Protocol of the Session on March 26, 2014

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.

Wir kommen dann zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/3421 –. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den

bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Entschließungsantrag mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.

Wir kommen dann zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/3434 –. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Entschließungsantrag mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollgen, ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

…tes Landesgesetz zur Änderung des Verwaltungsorganisationsreformgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 16/3229 –

Zweite Beratung

Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses

Drucksache 16/3408 –

Gemäß Absprache im Ältestenrat soll der Gesetzentwurf ohne Aussprache behandelt werden. Zunächst erfolgt aber die Berichterstattung durch Frau Kollegin Dorothea Schäfer. Bitte schön, Frau Kollegin.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht in diesem Gesetzentwurf unter anderem um die Neuregelung der Dienstaufsicht über das Landesuntersuchungsamt, nachdem der Verbraucherschutz 2011 innerhalb der Landesregierung neu zugeordnet wurde.

Die erste Lesung erfolgte im Landtag am 19. Februar 2014. Durch Beschluss des Landtags ist der Gesetzentwurf an den Rechtsausschuss überwiesen worden. Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 31. Sitzung am 20. März 2014 beraten.

Ich möchte das Abstimmungsergebnis kurz darstellen. Die Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben mehrheitlich für den Gesetzentwurf gestimmt. Die Fraktion der CDU hat sich der Stimme enthalten. Sie hat dies mit einer grundsätzlichen Ablehnung der Organisationsänderung für den Verbraucherschutz innerhalb der Landesregierung begründet. Dabei hat sie sich auf eine Stellungnahme einer Gewerkschaft in der Anhörung bezogen.

Das Abstimmungsergebnis ergibt folgende Beschlussempfehlung: Der Gesetzentwurf wird angenommen.

Vielen Dank.

(Beifall im Hause)

Danke, Frau Kollegin Schäfer.

Wir kommen dann zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/3229 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Niemand. – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:

Landeshinterlegungsgesetz

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 16/3258 –

Zweite Beratung

Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses

Drucksache 16/3409 –

Auch dieser Gesetzentwurf soll gemäß der Absprache im Ältestenrat ohne Aussprache behandelt werden.

Ein kleiner Hinweis für unsere Zuhörer: Diese Gesetzentwürfe sind alle sehr umfangreich in erster Lesung beraten worden. Deswegen wird in der zweiten Lesung auf eine erneute Beratung verzichtet. Dies nur als Hinweis, damit Sie nicht den Eindruck haben, wir stimmen einfach so über einen Gesetzentwurf ab.

Zunächst erfolgt die Berichterstattung durch Herrn Abgeordneten Dr. Axel Wilke.

Herr Präsident, geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der von der Landesregierung am 6. Februar dieses Jahres eingebrachte Gesetzentwurf wurde von uns in der Sitzung am 19. Februar 2014 in erster Lesung behandelt. Er wurde dann an den Rechtsausschuss als einzigem beratenden Ausschuss überwiesen.

Dieser hat ihn in seiner 31. Sitzung am 20. März 2014 beraten. Ich darf daran erinnern, aus der ersten Lesung war hauptsächlich als Frage noch das Thema übrig geblieben, ob es verfassungsmäßig ist, wenn künftig hinterlegtes Geld nicht mehr verzinst werden muss, auch wenn unter Umständen Hinterlegungen sehr lange laufen. Wir haben uns im Zuge der Erörterung im Ausschuss davon überzeugen können, dass da keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen.

Daher hat dann der Rechtsausschuss am Ende einstimmig entschieden, dem Landtag die Annahme des Gesetzentwurfs zu empfehlen.

Vielen Dank.

(Beifall im Hause)

Herzlichen Dank, Herr Kollege Dr. Wilke.

Wir kommen dann zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/3258 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Ich gehe davon aus, damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

(Pörksen, SPD: Der Präsident soll das sehen und nicht davon ausgehen!)

Der hat das gesehen und geht auch davon aus, Herr Kollege Pörksen.

Damit ist auch dieser Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Meine Damen und Herren, ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Änderung des Schulgesetzes, des Hochschulgesetzes und des Verwaltungshochschulgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 16/3342 –

Erste Beratung

Schulische Inklusion braucht eine sichere