Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin, vor diesem Hintergrund frage ich mich schon, warum Sie zusammen mit Ihrem grünen Koalitionspartner eine Bundesratsinitiative für eine weitergehende Regelung zur Doppelstaatigkeit eingebracht haben.
Natürlich haben die Länder in einem föderalen Staat das Recht, im Bundesrat Initiativen einzubringen.
(Beifall des Abg. Köbler, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sagen Sie das einmal Ihrer Vorsitzenden!)
Nur befremdlich ist es schon, wenn die SPD-geführte Landesregierung einen Antrag einbringt, der in einem wesentlichen Punkt dem entgegenläuft, was im Koalitionsvertrag von Union und SPD auf Bundesebene vereinbart wurde.
Das ist übrigens ein Vertrag, den Sie, sehr geehrte Frau Dreyer, vor wenigen Wochen in Berlin noch mitverhandelt und für den Sie die Hand gehoben haben,
und ein Vertrag, dem die Mitglieder der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands mit großer Mehrheit – auch in unserem Bundesland – zugestimmt haben. Das ist nicht glaubwürdig.
Sehr geehrte Frau Dreyer, diesen Umstand haben Sie laut der „Süddeutschen Zeitung“ vom 6. März 2014 wie folgt begründet – ich darf zitieren –: Wir wollten es in die Diskussion einbringen, weil es unserem Koalitionspartner – also den GRÜNEN – wichtig ist.
Am Ende geht es um die Frage: Wie geht man mit dem Partner um? – So lautet das Zitat aus der „Süddeutschen Zeitung“.
Herr Köbler rühmte sich sogar in der „Allgemeinen Zeitung“ vom 14. März 2014, Druck aufgebaut zu haben.
Mit Ihrer Initiative, die Optionspflicht für in Deutschland geborene Nachkommen von Migranten komplett aufzuheben, auch wenn diese im Ausland aufgewachsen sind, haben Sie, sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin, in Ihrer eigenen Partei für erhebliche Irritationen gesorgt.
Was gilt nun – das, was Sie in Berlin mitverhandelt und dem Sie zugestimmt haben, oder das, was Sie in Mainz auf Druck der GRÜNEN hin mittragen mussten?
Wie stehen Sie persönlich zur doppelten Staatsbürgerschaft? Es würde uns schon interessieren, was Ihre eigene Position ist. Selbst Politiker aus Ihren eigenen Reihen haben Ihr Vorgehen – ich zitiere – als nicht hilfreich bezeichnet, wie dies die nordrhein-westfälische Bundesratsministerin, Angelica Schwall-Düren, noch höflich formulierte.
Sie sollten sie eigentlich kennen. Welch große Begeisterung der Antrag im Bundesrat auslöste, zeigte auch die Tatsache, dass er ohne Beratung direkt an den Ausschuss überwiesen wurde.
Anstatt konstruktiv an der Umsetzung des Koalitionsvertrages hinsichtlich des Staatsbürgerschaftsrechts mitzuwirken, haben Sie aus koalitions- und wahltaktischen Gründen einen gesellschaftlich-politisch wichtigen Kompromiss zur doppelten Staatsbürgerschaft zum Streitthema gemacht.
Liebe Kolleginnen, liege Kollegen, sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin, die Staatsbürgerschaft ist ein hohes
Mit der Staatsbürgerschaft sind die Zugehörigkeit, Rechte und auch die Verpflichtung gegenüber einem Land verbunden, vor allem das Wahlrecht als eine der tragenden Säulen der Demokratie.
Politische Mitbestimmung setzt aber voraus, dass sich Zuwanderer mit dem Staat identifizieren, deren Staatsbürger sie werden wollen.
(Beifall der Abg. Frau Klöckner, CDU – Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Lesen Sie einmal das Grundgesetz!)
Unsere Fraktion sieht die Doppelstaatigkeit als historisch gewachsene Ausnahme, die nicht generell ausgeweitet werden sollte. Die Mehrstaatigkeit mit all ihren tatsächlichen und rechtlichen Schwierigkeiten, etwa in Fragen des diplomatischen Schutzes, der Rechtsverfolgung und im Familienrecht, sollte daher eher die Ausnahme als erstrebter Normalfall bleiben.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag der CDU-Fraktion für die Aktuelle Stunde „Verfehlter rot-grüner Vorstoß zur doppelten Staatsbürgerschaft“ zeigt sehr wohl, wes Geistes Kind hier diese CDU in dieser Beziehung ist;
denn offensichtlich brauchen Sie erstens Nachhilfeunterricht in Sachen Föderalismus. Wenn Sie sich eingebildet haben, werte Kolleginnen und Kollegen der CDUFraktion, mit einer Großen Koalition in Berlin haben wir gleichzeitig ein Schattenkabinett Julia Klöckner in Mainz sitzen, haben Sie sich eben ein bisschen getäuscht.
Wir stehen auf dem Boden des Föderalismus, und wir stehen auch auf dem Boden unserer eigenen Regierungsbeschlüsse und unserer eigenen Empfehlungen. Herr Kessel, Sie waren in der letzten Wahlperiode noch
nicht dabei. Ich empfehle Ihnen nachzulesen, was in den Empfehlungen der Enquete-Kommission festgeschrieben wurde. Wir haben uns sehr gefreut, dass wir seit dem Mai 2011 einen Koalitionspartner haben, mit dem wir auch in der Integrationspolitik absolut auf einem Boden und in einer Linie arbeiten können. Aber in der Enquete-Kommission, in der die CDU nicht zugestimmt hat und die FDP sich enthalten hat, stehen genau diese Punkte schon mit drin.
Unsere Position ist im Koalitionsvertrag genauso enthalten, nämlich die Abschaffung der Optionspflicht. Sie tun jetzt so, als ob das Seltenheitswert hätte. Über 50 % der Menschen mit ausländischem Pass, die bei uns leben, haben bereits die doppelte Staatsbürgerschaft, da, wie es im dem Antrag heißt, den wir nachher behandeln, die EU-Ausländer sehr wohl ihren Pass behalten.
Jeder Deutsche, der einen ausländischen Mitbürger heiratet, behält seinen deutschen Pass und bekommt automatisch in den allermeisten Fällen den ausländischen Pass dazu. Wir sprechen also von einem völlig normalen Vorgang. Hier sprechen wir jetzt von Kindern – Herr Kessel, Sie haben das zitiert –, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind,