3. Unser Gesetzentwurf nimmt notwendige Änderungen vor, die aus dem Bundeskinderschutzgesetz resultieren. Darin wurde der Kreis der Geheimnisträgerinnen und Geheimnisträger beschränkt, die Informationen an die Jugendämter weitergeben dürfen. Dies sollen in Zukunft nur noch diejenigen Berufsgruppen tun können, die tatsächlich einen beruflichen Bezug zu Kindern und Jugendlichen haben, also zum Beispiel die Hebammen, die Ärztinnen und Ärzte, die Lehrerinnen und Lehrer. Aufgrund des Vorrangs der Bundesregelung soll die rheinland-pfälzische Regelung gestrichen werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, außerdem nutzen wir den Gesetzentwurf, um den Gesetzestext an die seit dem 18. Mai 2011 veränderten Ministeriumszuständigkeiten anzupassen. Ich bedanke mich an dieser Stelle ausdrücklich im Namen der Landesregierung ganz herzlich bei allen Verantwortlichen. Das sind Verantwortliche aus der Gesundheitshilfe und aus der Jugendhilfe auf kommunaler Ebene und auf Landesebene, die hier hervorragend zusammengearbeitet haben und das Gesetz zu einem vollen Erfolg für das Kindeswohl und die Kindergesundheit in Rheinland-Pfalz haben werden lassen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder von der U 1 bis zur U 9 sind von der Ursprungsidee her ein Instrument der Prävention von Krankheiten und von Auffälligkeiten in der Entwicklung bei Kindern. Aber natürlich geht es uns auch darum, möglichst frühzeitig Fälle von möglicher Vernachlässigung oder von Kindesmisshandlungen zu erkennen. Es ist also im Prinzip eine gute Sache, die wir hier auch gemeinsam so beschlossen und gemeinsam so entwickelt haben.
Frau Ministerin, auf eine Kleine Anfrage von mir im vergangenen Jahr haben Sie angekündigt, dass das Einladungswesen – um dieses Einladungswesen geht es hauptsächlich in dem Gesetzentwurf – einer KostenNutzen-Analyse unterzogen werden sollte. Das Ergebnis dieser Analyse wurde für das zweite Quartal dieses Jahres angekündigt.
Frau Ministerin, offengelegt haben Sie Ergebnisse dieser Analyse nicht. Vielleicht bezieht sich der Gesetzentwurf auf diese Analyse, wenn von Evaluation die Rede ist. Ich will aber ehrlich sagen, ich hätte mir im Sinne der Transparenz, die Sie auch für sich in Anspruch nehmen, gewünscht, dass Sie hier offener agieren. Ich hätte mir gewünscht, dass es auch nicht immer der Nachfrage der Opposition bedarf.
Frau Ministerin, ich halte es auch für einen handwerklichen Fehler, es so zu tun; denn in der richtigen Reihenfolge hätten wir die Kosten-Nutzen-Analyse beraten müssen, weil wir nur so einsehen können, ob die Erkenntnisse, die gewonnen werden, in dem Gesetzentwurf, den Sie vorgelegt haben, auch adäquat berücksichtigt worden sind.
Meine Damen und Herren, Nachfragen hinsichtlich des Einladungswesens sind durchaus berechtigt. Es ist richtig und erfreulich – das haben Sie eben auch betont, und da sind wir auch vollkommen einer Meinung –, dass so viele Kinder die Früherkennungsuntersuchungen wahrnehmen. Es ist aber auch so, dass das Einladungswesen nicht zur Identifizierung von Kindeswohlgefährdungen geeignet erscheint. Es werden jährlich mehr als 220.000 Einladungen verschickt. Sie wissen, in vielen Tausend Fällen muss bürokratisch nachgehakt werden, obwohl sich Familien in keiner Weise falsch verhalten haben. Die Falsch-Positiv-Meldungen beispielsweise aus dem Jahr 2010 waren 52,4 %. Wenn man sich überlegt, was da in den Behörden an Arbeit entsteht, die
Zum Schluss werden – das ist auch ein Punkt – landesweit lediglich fünf dem Jugendamt noch nicht bekannte Familien identifiziert, bei denen eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Die Frage ist einfach, ob es nicht möglich ist, diese Familien auf eine andere Art und Weise zu erreichen. Das ist etwas, worüber wir im Ausschuss sprechen müssen. Wir freuen uns darauf, dass wir diese Beratungen führen dürfen. Wir müssen diese Beratung auf der Basis der Analyse und der Erfahrung, die wir haben, führen, um das ganze System familienfreundlicher, effizienter und kindgerechter zu gestalten.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit hat sich bewährt. Es ist eine Erfolgsgeschichte und kann von unserer Seite aus nur weiterhin unterstützt werden. Wir hatten damals das Ansinnen gehabt, als 2008 das Gesetz in die Abstimmung und in die Gremien kam, dass wir möglichst alle Kinder erreichen, nicht nur im Sinne der Kindergesundheit, sondern auch im Sinne der Prävention. Das ist mithilfe des Gesetzes gelungen. Wenn es, wie Frau Huth-Haage eben sagte, nur fünf Kinder oder fünf Familien sind, die nachher übrig bleiben, die dem Jugendamt vorher nicht bekannt waren, dann nehme ich das vorweg: Jedes einzelne Kind ist uns wichtig, und dafür lohnt sich der Aufwand.
Die zugesagte Evaluation hat stattgefunden. So befinden wir uns nun an dem Punkt, an dem dieses Gesetz im Grunde genommen fortgeschrieben wird, indem die aufgefallenen Stellschrauben noch einmal nachtangiert werden, besonders in dem Bereich der Bürokratie, weil man festgestellt hat, dass es doch möglich ist, einiges an Ermessensspielraum der Gesundheitsämter zu nutzen, sodass die Jugendämter nicht immer informiert werden müssen, was vorher Pflicht war. So wird auch mit dieser Fortschreibung bzw. Neuregelung des Landesgesetzes diese Bürokratie heruntergefahren, sodass die Gesundheitsämter mehr Ermessensspielraum bekommen. Der Datenschutz wird angepasst, was auch eine ganz wichtige Sache ist, dass die Daten nicht mehr zu lange gespeichert werden. Man ist mit der Datenspeicherung auf 18 Monate heruntergegangen, in denen man noch einmal nachsehen kann.
Das Einladungssystem – Frau Huth-Haage, ich weiß das – ist schon immer unsere Diskussion zwischen CDU und SPD in dieser Richtung gewesen. Auch wir freuen uns auf die Diskussion im Ausschuss. Ich bin mir ganz sicher – das hier ist das Einbringen des Gesetzes –,
dass wir dann auch die Analyse und die entsprechenden Zahlen vorgelegt bekommen und anhand dieser Zahlen dann auch fachlich fundiert und mit Grundlage beraten können. Das werden mit Sicherheit – wie bisher auch – gute Beratungen werden. Dann werden wir mit dem Gesetz entsprechend weiterarbeiten.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben schon gehört, dass das Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit einen wichtigen Beitrag für das gesunde Aufwachsen von Kindern in unserem Land leistet. Gerade die Früherkennungsuntersuchungen sind hierfür unabdingbar. Wir freuen uns sehr, dass die Inanspruchnahme bei 99 % liegt.
Für dieses Einladungs- und Erinnerungssystem ist aber der Austausch von hochsensiblen Daten erforderlich. Deswegen ist es auch richtig, im Rahmen der Evaluation auf diese Daten und diesen Datenaustausch zu schauen und entsprechend eine Änderung des Gesetzes zu erwirken.
Bereits bei der Diskussion über das Gesetz hat der Datenschutzbeauftragte des Landes Kritik geübt. Ich finde, dass jetzt, auf Grundlage einer Evaluation und wie in der Begründung dargelegt, ein Ausgleich geschaffen wird zwischen dem Recht, in Gesundheit aufzuwachsen, und dem Recht an den eigenen personenbezogenen Daten.
Es ist auch deswegen sehr zu begrüßen, weil die Gesundheits- und Jugendämter zugleich von unnötigen Meldungen entlastet werden und der Bürokratieabbau dazu einen Beitrag leistet, dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die relevanten Fälle konzentrieren können. Das ist schließlich das Wichtige für uns, dass sie sich auf die Fälle konzentrieren können, in denen Kinder und Eltern unsere Unterstützung brauchen.
Außerdem wird der vorliegende Gesetzesänderungsantrag auch damit dem Datenschutz besser gerecht, dass er eine Änderung an der Löschfrist vornimmt und damit den personenbezogenen Daten in ihrer Speicherung einen größeren Schutz entgegenbringt, weil es besonders wichtig ist, dass auch hier geschaut wird, wie lange die Daten vorgehalten werden müssen und wann sie nicht mehr benötigt werden.
Deswegen ist es bei der Bewertung der personenbezogenen Daten auch zu begrüßen, dass der Kreis der Geheimnisträgerinnen und Geheimnisträger wirklich auf die Berufsgruppen beschränkt wird, die tatsächlich mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben. Diese neue Regelung ist sach- und fachgerecht. Natürlich sollte man
aber in der Ausschussberatung noch einmal genau darauf achten, wie es von den Fachleuten bewertet wird.
Der Gesetzesänderungsantrag wird von unserer Fraktion positiv bewertet, da er der Datensparsamkeit gerecht wird, aber auch Bürokratie abbaut, damit sich die jeweiligen Ämter genau darauf konzentrieren können, was ihre Aufgabe ist.
Kinder und Jugendliche in Rheinland-Pfalz haben ein Recht auf ein gesundes selbstbestimmtes Aufwachsen, und sie haben ein Recht auf den Schutz ihrer personenbezogenen Daten. Beiden Rechten trägt dieser Gesetzesänderungsantrag Rechnung.
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/3810 – an den Ausschuss für Integration, Familie, Kinder und Jugend – federführend – sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.
…tes Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des § 6 b des Bundeskindergeldgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/3949 – Erste Beratung
Wenn ich richtig informiert bin, sind die Fraktionen übereingekommen, den Punkt ohne Aussprache direkt an den Sozialpolitischen Ausschuss – federführend – sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.
…tes Landesgesetz zur Änderung des Landesrichtergesetzes (LRiG) Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 16/3969 – Erste Beratung
Wir haben eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Für die Fraktion der CDU spricht Herr Dr. Wilke.
(Pörksen, SPD: Womit haben Sie eigentlich kein Problem? – Fuhr, SPD: Sie haben ein Problem mit der Wahrheit! – Ruland, SPD: Nichts gelernt!)
Gestern in der Aktuellen Stunde mussten wir uns mit der unangemessenen Kritik unserer Ministerpräsidentin am Strafmaß im Deubel-Prozess beschäftigen. Uns allen sind die Äußerungen des früheren Ministerpräsidenten noch lebhaft in Erinnerung, die Justiz sei eine nachgeordnete Behörde, und mit regelmäßiger Wiederkehr müssen wir uns mit Personalquerelen der Justiz bei der Besetzung hochrangiger Stellen beschäftigen.
Ich erinnere an den OLG-Präsidenten in Koblenz und jüngst aktuell den Landgerichtspräsidenten in Trier.
Selbst im Kerngeschäft kommen Sie Ihren Verpflichtungen oder Ihren selbstgesteckten Erwartungen nicht nach, Herr Minister. Flotten Ankündigungen folgen nämlich meist keine oder nur zögerliche oder unvollkommene Taten. Beispiel: Schließung von Strafbarkeitslücken beim sexuellen Missbrauch Minderjähriger, Schließung von Strafbarkeitslücken beim Stalking, Strafbarkeitsverschärfung bei der Kinderpornografie – immer treten Sie vor die Medien und sagen, wir machen etwas, wir machen etwas, und hinterher ist meistens wenig zu sehen.