Protocol of the Session on October 15, 2014

Zunächst einmal ist 1994 die Regionalisierung entschieden worden. Der Bund hat die Aufgaben auf die Länder übertragen. Es ist Konsens bei allen Ländern, dass der

Bund, insbesondere der Bundesfinanzminister, sich in dieser Finanzierungsfrage nicht aus der Verantwortung zurückziehen kann. Er darf die Finanzierung des Nahverkehrs nicht mit anderen originären Länderaufgaben im Rahmen des Bund-Länder-Finanzausgleichs verrechnen bzw. vermischen. Die Gefahr droht, dass die Mittel dann für den Nahverkehr in den Ländern nicht mehr ausreichen.

Das Bundesfinanzministerium hat natürlich das Interesse, dass die Regionalisierungsmittel in der großen Diskussion über den Finanzausgleich möglicherweise untergehen, damit der von den Ländern einstimmig geforderte Betrag nicht in die Zahlungsverpflichtung kommt.

Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Licht.

Herr Staatssekretär, angesichts der Tatsache, dass man sich in dieser Länderkonferenz zumindest auf diesen Zeitraum einigen konnte, und in Bezug auf das Gutachten, das Sie erwähnt haben, in dem es am Schluss um einen Verteilungsschlüssel von 8,5 Milliarden Euro geht, der in diesem Zeitraum erzielt werden soll, frage ich: Können Sie darüber berichten, in welchen Schritten man sich darauf einigen konnte?

Es gibt sogenannte Mehrbedarfsländer. Diese bezeichnen sich so. Das hat mit dem Ausbau des ÖPNV zu tun. Ich will an dieser Stelle noch einmal deutlich sagen, das, was Rheinland-Pfalz bisher in den 20 Jahren geleistet hat, wird bundesweit hoch anerkannt. Das drückt sich auch in dem anerkannten Schlüssel für RheinlandPfalz aus. Diese Mehrbedarfsländer fordern natürlich eine zügige Anpassung dieser Mittelausstattung. Deswegen ist vorgesehen, bis 2019 die ersten 50 % der Schlüsselanpassung erreicht zu haben und dann entschieden auf den Zielschlüssel 2030 hinzuarbeiten.

Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Hüttner.

Herr Staatssekretär, welche Haltung haben die Verkehrsunternehmen zu diesem gefundenen Kompromiss?

Ich habe eine aktuelle Pressemitteilung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen und der Bundesarbeitsgemeinschaft Schienenpersonennahverkehr dabei. Wenn Sie erlauben, will ich kurz daraus zitieren.

Sie sagen erstens, es ist ein wegweisender Kompromiss zur zukünftigen Verteilung der Regionalisierungsmittel, den die Länder gefunden haben.

Die zweite Aussage ist, es muss alles darangesetzt werden, den Kompromiss in der geschlossenen Fassung umzusetzen.

Drittens ist abschließend auf eine schnelle Umsetzung dieses Kompromisses zu drängen. Eine Einbeziehung der Revision des Regionalisierungsgesetzes in die Bund-Länder-Finanzausgleichsgespräche ist im Interesse des Schienenpersonennahverkehrs und des öffentlichen Personennahverkehrs und deren Millionen Kunden abzulehnen.

Also die Verkehrsunternehmen stehen in dieser Frage voll auf der Seite der Länder.

Eine Zusatzfrage von Frau Kollegin Blatzheim-Roegler.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Staatssekretär, welche konkreten Auswirkungen sind für die Fahrgäste im Schienenpersonennahverkehr in Rheinland-Pfalz zu erwarten, sollte der Länder-Kompromiss nicht zur Umsetzung kommen?

Das würde bedeuten, dass wir, wenn wir die Mittel nicht zur Verfügung haben, über Angebotsreduzierungen diskutieren müssen. Das bedeutet Ausdünnung des Angebots, es bedeutet möglicherweise Abbestellung von Zugleistungen. In welcher Größenordnung, ist dann zu entscheiden, wie letztendlich die Verhandlungen ausgehen.

Auch das Thema Ausbau des Rheinland-Pfalz-Takts, bei dem wir in dieser Hinsicht viel mehr Angebote liefern wollen, wäre damit gefährdet. Insoweit müssen wir alles dafür tun, dass das, was aus dem Gutachten für die Länder heraus als Ergebnis steht, erreicht wird.

Eine Zusatzfrage von Frau Kollegin Nabinger.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Staatssekretär, nach dem Rückzug der Deutschen Bahn aus dem Fernverkehr nach Trier zum kommenden Fahrplanwechsel sorgt der Bund möglicherweise auch für eine Ausdünnung der Nahverkehrsfahrpläne der Bundesländer.

Wie sollen die Klimaziele der Bundesregierung umgesetzt werden, wenn der Bund das umwelt- und klimafreundliche Verkehrsmittel Bahn finanziell weiter so ausbluten lässt?

In Ihrer Frage liegt schon ein Teil der Antwort. Wenn wir diese Mittelausstattung nicht bekommen, werden wir gewisse Klimaziele bewusst nicht erreichen können, und die Angebote, mehr auf die Schiene zu bringen, werden sich dadurch verringern. Insoweit muss es klares und deutliches Ziel sein, das in einer großen Einigkeit der Bundesländer in der Bundesrepublik Deutschland besteht, diese Mehrausstattung auch zu bekommen, zu der sich letztendlich der Bund im Rahmen der Übertragung der Regionalisierungsaufgabe 1994 verpflichtet hat. Also mehr Mittel, um somit den Zielen entgegenzukommen bzw. sie erreichen zu können.

