Selbstverständlich kann ich das. Ich gebe Ihnen nur jetzt schon eine Interpretationshilfe: Überlegen Sie einmal, was ein Abgeordneter am 1. Januar 1991 verdient hat und was er heute verdient, nur damit Sie die Zahlen verstehen und in eine gewisse Relation setzen.
Herr Minister, Sie hatten den Finanzausgleich Bund/Länder sowie Länder untereinander, also horizontal und vertikal, angesprochen. Danach ist RheinlandPfalz jetzt zum ersten Mal sozusagen Zahlerland, zwar gering, aber immerhin Zahlerland, also Geber. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie, ob Sie das in Ihrer weiteren Finanzplanung berücksichtigt haben, dass unsere ursprünglichen Steuereinnahmen jetzt auch durch Zahlungen an andere Länder beeinflusst werden.
Natürlich haben wir zunächst einmal eine andere Annahme zugrunde gelegt, aber es kann uns nichts Schlimmes widerfahren. Das heißt, wir können durch den Länderfinanzausgleich nicht totgerechnet werden. Das ist auch das, was ich immer Bayern, BadenWürttemberg und Hessen erzähle: Du kannst nur dann mehr zahlen, wenn es dir relativ besser geht. – Das heißt, von dem, was du mehr hast, behältst du das Meiste ein und gibst einen kleineren Teil ab. Ich finde das in Ordnung. Das ist solidarischer Finanzausgleich. Das ist kooperativer Föderalismus. Das ist richtig. In dem Maße, wie wir in dem von Ihnen beschriebenen Sinne zum Zahler werden, in dem Maße geht es dem rheinlandpfälzischen Landeshaushalt besser, weil er ein deutliches Mehr an anderen Steuereinnahmen hat.
Meine Damen und Herren, ich darf als Gäste im Landtag Soldatinnen und Soldaten des Bundeswehrsanitätszentrums Germersheim, Schülerinnen und Schüler der 10. Klasse der Realschule plus aus Alzey sowie Teilnehmerinnen und Teilnehmer am 136. Mainzer Landtagsseminar begrüßen. Seien Sie herzlich willkommen im Hause!
Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dietmar Johnen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Neuer Genmais in Rheinland-Pfalz? – Nummer 3 der Drucksache 16/3303 – betreffend, auf.
land für den Anbau verbotenen Genmaissorte MON810 im Hinblick auf die Toxizität und Risiken für die Umwelt zu bewerten?
3. Welche Auswirkungen durch einen Anbau der Genmaissorte 1507 für die Umwelt werden in der Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit ausgeführt?
4. Welche Maßnahmen im Rahmen des geltenden EURechts und nationalen Gentechnikrechts kann das Land ergreifen, um die gentechnikfreie Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion bei einem möglichen Anbau der Genmaissorte 1507 in RheinlandPfalz zu schützen?
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Erlauben Sie mir eine Vorbemerkung. Die EUKommission hat nach erfolgreicher Untätigkeitsklage von Pioneer Hi-Bred dem Rat am 6. November 2013 einen Vorschlag für eine Anbauzulassung für den gentechnisch veränderten Mais 1507 vorgelegt. Aufgrund von Fristen musste der Rat bis zum 12. Februar 2014 über diesen Vorschlag abstimmen. Es haben sich 19 der 28 EU-Staaten gegen den Gentechnikmais geäußert. Darunter befanden sich selbst eher gentechnikfreundliche Staaten wie die Niederlande, die dagegen votiert haben. Nur 5 Staaten befürworten eine Zulassung: Spanien, Großbritannien, Schweden, Finnland und Estland. – Das sind nur 77 der 352 Stimmen im Rat. Allerdings wurde die für die Ablehnung nötige qualifizierte Mehrheit von 260 Stimmen um 50 Stimmen verfehlt, weil sich vier Staaten enthalten haben, nämlich Deutschland, Tschechien, Portugal und Belgien. Die Kommission hatte angekündigt, bei einer solchen Situation die Zulassung erteilen zu wollen.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Bundesregierung hatte betont, die Entscheidung im Rat hinge nicht von der Stimme Deutschlands ab. Das ist aber falsch; denn bei nur vier Enthaltungen ohne Deutschland wäre sicher mit etwas mehr Engagement eine qualifizierte Mehrheit und die Verhinderung der Zulassung möglich gewesen. „SPIEGEL ONLINE“ hat also nicht zu Unrecht getitelt „Merkel macht US-Genmais in Europa möglich“. Da hat sicherlich das Freihandelsabkommen eine Rolle gespielt. Übrigens hatten sich das Landwirtschaftsministerium, das Wirtschaftsministerium und das Umweltministerium im Vorfeld gegen eine Zulassung ausgesprochen. Ich komme zur Beantwortung Ihrer Fragen.
Zu Frage 1: Welche gentechnisch veränderten Eigenschaften besitzt der Genmais 1507? – Er besitzt Fremdgene, eines aus dem Bakterium Bacillus thuringiensis mit der Bezeichnung Cry1F, das die gentechnische Information für ein Toxin enthält, das die Darmwand
verschiedener Insekten schädigt und dadurch eine Resistenz gegen Schädlinge beinhaltet, insbesondere dem Maiszünsler. Zusätzlich enthält diese Pflanze ein sogenanntes pat-Gen aus einem Bodenbakterium Streptomices viridochromogenes, das zur Bildung eines Enzyms führt. Dieses führt dann in der Pflanze zu einer Toleranz gegen das Breitbandherbizid Glufosinat. Eine solche Toleranz erlaubt also den Einsatz eines Totalherbizids, das alle grünen Pflanzen bis auf den gentechnisch veränderten Organismus abtötet. Herbizide mit diesem Glufosinat-Wirkstoff dürfen aber wegen ihrer gesundheitsgefährdenden Eigenschaften in der EU nicht mehr in Maiskulturen eingesetzt werden.
Das heißt, dieser 1507-Mais enthält noch dieses Gen, das beim Herstellungsprozess benutzt wird. Heute wäre es möglich, dieses technisch herauszunehmen. Das ist aber nicht passiert, was sicher nicht sinnvoll ist. Man muss aber sagen, gleichzeitig wird in den USA offensiv für diese Herbizidtoleranz geworben. Die Firma Bayer hat schon angekündigt, die Produktion verdoppeln zu wollen; denn es kommt möglicherweise zu Ausnahmezulassungen.
Zu Frage 2: Was sind die gentechnischen Eigenschaften der Genmaissorte 1507 im Vergleich zu der in Deutschland für den Anbau verbotenen Genmaissorte MON810 im Hinblick auf die Toxizität und die Umwelt? – Dieser Mais 1507 führt zur Bildung eines Insektengiftes. Dieses hat wohl eine stärkere Giftwirkung als das, was in dieser früheren Maissorte MON810 enthalten war. Diese hatte ein anderes, ein ähnliches Gen Cry1Ab, das ebenfalls der Abwehr des Maiszünslers diente. Sie wissen, der damalige Landwirtschaftsminister Seehofer hatte auch kurz nach Bildung der Großen Koalition 2005 die Sorte MON810 zugelassen. Ich glaube, das hat er hinterher bitter bereut.
Es kam natürlich zu heftigen Diskussionen innerhalb der Bevölkerung und der Landwirtschaft. Am 14. April 2009 hat Frau Aigner, seine Nachfolgerin, diesen Mais verboten. Ich darf das zitieren mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident: „Ich komme zu dem Schluss, dass es berechtigten Grund zur Annahme gibt, dass der gentechnisch veränderte Mais der Linie MON810 eine Gefahr für die Umwelt darstellt.“ – Diese Auffassung wurde auch vom damaligen Bundesumweltministerium geteilt. Hier gibt es also eine Sorte, die ähnliche, noch verstärkte Eigenschaften enthält, bei der sich aber die Bundesregierung – das heißt, vor allem die Kanzlerin – völlig unverständlich nicht für ein Verbot bzw. für eine Nichtzulassung ausgesprochen hat.
Zu Frage 3: Welche Auswirkungen können auf die Umwelt durch diese Maissorte passieren? – Diese gentechnisch veränderten Pflanzen besitzen eine bestimmte Spezifität. Sie sollen hier auf den Maiszünsler wirken, der in Rheinland-Pfalz zum Beispiel eigentlich nicht wirklich ein Problem in der Bekämpfung darstellt. Das Problem ist natürlich aber wie bei MON810, in keinem
Zusätzlich sind eben andere sogenannte Nichtzielarten betroffen, das heißt, viele andere Schmetterlinge, die gar nicht getroffen werden sollen.
Der MON810 ist damals von Frau Aigner – durch die damalige Bundesregierung unter Führung von Frau Merkel – verboten worden, weil er auch Wirkungen bei Maikäfern, also auch ein Nichtzielorganismus, hatte. Wie gesagt, die neue Maissorte, die auf den Markt kommen soll, hat noch deutlich toxischere, also giftigere Eigenschaften als MON810.
Übrigens hat auch die EFSA, was schon fast bemerkenswert ist, in ihrer Stellungnahme zu diesem Mais geschlussfolgert, dass es ein Risiko für bestimmte hoch sensitive Nichtzielschmetterlingsarten gibt. Auch hier ist eine solche Warnung schon ausgesprochen worden.
