Ich will jetzt gar nicht der Frage nachgehen, ob die Stiftung Villa Musica ihre beiden Beteiligungen, die Beteiligung Schloss Engers Betriebs-GmbH und Hambacher Schloss Betriebs-GmbH rechtlich formal korrekt mit richtiger Beteiligung der Stiftungsaufsicht und der Beteiligungsaufsicht gegründet hat.
Ich will über eine Sache nachdenken, nämlich ob der Betrieb eines Wellness-Hotels dem Stiftungszweck der Villa Musica entspricht. Dazu schauen wir doch einmal in die Stiftungsurkunde der Villa Musica hinein. Da steht in § 2 eindeutig als Stiftungszweck dargelegt: Zweck der Stiftung ist die Förderung der Musik, insbesondere durch Aus-, Fort- und Weiterbildung junger Musiker, Veranstaltungen und Konzerte, Unterstützung von Musikern.
Was hat die Stiftung Villa Musica, was haben ihre Beteiligung unter Missachtung des Haushaltsrechts getan? Zitat aus dem Rechnungshofbericht: „Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft erstreckte sich zunächst auf den Betrieb eines Restaurants und die Vermietung von 17 Zimmern in Schloss Engers. In der Folgezeit weitete die Gesellschaft ihre Geschäftstätigkeit erheblich aus. Im Jahr 2004 pachtete sie ein Gästehaus mit weiteren 18
Des Weiteren erwarb sie 2007 in Schlossnähe ein Anwesen und errichtete später nach Abriss des Gebäudes ein Hotel mit 15 Zimmern und Wellness-Bereich (…).“
Die Landesregierung – das darf an der Stelle bemerkt sein – hat ja ihre Erfahrungen mit Hotelbauten.
Es geht weiter: „Die Übernahme der Gastronomie beim Hambacher Schloss durch Gründung einer Gesellschaft steht in keinem Zusammenhang zur Musikförderung der Stiftung. Das dortige Restaurant und der Veranstaltungsbetrieb kann unabhängig von der Stiftung organisiert werden.“
Das heißt, der Rechnungshof stellt hier glasklar fest: Unter den Augen des Fachressorts, unter Weggucken von Stiftungsaufsicht und Beteiligungsaufsicht wurde hier deutlich der Bogen überspannt, ohne jede Konsequenz. Es ist nicht nur so, dass es rechtlich fragwürdig ist, was da passiert, dass es dem Stiftungszweck nicht entspricht. Es ist schlicht und ergreifend unwirtschaftlich, wie so oft, wenn die Landesregierung angefangen hat, Dinge zu tun, die nicht zum Kernauftrag gehören, wie zum Beispiel Achterbahnen oder Hotels zu betreiben.
Es ist unwirtschaftlich, und es sind hohe finanzielle Risiken für die Stiftung Villa Musica, die uns allen am Herzen liegt, damit verbunden. Die Schloss Engers Betriebs-GmbH schüttete immerhin noch 1.400 Euro durchschnittlich aus. Das nennt man, glaube ich, eine schwarze Null. Die Hambacher Schloss Betriebs-GmbH ihrerseits aber macht 140.000 Euro Verluste.
