und die Gebührenzahlerinnen und -zahler entlasten.

Was wir noch mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk vorhaben, ist uns sehr wichtig, damit wir im Ausschuss

diskutieren und in der Evaluierung klarmachen, wo wir noch einmal nachsteuern müssen. Es gibt bestimmt den einen oder anderen Bereich. Jeder von uns bekommt sehr viele Petitionen und Zuschriften, dass die Menschen betroffen sind, die es für ungerecht halten, dass sie zahlen müssen. Das ist immer so. Aber in dem Fall muss es aber noch einmal evaluiert werden. Das ist der eine Punkt.

Das Zweite ist, das Online-Jugendangebot, auf das man sich jetzt geeinigt hat, muss bezahlbar sein. Deswegen brauchen wir die Einnahmen.

Ich glaube, auf der dritten Forderung sollte man auf jeden Fall bestehen, nämlich dass wir die Barrierefreiheit im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ausbauen. Es ist ganz wichtig, dass alle die zahlen, teilnehmen können. Da der Kreis der Zahlerinnen und Zahler ausgeweitet wurde, ist es wichtig, dass die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausgeweitet wird.

Das sind die Säulen, auf denen wir sehen, dass die gemäßigte Absenkung, die vorgeschlagen wurde, mitgetragen werden kann.

Wir hoffen, dass das, was beschlossen ist, auch beim Online-Angebot für die Jugend schnell umgesetzt werden kann. Wir hoffen, dass die KEF den nächsten Vorschlag so unterbreitet, dass wir mit dem jetzigen Rundfunkgebührenaufkommen weiterleben können, es nicht wieder steigern müssen. Dies wäre eine langfristige und planbare Perspektive. Deswegen freuen wir uns, dass sich der vernünftige Vorschlag durchgesetzt hat.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, es gibt einen Überweisungsvorschlag an den Ausschuss für Medien und Netzpolitik – federführend – und an den Rechtsausschuss. Gibt es dagegen Bedenken? – Ich sehe keine.

Wir sind am Ende unserer Tagesordnung von heute angelangt. Ich darf Sie für morgen früh um 09:30 Uhr in diesem Hohen Hause wieder begrüßen.

E n d e d e r S i t z u n g: 17:26 Uhr.