Protocol of the Session on February 19, 2014

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Pörksen, SPD: Sehr richtig!)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht mehr vor. Damit schließe ich die Aussprache und darf darauf hinweisen, dass es einen Überweisungsvorschlag an den Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten – federführend – und an den Rechtsausschuss gibt. Dagegen gibt es keine Bedenken, dann ist dies so beschlossen.

Ich rufe nun Punkt 6 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Erweiterung der Wahlberechtigung für die kommunalen Beiräte für Migration und Integration Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/3293 – Erste Beratung

Es wurde eine Redezeit von fünf Minuten pro Fraktion vereinbart.

Das Wort hat Frau Kollegin Spiegel von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die kommunalen Beiräte für Migration und Integration in Rheinland-Pfalz stellen einen wichtigen Baustein einer guten Integrations- und Migrationspolitik in unserem Land dar, und ich möchte an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, allen aktiven und engagierten Mitarbeitenden in diesen kommunalen Beiräten für Integration und Migration einmal ganz herzlich für ihr Engagement zu danken.

(Beifall im Hause)

Bedauerlicherweise dürfen nicht alle Migrantinnen und Migranten in Rheinland-Pfalz auch bei den Kommunalwahlen wählen; umso wichtiger ist an dieser Stelle die Funktion der kommunalen Beiräte für Migration und Integration, um eine Anlaufstelle zu haben und um sich auch für die Interessen der Migrantinnen und Migranten, der Menschen mit Migrationshintergrund, in den Kommunen einzusetzen.

Eine umfangreiche Evaluation nach der letzten großen Reform der Beiräte 2009 hat ergeben, dass es gerade beim aktiven Wahlrecht noch einen Regelungsbedarf gibt, dem wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gern nachkommen würden. Es geht im Wesentlichen um Ergänzungen von Personengruppen bezüglich des aktiven Wahlrechts bei den Beiratswahlen, die das nächste Mal wieder für November dieses Jahres vorgesehen sind.

Im Wesentlichen bezieht sich das auf drei große Personengruppen, auf die ich kurz eingehen möchte, zunächst einmal alle Einwohnerinnen und Einwohner, die unter die Optionspflicht fallen, die sich dann später für einen deutschen oder einen ausländischen Pass entscheiden müssen.

Zum Zweiten geht es bei der Erweiterung des aktiven Wahlrechts um die Einwohnerinnen und Einwohner mit binationalen Eltern und zum Dritten um Einwohnerinnen und Einwohner, bei denen mindestens ein Elternteil Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler ist.

Im Verfahren würden wir dann gerne noch eine Formulierung für die Staatenlosen in Rheinland-Pfalz mit auf den Weg bringen. Das ist numerisch keine große Grup

pe in Rheinland-Pfalz. Nichtsdestotrotz halten wir es an dieser Stelle für richtig, auch diese ausdrücklich mit dem aktiven Wahlrecht für die kommunalen Beiräte für Migration und Integration zu versehen. Staatenlose sind beispielsweise Palästinenserinnen und Palästinenser, die aus dem Libanon kommen, die teilweise schon in der vierten Generation Flüchtlinge sind, aufgrund dieser Situation staatenlos sind und mit dem vorliegenden dann eingespeisten Änderungsantrag zum Gesetzentwurf ebenfalls das Wahlrecht bekommen sollten.

Wir glauben, dass es gerade vor dem Hintergrund einer guten Partizipation für Migrantinnen und Migranten in der Kommune ein wichtiger Schritt ist, hier an dieser Stelle beim aktiven Wahlrecht diese Erweiterung vorzunehmen. Wir freuen uns auf die weitere Debatte zu diesem Gesetzentwurf.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Für die CDU-Fraktion hat Herr Kollege Marcus Klein, das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf stellt nur einen ganz kleinen Ausschnitt dessen dar, was die vorgeschlagenen Änderungen im weiteren Verfahren auch an anderer Stelle sein sollen. Hier im Gesetzentwurf geht es um Anpassungen in der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung hinsichtlich des aktiven Wahlrechts zu den kommunalen Beiräten für Migration und Integration.

Inhaltlich geht das zurück auf eine Evaluation der Reform der Beiräte, die 2008 mit großer Mehrheit – einvernehmlich, glaube ich – entschieden wurde. Es ist eine Evaluation, die auf den ersten Zwischenbericht der Enquete-Kommission „Bürgerbeteiligung“ zurückgeht. In dieser ersten Phase wurde auch geprüft, wie es denn mit der Beteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund steht. Es wurde auch in großem Einvernehmen beschlossen, dass man sich das anschaut.