Es wird aber noch besser. Ich zitiere wiederum aus dem Rechnungshofbericht: „Ferner nahm die Schloss Engers Betriebs-GmbH zur Vermeidung einer bilanziellen Überschuldung der Hambacher Schloss Betriebs-GmbH einen Kredit von 0,4 Millionen Euro auf und setzte davon 0,2 Millionen Euro zur Aufstockung des Stammkapitals und 0,2 Millionen Euro als verzinsliches Darlehen zugunsten ihrer Tochtergesellschaft ein.“
Leider ist Frau Ahnen nicht da. Doch, sie ist da. Es ist mir sehr wichtig, dass Sie da sind; denn, Frau Ahnen, Sie können Haushalt. Das beweisen Sie bei den Haushaltsberatungen im Saal 7 immer wieder. Während andere Ressortchefs auf die vielen Fragen, auf die man nicht vorbereitet sein kann – und Sie haben den dicksten Einzelplan von allen Ihren Kolleginnen und Kollegen –, immer dankbar nach hinten zu ihren Referatsleitern und Abteilungsleitern schauen, können Sie jede einzelne Frage zum Haushalt beantworten, jede einzelne Frage im Detail. Sie führen Ihr Haus dadurch, dass Sie Ihren
Umso schlimmer, Frau Ministerin, wenn unter Ihren Augen Ihr Kulturstaatssekretär mit der Stiftung Villa Musica und seinen Beteiligungen hier solchen Schindluder betreibt. Frau Ahnen, das fällt auf Sie zurück,
Herr Ramsauer, rufen Sie hier nicht Skandal. Ziehen Sie sich eine gute Flasche Wein auf, nehmen Sie sich den Rechnungshofbericht. Denn das hier ist die Arbeit, für die Sie bezahlt werden, für die Sie Ludwigshafen und Rheinland-Pfalz hier im Parlament vertreten. Lesen Sie den Bericht, nehmen Sie die Empfehlungen, die wir heute hier beschließen, und nehmen Sie die Empfehlungen, die uns der Rechnungshof in dem Bericht darüber hinaus mitgibt, ernst und handeln Sie danach. Sie haben bis zur nächsten Landtagswahl noch die Mehrheit, um es umzusetzen. Das hat unser Land, das haben die Menschen in unserem Land verdient.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit schöner Regelmäßigkeit beraten wir hier im Landtag den Bericht und die Bemerkung des Rechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung. Ich will vorausschicken, dass für den Bereich der formellen Haushaltsentlastung sowohl der Landesregierung als auch des Rechnungshof ausdrücklich keine Beanstandungen bestehen. Darum wird meine Fraktion beiden Entlastungen zustimmen.
Der Bericht und die Bemerkungen beinhalten ergänzende Anmerkungen zur allgemeinen Haushaltssituation und zu besonderen Prüfungsschwerpunkten des Rechnungshofs, über die es sich lohnt, einmal mehr und einmal länger die Gedanken kreisen zu lassen.
Es ist vielleicht zusätzlich bedenkenswert, dass dieser Diskurs nicht nur von Haushaltspolitikerinnen und Haushaltspolitikern geführt werden sollte, sondern verstärkt
auch Eingang in die fachpolitischen Ausschüsse und die dortigen Debatten nehmen sollte. Aber ich fürchte, es bleibt ein frommer Wunsch.
An dieser Stelle kommt mein ausdrücklicher Dank an den Präsidenten des Rechnungshofs, das Kollegium und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ausdrücklich an den Vorsitzenden der Rechnungsprüfungskommission für die Mühe, die sie sich gemacht und uns die Grundlagen zur Verfügung gestellt haben, die wir hier beraten können, meine Damen und Herren.
Zur allgemeinen Finanzsituation. Die Prüfung des Rechnungshofs und die wesentlichen Aussagen zur allgemeinen Haushaltssituation beziehen sich auf das Haushaltsjahr 2012. Auch wenn das in einem politischen Diskurs manchmal ein bisschen schwierig ist und sehr viel Disziplin erfordert, so müssen wir uns auf diesen Zeitraum konzentrieren.
Für die Damen und Herren von der CDU ist das überhaupt kein Problem, die leben quasi in der Vergangenheit.
Wir sehen in diesem Haushaltsjahr in der entscheidenden Verschuldungskennzahl ein strukturelles Defizit von rund 860 Millionen Euro, meine Damen und Herren. Das ist als absolute Zahl deutlich zu hoch, aber es ist der erste große Schritt erkennbar, den wir in Richtung des Abbaus des strukturellen Defizits unternommen haben.
Gegenüber dem Vorjahreshaushalt haben wir eine Verringerung des strukturellen Defizits von rund 650 Millionen Euro. Die weiteren Schritte werden aber nicht mehr in dieser Größenordnung erfolgen können. Das zeigt einerseits, der eingeschlagene Pfad ist richtig, und wir sind ihn bereits gegangen, das zeigt andererseits, wir müssen ihn konsequent weitergehen; denn dieser Wert muss im Jahr 2020 bei null liegen, meine Damen und Herren.
