Sogar der Präsident des Landesrechnungshofs hat sich bemüßigt gefühlt, darauf hinzuweisen, dass es nicht Aufgabe des Wirtschaftlichkeitsbeauftragten sein könne – in Zukunft, so wie er ihn zu konzipieren gedenke und vor einiger Zeit schon vorgeschlagen habe –, solche Großprojekte und Fehler bei solchen Großprojekten zu verhindern.
Sie müssen sich in Ihrer Argumentation und Begründung etwas synchronisieren, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Als erstes, Herr Präsident, ich habe einen Stift gefunden. Der Besitzer oder die Besitzerin möge ihn hier vorne am Pult abholen.
(Abg. Steinbach, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, überreicht Abg. Dr. Weiland, CDU, seinen Stift – Frau Klöckner, CDU: Geht doch!)
Sehr geehrter Herr Dr. Weiland, noch einmal zwei oder drei Einlassungen zu dem, was Sie in Ihrer Kurzintervention vorgebracht haben. Erstens, das, was Ihrer Aussage nach in dem „dpa“-Gespräch wiedergegeben wurde, stand dort so nicht, glaube ich. Darin standen weder das Schlosshotel noch der Hahn. Ich glaube, Sie mutmaßen, dass dem so wäre, aber aus der Konstruktion Ihrer Welt erwächst nicht die Wirklichkeit der Landesregierung
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Ramsauer, SPD: Das stand nur in der Presse- mitteilung der CDU, nur dort stand es!)
Zweitens – da haben Sie wieder einen groben Fehler gemacht – haben Sie behauptet, ich hätte gestern die Grundlagen und Ergebnisse des Kommunalberichts angegriffen.
Das habe ich mit keiner Silbe getan. Ich habe sogar wiederholt wörtlich und deutliche Zahlen daraus zitiert. Das habe ich gemacht. Ich habe Ihnen vorgehalten, dass Sie das thematisieren, ohne eine Beratung in der Rechnungsprüfungskommission, die dem eigentlich vorgeschaltet ist, abzuwarten. Dass Sie politische Inkontinenz haben, das habe ich Ihnen vorgeworfen, aber nicht dem Rechnungshof. Der macht seinen Job ordentlich, der ermittelt Sachverhalte, der gibt uns Sachen an die Hand, die wir beraten können.
Was Sie nicht können, ist, damit umzugehen. Das ist der Vorwurf, den ich erhoben habe. Etwas anderes habe ich nicht getan, und etwas anderes sollten Sie auch nicht behaupten, mein lieber Herr Dr. Weiland.
Aus dieser Fehlwahrnehmung ergibt sich aber Ihre ganze Spekulation über das, was sein könnte, in dem, was wir gemeint haben könnten, als wir das Gesetz eingebracht haben.
Sie wissen wenig, aber davon recht viel und geben dafür recht viel von dieser Stelle aus wieder. Ich finde, das sollten Sie zurückschrauben. Nervosität und ein Glaubwürdigkeitsproblem sind bei mir überhaupt nicht vorhanden. Das, was ich gesagt habe, habe ich gesagt. Das können Sie im Protokoll nachlesen. Das gilt im Übrigen immer für die Gesetzentwürfe.
Wie gesagt, Sie sind in Ihrer Rolle und Ihrem Anspruch gefragt, konstruktive Vorschläge dafür zu machen. Das war heute noch etwas dünn ausgeprägt und ist deutlich verbesserungswürdig.
Herr Weiland, es ist Ihnen ein paarmal gesagt worden, dass die Ministerpräsidentin die von Ihnen zitierte Aussage nicht so getätigt hat. Schauen Sie bei „dpa“ nach.
Wenn es so ist, dann entschuldige ich mich bei Ihnen dafür, dass ich Ihre Worte angezweifelt habe. Wenn dem nicht so ist, gehe ich davon aus,
Wenn Sie das allerdings nicht täten, dann wäre das auch eine Aussage; denn dann würde deutlich, dass es Ihnen nur um eine kurzfristige Polemik, die Ihnen vielleicht ein Spaßgefühl vermittelt, aber nicht um eine ernsthafte Auseinandersetzung geht. Ich rechne mit der Entschuldigung.
Sehr geehrter Herr Kühl, da ich nicht stehen lassen kann, dass Sie im Raum formuliert haben, dass ein Mitglied meiner Fraktion nicht die Wahrheit gesagt hat, und ich das iPad nicht an das Rednerpult mitnehmen darf, auf dem die „dpa“-Meldung vom 27. Mai, 16:24 Uhr, nachzulesen ist, die ich so schnell nicht auswendig lernen kann, dürfen Sie gern zu mir kommen. Ich lese sie Ihnen vor oder zeige sie Ihnen. In der Meldung wird deutlich gemacht, und zwar auch in der Überschrift, dass die Ministerpräsidentin Dreyer diesen Wirtschaftlichkeitsbeauftragten als Konsequenz aus misslungenen Großprojekten vorgeschlagen habe.
Ich bin mir sicher, dass auch die Pressestelle der Staatskanzlei „dpa“-Meldungen liest. Sollte das damals falsch zitiert oder wiedergegeben worden sein, hat man sicher vonseiten der Staatskanzlei eine Korrektur vorgenommen. Das ist uns bisher nicht bekannt. Ich zeige es Ihnen gern. Deshalb lasse ich nicht stehen, dass einer meiner Mitglieder die Unwahrheit gesagt hat. Sie haben die Chance, sich jetzt bei Herrn Weiland zu entschuldigen.
Zu dem Thema liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf – Drucksache 16/3655 – an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und den Rechtsausschuss zu überweisen. Wer dem Vorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Dem Überweisungsvorschlag wurde einstimmig gefolgt.
…tes Landesgesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 16/3671 – Erste Beratung
Sehr geehrter Herr Präsident, Frau Ministerpräsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die CDU-Fraktion legt dem Parlament heute einen Gesetzentwurf mit Bezug auf das Kommunalwahlrecht vor. Wir möchten einen Beitrag dazu leisten, dass Hürden beim Wählen gerade auch für die älteren und hochbetagten Bürgerinnen und Bürger abgebaut werden. Damit wollen wir als CDUFraktion einen Beitrag zur Bürgerbeteiligung in unserem Land leisten.
Sehr geehrte Damen und Herren, das Wahlrecht ist eines der Königsrechte der Bürgerinnen und Bürger. Es ist im Grundgesetz verankert und sichert das Recht auf Mitwirkung an der Staatsbildung. Es ist damit grundlegend für eine parlamentarisch-repräsentative Demokratie. Es ist eine ihrer tragenden Säulen.
Leider nehmen immer weniger Wahlberechtigte dieses Wahlrecht wahr. Das zeigt sich ganz besonders bei den Kommunalwahlen. Dort ist die Wahlbeteiligung in den zurückliegenden Jahren stetig gesunken. Während im Jahr 1989 noch 77,2 % der Wähler von ihrem Wahlrecht Gebrauch machten, waren es zehn Jahre später, also 1999, 62,9 % und noch einmal zehn Jahre später, also 2009, 55,1 %. Seitdem verharren wir auf diesem niedrigen Niveau. Ich glaube, 2014 waren es 55,6 %.