Protocol of the Session on September 24, 2014

(Beifall im Hause)

Ferner gilt mein Dank den Kolleginnen und Kollegen der Rechnungsprüfungskommission sowie des Haushalts- und Finanzausschusses. Auch bei teilweisen – ich sage einmal – selbstverständlichen Meinungsunterschieden in der Sache wurden die Beratungen stets sachlich, ernsthaft und kollegial geführt. Dafür danke ich Ihnen sehr herzlich.

So weit mein Bericht. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall im Hause)

Herr Dr. Weiland, vielen Dank für die ausführliche Berichterstattung.

Ich erteile das Wort Herrn Dr. Alt für die SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Nach dem sehr ausführlichen Bericht des Vorsitzenden der Rech

nungsprüfungskommission sind wir nun mit den erforderlichen Zahlengrundlagen für unsere Beratungen bestens versorgt.

Auch aus unserer Sicht haben wir in dieser Kommission trotz manchmal bestehender unterschiedlicher Sichtweisen und Bewertungen sachorientiert zusammengearbeitet, sodass wir Ihnen heute einen einstimmig gefassten Empfehlungsbeschluss aus den Gremien vorlegen können.

Vorab möchte auch ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rechnungshofs und ihrem Präsidenten, Herrn Behnke, für ihre vielseitige und wichtige Arbeit danken. Von A wie Abfallwirtschaft, über S wie Servereinsatz in der Landesverwaltung, bis U wie Unterrichtsorganisation wurden zahlreiche Themen behandelt mit dem Ziel, die Effizienz des Verwaltungshandelns kontinuierlich weiter zu verbessern.

In den Dank beziehe ich auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den zuständigen Ministerien, dem Finanzministerium und den entsprechenden Fachressorts ein, die jeweils intensiv und gut vorbereitet waren und damit auftretende Sachfragen sehr schnell einer Klärung zuführen konnten.

Als neuem Mitglied in der Rechnungsprüfungskommission ist es mir darüber hinaus ein Anliegen, Herrn Dr. Weiland für die kollegiale Aufnahme in dieses Gremium zu danken. Dort herrscht zum Glück oder auch naturgemäß ein etwas anderer Ton vor als bisweilen in diesen Räumlichkeiten.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, auch wenn ich es bei diesem Tagesordnungspunkt vermeiden möchte, eine Generaldebatte über den Landeshaushalt anzustoßen, möchte ich einige Anmerkungen zum Vollzug des Landeshaushalts 2012 machen und mich dabei auf die Einhaltung der gesetzlichen Defizitobergrenzen beschränken.

Im laufenden Jahrzehnt stehen die alte investitionsorientierte Schuldenobergrenze und die neue Schuldenregel noch parallel nebeneinander. Beide sind als Obergrenzen mit Verfassungsrang verbindlich einzuhalten. Allerdings hat der Gesetzgeber, dieses Parlament, mittlerweile eine Priorisierung vorgenommen und damit den gesetzlichen Maßstab auch für die Bewertung durch den Rechnungshof weiterentwickelt. Die neue Schuldenregel gilt zeitlich unbegrenzt. Lediglich für die Dauer bis 2019 ist parallel die alte Schuldengrenze relevant.

Das strukturelle Defizit ist vor allem deshalb die richtige Steuerungsgröße, weil konjunkturelle Faktoren durch eine Bereinigung der Steuereinnahmen und konjunkturelle Effekte herausgerechnet werden und weil sich diese Größe auch durch Rücklagenbildung und Rücklagenauflösung, die wir in diesem Jahr hatten – der Vorsitzende der Kommission hat darauf hingewiesen –, durch solche Operationen nicht beeinflussen lässt. Es wäre daher hilfreich, wenn auch der Rechnungshof den Schwerpunkt seiner Betrachtungen verstärkt von der alten auf die neue Schuldenregel lenken könnte.