Viele können sich – hier im Hause auch – mit dem Begriff des strukturellen Defizits nicht so richtig anfreunden und bestehen deshalb darauf, über die Nettokreditaufnahme zu sprechen. Da ich mich dem Vorwurf aussetzen würde, dies verschweigen zu wollen, ergänze ich gerne, dass die Nettokreditaufnahme von rund 2 Milliarden Euro im Jahr 2011, also im vorangegangenen Jahr, auf rund 880 Millionen Euro im Jahr 2012 gesunken ist.
Ich will aber gerne noch hinzufügen, dass diese Kennzahl zukünftig zunehmend problematisch wird, sofern man sich nicht darauf verständigt, eine methodische Anlehnung an das sogenannte Schalenkonzept des Statistischen Bundesamts zu finden.
Eine Gleichsetzung von aufgenommen Kreditmarktmitteln und Verbindlichkeiten gegenüber dem Pensionsfonds ohne eine entsprechende Konzernverrechnung bleibt und wird zunehmend unscharf, meine Damen und Herren.
Ausdrücklich unterstreichen will ich die Darstellungen des Rechnungshofs hinsichtlich der erwartbaren Entwicklung im Bereich der Personalausgaben. Das zeigt sich bei seinen Ausführungen überdeutlich, und das insbesondere im Bereich der Pensionslasten. Daher ist jede Diskussion über die Frage, wie können diese Lasten in Zukunft gemindert werden und wie können wir dabei den berechtigten Ansprüchen der Beamtinnen und Beamten gerecht werden, sinnvoll und erforderlich. Wir müssen anfangen, sie zu führen.
Meine Damen und Herren, ich will im Folgenden auf ausgewählte Prüfungsergebnisse eingehen. Der Vorsitzende der Prüfungskommission hat sie schon in Schlaglichtern beleuchtet, meine Kollegen haben vorangegangen schon eine Auswahl getroffen, ich will dem folgen.
Der Rechnungshof hat sich in seinen Bemerkungen intensiv mit den Mittelbehörden des Landes auseinandergesetzt, mit den Struktur- und Genehmigungsdirektionen. Diese waren im Zuge der Strukturreform – Herr Kollege Schreiner hat es erzählt – im Jahre 2000 als Nachfolgerin der bis dahin existierenden Bezirksregierungen gebildet worden. Das damalige Versprechen lautete, dass durch die Bündelung in Neustadt an der Weinstraße und in Koblenz Stellen eingespart werden könnten.
Der Rechnungshof führt aus, dass in Summe der geplante Stellenabbau nicht vollzogen wurde. Das ist an dieser Stelle besonders ärgerlich, weil die Reform vor allem damit begründet wurde, dass hier Stellenabbau möglich und geplant sei, meine Damen und Herren.
Dass die geplanten Ziele des Jahres 2000 nicht erreicht worden sind, verweist auf die fehlerhaften Planungen und Annahmen von vor 15 Jahren. Es liefert aber keine Aussage darüber, welchen Aufgabenwandel wir in den Mittelbehörden sehen müssen. Daher sind für uns GRÜNE zwei wesentliche Konsequenzen ersichtlich.
Die eine ist, dass wir uns die Struktur der Mittelbehörden insgesamt – und das schließt die große Direktion in Trier ausdrücklich mit ein – zusammenhängend betrachten müssen.
Das andere ist, dass wir an der Aufgabenerledigung in Form einer Landesbehörde weiterhin unbedingt festhalten wollen, meine Damen und Herren.
Es gibt Vorschläge, beispielsweise von der kommunalpoltischen Vereinigung der CDU, die Mittelbehörden gänzlich abzuschaffen und zu kommunalisieren, das heißt, den Kommunen zuzuschlagen.
Meine Damen und Herren, das halten wir für einen nicht gangbaren Weg. Das halten wir nicht für eine adäquate Aufgabenentwicklung; denn die Aufgaben, die in den Direktionen erledigt werden, müssen in der Kompetenz so gebündelt werden, dass sie bestimmte Fachkompetenzen zentral für das Land vorhalten. Ich glaube nicht, dass es auf kommunaler Ebene sachgerecht erledigt werden kann.