Protocol of the Session on May 14, 2014

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Ich erteile Herrn Kollegen Schreiner für die Fraktion der CDU das Wort. Abg. Schreiner, CDU:

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Den Worten von Herrn Kollegen Puchtler ist nicht viel hinzuzufügen. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass beim Ehegattensplitting die Lebenspartner Ehegatten gleichzustellen sind. Wir vollziehen das sachgerecht hier beim Kirchensteuergesetz nach. Alternativen gibt es keine. Die Vorlage ist entwaffnend offen.

Bei Kosten steht, nicht bezifferbar. Wir müssen wissen, es werden Kosten entstehen. Es wird Rückforderungsansprüche geben. Aber, wie gesagt, es gibt keine Alternative. Es ist eine richtige Entscheidung.

(Vizepräsident Schnabel übernimmt den Vorsitz)

Deshalb sind wir da einheitlich. Vielen Dank.

(Beifall der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Das Wort hat Frau Kollegin Schleicher-Rothmund.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist ein begrüßenswerter Prozess, dass wir eine zunehmende Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen erleben. Das ist ein Zeichen der Toleranz und des Fortschritts in einer Gesellschaft.

Von daher ist es eine begrüßenswerte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Es ist begrüßenswert, dass wir heute einstimmig darüber diskutieren. Der Herr Kollege hat es ausgeführt. Es gibt keine Alternative.

Das Bundesverfassungsgericht hat ausgeführt, Ehegattensplitting ist verfassungswidrig. Daraufhin hat der Bundesgesetzgeber entsprechend gehandelt. Obwohl es nicht unmittelbar drinsteht, ist es so, dass das Kirchensteuergesetz nachvollzogen werden muss. Das tun wir mit diesem Gesetzentwurf. Es ist eine begrüßenswerte Entwicklung.

Ich bedanke mich für die Einstimmigkeit im Hause.

(Beifall der SPD)

Frau Kollegin Schellhammer hat das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Sie mögen entschuldigen, dass ich es nicht so kurz mache; denn ich möchte auf das Thema der Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften noch etwas länger eingehen. Es wurde ausgeführt, dass diese Gesetzesänderung aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts resultiert. Das sagt, dass Eingetragene Lebenspartnerschaften im Vergleich zu den Ehen bei den Steuern nicht benachteiligt werden können.

Die vorliegende Änderung resultiert noch aus einer anderen Frage, nämlich daraus, dass sich die Bundesebene, die jetzige Bundesregierung, nicht dazu durchringen konnte, die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare vorzusehen. Dann wäre diese Änderung nicht notwendig gewesen. Obwohl im letzten Jahr eine Bundesratsinitiative von Irene Alt, die erstmals eine parlamentarische Mehrheit für die Öffnung der Ehe erzielt hat, gemacht wurde, werden weiterhin gleichgeschlechtliche Paare diskriminiert. Das gilt insbesondere für die Adoptionsmöglichkeiten.

Deswegen müssen wir in diesem Gesetz die Änderungen nachvollziehen, die nicht nötig gewesen wären, wenn wir die Öffnung der Ehe gehabt hätten.

Was sind die gesetzlichen Änderungen, über die wir diskutieren? Anders als bei der Gleichstellung bei der Einkommensteuer wirken diese Änderungen eher belastend für Ehepaare und gleichgeschlechtliche Paare. Aber wenn man sagt, gleiche Pflichten, gleiche Rechte, dann gilt das auch für gleichgeschlechtliche Paare. Die Zusammenveranlagung insbesondere beim Kirchgeld, also bei Personen, deren Partner kirchensteuerpflichtig sind, wirkt auch für gleichgeschlechtliche Eingetragene Lebenspartnerschaften belastend. Nichtsdestotrotz sehen wir hier einen weiteren Schritt zur Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Paaren.

Wir sind als grüne Fraktion für die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare. Aber wir sehen, dass die jetzt vorliegende Änderung des Kirchensteuergesetzes sinnvoll und richtig ist. Wir gehen jeden Schritt mit für eine bessere Gleichstellung, für weniger Diskriminierung.