Damals wie heute, also 2008 und 2014, war es ein großes gemeinsames Anliegen, dass wir die Integration in unserem Land vorantreiben; denn es ist für uns alle wichtig, nicht nur für die Menschen, die zu uns kommen, sondern für unser gesamtes Land, dass Integration gelingt. Das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der wir uns alle vor Ort in den Kommunen und auf allen Ebenen gemeinsam stellen müssen, sollen und wollen. Darüber gibt es einen breiten politischen Konsens. Deswegen schließe ich mich ausdrücklich für meine Fraktion auch dem Dank der Kollegin Spiegel an alle Engagierten in diesem Bereich in den Kommunen an.

(Beifall der CDU und bei dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Mit der Offenheit, die wir 2008 gemeinsam hatten, wollen wir jetzt in die Beratungen zu diesem Gesetz und zu den Punkten gehen. Inhaltlich möchte ich vielleicht nur so viel sagen, es geht um eine genauere Abgrenzung des Personenkreises, gleichzeitig auch an der einen oder anderen Stelle vielleicht um eine gewisse Ausweitung des Personenkreises.

Zu nennen sind einmal die Optionsjugendlichen, so möchte ich sie einmal nennen. Es ist vielleicht nicht der perfekte Begriff, aber so werden sie auch in der Evaluation genannt. Es sind Optionsjugendliche, also diejenigen, die sich nach 2018 dann mit steigender Tendenz entscheiden werden müssen, welche Staatsbürgerschaft sie haben wollen. Das ist also eine Frage, die sich erst 2018 stellen wird. Dann sind es die Kinder aus binationalen Ehen.

Zum anderen geht es aber auch um die Kinder von Spätaussiedlern, also Kinder deutscher Migranten, wenn man so will, deren Eltern zum Teil schon selbst als Kinder nach Deutschland gekommen sind.

Ich gebe zu, beim ersten Lesen hat mich diese Regelung ein bisschen verwundert; denn wir reden über eine Gruppe, die – Gott sei Dank, darüber freuen wir uns, glaube ich, alle – sehr gut bei uns zurechtkommt. Genau genommen reden wir sogar über deren Kinder, die schon hier geboren sind und bei uns aufgewachsen sind.

Ich weiß, es war nicht so gemeint. Ich habe den Evaluationsbericht auch mit großem Interesse gelesen. Aber beim ersten Lesen kam es mir schon ein bisschen wie die Suche nach einem Problem vor, das es gar nicht gibt. Deswegen müssen wir, glaube ich, in der weiteren Diskussion ein bisschen aufpassen, dass wir uns da nicht in die falsche Richtung bewegen, auch wenn wir darüber reden, wie es denn mit der Wahlbeteiligung aussieht.

Gruppen, die sich vielleicht nicht angesprochen fühlen, werden dann möglicherweise auch nicht zur Wahl gehen. Deswegen sollten wir gut aufpassen, in welche Richtung wir es hier an der Stelle weiterentwickeln.

Umgekehrt gesagt, jemand, der gut integriert ist, ist herzlich eingeladen, seine Erfahrungen in die Arbeit der Migrationsbeiträge einzubringen. Ob er die Zielgruppe für aktives Wahlrecht ist, darüber sollten wir uns noch einmal unterhalten.

Das gilt natürlich auch für die weiteren Punkte der Evaluation, die jetzt nicht Gegenstand des Gesetzes sind, die man sich im Ausschuss noch einmal in der Beratung anschauen sollte und die wir offen miteinander angehen sollten, so, wie wir die Zielbeschreibung, so denke ich, alle gemeinsam teilen.

Ich finde es jetzt allerdings etwas bedauerlich – es findet sich nicht im Gesetzentwurf selbst –, dass nun eine andere Debatte in diesem Zusammenhang aufkommt.

Die Fraktionsvorsitzenden von Rot und Grün, Herr Hering und Herr Köbler, meinen nun, die Beratungen nun mit etwas überfrachten zu müssen, was im Rahmen der

Evaluation überhaupt nicht vorkommt, was dort überhaupt keine Rolle spielt.

(Frau Kohnle-Gros, CDU: Was nie gesagt wurde!)

Es wurde in dem Verfahren auch nie gesagt. Es geht um die Absenkung des Wahlalters. Davon ist hier die Rede. Es wurde gesagt, dass soll auch in das weitere Verfahren eingebracht werden. Ich finde es völlig unpassend, dieses Thema noch einmal aufzugreifen, um vielleicht ein politisches Spielchen machen zu wollen. Darum sollte es doch bei der Sache hier eigentlich nicht gehen. Das ist die falsche Gruppe, um sie zum Spielball und zum Versuchskaninchen für solche Anliegen zu machen.

(Beifall der CDU)

Ich wäre bei solchen Experimenten, was das Wahlrecht angeht, ohnehin aus Ihren Reihen etwas vorsichtig. Auch da stellen sich Verfassungsfragen. Aber, wie gesagt, es ist jetzt nicht der Punkt dieses Gesetzentwurfs, wie er nunmehr vorliegt und wie er in die weitere Beratung gehen soll. Warten wir diese ab. Wir gehen sie offen an und freuen uns darauf.

