Protocol of the Session on July 24, 2014

finden, übrigens nicht nur in sozialdemokratisch regierten Ländern, sondern in vielen anderen auch. Schauen Sie ins Saarland. Da gibt es eine Große Koalition unter Führung der CDU. In anderen Ländern werden Sie ebenfalls Landestariftreuegesetze finden, die übrigens nicht nur im übertragenen, sondern auch im tatsächlichen Sinne rheinland-pfälzische Handschrift tragen, weil man sich unser Gesetz angeschaut und gesagt hat, das kann man sogar passagenweise übernehmen.

Wir hatten mit dem Urheberrecht nie ein Problem. Im Gegenteil. Wir waren ein bisschen stolz darauf, dass man sich unser Gesetz zum Vorbild genommen hat.

Wir haben damit auch den Korridor für diese Mindestlohndiskussion geöffnet, die auf Bundesebene dazu geführt hat, dass wir jetzt über den Gesetzesvorschlag von Andrea Nahles endlich den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn bekommen werden.

Wir haben in diesem Landestariftreuegesetz aber weit mehr reguliert. Es ist schon angesprochen worden. Es ging um die Tariftreue nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz, um die Tariftreue im Bereich ÖPNV/SPNV, nicht zu unterschätzen in einem Land wie RheinlandPfalz, meine Damen und Herren. All diese Punkte sind in unserem Landesgesetz ganz spezifisch geregelt.

Natürlich ist es so, dass sich die Debatte weiterentwickelt hat, zum Glück weiterentwickelt hat, auch durch die bundesgesetzlichen Veränderungen. Natürlich ist es so, dass sich diejenigen, die schon immer skeptisch gewesen waren und gefragt haben, ob wir das überhaupt brauchen, jetzt erneut melden.

Mich haben auch die Industrie- und Handelskammern angeschrieben und gefragt: Überlegt doch einmal, muss das so mit dem Landestariftreuegesetz weitergehen, ihr habt doch jetzt den Mindestlohn und andere Verbesserungen?

Ich habe gerade dieser Tage mit Herrn Adrian, dem Präsidenten der IHK und Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der IHK, darüber gesprochen und gesagt, Herr Adrian, passen Sie einmal auf, wir sind gerade in einer besonderen Phase. Wir sehen, der bundesgesetzliche Rahmen verändert sich. Wir haben eine Evaluierung des Landestariftreuegesetzes. Es wäre nicht nachvollziehbar, wenn wir mitten im Lauf ein eigenes Gesetz wieder zurückziehen würden. Er hat sich dieser Position nicht inhaltlich, aber doch zumindest vom Verfahren oder von der politischen Vernunft aus betrachtet gern angeschlossen.

Lieber Herr Baldauf, manchmal ist es doch gut, nicht einfach nur zu vermuten, was die Wirtschaft gerne wollte, um vermeintliche Wirtschaftskompetenz zu zeigen, sondern einfach mit den Verbänden zu sprechen, um im tatsächlichen Austausch zu sein.

Meine Damen und Herren, deshalb bin ich sehr froh, dass die regierungstragenden Fraktionen schon deutlich gemacht haben, wie sie mit diesem Gesetzentwurf umgehen wollen. Ich kann mich dieser Position nur anschließen.

Danke schön.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Das Wort hat Herr Kollege Baldauf. Die Redezeit beträgt 3 Minuten.

(Zuruf des Abg. Wiechmann, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Schweitzer, Sie haben wirklich sehr schön versucht, einen zu umgarnen. Aber gehen Sie bitte einmal davon aus, dass wir in dieser Frage schlichtweg danach gehen, was tatsächlich an Gesetzen vorliegt und was man braucht und was nicht.

Wir haben mit den Handwerks- und Industrie- und Handelskammern gesprochen, so wie Sie wohl auch. Ich darf Ihnen ein Zitat der LVU nennen mit der Überschrift „Landestariftreuegesetz ist rechtlich und politisch am Ende“, also beides. Nichts mehr habe ich vorhin versucht auszuführen.

Sie haben selbst gesagt – im Übrigen meine ich, auch der Kollege Köbler –, welche Intention damals mit dem Gesetz verfolgt wurde. Damals gab es eine ganz andere Situation auf Bundesebene, über die man streiten kann, aber die nun einmal da ist. Heute ist es so, dass wir auf der Bundesebene diese Mindestlöhne haben, die dankenswerterweise – das darf man auch einmal in Anspruch nehmen – deshalb in der Kommission geregelt werden, weil die Union das so gewollt hat.

(Heiterkeit der Abg. Frau Dr. Machalet, SPD)

Es war auch richtig so, dass wir das so gewollt haben, weil solche Löhne in Kommissionen und nicht über die Politik festzusetzen sind, meine sehr geehrten Damen und Herren!

(Beifall bei der CDU)

Nichtsdestotrotz würde ich Ihnen anraten zu trennen zwischen Gesetz und Tarifvertrag, Frau Machalet. Ich konnte gar nicht alles mitschreiben, was Sie gesagt haben, vielleicht sollten Sie auch Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz nachlesen. Das sind aber alles Dinge, die wir irgendwie hinbekommen; denn das eine hat mit dem anderen nicht so sehr viel zu tun, da wir hier über ein Gesetz und über die Frage reden, ob wir ein Gesetz beibehalten oder nicht. Im Übrigen sind alle anderen Tarifverträge über das Arbeitnehmerentsendegesetz schon mit berücksichtigt.

Die Frage stellt sich hier – darauf kommt es an –: Brauchen wir jetzt und heute dieses Gesetz noch in dieser Form? – Herr Köbler, gerade vorhin ist gesagt worden, 8,90 Euro im Land und 8,50 Euro im Bund. Da haben wir

genau das Problem, von dem wir reden. Was gilt? Welche Formen sind anwendbar? Wieso soll es hier weniger und dort mehr sein? Wie schließen Sie das zusammen? Wie kann das in den einzelnen Sparten dann überhaupt noch gehandhabt werden?

Nehmen Sie mir ab, zumindest der Stadtrat Frankenthal, der schon gestern mit seiner Resolution zur Frage der Inklusion geglänzt hat, hat eine Resolution verabschiedet, dass wir sowieso nur Fair Trade berücksichtigen. Ich meine, der Kreis Germersheim hat das auch gemacht und alle anderen, die hier sitzen, ebenfalls. Deshalb brauchen Sie das nicht in ein Gesetz zu schreiben. So viele Verve haben wir noch selbst.

(Wiechmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ah!)

Es ändert nichts daran, Sie müssen mir hier erklären, welche Regelungslücke noch besteht, warum dieses Gesetz überhaupt noch gelten soll. Wir brauchen es definitiv nicht mehr. Das ist Fakt. Sie werden es wahrscheinlich, leider, vom Europäischen Gerichtshof auch so gesagt bekommen. Warum sollen wir so lange warten? Das bringt nichts.

Mein Vorschlag, wenn Sie es mir so nicht glauben, das mag Ihnen unbenommen sein, dann lassen Sie uns im Ausschuss eine Anhörung zu diesem Thema durchführen, auch in rechtlicher Hinsicht, und lassen Sie uns das klären, auch in Bezug auf den SPNV und ÖPNV und bei allen möglichen Sparten. Das können wir gern tun. Dann wird sich herausstellen, was zu machen ist.

Ich prophezeie Ihnen aber jetzt schon, beim nächsten Mal, sofern Sie mitgehen, stehen wir wieder hier und werden über den Antrag wieder entscheiden. Wir wären sogar bereit, wenn Sie das mitmachen, an der Begründung noch ein klein wenig zu ändern. Nur daran, dass wir es aufgehoben haben wollen, daran müssen wir leider festhalten.

Herzlichen Dank.

(Beifall der CDU)

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr.

Wir haben einen Überweisungsvorschlag. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 16/3762 – an den Sozialausschuss – federführend – sowie an den Wirtschafts- und Rechtsausschuss – mitberatend – zu überweisen. Können wir davon ausgehen, dass Sie zustimmen? – Ich sehe keine Gegenstimmen. Damit ist das so beschlossen.

Wir kommen zu Punkt 15 der Tagesordnung:

Naturschutz und Offenhaltung der Landschaft in bäuerlicher Hand Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/3203 –

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten – Drucksache 16/3668 –

Naturschutz und Landwirtschaft in Rheinland-Pfalz Hand in Hand – für mehr produkionsorientierte Kompensationsmaßnahmen Antrag (Alternativantrag) der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/3801 –

Berichterstatterin ist Frau Kollegin Monika Fink. Wir haben eine Grundredezeit von 5 Minuten.

Das Wort hat Frau Kollegin Fink.

Durch Beschluss des Landtags vom 23. Januar 2014 ist der Antrag an den Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten überwiesen worden. Der Ausschuss hat den Antrag in seiner 33. Sitzung am 17. Juni beraten. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Antrag wird abgelehnt.

(Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Danke für die Berichterstattung.

Jetzt hat Herr Kollege Zehfuß von der CDU-Fraktion das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag wurde aus Sorge um die Verluste der Produktionsflächen in der Landwirtschaft gestellt. Die Landwirtschaft in Rheinland-Pfalz verliert täglich ca. einen Hektar Nutzfläche durch Bau- und Infrastrukturmaßnahmen. So weit die Zahlen aus der offiziellen Statistik.

Unsere landwirtschaftlichen Betriebe erleiden aber in der Realität wesentlich höhere Flächenverluste durch Ausgleichsregelungen, durch die Eingriffsregelung und durch den Ausgleich für Artenschutz.

Am Planungsbeispiel Wörth beträgt das Verhältnis bebauter Fläche zur Inanspruchnahme als Ausgleichsfläche 1 : 14. Hätte diese jetzige Form der Ausgleichsregelung seit Gründung des Landes Rheinland-Pfalz bestanden, so wäre hochgerechnet bis heute keine landwirtschaftliche Nutzung in unserem Bundesland mehr möglich, weil die landwirtschaftlichen Nutzflächen komplett durch Ausgleichsflächen belegt wären.

Man stelle sich das vor, Streuobstwiesen, Beweidungsprojekte, Mager- und Blühwiesen so weit das Auge

reicht – wie schön, nur Lebensmittelproduktion könnte keine mehr stattfinden.

(Beifall der CDU)

Ironie der Geschichte: Befasste sich das Parlament in seinen jungen Jahren umfangreich mit der Frage, ob die Lebensmittelproduktion in diesem Land ausreicht, um die Menschen zu ernähren, so befassen wir uns jetzt in unserer Überflussgesellschaft damit, der Landwirtschaft Produktionsflächen zu erhalten.

Um dieser Entwicklung vorzubeugen, müssen wir einen Prozess der nachhaltigen Intensivierung einleiten. Der Begriff wurde von Professor Dr. Taube, Experte für Ökolandwirtschaft an der Universität Kiel, formuliert.

Dieser Antrag soll diese Idee forcieren, die Multifunktionalität der Landnutzung nach Effizienzkriterien so zu erfüllen, dass eine hohe Ökoeffizienz mit dem übergeordneten Ziel der Steigerung der Nahrungsmittelproduktion bei Erhaltung der wesentlichen Ökosystemfunktionen gegeben ist.

Um dieses Ziel zu erreichen, muss das Miteinander von produzierender Landwirtschaft, Ausgleichsregelung und Naturschutz auf eine neue Grundlage gestellt werden, die die vorgenannte Multifunktionalität der Landnutzung ermöglicht.