Protocol of the Session on June 27, 2014

Als dritten Punkt will ich nennen, dass wir die Sprachförderung haben, die ganz klar in die Qualität und in die Unterstützung der Kinder und Erzieherinnen und Erzieher geht. Dafür haben wir 6 Millionen Euro pro Haushaltsjahr im Haushalt eingestellt. Ich glaube, dass wir die Qualität sehr unterstützen.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Eine weitere Zusatzfrage der Frau Kollegin Huth-Haage.

Frau Ministerin, Sie haben vorhin das vermeintlich gute Miteinander mit den kommunalen Spitzenverbänden betont. Mir liegt ein Brief des Gemeinde- und Städtebundes vor, in dem es heißt: Wir, der Gemeinde- und Städtebund, müssen davon ausgehen, dass die Umsatzsteuermehreinnahmen zum weitaus größten Teil der Entlastung der Landesmittel dient. –

Frau Ministerin, sind Sie bereit, der Forderung des Gemeinde- und Städtebunds nachzukommen, einen detaillierten Nachweis zu führen, aus dem hervorgeht, dass die Umsatzsteuermehreinnahmen tatsächlich und vollständig bei den Kommunen ankommen? Sind Sie dazu bereit? Sind Sie dazu willens und fähig?

(Pörksen, SPD: Was ist das denn? – Zurufe von der SPD: Oho! Oho!)

Sehr geehrte Frau Huth-Haage, wenn wir einmal wissen, wie viel Geld in den Jahren 2017 und 2018 über die Umsatzsteuermehreinnahmen kommt, dann werden wir uns mit den kommunalen Spitzen zusammensetzen und überlegen, wie wir mit diesen Geldern umgehen, was wir mit diesen Geldern machen.

Ich darf Ihnen sagen, dass wir gerade wegen der neu hinzukommenden Bundesmittel dabei sind, mit den kommunalen Spitzen ein weiteres Gespräch anzuberaumen. Das wird gerade terminiert, weil wir dieses Thema gemeinsam mit den kommunalen Spitzen besprechen wollen und gemeinsame, einvernehmliche Wege an diesem Punkt finden wollen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

Eine weitere Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Thelen.

Sehr geehrte Frau Ministerin, ich möchte noch einmal auf die 17 Bewilligungen zurückkommen, die in diesem Frühjahr ausgesprochen worden sind. Zu welchen Zeiträumen werden die Zuschüsse für diese bewilligten Maßnahmen fließen? Wann genau bekommen die Antragsteller ihr Geld?

Die Antragsteller bekommen zwischendurch einen Abschlag und dann ihr Geld, wenn sie den Schlussverwen

dungsnachweis erbracht haben. Dann fließt das komplette Geld.

(Frau Thelen, CDU: Das ist keine Antwort auf meine Frage!)

Doch.

Meine Damen und Herren, das ist keine Diskussionsrunde, sondern eine Fragerunde.

Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Henter.

Frau Ministerin, die Haushaltslage vieler Kindergartenträger ist als äußerst angespannt zu beurteilen, was wir gestern durch den Rechnungshofbericht gehört haben. Halten Sie es für ein zumutbares Verhalten, wenn man im Jahr 2013 einen vorzeitigen Baubeginn erteilt und die Gelder eventuell erst 2017 oder 2018 fließen?

Meine Erfahrung ist – das habe ich vorhin schon ge- sagt –, dass der Abfluss der Gelder und der Mittel in der Regel zwei Jahre nach der Zeit stattfindet, in der man den Bau angefangen hat zu erstellen. Das ist die Praxis. Deswegen habe ich Ihnen vorhin die Millionensummen genannt, die noch von vorher existieren und nicht abgeflossen sind.

Deswegen kann ich nur sagen, wenn der Schlussverwendungsnachweis kommt – wenn die angefangen haben zu bauen, kommt dieser nicht im Februar 2014; das geht überhaupt nicht –, dann bekommen sie ihr Geld.

Das klappt sehr gut, und ich weiß auch gar nicht, weshalb Sie sich aufregen. Das klappt in der Praxis sehr gut, und es ist gängige Praxis.

(Zurufe von der CDU: Drei Jahre später! – Weitere Zurufe von der CDU)

Ich darf Ihnen sagen, dass das Gros der Träger sehr zufrieden ist mit dieser Regelung.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Weitere Zurufe und Heiterkeit bei der CDU)

Damit ist die Mündliche Anfrage beantwortet, und wir sind auch am Ende der Fragestunde angelangt.

Ich rufe nun Punkt 26 der Tagesordnung auf:

…tes Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes über den Rechnungshof Rheinland-Pfalz Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/3655 – Erste Beratung

Es folgt zunächst die Begründung durch ein Mitglied der Landesregierung. Ich erteile Herrn Staatsminister Dr. Kühl das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das derzeit geltende Landesgesetz über den Rechnungshof Rheinland-Pfalz entspricht fast ausnahmslos seiner ursprünglichen Fassung aus dem Jahr 1971. Das ist lange her, seitdem ist viel passiert, aber eben so gut wie nichts im Rechnungshofsgesetz.

Mit dem Ihnen nun vorliegenden Entwurf wird das Gesetz modernisiert. Das hat sich die Koalition bereits in ihrer Koalitionsvereinbarung für diese Legislaturperiode vorgenommen. Darüber hinaus sind Anpassungen notwendig, weil das Landesbeamtengesetz und die Laufbahnverordnung verändert worden sind und hierdurch entsprechende Anpassungen im Rechnungshofsgesetz vorgenommen werden.

Lassen Sie mich kurz die wesentlichen Änderungen vorstellen:

Zum einen soll in Spitzenämtern des Rechnungshofs auch Personen, die kein zweites juristisches Staatsexamen und damit keine Befähigung zum Richteramt haben, Gelegenheit gegeben werden, diese Ämter auszuführen. Das war nach dem ursprünglichen Gesetz von 1971 auch möglich; denn damals war es Beamtinnen und Beamten des höheren Verwaltungsdienstes aufgrund eines wissenschaftlichen Studiums und vorgeschriebener Prüfungen möglich, die Spitzenämter im Rechnungshof auszuüben, auch wenn sie kein rechtswissenschaftliches Studium haben. Die Bezüge und die Ausbildungen, die damit verbunden waren, sind momentan obsolet geworden, sodass es in Rheinland-Pfalz seit einiger Zeit faktisch nur möglich ist, die Spitzenämter mit Personen mit Befähigung zum Richteramt zu besetzen.

Wir halten es nicht für zeitgemäß und den besonderen Anforderungen des Amtes nicht für angemessen, einen solchen Ausschluss herbeizuführen; ausgeschlossen wird nämlich dadurch die Berufung von Persönlichkeiten, die sich aufgrund anderer Art und Weise eine herausragende Qualifikation erworben haben. Insofern ist es nur konsequent und nur sachgerecht, erneut die Möglichkeit, ein Spitzenamt beim Rechnungshof zu begleiten, auch Absolventen anderer Fachrichtungen als der Rechtswissenschaft zu eröffnen. Wir sollten das Auswahlermessen an der Spitze des Rechnungshofs nicht ohne Not einschränken.

Nahezu alle Bundesländer haben eine Regelung, wie sie Rheinland-Pfalz nun anstrebt, und nahezu alle Länder haben eine Begrenzung auf eine 12-jährige Amtszeit, und auch diese soll in diesem Rechnungshofsgesetz übernommen werden.

Des Weiteren soll das Amt eines Landesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung eingerichtet werden. Das hat Frau Ministerpräsidentin Dreyer bereits vor einigen Wochen erklärt. Man hätte das auf verschiedene Arten und Möglichkeiten machen können. Wir haben uns dafür entschieden, Ihnen vorzuschlagen, durch den Präsidenten des Rechnungshofs dieses Amt ausüben zu lassen.

(Vizepräsident Schnabel übernimmt den Vorsitz)

Dort besteht entsprechendes Know-How, es besteht der erforderliche Apparat, und es besteht eine Organisation. Es können entsprechende Synergien hergestellt werden, und es kann auch mit geringeren Kosten realisiert werden, als wenn man es an anderer Stelle etablieren würde. Zusätzliche Kosten werden aber auch hier in einem bestimmten Maße, welches noch nicht abschließend beziffert werden kann, entstehen.

Einen solchen Wirtschaftlichkeitsbeauftragten gibt es in anderen Bundesländern, beispielsweise in Hessen, und es gibt ihn auch beim Bund, und jeweils ist dieser Wirtschaftlichkeitsbeauftragte identisch mit dem Präsidenten des Rechnungshofs. Er nimmt dann eine Beratungstätigkeit wahr, die nicht mehr nur Annex zur Prüfungsaufgabe ist, sondern eine eigenständige Bedeutung erhält.

In der Praxis wird es dort, wo es dieses Amt gibt, unterschiedlich gelebt; das hängt immer auch davon ab, inwieweit Landtag und Landesregierung oder Parlament und Regierung diese Institution in Anspruch nehmen.

Es schafft auf jeden Fall zusätzliche Expertise. Diese Expertise entlässt nicht Regierung und Parlament aus ihrer jeweiligen Verantwortung und tangiert auch nicht das Ex-post-Prüfungsrecht des Rechnungshofs.

Ansonsten finden Sie in dem novellierten Entwurf eines Rechnungshofsgesetzes an manchen Stellen größere personelle Flexibilitäten für den Rechnungshof, um beispielsweise Verhinderungen eines Mitgliedes zu kompensieren und es unbürokratischer – wenigstens temporär – zu ersetzen. Dem Rechnungshof werden etwa in Analogie zu den Ministerien innerhalb der Landesregierung bestimmte Kompetenzen im personalwirtschaftlichen Bereich übertragen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich halte den Ihnen vorliegenden Entwurf für eine gelungene Überarbeitung, die dem Rechnungshof auch in Zukunft ein effektives Arbeiten ermöglichen wird. Der Rechnungshof wird seine Synergieeffekte zwischen Prüfungs- und Beratungstätigkeit zu heben wissen und für die Arbeit der Landesregierung und des Landtags nutzbringende Anregungen liefern können. Ich gehe davon aus, dass die Fraktionen an der Beratung dieses Gesetzentwurfs ein besonderes Interesse haben, weil der Rechnungshof eine wichtige Einrichtung für die parlamentarische Kontrolle ist, und insofern freue ich mich auf die Beratung in den Ausschüssen.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Für die CDU-Fraktion hat Herr Kollege Dr. Weiland das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kollegen, liebe Kolleginnen! Jahr für Jahr analysiert der Landesrechnungshof objektiv, präzise und unabhängig die immer kritischere Lage des Landeshaushalts. Jahr für Jahr tut er dies leider völlig vergebens.

(Beifall der CDU)

Erst gestern wieder haben wir in diesem Hohen Hause erlebt, wie die Feststellungen des Rechnungshofs zur Finanzsituation der Kommunen bei der Landesregierung und der rot-grünen Koalition nicht nur auf keinerlei Akzeptanz gestoßen sind, sondern auf grundsätzliche, auf fundamentale Ablehnung.

(Beifall der CDU)

Wer das über die Jahre hinweg miterlebt, der bekommt einen Eindruck davon, wie sehr die Landesregierung und die rot-grüne Koalition die Arbeit des Landesrechnungshofs gering schätzen, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall der CDU)