Vielen Dank. (Beifall der CDU)

Ich erteile Frau Kollegin Sahler-Fesel das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fußt, wie meine beiden Vorredner beide angesprochen haben, auf der Evaluation der Reform der Ausländerbeiräte in Rheinland-Pfalz zum Wahljahr 2009. Er zeigt ganz deutlich, dass das Ziel dieser Reform erreicht wurde.

Ziel war es, die Hürden, die im Gesetz vorgegeben waren, möglichst abzubauen, die Wahl zu vereinfachen und die Beteiligungsmöglichkeiten der Menschen mit Migrationshintergrund zu stärken.

Erinnern wir uns im Einzelnen an hoch umstrittene Diskussionen im Bereich des Quorums der Wahlbeteiligung. Das 10 %-Quorum ist dabei gefallen. Man hatte Riesensorgen. Die Sorgen haben sich nicht bewahrheitet. Der Personenkreis wurde im passiven Wahlrecht auf alle erweitert, im aktiven Wahlrecht wurde er stark erweitert. Zum Beispiel wurden unter großen Diskussionen die Spätaussiedler mit einbezogen, was sich auch als sehr gut erwiesen hat.

Es wurde auch geregelt, dass man dann, wenn sich nicht genügend Menschen finden, die für einen Beirat kandidieren wollen, diesen Beirat berufen kann. Er wurde aus den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes herausgenommen. Die Hürde ist gefallen.

Es können dann zusätzlich nach der Wahl bis zu einem Drittel der Stärke noch einmal Mitglieder berufen werden, was sich als besonders segensreich erwiesen hat, weil die Verzahnung in den kommunalen Räten und den Beiräten für Migration und Integration in allen Kommunen wesentlich besser geworden ist. Das war das große Ziel dieser Reform.

Wenn man nur an den Zahlen sieht, so war es in 2004 so, dass es in 22 von 55 Kommunen trotz einer Wahl keinen Ausländerbeirat gab, wie er damals hieß, weil das Quorum von 10 % Wahlbeteiligung nicht erreicht wurde.

Im Jahr 2009 wurden 47 Beiräte gewählt. In acht Kommunen hat mangels Beteiligung keine Wahl stattgefunden. In zwei Kommunen wurden dann Beiräte berufen.

Ich erinnere übrigens an die Aktuelle Stunde von heute Nachmittag. In den Beiräten für Integration und Migration haben wir einen Frauenanteil von 40 %. Vielleicht sollten wir da einmal in die Lehre gehen, damit wir es auch in unseren kommunalen Räten hinbekommen. Dort liegen wir unter 20 % und dümpeln zwischen 16 % und 17 % Frauenanteil dahin.

Die nächste Wahl steht im November 2014 an. Da gilt es, die Empfehlungen der Evaluation umzusetzen. Das bedeutet, dass eine Klarstellung da sein soll, dass der Personenkreis erweitert und nicht eingegrenzt werden soll. Es soll klargestellt werden, wie die Erweiterung aussieht. Neben allen ausländischen Einwohnern, Spätaussiedlern und Eingebürgerten sollen dann die schon beschriebenen Optionskinder wählen können, die leider nach dem noch bestehenden Optionsrecht sich irgendwann entscheiden müssen, ob sie ihren ausländischen Pass abgeben. Weiterhin sind Einwohner mit ausländischem Elternteil oder Einwohner mit einem Elternteil zu nennen, das zu den Spätaussiedlern gehört.

Den Blick mehr auf die Familie mit Migrationshintergrund gerichtet ,haben wir besonders die Mehrstaatler im Blick, also den oder die Deutsche, die durch Heirat zusätzlich einen ausländischen Pass erworben hat. Auch diese sollen mit in das Wahlrecht einbezogen werden, sodass wir einer Familie, die sich aktiv engagiert, diese Möglichkeit im Bereich der Beiräte lassen wollen.

Herr Klein hat es schon herausgestellt, ein besonderes Anliegen ist den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD das Absenken des Wahlalters auf 16 Jahre. Wir haben darüber schon einige Debatten geführt. Es ist nicht unpassend. Es ist kein politischer Spielball, und es ist kein Spielchen, im Gegenteil. Es ist eine konsequente Umsetzung unseres Koalitionsvertrages und unseres einhelligen Willens, dass wir die jungen Menschen mit in die Verantwortung nehmen; denn sie sind reif dazu. Das können wir im Bereich der Beiräte für Integration und Migration machen; denn sie wurden 2009 bzw. 2008 aus dem kommunalen Wahlrecht ausgeklinkt. Damit können wir hier eine Regelung durchsetzten.

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie als CDU diesen Schritt mitgingen. Es ist überhaupt nicht böse und tut überhaupt nicht weh, im Gegenteil, hier wird noch mehr Beteiligung erwartet und erwirkt. In den Bundesländern,