Mit dem in Rede stehenden Haushaltsjahr 2012 wurden beide Obergrenzen mit Abstand eingehalten. Die Nettokreditaufnahme im Kernhaushalt lag mit einem Wert von 864 Millionen Euro sehr deutlich unter den Investitionsausgaben. Das strukturelle Defizit, das bis 2020 auf null abgesenkt werden muss, betrug rund 827 Millionen Euro bei einer Obergrenze des Abbaupfades von rund 1,4 Milliarden Euro in diesem Haushaltsjahr. Es ist bekannt, dass seitdem ein erheblicher weiterer Abbau des strukturellen Defizits auf 554 Millionen Euro im Jahr 2013 verzeichnet werden kann. Dennoch wird es noch einiger Anstrengungen bedürfen, das strukturelle Defizit bis auf null im Jahr 2020 zu senken.

Das rückläufige Defizit ist auch auf eine sparsame Haushaltspolitik auf der Ausgabenseite zurückzuführen. Die Zuwachsrate der Ausgaben im Kernhaushalt blieb im Jahr 2012 mit einem Wert von 1,2 % unter der Inflationsrate in diesem Jahr, die nämlich 2,0 % betrug. In realer Rechnung sind die Ausgaben des Landes in diesem Haushaltsjahr also gesunken.

Bei den Rechnungen des Rechnungshofs selbst – auch diese müssen von irgendjemand geprüft werden; das haben im Rahmen der Rechnungsprüfungskommission die haushalts- und finanzpolitischen Sprecher der Landtagsfraktionen im Rahmen einer stichprobenartigen Belegprüfung übernommen – haben sich keine Beanstandungen ergeben.

Wir haben in der Rechnungsprüfungskommission auch den Kommunalbericht 2014 behandelt. Es wurde erneut deutlich, dass die Lage der kommunalen Finanzen noch nicht zufriedenstellend ist bei starken Unterschieden zwischen den einzelnen Gruppen, den kreisangehörigen Städten und Gemeinden, den Verbandsgemeinden, den kreisfreien Städten und Landkreisen.

Nach der Bewertung des Rechnungshofs nutzen die Kommunen ihre eigenen Konsolidierungsmöglichkeiten noch nicht ausreichend. Es wäre aber sicherlich verfehlt, die Kommunen allein für ihre finanzielle Lage verantwortlich zu machen. Genauso verfehlt wäre es allerdings, die Verantwortung hierfür komplett auf der Landesebene zu verorten.

Ein tieferer Blick in die Daten, insbesondere in Ländervergleiche, zeigt Folgendes: Im Durchschnitt der letzten Jahre 2004 bis 2013 lagen die kommunalen Finanzierungssalden in den meisten westlichen Flächenländern im Minus, so nämlich in Schleswig-Holstein, NordrheinWestfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Positive Salden verzeichnen die ostdeutschen Länder sowie Bayern und Baden-Württemberg. Deshalb ist die Verbesserung der kommunalen Finanzen eine Aufgabe, die alle Ebenen fordert, Bund, Land und die Kommunen selbst. Auch die Finanzverteilung in unserem Bundesstaat wird dazu einen Beitrag leisten müssen.

Meine Damen und Herren, die Weiterentwicklung der Effizienz der Landesverwaltung ist eine Daueraufgabe. Angesichts eines sich permanent wandelnden regulatorischen, gesellschaftlichen und technologischen Umfelds muss auch die Landesverwaltung angemessen modernisiert werden. Der Rechnungshof ist dabei ein externer Beobachter, Ratgeber und auch ein kritischer Begleiter.

Die Vertreter der RPK haben ebenso wie die Landesregierung nicht jede Position des Rechnungshofs geteilt.

