Protocol of the Session on February 20, 2014

Wenn wir uns das Verfahren anschauen, dann ist zu sagen, wir haben es in der ersten Beratung im Plenum bereits einmal beraten, wir haben es im Ausschuss diskutiert und eine Anhörung dazu gehabt. Die Auswertung dieser Anhörung steht noch aus. Im nächsten Schritt wird es dann im Plenum wieder beraten.

Wenn Sie jetzt in einer Art Taschenspielertrick am Rande der Geschäftsordnung des Landtags versuchen, die Landesregierung dazu aufzufordern, einen Gesetzentwurf, der sich bereits im parlamentarischen Verfahren befindet, zurückzuziehen, ist das albern; denn wir als Landtag sind Herr des Verfahrens. Wir entscheiden, wie es mit diesem Gesetzentwurf weitergeht. Dann sollten wir nicht darüber diskutieren, ob die Landesregierung gegebenenfalls diesen Gesetzentwurf zurückzieht. Das

ist auch von der formalen Ebene her unausgegoren, sodass Sie sich mit diesem Antrag keinen Gefallen tun.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich glaube, wir sind mit diesem Gesetz im guten Reigen der Bundesländer auf einem vernünftigen Weg. Wir haben die Erfahrung mit den anderen Verbandsklageformen, die positiv sind. Es ist formal auf einem geordneten Weg, insofern gibt es keinen Grund, diesem Antrag von Ihnen stattzugeben.

Die Argumente – ich habe es angesprochen – sind teilweise sehr widersprüchlich. Ich finde es bedauerlich, dass Sie zwar Lippenbekenntnisse abgeben, Ihnen würde der Tierschutz am Herzen liegen, und auf die aktuelle Rechtslage verweisen, Sie aber in der Vergangenheit ein um das andere Mal genau gegen diese Rechtslage gekämpft haben und immer und immer wieder Fortschritte im Tierschutz versucht haben zu verhindern. Insofern bitte ich Sie um Redlichkeit. Vielleicht ändern Sie Ihre Position zum Verbandsklagerecht; denn in 10, 20 Jahren werden Sie dieses Instrument, wie viele andere Fortschritte im Tierschutz, akzeptieren und nicht mehr bekämpfen.

Wir haben es ein um das andere Mal erlebt, dass sich die CDU, wenn es um Fragen der Weiterentwicklung der Gesellschaft geht – ob das bei der Atomenergie, bei der Gleichstellung von Menschen oder bei Tierrechten ist –, ins Abseits gestellt hat und im Nachhinein diese abseitige Position nicht mehr halten konnte. Deswegen bitte ich Sie, Ihre Position noch einmal zu überdenken im Interesse der Tiere, aber auch im Interesse der Menschen, die sich für diese Tiere engagieren, einbringen, Mitwirkungsrechte und im Zweifelsfall auch die Möglichkeit haben wollen, das zu machen, was in einem Rechtsstaat Normalität ist, eine Entscheidung vor Gericht vernünftig überprüfen zu lassen.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Das Wort hat Frau Kollegin Neuhof von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Vielen Dank, Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Schmitt, Tiere seien unsere Mitgeschöpfe, schreiben Sie im ersten Satz Ihres Antrags. Ja, da bin ich völlig mit Ihnen d‘accord. Die CDU schreibt es insgesamt zur Gänze in ihrem Antrag.

Sie sprechen von Respekt vor der gesamten Schöpfung und Verantwortung für Tiere. Dabei gehe ich mit ganz weit und ganz ernsthaft.

Dann sagen Sie ein bisschen weiter, der Tierschutz sei in der Landesverfassung verankert. Ja, Gott sei Dank.

Ab dann wird es aber schräg.

(Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das war aber nicht schlecht!)

Dann sagen Sie, ein gutes Hilfsmittel zum Schutz der Tiere sei das Bundestierschutzgesetz. Ich erinnere an die Diskussion vom letzten Jahr, bei der viele gute Anträge aus vielen Bundesländern, auch aus RheinlandPfalz, eingebracht worden und nicht berücksichtigt worden sind, Anträge, die sehr wohl Tierleid hätten verhindern können, und zwar organisiertes Tierleid durch Schnäbelkürzen und andere Maßnahmen, auch in der Landwirtschaft.