Wir wissen bei dieser Politik die Bevölkerung von Rheinland-Pfalz hinter uns. Eine Untersuchung der Bertelsmann Stiftung hat gezeigt, dass wir in Sachen Akzeptanz und Akzeptanz von Diversität in Rheinland-Pfalz an der Spitze der westlichen Bundesländer sind. Das gilt auch für die Akzeptanz von gleichgeschlechtlichen Paaren. Deswegen müssen wir konsequent für die Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Paaren einstehen. Bis es zur Öffnung der Ehe kommt, sind wir GRÜNE bei jedem Schritt gerne dabei.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)

Das Wort hat Herr Minister Dr. Kühl.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist bereits ausgeführt worden, es handelt sich um eine steuersystematische Angleichung. Es wird im Kirchensteuerrecht das nachvollzogen, was im Einkommensteuerrecht bereits etabliert ist.

Herr Schreiner, da steht, dass das nicht bezifferbar ist. Das ist so, weil es in dem Fall keine fiskalischen Auswirkungen beim Bund, den Ländern und den Kommunen hat, sondern bei den Kirchen. Bei den Kirchen kann auch ein Nachholeffekt entstehen. Bei den Kirchen entsteht aber potenziell ein positiver fiskalischer Effekt, weil bei dem Kirchgeld, von dem Frau Schellhammer gesprochen hat, nunmehr neue Kirchensteuerzahler auftreten, die es so bisher nicht gab. Wir müssen aufpassen, würden wir das nicht tun, würden wir gleichgeschlechtliche Partnerschaften gegenüber der Ehe privilegieren. Insofern freuen sich möglicherweise die Kirchen über Mehreinnahmen. Das ist ein besonderer Fall.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 16/3395 –. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Errichtung von Landesoberbehörden sowie zur Auflösung der Oberfinanzdirektion und des Amtes für Wiedergutmachung Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/3517 – Erste Beratung

Herr Dr. Kühl, Minister der Finanzen, wird diesen Antrag begründen.

Herr Präsident, vielen Dank. Die rheinland-pfälzische Finanzverwaltung steht vor personellen und strukturellen Veränderungen. Das haben wir im Jahr 2011 in einem Konzept bereits ausführlich dargelegt.

Die Zielsetzung unserer Strukturreform ist es, die aufbau- wie ablauforganisatorischen Behördenstrukturen so zu schaffen, dass es eine Entlastung bei der Arbeitsverdichtung in der Finanzverwaltung gibt und wir uns stärker am Grundsatz der Wirtschaftlichkeit orientieren.

Wir haben eine ganze Reihe von Maßnahmen ergriffen. Wir haben Ämter neu strukturiert, um Abmietungen vorzunehmen. Wir hatten einen relativ großen Büroleerstand, weil in den vergangenen Jahren Personal abgebaut worden ist.

Ich möchte mich gern bei diesem Parlament bedanken, dass dieser Reformprozess nach meinem Eindruck hier bisher eine breite Akzeptanz erfahren hat.

Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf ist Teil der strukturellen Reform der Finanzverwaltung. Die Oberfinanzdirektion Koblenz soll zum 1. September 2014 aufgelöst und drei Landesoberbehörden als Nachfolgeeinrichtungen errichtet werden. Es ist geplant, ein Landesamt für Steuern zu errichten, das die bisherigen Aufgaben der Besitz- und Verkehrssteuerabteilung der Oberfinanzdirektion Koblenz übernimmt.

Die Abteilung Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle der Oberfinanzdirektion, deren Zuständigkeit seit der Gründung 1968 stetig angewachsen ist, soll unter Eingliederung des Amtes für Wiedergutmachung in Saarburg bei Beibehaltung des Standortes in Saarburg ebenfalls in ein eigenständiges Landesamt für Finanzen überführt werden.

Zum Dritten soll darüber hinaus die Abteilung Bundesbau als ein weitgehend selbstständiges Amt für Bundesbau in Rheinland-Pfalz neu errichtet werden. Das ist bisher bei der OFD angegliedert.

Mit Ausnahme des Amtes für Bundesbau, das in der Fachaufsicht dem für den Bundesbau zuständigen Fachministerium des Bundes untersteht, obliegt die Dienst- und Fachaufsicht für die neu zu errichtenden Landesbehörden dem Ministerium der Finanzen.

Durch die Auflösung der Oberfinanzdirektion Koblenz und die Errichtung der Nachfolgeeinrichtungen wird die strukturelle Reform der Ämter nun auch auf der Ebene der Mittelbehörden nachvollzogen. Die Aufteilung der Zuständigkeiten auf der Struktur nach kleineren Landesämtern bildet die Konzentration auf die jeweiligen Kernkompetenzen, die bereits jetzt in der Praxis so gelebt werden, künftig in der Behördenstruktur ab.

Die geplante Reform ist notwendig, um die bereits gelebte Verwaltungspraxis nunmehr auch nach außen transparent in der Behördenstruktur abzubilden. Relevante finanzielle Auswirkungen sind damit nicht verbunden. Es können allenfalls geringe, nicht bezifferbare Kosten

durch einen einmaligen, bei der Neustrukturierung von Behörden üblicherweise anfallenden Umstellungsaufwand entstehen.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Für die CDU-Fraktion hat Herr Kollege Schreiner das Wort. Abg. Schreiner, CDU:

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Herr Finanzminister hat es angesprochen, schon im letzten Jahr haben wir uns über die große Strukturreform in der Finanzverwaltung unterhalten. Das ist jetzt eines der daraus folgenden Gesetze, eine Strukturreform, mit der erreicht werden soll, dass bis 2016 300 Stellen im Bereich der Finanzverwaltung dadurch abgebaut werden können, dass Arbeitsabläufe anders, besser, kundenfreundlicher und gleichzeitig effizienter strukturiert werden, was durch die 300 Stellen allein jährliche Einsparungen von 15 Millionen Euro bringen würde.

Des Weiteren ist vorgesehen, bis 2020 weitere 700 Stellen, respektive 35 Millionen Euro, einzusparen. Das heißt, das ist ein wichtiger Schritt, den wir angesichts der drückenden Schuldenlast und des strukturellen Defizits in diesem Lande mitgegangen sind. Wir haben das immer sehr positiv begleitet.

Sie haben es angesprochen, es gibt darüber hinaus den Wunsch, weitere Sachkosten einzusparen. Die Tücke – um Ihren letzten Satz aufzugreifen, Herr Minister – liegt da natürlich ein bisschen im Detail. Sie haben das Thema Mietkosten angesprochen und dass es im Wege dieses Prozesses, der Phase der Umstellung, zu Mehrkosten kommen kann. Natürlich hatten wir geplant, dass in dem Moment, in dem die Behörden neu strukturiert werden, dort, wo Behörden abgebaut werden, Mietkosten eingespart werden können, damit wir nicht Mehrkosten an anderer Stelle haben.

Natürlich ist es, zumindest im Moment, noch anders gekommen. Dort, wo die Finanzverwaltung weggegangen ist, stehen heute Räume leer. Ich sage einmal, in der Regel ist der LBB der Vermieter. Ich glaube, er ist immer der Vermieter. Ich sage einmal, da pocht der LBB natürlich auf seine Verträge. Dort, wo die neuen Dienststellen geschaffen worden sind, sind weitere Diensträume angemietet worden. Das heißt, was die Sachkosten angeht, sind wir noch nicht da, wo wir hinkommen wollen. Die Tücke liegt dort wie immer im Detail.

Ich bin aber heute irgendwie milde gestimmt, weil wir uns in der ersten Beratung befinden. Wir haben Fragen, und die werden wir im Rahmen der Ausschussberatung klären können.

Vielen Dank.

(Beifall bei CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)