Protocol of the Session on September 25, 2014

Ich kann es Ihnen mit Zahlen nicht darstellen, weil ich sie nicht auswendig gelernt habe. Ich weiß aber relativ sicher, dass es uns in allen Jahren, in denen wir die Schuldenbremse und den linearen Abbaupfad einhalten müssen, gelungen ist, eine Sollveranschlagung im Haushalt zu machen, die niedriger als das ist, was wir nach der Schuldenbremse hätten machen müssen. Ich glaube, es ist uns in all den Jahren gelungen, das IstErgebnis des Haushalts, nachdem der Haushalt vollzogen war, noch ein Stück weit besser zu machen als die ohnehin schon ehrgeizige Sollveranschlagung.

Es wird rein rechnerisch nach 2020 irgendwann nicht mehr möglich sein, dass man diese Differenzen erzeugt. Wenn das Delta immer kleiner wird, kann man solche

Unterschiede nicht mehr vollziehen. Es hilft uns natürlich ungemein auf den Weg Richtung 2020, weil wir nur noch eine kleinere Hürde bewältigen müssen, als das im Jahr 2011 zunächst ausgesehen hatte.

Ich stelle fest, die Anfrage ist beantwortet.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Andreas Hartenfels, Anna Neuhof und Dietmar Johnen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Deutscher Naturschutztag in Mainz – Nummer 3 der Drucksache 16/3984 – betreffend, auf.

Wer trägt vor? – Herr Hartenfels.

Wir fragen vor dem Hintergrund des Deutschen Naturschutztages in Mainz die Landesregierung:

1. Was sind die wesentlichen Ergebnisse des 32. Deutschen Naturschutztages in Mainz?

2. Welche Handlungsfelder können als besondere Herausforderung für die konkrete Ausgestaltung des Natur- und Artenschutzes in Rheinland-Pfalz identifiziert werden?

3. Welchen besonderen Beitrag kann der in der Umsetzung befindliche Nationalpark Hunsrück-Hochwald leisten, um den Natur- und Artenschutz in RheinlandPfalz weiterzuentwickeln?

4. Wie können die Bemühungen um eine konsequente Sicherung der biologischen Vielfalt verstärkt werden, insbesondere vor dem Hintergrund der Ziele der CBD (Übereinkommen über die biologische Vielfalt), der EU-Strategie und der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt?

Für die Landesregierung antwortet Frau Staatsministerin Höfken.

Herr Präsident, verehrte Damen und Herren! Zu Frage 1: Der Naturschutztag stand unter dem Motto „Verantwortung für die Zukunft – Naturschutz im Spannungsfeld gesellschaftlicher Interessen“ und hat mit einer Mainzer Erklärung abgeschlossen. Das ist ein sehr interessantes Thema. Es ist ähnlich wie beim Deutschen Bauerntag.

In einer Vielzahl von Foren und Fachvorträgen wurde das Verhältnis des Naturschutzes zu anderen Landnut

zungen betrachtet. Im Grundtenor wurde unterstrichen, dass in einer pluralistischen Demokratie, wie wir sie haben, ein offener Dialog und eine breite Beteiligung nötig sind.

Eine zentrale Forderung war das Thema „Den Flüssen mehr Raum geben“, das auf den vorbeugenden Hochwasserschutz und die natürliche Auenentwicklung abzielte. Ein weiteres herausragendes Thema des Deutschen Naturschutztages war die naturschutzgerechte Ausgestaltung der Energiewende. Hier gibt es eine wichtige Forderung des Deutschen Naturschutztages, die auf der Bundesebene auch zu diskutieren ist, nämlich dass sich das neue, auf der Bundesebene einzurichtende Kompetenzzentrum „Naturschutz und Energiewende“ auch mit den Naturauswirkungen der konventionellen Energie, unter anderem der Braunkohle und des Frackings, befassen soll.

Ein konsequenter Artenschutz und die Verbesserung der Datengrundlagen im Naturschutz wurden von den Teilnehmern ebenso verlangt wie die Auflage eines nationalen Schutzgebietsprogramms. Einen großen Stellenwert hatte auch das Thema Landnutzung eingenommen. Auch Frau Hendricks, die Bundesministerin, hat sehr auf diesen Aspekt abgezielt. Hier geht es um die wirksamen Beiträge einer multifunktionalen Landwirtschaft zur Sicherung der biologischen Vielfalt. Auch die Kommunen sollen hier einbezogen werden.

Zu Frage 2: Eine besondere Herausforderung ist die Umsetzung der nationalen Biodiversitätsstrategie, das heißt insbesondere die Bereitstellung von ausreichend großen Prozessschutzflächen, eines funktionierenden Biotopverbunds und der Grünlanderhaltung, Reaktivierung der Auen – hier auch ein besonderer Aspekt –, Ausweisung der Gewässerrandstreifen und damit die Erhaltung eines der artenreichsten Lebensräume Mitteleuropas und gleichzeitig der Hochwasservorsorge.