Wir müssen unterscheiden, über was wir reden. Wenn wir über das Verbandsklagerecht reden, reden wir darüber, dass Verbänden die Möglichkeit zur Verbandsklage gegeben wird. Wir reden nicht darüber, dass irgendein bestehendes Gesetz in irgendeiner Form verändert, verschärft oder gemildert oder irgendeine Bauordnung verändert wird oder sonst irgendetwas passiert. Wir reden von der anderen Seite der Medaille, nämlich dem Recht auf Klage durch eingetragene und anerkannte Tierschutzverbände.

Sie reden von Misstrauen gegenüber den Bauern. Meine sehr verehrten Damen und Herren von der CDU, Sie reden von Misstrauen gegenüber den Bauern und davon, dass es absehbar zu Verzögerungsmaßnahmen kommen würde. Meine Damen und Herren von der CDU, Sie bewegen sich dabei im Reich der Spekulation und der Mutmaßung. Spekulation und Mutmaßung sind dadurch gekennzeichnet, dass sie durch nichts, aber auch gar nicht zu belegen sind, weil gerade das die Definition von Spekulation und Mutmaßung ist.

Meine Damen und Herren, Sie haben völlig zu Recht geschrieben – das ist auch gut so –, dass der Tierschutz in Rheinland-Pfalz in der Verfassung verankert sei. Insofern ist es die absolut logische Weiterentwicklung, dass wir ein Verbandsklagerecht entwickeln, weil allein dadurch, dass etwas in der Verfassung steht, es noch nicht mit Leben erfüllt ist. Es braucht weitere Ausführungen, um das mit Leben zu füllen, damit es ein wirksames Instrument und nicht nur ein Glaubensbekenntnis ist.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

Meine Damen und Herren, Herr Hürter hat schon einiges ausgeführt, vor allem zu Ihrer Angst des massenhaften Einsetzens von Klagen, einer Klagenflut. Ich wiederhole das nicht, ich schließe mich dem an.

Was im Entwurf des Gesetzes steht – Frau Klöckner scheint sich sehr zu amüsieren; ich freue mich, dass Sie gleich einen schönen Feierabend haben –,

(Frau Klöckner, CDU: Ich freue mich auch!)

ist eine Vielfältigkeit von Beteiligungsmöglichkeiten mithin der Klage als der allerletzten Möglichkeit. Wir haben das dargestellt, diskutiert und werden das im parlamentarischen Verfahren weiter diskutieren.

Meine Damen und Herren, ich habe meine Redezeit noch nicht ausgeschöpft, aber ich komme zum Schluss: Da Ihr Antrag substanziell nicht wirklich etwas zu bieten hat, werden wir ihn ablehnen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Frau Ministerin Höfken hat das Wort.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben ein hohes Tierschutzniveau, wir wollen es erhalten und verbessern, und dies ist auch das Ziel des Gesetzentwurfs. Wir wollen mit diesem Gesetz ein Ungleichgewicht beseitigen. Niemand kann bislang im Namen oder zugunsten der Tiere klagen.

Die Fraktion der CDU ist der Auffassung, dass im Bereich des Tierschutzes eine heile Welt besteht. Meine Auffassung ist das nicht; aber wenn man Ihrer Auffassung folgen würde, dann muss man sich fragen: Wovor fürchten Sie sich eigentlich? – Dann sind doch alle Ihre Bedenken völlig umsonst und überflüssig.

Wir haben ein taugliches Tierschutzrecht, und wir haben auch gute Vollzugsbehörden; aber natürlich gibt es keine Garantien für perfektes Handeln. Natürlich kann auch der gewissenhaftesten Behörde ein Fehler unterlaufen. Wenn sich ein Bürger oder eine Bürgerin durch behördliches Handeln beschwert fühlt, kann er oder sie sich beim Verwaltungsgericht beklagen. – Das wollen Sie doch vermutlich nicht abschaffen. Das kommt also auch vor.

Ein Tier kann aber eben nicht klagen, und bislang kann auch niemand an seiner statt klagen, und das wollen wir ändern.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Die Tierschutzverbände haben Ihnen einen Brief geschrieben. In diesem Brief heißt es:

„Es ist ein Gebot unseres Rechtsstaates, dass behördliches Handeln von beiden Seiten überprüfbar sein muss. Bekanntlich kann bisher nur die Tiernutzerseite gegen Tierschutzauflagen der Behörde klagen. Wer also ein Klagerecht verweigert, stellt die umfassende gerichtliche Überprüfung behördlichen Handelns und damit die Verwaltungsgerichtbarkeit insgesamt als Grundpfeiler unseres Rechtsstaates infrage.“

Das ist durchaus eine Argumentation. Es geht also um das Prinzip der Gewaltenteilung unseres Rechtsstaates, welches wir mit der Verbandsklage auch vollziehen.

Die Tierschutzverbände schreiben im Übrigen auch – Herr Kollege Hürter hat es soeben schon angespro

chen –, dass es traurig ist, dass die CDU sich genauso gegen die Tierschutzverbandsklage stellt wie seinerzeit gegen das Staatsziel Tierschutz.

(Zuruf des Abg. Dr. Weiland, CDU)

Beim Staatsziel Tierschutz hat sie letztendlich zugestimmt und das Ergebnis dann als ihren Erfolg ver- kauft. – Ja, so geht es dann mit der CDU.

Wir beabsichtigen mit der Verbandsklage die Beseitigung eines Ungleichgewichtes. Herr Schmitt, Sie sprechen in Ihrer Rede davon, dass die Landwirtschaft besonders belastet sei. – Nun, das stimmt gar nicht, das ist eine Aussage völlig hypothetischer Art; denn eine Verzögerung und Verhinderung von Baumaßnahmen ist mit dem Gesetz sicherlich nicht verbunden. Es vergeht ohnehin viel Zeit bei der Planung, und ein anerkannter Tierschutzverein hat Einwendungen gegen ein Bauvorhaben innerhalb von vier Wochen zu erheben. Das ist nun wirklich keine Zeit im Rahmen solcher Planungen.

Wenn die Einwendungen berechtigt sind, so ist in der Tat mit Verzögerungen im Genehmigungsverfahren zu rechnen. Aber mit einer solchen Verzögerung dürften wir alle keine Probleme haben, auch ein Landwirt nicht; denn falls er einen Stallbau genehmigt bekommen hat, der nicht den tierschutzrechtlichen Anforderungen genügt, wäre dies eine immense Fehlinvestition. Sind die Einwendungen nicht berechtigt, kann eine Genehmigung auch zeitnah erteilt werden. So ist es auch Aufgabe der entsprechenden Beratungen, dies entsprechend zu kommunizieren.

Der Datenschutz wird selbstverständlich eingehalten. Frau Neuhof hat noch einmal ganz klar dargestellt, wir sehen diesen Gesetzentwurf in Umsetzung der Aufnahme des Staatsziels Tierschutz in das Grundgesetz auch

als eine Weiterführung und eine Umsetzung des Landesrechts. Ich glaube, es ist auch nötig, dass wir – wie Frau Neuhof es ausgedrückt hat – diese rechtlichen Grundbedingungen mit Leben erfüllen, und dazu wird unser Verbandsklagerecht beitragen.

Ich sage noch einmal ganz klar: Mit der Aufnahme des Staatsziels Tierschutz in das Grundgesetz wurde dieser zum Rechtsgut mit Verfassungsrang erhoben. Wir haben den Tierschutz in der Landesverfassung verankert, und wir sind damit auch verpflichtet, die Tiere besonders zu schützen. Deswegen haben wir diesen Gesetzentwurf eingebracht.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ausschussüberweisung ist nicht beantragt worden. Daher stimmen wir unmittelbar über den Antrag ab.

Wer dem Antrag zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke! Wer ist dagegen? – Es gibt keine Enthaltungen. Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind damit am Ende der heutigen Tagesordnung. Herzlichen Dank für die hervorragende Präsenz. Ich wünsche Ihnen einen guten Nachhauseweg.

E n d e d e r S i t z u n g: 19:35 Uhr.