Darüber hinaus will ich Ihnen noch einmal zusagen, die Unterstützung unseres Hauses für die parlamentarischen Beratungen steht natürlich auch weiter zur Verfügung.
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/3970 – an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen. – Ich sehe Kopfnicken. Dann ist es so beschlossen. Danke schön.
Entlastung der Landesregierung Rheinland-Pfalz für das Haushaltsjahr 2012 Antrag der Landesregierung – Drucksache 16/3156 –
Entlastung des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz für das Haushaltsjahr 2012 Antrag des Rechnungshofs – Drucksache 16/3173 –
Stellungnahme der Landesregierung zum Jahresbericht 2014 des Rechnungshofs Unterrichtung durch die Landesregierung – Drucksache 16/3580 –
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag beschließt heute über die Entlastung unter anderem der Landesregierung. Damit wird der mit der Haushaltsaufstellung und -bewilligung begonnene Haushaltskreislauf bezüglich der Haushaltswirtschaft des Jahres 2012 formal abgeschlossen.
Mit der Erteilung der Entlastung bestätigt der Landtag, dass der Haushaltsplan ordnungsgemäß, das heißt, in Übereinstimmung insbesondere mit dem Haushaltsverfassungsrecht, der Landeshaushaltsordnung und dem Haushaltsgesetz, vollzogen wurde.
Das Entlastungsverfahren wurde mit der Vorlage der Haushaltsrechnung und der Vermögensübersicht für das Haushaltsjahr 2012 durch den Minister der Finanzen und dem Entlastungsantrag der Landesregierung vom Dezember 2013 eingeleitet. Der Rechnungshof hat die Haushaltsrechnung stichprobenweise geprüft und die Untersuchungsergebnisse sowie Feststellungen zu weiteren für die Entlastung bedeutenden Prüfungsgegenständen in den Jahresbericht 2014 aufgenommen. Hierzu hat die Landesregierung Stellung genommen.
Auf diesen Grundlagen hat die Rechnungsprüfungskommission gemeinsam mit dem Rechnungshof und Vertretern der Ministerien sowie – zu einem Beitrag – der Staatskanzlei an drei Sitzungstagen Beschlussempfehlungen für den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags erarbeitet. Der Bericht und die Beschlussempfehlung liegen Ihnen als Drucksache 16/3968 vor.
Einen Schwerpunkt der Beratungen der Rechnungsprüfungskommission bildete die Grundsatzaussprache zum Haushalt und hierbei insbesondere zu dem Beitrag „Haushaltslage des Landes und ihre voraussichtliche Entwicklung“. Dabei wurde auch die Bewertung des Rechnungshofs, die seit Jahren angespannte Haushalts- und Finanzlage des Landes habe sich im Jahr 2012 nicht wesentlich geändert, erörtert.
Im Ergebnis lässt sich – selbstverständlich auf sachlicher Ebene – trefflich darüber streiten, ob der Abbau des strukturellen Defizits um über 0,6 Milliarden Euro auf 860 Millionen Euro eine wesentliche Veränderung darstellt und dieses Ergebnis für die Haushaltsanalyse aussagekräftiger ist als andere, teilweise auch durch das Haushaltsrecht vorgegebene Kennzahlen. Auf einige Positionen möchte ich im Folgenden näher eingehen.
Erstens: Die laufende Rechnung ist an dem gemeinsamen Schema des ehemaligen Finanzplanungsrats orientiert und spiegelt, vereinfacht ausgedrückt, den konsumtiven Haushaltsteil wider. Sie schloss 2012 nach drei
vorhergehenden defizitären Jahren mit einem geringen Überschuss von 143 Millionen Euro ab. Hierzu trugen vor allem das anhaltende Wirtschaftswachstum und das daraus resultierende hohe Steueraufkommen bei.
Dennoch reichte der Überschuss nicht aus, um die Investitionsausgaben von mehr als 1,7 Milliarden Euro einschließlich der ihnen zugeordneten Zuführungen an den Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung zu decken und den Haushaltsausgleich sicherzustellen.
Zweitens: Die Finanzierungsrechnung 2012 schloss kassenmäßig mit einem Finanzierungsdefizit von mehr als 1,1 Milliarden Euro ab. Dieses Defizit wurde durch eine Nettoneuverschuldung am Kreditmarkt von fast 0,9 Milliarden Euro und durch Rücklagenentnahmen von über 250 Millionen Euro ausgeglichen. Letztere waren zur Einlösung von Bürgschaften und Garantien im Zusammenhang mit dem Projekt Nürburgring erforderlich.
Hierbei stellt sich die Frage, ob die Rücklagenentnahmen nicht auch aus wirtschaftlicher Sicht als Kreditaufnahmen zu werten sind; denn mit der buchungsmäßigen Bildung der Ausgleichsrücklage im Jahr 2007 war der Ausweis einer entsprechend erhöhten Nettokreditaufnahme verbunden.
Drittens: Durch die neuen Kreditaufnahmen erhöhte sich der Gesamtschuldenstand des Landes – also Kernhaushalt und Landesbetriebe zusammengefasst – bis Ende 2012 auf fast 36 Milliarden Euro. Davon entfielen nahezu 3 Milliarden Euro auf Schulden des Kernhaushalts beim Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung und bei der Versorgungsrücklage.
Ergänzend hierzu darf ich noch auf die Ergebnisse von Ländervergleichen hinweisen. So sank in RheinlandPfalz zwar der Anteil der Kreditfinanzierung 2012 gegenüber dem Vorjahr um mehr als acht Prozentpunkte, dennoch lag die Quote mit 6,2 % deutlich über dem Durchschnitt der anderen Flächenländer von 2,1 %.
Die Pro-Kopf-Verschuldung unseres Landes lag mit knapp 8.100 Euro um fast 41 % über dem Durchschnitt. Die Zinsausgaben von Rheinland-Pfalz übertrafen mit 244 Euro je Einwohner den Durchschnittswert um 22 %.
Für das Haushaltsjahr 2013, über das im nächstjährigen Entlastungsverfahren zu befinden ist, zeichnet sich eine weitere Verringerung des strukturellen Defizits ab. Nach den vorläufigen Abschlusszahlen reduzierte sich das Defizit sowohl gegenüber dem Vorjahr als auch gegenüber der Planung um rund 0,3 Milliarden Euro auf etwas mehr als 550 Millionen Euro.
Allerdings stiegen die Schulden des Landes bis Ende 2013 auf 36,7 Milliarden Euro. Nach der Haushalts- und Finanzplanung und den Angaben in der Langfristprojektion wird bis Ende 2020 ein Gesamtschuldenstand von 44,8 Milliarden Euro erwartet. Inwieweit künftig neue Schulden ausschließlich beim Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung oder bei fremden Dritten aufgenommen werden, wird die Entwicklung zeigen. Unabhängig hiervon bleibt das Land zu Zins- und Tilgungszahlungen verpflichtet.
Angesichts der angespannten Haushaltslage bestand bei den Mitgliedern der Rechnungsprüfungskommission Einigkeit, dass zur Wiedererlangung und Sicherstellung der finanziellen Handlungsfähigkeit des Landes sowie zur Einhaltung der verfassungsrechtlichen Vorgaben, spätestens ab 2020 den Haushalt ohne strukturelle Neuverschuldung auszugleichen, die beschlossenen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung konsequent umzusetzen sind. Auch bestand Einvernehmen, dass die Personalausgaben, die den größten Ausgabenblock des Landeshaushalts darstellen, insbesondere durch Stellenabbau weiter zu begrenzen sind.
Zu dieser Thematik enthält der aktuelle Jahresbericht des Rechnungshofs Hinweise und Empfehlungen, die bei der Aktualisierung und Fortentwicklung der Konsolidierungsplanung berücksichtigt werden sollten.
Beispielhaft hierfür ist der Beitrag „Organisation und Personalbedarf der beiden Struktur- und Genehmigungsdirektionen“ anzuführen. Bei diesen Mittelbehörden stellte der Rechnungshof umfangreiche Möglichkeiten zum sozialverträglichen Stellenabbau und damit zur Vermeidung von Personalkosten fest.
Durch Organisationsstraffungen, Optimierung von Arbeitsabläufen, verbesserte IT-Ausstattung usw. können kurzfristig 59 und mittelfristig weitere 108 Stellen eingespart und dadurch die Personalausgaben um 13 Millionen Euro verringert werden. Durch die organisatorische Zusammenlegung der beiden Mittelbehörden können nochmals 15 Stellen allein bei Leitungs- und Querschnittsaufgaben entfallen.
Auch wurde hinterfragt, ob die Beibehaltung von elf Regionalstellen angesichts geringer Besucherzahlen für die örtliche Präsenz und von drei Laboren im Hinblick auf die unzureichende Auslastung von Personal und Geräten noch gerechtfertigt ist.
Zu all diesen Punkt bestand, wenn ich die Beratungsergebnisse der Rechnungsprüfungskommission zutreffend zusammenfasse, weitestgehend Einvernehmen, dass die Hinweise und Vorschläge des Rechnungshofs – wie von der Landesregierung größtenteils auch zugesagt – zu prüfen sind. Ergänzend darf ich anmerken, dass die Fachressorts dem Abbau von 48 Stellen bereits zugestimmt haben.
Bei den angekündigten Prüfungen sollte nicht außer Acht bleiben, dass – soweit bereits festgestellte Einsparpotenziale nicht oder nicht umfassend genutzt werden – andere Bereiche entsprechende Konsolidierungsbeiträge erwirtschaften müssen und bei diesen Einsparmöglichkeiten in der Regel noch nicht identifiziert sind.
Ob solche Einsparmöglichkeiten bei der Steuerverwaltung bestehen, ist nicht geklärt. Sie, die Steuerverwaltung, verliert nach dem Beitrag „Personalausstattung der Steuerverwaltung“ infolge von Altersabgängen und unter Berücksichtigung geplanter Neueinstellungen bis 2023 fast 1.100 Vollzeitkräfte. Ein tragfähiges Konzept zum angemessenen Ausgleich der Personalabgänge ohne Steuerausfälle liegt noch nicht vor. Daher haben die Rechnungsprüfungskommission sowie der Haushalts- und Finanzausschuss unter anderem empfohlen, im
Rahmen des nächsten Haushaltsaufstellungsverfahrens die Fortführung des mittlerweile erhöhten Einstellungskontingents und eventuell eine Erhöhung der Einstellungszahlen der Anwärter zu prüfen sowie über erste Ergebnisse der Evaluation des Personalabbauprozesses zu berichten.
Die beiden vorgenannten Beratungsgegenstände verdeutlichen, dass Vorschläge zur Stelleneinsparung und zur Vermeidung von Personalkosten nur erteilt werden, wenn sich diese nicht nachteilig auf die Qualität der Aufgabenerledigung auswirken.
Unabhängig hiervon sollten vorhandene Möglichkeiten, sich Personalkosten erstatten zu lassen, konsequent genutzt werden. Dieses Thema ist Gegenstand des Beitrags „Umsetzung des Programms Agrarwirtschaft, Umweltmaßnahmen, Landentwicklung (PAUL)“. Danach fielen bei Landesdienststellen zur Umsetzung des Programms in der Förderperiode 2007 bis 2013 Personalkosten von mehr als 25 Millionen Euro an. Zur Finanzierung der Kosten hätten EU-Mittel von rund 10,6 Millionen Euro beansprucht werden können. Diese Mittel wurden allerdings für die Projektförderung eingesetzt. Die Zusage des Fachressorts, künftig angefallene Personal- und Sachkosten in angemessenem Umfang aus EU-Mitteln zu finanzieren, fand selbsterklärend die Zustimmung der Rechnungsprüfungskommission.