Ein Schlüssel zur Erreichung des Ziels liegt auch in der Überwindung der Flächenkonkurrenz mit den bestehenden Nutzungen, das heißt auch hier die Förderung und Entwicklung hochwasserangepasster Formen der Landwirtschaft, z. B. methodische Ansätze extensiver Beweidungen, die sich als besonders wirksam zur Förderung der Biodiversität erwiesen haben und die natürliche Dynamik der Aue positiv beeinflussen.

Auch im Rahmen der Energiewende ging es um diese Nutzungskonkurrenzen. Hier geht es um den Fokus auf die windkraftsensiblen Arten. Aber es geht nicht einfach nur um Abstandsregeln oder sogar Ausschlussflächen, sondern es geht darum, dass funktionale Bezüge zwischen den Anlagen und den betroffenen Arten betrachtet werden und durch die Ausgestaltung und den Betrieb der Anlagen Konfliktvermeidung im Vordergrund steht. Dazu gehört auch die wissenschaftliche Begleitung der Anlagenauswirkung durch ein Monitoring unter artenschutzfachlichen Gesichtspunkten.

Bei artenreichem Grünland steht in der Fortführung des Biotopkatasters die besondere Berücksichtigung von Wiesen und Weiden im Vordergrund. Es spielte auch eine große Rolle, dass im Landschaftsinformationssystem von allen Bundesländern die entsprechenden Daten

eingestellt werden. Wir sind auf dem Naturschutztag gelobt worden, dass wir hier schon relativ weit sind, aber bundesweit gibt es insgesamt noch Defizite.

Eine besondere Rolle hat natürlich auch der Nationalpark Hunsrück-Hochwald gespielt. Wir sind sehr unterstützt worden in dem Beteiligungsansatz, den wir gewählt haben. Auch das spielt im weiteren Verlauf noch eine Rolle.

Jetzt zum Nationalpark selbst; Sie haben danach gefragt. Das ist natürlich unsere Umsetzung der nationalen Biodiversitätsstrategie. 10 % der öffentlichen Wälder werden hier für die Wiederentwicklung von Wildnis gefordert. Auch die Bundeskanzlerin hat sich, genau wie die Bundesumweltministerin, besonders mit dieser Forderung hervorgetan oder sie herausgestellt. Auch das werden wir in Rheinland-Pfalz umsetzen, jedoch unter Berücksichtigung von kulturhistorisch bedeutsamen Arten, zum Beispiel in der Pflegezone.

Zu Frage 4: Bemühungen um eine konsequente Sicherung der biologischen Vielfalt für die Ziele der CBD. Aktuell steht die Aufstellung einer Biodiversitätsstrategie für Rheinland-Pfalz als Grundlage unseres zukünftigen Handelns an. Wir wollen hier Indikatoren entwickeln für Erfolge und Defizite, die dann messbar sein sollen. Das ist natürlich immer eine Herausforderung für eine Landesregierung. Wir wollen dieses im Dialog mit allen Beteiligten entwickeln und dazu beitragen, dass Naturschutz als ein Querschnittthema betrachtet wird, wo allen Bereichen klar ist, dass es zur Sicherung unserer Lebensgrundlagen nötig ist.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Gibt es Zusatzfragen? – Frau Kollegin Neuhof.

Frau Ministerin, Sie haben ausgeführt, dass es zu den Ergebnissen des Naturschutztages auch gehört, die Kommunen mit einzubeziehen, um dort die Gestaltung von Natur- und Artenschutz zu befördern. Plant die Landesregierung Unterstützung für die Kommunen in dieser Richtung, oder gibt es schon Unterstützungsergebnisse, die vorliegen?

Eine der Unterstützungselemente, die wir mit ungefähr 20 Millionen Euro pro Jahr unterstützen, ist die „Aktion Blau Plus“. Hier geht es um die Gewässerrenaturierung, die ein bedeutender Ansatz ist, in diesen sensiblen Lebensräumen die Artenvielfalt zu erhalten. Aber die Kommunen erhalten auch Gelder aus den Ersatzzahlungen oder nach den Fördergrundsätzen der Landespflege

und werden in bestimmten Fällen von der Landesstiftung unterstützt.

Eine weitere Zusatzfrage des Kollegen Schmitt.

Frau Ministerin, wie waren denn die berufsständischen Vertreter aus der Landwirtschaft am Naturschutztag in Mainz vertreten? Sie haben eben die Probleme Flächenkonkurrenz usw. aufgeführt, weil es unbedingt mit der Landwirtschaft verknüpft ist. Deshalb die Frage: Welche und wer von den Vertretern der Landwirtschaft war bei dem Naturschutztag aus Rheinland-Pfalz dabei?

Im Einzelnen kann ich das nicht sagen, aber die Organisatoren des Deutschen Naturschutztages haben vielfältige Foren mit einer Vielzahl von Vertretern der Nutzungsbereiche eingeladen und haben intensiv diskutiert.