Eine Zusatzfrage von Frau Kollegin Müller-Orth.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Sehr geehrter Herr Staatssekretär, welche konkreten Auswirkungen sind für die rheinland-pfälzischen Bürgerinnen und Bürger zu erwarten, sollte die Blockade des Bundesfinanzministers für eine auskömmliche Nahverkehrsfinanzierung zum Tragen kommen?

Das würde bedeuten, dass wir das nicht mehr bedienen können, was sich als Nachfrage in der Vergangenheit entwickelt hat. Wenn wir einmal schauen, was sich seit der Regionalisierung in Rheinland-Pfalz an Steigerungszahlen ergibt, dass wir nämlich die Angebote um 50 % gesteigert haben, die Nachfrage bis zu 100 % gewachsen ist und wir die Ziele haben, noch mehr Leistung 2015 in den Rheinland-Pfalz-Takt hinzubekommen, würde das bedeuten, dass wir diese Ziele nicht erreichen können. Also nochmals, Ausdünnung von Angeboten, möglicherweise Abbestellung von Zugleistungen.

Eine zweite Zusatzfrage des Herrn Kollegen Licht.

Herr Staatssekretär, Sie haben die Summe der Mittel genannt, 382 Millionen Euro in 2014. Mit dem Ziel würden es dann 445 Millionen Euro ausmachen. Von daher ist die angekündigte Bundesratsinitiative durchaus von mir, von der CDU-Fraktion im Land Rheinland-Pfalz zu begrüßen. Wie weit haben Sie sich mit den Ländern

abgestimmt, und wie soll diese Bundesratsinitiative schon jetzt abgestimmt aussehen?

Es war ein durchaus schwieriger Weg, ein Ergebnis am 1. und 2. Oktober in Kiel zu erreichen, weil die Ausgangssituationen unterschiedlich waren, mehr Erwartungen von Ländern, gerade bevölkerungsreichen Ländern, die im Ausbau des ÖPNV hinter Rheinland-Pfalz zurückliegen und entsprechend mehr Bedarf haben. Um das auf einer Ebene zusammenzubekommen, war letztendlich die Mittelverteilung entscheidend.

Wir haben uns auf eine gewisse Schlüsselverteilung geeinigt. Es drohte der Königsteiner Schlüssel. Wir wären weit hinter den Anteil des Landes Rheinland-Pfalz zurückgefallen, was wir heute bekämen. Das Land Rheinland-Pfalz ist im Schlüssel aufgrund seiner guten Ausbausituation des ÖPNV auf Status quo anerkannt und kann dafür auch nicht bestraft werden. Insoweit war es wichtig, diesen Schlüssel zu finden, sich zu einigen. Das haben wir getan.

Die Deutlichkeit, wie diese Länder gemeinsam in diesem Kompromiss zu dieser Frage stehen, ist ein 16:0Beschluss. Wir werden diesen 16:0-Beschluss – auch das ist beschlossene Sache – in die Ministerpräsidentenkonferenz hineingeben, weil wir denken, dass die Ministerpräsidentenkonferenz auch auf dem Weg zu einem 16:0-Beschluss gegenüber dem Bundesfinanzminister deutlich machen muss, dass das, was 1994 den Ländern zugesagt worden ist – eine ordnungsgemäße Finanzausstattung –, dann auch im Zuge der Entwicklung erfolgt.

Also ich konstatiere, ein hartes Ringen aus unterschiedlicher Sicht, aber große Einigkeit in der Zielfrage, in der Definition, was die Schlüsselaufteilung, den Mittelbedarf, die Dynamisierung und die jährliche Mindeststeigerung von 1,25 % betrifft. Klar und deutlich Einigkeit.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

(Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hedi Thelen und Gabriele Wieland (CDU), Ausschreibung der Landesberatungsstelle für die neue ESF-Förderperiode 2014 bis 2020 – Nummer 2 der Drucksache 16/4070 – betreffend, auf.

Frau Abgeordnete Thelen hat schon angezeigt, dass sie vortragen wird. – Bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident, zunächst die Frage, ob ich die Zwischenerläuterung vor der Frage 4 mit vorlesen darf oder nicht.

Meine Damen und Herren, wenn solche Wünsche – sie sind vorhin schon einmal geäußert worden – bestehen, dann muss man das vor der Sitzung miteinander absprechen – das haben wir nicht getan –, sonst muss ich dafür ein Votum des Plenums einberufen.

Wenn die Damen und Herren Geschäftsführer das Verfahren bis heute noch nicht begriffen haben, dann werden Sie es jetzt begriffen haben.

(Frau Klöckner, CDU: Was soll das denn?)

Das soll heißen, dass wir Regeln haben.

(Frau Thelen, CDU: Ich habe nur eine einfache Frage gestellt!)

Es wird nicht zugelassen.

Gut, Danke für die einfache Antwort.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie ist der Stand des Vergabeverfahrens für die landesweite Beratungsstelle?

2. Sollte kein Vergabeverfahren eingeleitet worden sein, welches sind die Gründe dafür?

3. Wie stellt die Landesregierung in dem Verfahren einen fairen Wettbewerb sicher, zumal Schneider Organisationsberatung bereits mit dem Aufrufverfahren für die ESF-Projekte in der neuen Förderperiode befasst war?

4. Wie begründet die Landesregierung vor diesem Hintergrund das mit Schneider Organisationsberatung praktizierte Verhältnis?

Herr Minister Schweitzer, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die mündliche Anfrage der Abgeordneten Hedi Thelen und Gabriele Wieland beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: