die bitte schön dann auch die doppelte Staatsbürgerschaft behalten können, die der Optionspflicht nicht mehr unterliegen.
Hieran sieht man die Doppelzüngigkeit der CDU, die scheinbar – Sie können das in vielen Presseveröffentlichungen seitens der SPD nachlesen – genau den Weg der SPD mitgeht, Verträge schließt und dann wieder hintenherum Hürden aufbaut, wie der Innenminister gerade dabei ist, und wieder neue Bedingungen festschreibt, damit es offensichtlich doch nicht passiert, dass Angehörige gewisser Staaten bei uns die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen und behalten können. Sie sprachen von einer geistigen Rolle rückwärts. Ich muss es noch einmal sagen, das ist Ihr Geistes Kind, liebe CDU. Wir gehen hier vorwärts und genau in die Richtung, wie wir das gesagt,
nämlich dass wir die Menschen integrieren. Sie, die CDU, sind nun einmal leider Gottes offensichtlich immer noch irgendwo stehengeblieben und sehen nicht, dass wir eine Vielstaatigkeit haben, wir eine Willkommenskultur haben, wir ein weltoffenes Land sind, wir die Menschen hier haben wollen, und zwar auch die, die nicht in Deutschland geboren sind, wenn wir das ganze ausweiten, wir die Fachkräfte benötigen usw.
Wir haben viele wunderbar gute Gründe, aber Sie schüren Ängste. Sie schüren Ängste. Sie reden dem rechten Klientel zupass. Das ist auch Ihr Werk.
Wir hatten schon einmal eine Wahl, bei der Ihr lieber Kollege, Herr Koch aus Hessen, genau damit am rechten Rand seine Stimmen gefischt hat.
Ich finde es unglaublich, dass Sie genau das im rheinland-pfälzischen Landtag wieder aufleben lassen mit solch einer unmöglich formulierten Aktuellen Stunde und uns Dinge unterstellen, die in keiner Weise gemacht werden.
Noch einmal: Den Vorstoß unterstützen wir natürlich voll und ganz. Er ist von der rheinland-pfälzischen Landesregierung ausgegangen. Das ist genau der richtige Vorstoß.
Wie der Bundesrat damit umgeht, ist doch nicht die Messlatte dafür, ob der Vorstoß richtig war. Frau Klöckner, ich darf doch einmal sehr bitten.
Meine beste Oppositionsparteivorsitzende, nach wie vor sind wir diejenigen, die im Land Rheinland-Pfalz sehr wohl entscheiden dürfen, was wir machen wollen und wie die Gesetze aussehen sollen. Genau das fordern wir ein. Das werden wir auch weiter so tun.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kessel, Sie hatten gefragt: Warum diese Bundesratsinitiative? – Ich nenne Ihnen einen formalen und einen inhaltlichen Grund. Der formale Grund ist, dass Länderinitiativen und Bundesratsbeschlüsse natürlich legitime, von der Verfassung im föderalen Staat vorgesehene Möglichkeiten der Interessenvertretung sind. Daher diese Bundesratsinitiative.
Der inhaltliche Grund ist, dass es, anstatt zu modernisieren, zu entbürokratisieren und zu vereinfachen, mit dem vorgelegten Gesetzentwurf noch schwieriger gemacht wurde. Jetzt soll noch eine Prüfung hinzukommen, bei der darauf geschaut wird, ob ein Betroffener hier aufgewachsen ist. Das halten wir für eine sehr fragwürdige Methode, um festzustellen, ob jemand integriert ist. Das soll durch Zeiten eines Inlandsaufenthalts oder durch einen Schulabschluss belegt werden. Sehr geehrte Damen und Herren, glauben Sie wirklich, dass man anhand eines Zeitstrahls oder eines Zeugnisses abmessen kann, ob jemand in Deutschland integriert ist oder nicht? Meine Damen und Herren, das halten wir für den falschen Weg.
Es geht vielmehr darum, dass wir dringend eine Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts dahin gehend benötigen, dass es moderner, weltoffener, praktikabler und nicht unnötig bürokratisch ist. Das geht nur, indem wir an dieser Stelle die Optionspflicht endlich abschaffen.
Meine Damen und Herren, schon heute – auch das hat Herr Kessel in seiner Rede nicht erwähnt – ist es so, dass aufgrund der zahlreichen Ausnahmeregelungen mindestens jede zweite Einbürgerung mit der doppelten Staatsangehörigkeit verbunden ist. Deswegen lassen Sie uns doch auch endlich den anderen 50 % sagen, ja, auch ihr dürft euren alten Pass behalten, wenn ihr Deutsche werden wollt; denn ihr seid uns willkommen;
denn eine gute und ernstgemeinte Willkommenskultur heißt eben nicht, auf die hier geborenen Kinder und Jugendlichen Druck auszuüben und ihnen zu sagen, dass sie sich für eine Staatsbürgerschaft und damit für eine Heimat entscheiden müssen.