Dies gilt zum Beispiel dort, wo der Rechnungshof umfangreiche Personalabbaumöglichkeiten gesehen hat. Dass die Personalausgaben auch im Rahmen der Rechnungsprüfung eine besondere Aufmerksamkeit verdienen, ergibt sich selbstverständlich aus der Struktur des Landeshaushalts und ist unstrittig. Personalausgaben repräsentieren – grob gesagt – 40 % der bereinigten Gesamtausgaben im Kernhaushalt. Sie binden 50 % der Einnahmen aus Steuern und allgemeinen Zuweisungen und 60 % der Steuereinnahmen.

Umso besser ist es, dass auch in diesen Fällen einvernehmliche Beschlüsse herbeigeführt werden konnten, auch bei der Entwicklung des Personalkörpers der beiden Struktur- und Genehmigungsdirektionen.

Dabei wurde übrigens nicht gefeilscht, sondern über einen fachlichen Diskurs ausgelotet, was machbar und mit den übrigen Zielen der Landespolitik vereinbar ist, zum Beispiel auch mit einer angemessenen Vertretung der Landesverwaltung in der Fläche.

Wir schlagen vor, dem Ergebnis dieser Beratungen heute durch entsprechende Entlastungsbeschlüsse zu folgen.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Bevor ich Herrn Schreiner das Wort erteile, begrüße ich auf der Zuschauertribüne Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis 18, Kirn/Bad Sobernheim. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Herr Kollege Schreiner, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich möchte zu Beginn Ihnen, Herr Präsident Behnke, und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlich danken; denn Sie alle miteinander sind unverzichtbare Mahner und Partner des Parlaments. Das hören die Regierenden manchmal nicht so gern.

Es ist aber trotzdem immer wieder wichtig, Dinge zu sagen, wie sie heute hier auch schon zur Sprache gekommen sind, nämlich dass wir im geprüften Jahr 2012 900 Millionen Euro zusätzliche Schulden gemacht haben und wir Schulden nur noch machen, um Zinsen zu bezahlen. Unsere Zinslasten sind sogar noch höher. Wir liegen damit über dem Schnitt der Flächenländer. Wir müssen diese Abwärtsspirale beenden und unsere Schulden irgendwann schlicht und ergreifend zurückzahlen.

Rheinland-Pfalz muss deshalb nachhaltig wirtschaften, insbesondere durch einen Bürokratieabbau und eine schlanke Verwaltung zugunsten der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen. Ich möchte deshalb heute in meinem Wortbeitrag zwei Beispiele aus dem Rechnungshofbericht herausgreifen. Das eine Beispiel hat Herr Kollege Weiland schon angesprochen, nämlich der Prüfungspunkt 11, die Strukturreform der Landesverwaltung mit der Umwandlung der Bezirksregierungen in ADD und SGD.

Wir müssen Strukturen so verändern, dass es uns ermöglicht wird, Personal anzupassen. Dies müssen wir als Grundlage haben, um mit den öffentlichen Finanzen zurechtzukommen, in diesem Fall auf der Personalseite. Das ist sehr weise. Wer hat das gesagt? Das ist nicht nur meine Meinung, sondern ein wörtliches Zitat von Kurt Beck. Wir müssen Strukturen so verändern, dass es möglich ist, auch Personal anzupassen. Wann hat Herr Beck das gesagt? Er hat es hier am Pult gesagt, und zwar am 22. September 1999 vor genau 15 Jahren bei der Einbringung des Landesgesetzes zur Reform und Neuorganisation der Landesverwaltung. Das war auch gut und richtig, dass er das damals in diesem Zusammenhang gesagt hat.

Wenn man einen Blick in das Gesetz wirft, ein Gesetz aus dem Jahr 1999 – Drucksache 13/4168 –, dann kann man auf der zweiten Seite lesen: „Mittelfristig werden Mehrausgaben schon durch die Minderausgaben infolge des sozialverträglichen Abbaus von 500 Stellen bei den von dem Gesetz erfassten Behörden – das heißt ohne die zusätzlich bei der Vermessungs- und Katasterverwaltung abzubauenden 250 Stellen (insgesamt 750 Stellen) – innerhalb der nächsten 15 Jahre weit übertroffen.“

Das sind nicht meine Worte, das ist ein Zitat aus dem Gesetzestext – Drucksache 13/4168 –.