Eine weitere Zusatzfrage des Kollegen Johnen.

Frau Ministerin, wie bewertet die Landesregierung die Forderung des Deutschen Naturschutztages, öffentliche Gelder für die Landwirtschaft nur für nachgewiesene öffentliche Leistungen einzusetzen?

Diese Forderung wurde sehr herausgehoben diskutiert, gerade bei der Eingangsrede der Bundesumweltministerin. Es ist inzwischen Grundsatz der europäischen Agrarförderung. Auch wir im Land Rheinland-Pfalz verfahren nach dem Grundsatz, hier insbesondere die gesellschaftlichen Leistungen der Landwirtschaft zu unterstützen. Wir tun das zum Beispiel mit unserem Programm „Partnerbetrieb Naturschutz“ und freuen uns sehr darüber, dass sich immer mehr landwirtschaftliche Betriebe diesem Programm anschließen. Aber auch mit dem neuen Programm „Gewässerschonende Landwirtschaft“ und der Vielfalt an Agrarumweltmaßnahmen unterstützen wir die Landwirtschaft, diese Zielsetzungen auch zu erfüllen.

Eine weitere Zusatzfrage des Kollegen Hartenfels.

Frau Ministerin, ein Schwerpunkt des Deutschen Naturschutztages war die Fragestellung Hochwasserschutz

und Hochwasservorsorge. Meine Nachfrage: Sind die in Rheinland-Pfalz in der Umsetzung befindlichen Hochwasserschutzmaßnahmen geeignet, die biologische Vielfalt zu stärken?

Es ist eine sehr klare Forderung des Deutschen Naturschutztages, Mittel zur Renaturierung von Flussauen zur Verfügung zu stellen. Wir haben auch mit einzelnen Akteuren, zum Beispiel in Speyer, solche Flussauen und ihre wirklich große Bedeutung für die Artenvielfalt und die Natur besucht. Rheinland-Pfalz setzt also eine eindeutige Präferenz beim Hochwasserschutz gegenüber einer rein technischen Hochwasservorsorge und leistet einen unmittelbaren Beitrag zur Sicherung und Verbesserung der Biodiversität, auch zur Umsetzung der EUWasserrahmenrichtline. Das heißt, wir haben auch hier mit der Einführung des Wasserentnahmeentgelts ein wichtiges Finanzierunginstrument dafür geschaffen.

Eine weitere Zusatzfrage des Kollegen Hürter.

Frau Ministerin, eine ganze Reihe der Forderungen und der Ergebnisse des Deutschen Naturschutztages beschäftigen die Landespolitik seit Längerem. Mich würde interessieren, ob es für Sie bzw. für Ihr Haus neue Elemente gab, die Sie beabsichtigen, aufzunehmen und aufzugreifen?

Es ist sicher die Forderung nach einer verstärkten gesellschaftlichen Integration des Naturschutzes. Ich finde es sehr gut, dass der Deutsche Naturschutztag sich gerade diesem Thema so intensiv gewidmet hat, übrigens auch mit der Forderung, dafür Sorge zu tragen, dass die Aspekte des Naturschutzes nicht erst nachträglich in die Projektplanungen, beispielsweise von Bauvorhaben, eingebracht werden. Wir werden mit unserem neuen Landesnaturschutzgesetz dafür Sorge tragen, dass diese Beteiligungen, einerseits der Bürger und Bürgerinnen, aber genauso der Vertreter der Interessen der Umwelt und des Naturschutzes, weiter und stärker mit einbezogen werden.

Eine weitere Zusatzfrage des Kollegen Schmitt.

Frau Ministerin, Sie haben eben ausgeführt, dass auf dem Naturschutztag gerade der Beteiligungsansatz von

Rheinland-Pfalz zum Nationalpark gelobt wurde. Im Verfahren zum Nationalpark haben Sie auch gesagt, die Zustimmungen der Gebietskörperschaften sind zwingend notwendig, soweit ich das richtig im Kopf habe. Wie weit ist jetzt die Zustimmung der betroffenen Kreise?

Beim Nationalpark? – Wir haben zweimal eine riesige Abstimmungsrunde durchgeführt, wie Sie sehr gut wissen. Die Abstimmungsrunde, in der letztlich die Zustimmung zum Nationalpark erfolgt ist, umfasste etwa 100 Abstimmungen mit einer über 80%igen Zustimmung. Wir können sagen, eine überwältigende Zustimmung für den Nationalpark. Aufgrund dessen wird jetzt das rechtsförmliche Verfahren durch den Landtag abgeschlossen.

Sie wissen, der Staatsvertrag wird gerade unterschrieben bzw. dessen Unterschreibung wird vorbereitet. Danach werden wir das Thema in den Ausschüssen und im Landtag weiter diskutieren.

Ich schließe die Liste der Zusatzfragen. Die letzte Zusatzfrage hat Herr Kollege Baldauf.