Meine Damen und Herren, es ist gegenwärtig so, dass bei den deutschen Ausländerbehörden etwa bundesweit 5.000 Fälle liegen, bei denen wegen der bestehenden Optionspflicht der Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit droht. Ich kann nur appellieren, wir sollten diesen Nonsens schnellstmöglich beenden.
Jeder, der gegenwärtig eine Beibehaltungsgenehmigung beantragt, sollte sie entweder sofort erhalten oder das Verfahren sollte ruhen, bis der Gesetzgeber die Optionspflicht endlich abgeschafft hat; denn Mehrstaatigkeit ist auch die Folge einer hohen Mobilität, die offene Republiken in einer globalisierten Welt kennzeichnen. Die doppelte Staatsbürgerschaft wird dem gerecht und auch dem verständlichen und wichtigen Anliegen der betroffenen Jugendlichen und jungen Erwachsenen gerecht, mehr als eine Heimat zu haben und mehrere Wurzeln zu
Durch Zuwanderung und binationale Ehen, durch Bilingualität und den Zugang zu mehr als einem Kultur- und Sprachraum entsteht die Bindung zu mehr als einer Heimat. Insofern ist die Staatsbürgerschaft ein Stück Identität, und jeder und jede soll selbst entscheiden dürfen, ob man sie beibehalten möchte oder nicht, ohne durch die Optionspflicht an dieser Stelle in Loyalitätskonflikte gebracht zu werden.
Ich möchte noch eines sagen: Die Ungleichbehandlung deutscher Staatsbürgerinnen und Staatsbürger trifft jedes Jahr 40.000 junge Menschen in Deutschland. Das ist eine Zahl, die man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen sollte. Ich finde, wir sind es diesen jungen Menschen schuldig, dass wir endlich modernisieren, entbürokratisieren und etwas vorlegen, das ihnen allen die Möglichkeit gibt, endlich die doppelte Staatsbürgerschaft beibehalten zu können.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Landtagsabgeordnete, liebe Gäste! Ich freue mich sehr, dass die CDU das Thema Optionspflicht und das Thema Staatsbürgerschaft heute gleich zweimal auf die Tagesordnung dieses Plenums gesetzt hat: einmal mit der Aktuellen Stunde heute Morgen und einmal mit einem Antrag heute Nachmittag. – Das gibt mir die Gelegenheit, heute gleich zweimal zu unserer wirklich guten Bundesratsinitiative zu sprechen;
denn unsere Bundesratsinitiative ist nicht verfehlt, sondern sie ist für die jungen Menschen in unserem Land toll.
Die CDU fordert uns auf, die Bundesratsinitiative zurückzuziehen, weil es einen Bundeskoalitionsvertrag gibt und weil es einen Vorstoß auf der Bundesebene geben wird. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es wurde eben schon gesagt, wir leben in diesem Land nach dem Prinzip des Föderalismus. Das bedeutet, dass auch dann, wenn es einen Bundeskoalitionsvertrag gibt, in
Wir haben uns in unserem Koalitionsvertrag verpflichtet, uns für die Abschaffung der Optionspflicht einzusetzen. Wir sind übrigens nicht die einzigen Länder, in deren Koalitionsvertrag dieses Ziel steht. Es steht auch im Koalitionsvertrag in Baden-Württemberg, in SchleswigHolstein, in Nordrhein-Westfalen, in Niedersachsen, in Bremen, und es steht sogar im Koalitionsvertrag der im Stadtstaat Berlin regierenden Großen Koalition.
Überall dort ist die Abschaffung der Optionspflicht festgeschrieben. Es ist gut, dass sich die Länder zum Thema Optionspflicht einbringen; denn die Länder kennen die Auswirkungen des Staatsangehörigkeitsrechtes vor Ort sehr gut.
Wir wissen, wie der bürokratische Aufwand für die Verfahren zur Optionspflicht aussieht, und wir sehen die Folgen der Regelung und die Situation der Betroffenen. Wir wissen heute schon, dass es bis 2017 jährlich bundesweit zwischen 3.000 und 7.000 neue Optionsverfahren geben wird. Im Jahr 2018 sind dann schon über 41.000 Verfahren zu bewältigen. Der Vorschlag des Bundes, noch weitere bürokratische Hürden aufzubauen, die die Verwaltungen zusätzlich belasten, indem sie noch zusätzlich Schulzeugnisse und Auslandsaufenthalte überprüfen müssen, geht nicht mit uns.