Die Umweltverbände haben auch kritisiert, dass die Auswirkungen dieses Genmaises auf seltene Schmetterlingsarten, Wasser- und Bodenorganismen kaum untersucht worden sind und die Toxinmenge, die Giftmenge, in der Pflanze erheblich schwankt und damit die Risiken nicht exakt bestimmt werden können. Die Bundesregierung hat bisher keine Anstalten unternommen, um diese Risiken für Mensch und Umwelt besser einschätzen zu können. Da darf ich noch einmal Frau Aigner zitieren. Sie sagte: Die vielen offenen Fragen über den einzigen zurzeit in Europa zum kommerziellen Anbau zugelassenen genveränderten Organismus – MON810 war das – würden die Notwendigkeit einer verstärkten Sicherheitsforschung deutlich machen. – Das ist wohl wahr, aber eben nicht erfolgt.
Zur letzten Frage, welche Maßnahmen ein Land wie Rheinland-Pfalz ergreifen kann: Sie wissen, nach geltendem Recht sind die Möglichkeiten, die eine Landesregierung hat, durchaus beschränkt. Es ist sehr bedauerlich, dass ein Mitgliedstaat wie die Bundesrepublik Deutschland gegen den Willen der Mehrheit der Bevölkerung, der Mehrheit der Bundesländer und auch der Mehrheit der anderen EU-Mitgliedstaaten agiert, aber – wie gesagt – bislang sind das EU-Recht und das Bundesrecht vorrangig.
Schutzgebiete können besser gestellt oder besser geschützt werden, so wie wir das im neuen Landesnaturschutzgesetz vorhaben, aber für landwirtschaftliche Flächen bestehen wenige Möglichkeiten, durch ein Landesgesetz geschützt zu werden. Sie wissen aber, es gibt dazu Diskussionen, was ein Land tun kann. Das ist, im Rahmen des Verbraucherschutzes und auch der Kontrollen zu agieren, also zu schauen, ob die geltenden Bestimmungen zum Beispiel beim Standortregister eingehalten werden und das Saatgut sowie Erntegut und Lebensmittel und Futtermittel die geforderten Reinheitsbestimmungen einhalten.
Im Übrigen sind wir auch in das Netzwerk der gentechnisch freien Regionen eingetreten, wie das jetzt auch das Land Hessen unter seiner neuen schwarz-grünen Regierung tun will.
Frau Ministerin, wird der Genmais 1507 bereits in anderen Ländern angebaut? Welche Erfahrungen lassen sich daraus ableiten?
Der Genmais wird in der EU nicht angeboten, weil bisher keine Zulassung vorgelegen hat. Zu anderen Nicht-EULändern können wir eigentlich keine Auskunft darüber geben, ob das so ist.
Frau Ministerin, hat die Landesregierung Erkenntnisse darüber, dass sich Resistenzen genau bei den Insekten oder anderen Schädlingen entwickeln, die durch die eingesetzten Insektizide bekämpft werden sollen?
Ich habe eben schon auf den Mangel an Sicherheitsforschung hingewiesen, aber Literaturangaben wie den EFSA-Bewertungen ist zu entnehmen, dass die Möglichkeit der Resistenzentwicklung bei Schädlingen besteht. Erschreckende Beobachtungen sind in den USA gemacht worden, in denen massiv gentechnisch veränderte Organismen angebaut werden. In Deutschland ist dieses Phänomen natürlich mangels entsprechendem kommerziellem Anbau noch nicht so aufgetreten. Allerdings wissen wir von entsprechenden Resistenzentwicklungen in den USA, aber auch in Argentinien, die zu einem massiven Mehreinsatz von Pestiziden geführt haben.
Sehr geehrte Frau Ministerin, inwieweit und an welchen Punkten sieht die Landesregierung Verbesserungsbe
darf bei der Risikobewertung bzw. bei den Zulassungsverfahren für die gentechnisch veränderten Organismen (GVO) auf EU-Ebene?
Das ist eine Forderung, die schon lange unter anderem im Deutschen Bundestag, aber auch im Europäischen Parlament erhoben wird. Es ist notwendig, das Zulassungsverfahren der EU grundlegend zu überarbeiten. Es sind die mangelnde Unabhängigkeit der EFSA, Bewertungen der Industrie und der massive Einfluss vonseiten der Lobby diskutiert worden.
Untersuchungen der Antragsteller und von ihnen abhängiger Auftragnehmer reichen aus, um die Anforderungen an die Zulassungsunterlagen zu erfüllen. Wir haben bisher die Situation, dass die EFSA nach dem Äquivalenzprinzip urteilt und danach vorgeht, ob es eine Vergleichbarkeit entweder mit bereits untersuchten ähnlichen Pflanzen oder aber mit der konventionellen Art dieser Pflanze gibt. Es werden dann keine weiteren Untersuchungen gemacht, wie zum Beispiel auch beim Genmais 1507.