Einen weiteren Beratungsgegenstand bildete das Thema „Öffentlich Private Partnerschaften (ÖPP) im Hochbau“. Mit diesen alternativen Finanzierungsformen, die durch langfristige Kooperationen zwischen der öffentlichen Hand und der Privatwirtschaft gekennzeichnet sind, werden allgemein Effizienzvorteile gegenüber der Eigenrealisierung erwartet.
Allerdings waren, wie der Rechnungshof bei drei mit Zuwendungen des Landes geförderten kommunalen Baumaßnahmen festgestellt hat, Wirtschaftlichkeitsvergleiche fehlerhaft und als Entscheidungsgrundlage nicht geeignet. Die ÖPP-Varianten waren unwirtschaftlich oder deren Wirtschaftlichkeit war nicht nachgewiesen. Die Landesregierung hat zwischenzeitlich die meisten Empfehlungen des Rechnungshofs aufgegriffen.
So sollen künftig beispielsweise allgemeine und projektspezifische Rahmenbedingungen bei den ÖPPEignungstests berücksichtigt, Wirtschaftlichkeitsvorteile für die einzelnen Phasen der Realisierung ermittelt und vor Beginn einer ÖPP-Ausschreibung nochmals die Einhaltung der ermittelten Kostenobergrenze geprüft werden. Auch dies fand im Hinblick auf einen wirtschaftlichen Fördermitteleinsatz und die Vermeidung überhöhter Kosten bei den Zuwendungsempfängern die Zustimmung der Rechnungsprüfungskommission.
Zum Abschluss meines Berichts darf ich noch auf einen weiteren Beratungsgegenstand eingehen. Bei kommunalen Brücken, für deren grundlegende Sanierung oftmals Fördermittel des Landes beansprucht werden, hat der Rechnungshof unterbliebene Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie vernachlässigte Prüfungen und Unkenntnis über Art und Umfang von Brückenprüfungen festgestellt. Der Unterhaltungsstau
beläuft sich, lässt man die Hochstraße in Ludwigshafen außer Acht, zwischenzeitlich auf 0,5 Milliarden Euro.
Die Rechnungsprüfungskommission sowie der Haushalts- und Finanzausschuss erachten es für erforderlich, dass die Verpflichtung der Gemeinden zur regelmäßigen Brückenprüfung klargestellt und ihnen ein Handlungsleitfaden zur Prüfung und Unterhaltung der Brücken zur Verfügung gestellt wird. Auch im Hinblick auf die Förderung von Brückensanierungen sollten geeignete Maßnahmen zur vorrangigen Erfüllung der vorgenannten Verpflichtungen geprüft werden.
Die Rechnungsprüfungskommission hat unter Berücksichtigung der Restanten aus dem Vorjahr, des Kommunalberichts, der Rechnung des Rechnungshofs und weiteren Berichten intensiv über fast 40 Beiträge beraten. Dabei hat es sich aus meiner Sicht bewährt, dass die Beschlussempfehlungen unmittelbar nach Abschluss der Beratungen über den jeweiligen Einzelbeitrag gefasst wurden. Dieses stringente Verfahren sollte – soweit möglich – auch künftig beibehalten werden.
Lassen Sie mich mit einigen Worten des Dankes schließen. Ihnen, Herr Präsident Behnke, sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rechnungshofs gilt mein besonderer Dank für die geleistete Arbeit. Sie trägt wesentlich dazu bei, dass auch die Budgetkontrolle durch den Landtag wirksam vorgenommen werden kann.
Ebenfalls danken möchte ich der Landtagsverwaltung, der Staatskanzlei und den Ressorts der Landesregierung.