„Beginnend mit einer Kostenminderung von ca. 3,33 Mio. DM (…) im Jahr 2000 und aufsummiert bis zum Zieljahr 2014“ – da sind wir jetzt – „ist eine Kostenminderung von insgesamt ca. 400 Mio. DM (…) erreich- bar. (…) Daneben entstehen durch die Reform nicht quantifizierbare Vollzugsvorteile, die sich unter anderem in der Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahrensabläufe und in kürzeren Entscheidungswegen niederschlagen.“

Das ist damals so beschlossen worden. So weit die Theorie.

Die Praxis der letzten 15 Jahre sieht leider anders aus, nachzulesen im Rechungshofbericht unter bewusster Textziffer 11. Es sollten mehr als 552 Stellen abgebaut werden ohne Vermessungs- und Katasterverwaltung. Doch diese Stelleneinsparungen blieben – wie es der Rechnungshof bezeichnet – fiktiv. Das Wort „fiktiv“ ist das, das der Rechnungshof verwendet. Es gab nur fiktive Stelleneinsparungen.

Jahr für Jahr wurden immer neue, immer umständlichere Begründungen gesucht, warum Stellen nicht abgebaut werden konnten. Nur fiktiv wird dem Parlament die gesetzlich gebotene Kosteneinsparung in der Hauptgruppe

4 schöngerechnet. Von den 552 Stellen werden 125,5 Stellen, unbesetzte Stellen, einfach abgesetzt ohne jede finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt. Für 315,5 Stellen wurden neue Aufgaben gesucht. Wenn es die gäbe, wäre es ja okay. Aber wir lesen dann im Rechnungshofbericht, dass für diese Stellen eben keine hinreichende Konkretisierung vorlag und es überhaupt keine nachvollziehbare Berechnung des Personalbedarfs gab.

„Ein langfristig ausgerichtetes und nachvollziehbar dokumentiertes Personalabbaukonzept fehlte“. Ein Zitat aus dem Rechnungshofbericht. Eher eine Ohrfeige für die Landesregierung, die sich mit dem Gesetz 1999 eine große Aufgabe gestellt hatte.

Ich zitiere weiter: „Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Einsparauflage von mehr als 552 Stellen (…) nicht zu einer entsprechenden Verminderung der Personalausgaben führte.“

Im Ergebnis bleibt vor allen Dingen festzuhalten, die Stellen wurden nicht abgebaut, und in Wahrheit arbeitet die Landesregierung bei gleicher Bevölkerungszahl wie 1991 mit 12.300 Beamten mehr.

(Frau Thelen, CDU: Traurig!)

Es ist aber nicht nur das ständige Mehr an Ausgaben auf Kosten unserer Kinder und Enkel, das wir in den Blick nehmen möchten. Ein weiteres Beispiel aus dem Rechnungshofbericht wirft ein Schlaglicht auf den mangelnden rechtlichen und wirtschaftlichen Sachverstand, mit dem immer wieder Netzwerke das Land immer tiefer in die Krise führen.

Ich habe es mir sehr wohl überlegt, was ich da sage. Es geht nämlich beispielsweise um die Beteiligungen der Stiftung Villa Musica, Prüfbericht Nummer 10 im Rechnungshofbericht.

Ich will jetzt gar nicht der Frage nachgehen, ob die Stiftung Villa Musica ihre beiden Beteiligungen, die Beteiligung Schloss Engers Betriebs-GmbH und Hambacher Schloss Betriebs-GmbH rechtlich formal korrekt mit richtiger Beteiligung der Stiftungsaufsicht und der Beteiligungsaufsicht gegründet hat.