Protocol of the Session on November 7, 2013

Ein sehr wichtiger Punkt, der im Staatsvertrag fixiert wird, ist die Transparenz der Gremiensitzungen, der Grundsatz der Öffentlichkeit der Sitzung des Rundfunkrats, die Pflicht zur Veröffentlichung von Beratungsgrundlagen und Beschlüssen, die Öffentlichkeit von Beschwerdeverfahren und die Veröffentlichung von Bezügen der Geschäftsleitung und Gremienmitgliedern des SWR.

Ich glaube, dass eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt nicht nur durch die gesellschaftlichen Vertreter, sondern im Prinzip auch von der gesamten Öffentlichkeit kontrolliert und nachvollzogen werden soll.

Wichtig sind die Modernisierungen und die Herausforderungen der Trimedialität und der digitalen Medienwelt, die Ende der 90er-Jahre noch nicht die Rolle gespielt haben und jetzt durch den Programmauftrag fixiert worden sind. Ich glaube, wir müssen im öffentlichrechtlichen Rundfunk den Weg der Modernisierung, der Trimedialität und der Stärkung im Online-Bereich weiter fortschreiben, wenn wir im öffentlich-rechtlichen Rundfunk junge Generationen nicht dauerhaft verlieren wollen. Auch deswegen spreche ich mich ganz klar dafür aus, dass es auch in Deutschland einen Jugendkanal auf öffentlich-rechtlicher Grundlage geben soll.

Meine Damen und Herren, ich danke der Frau Ministerpräsidentin für ihren Einsatz. Ich würde mich freuen, wenn andere Länder auch schon einen Schritt weiter wären.

Ein ganz wichtiger Punkt ist, dass die Rechte der Beschäftigten durch die Rechte der Personalvertretung in den Gremien, durch das Rede- und Stimmrecht, die Einführung des Redaktionsstatuts und die Stärkung der Frauen in der Mitarbeiterschaft gestärkt worden sind.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Zur Modernität gehören auch flexiblere Organisationsstrukturen. Dass die Frage, was, wo, wann und von wem produziert, angeboten und ausgestrahlt wird, nicht immer eines Vertrages zweier Landesregierungen bedarf, sondern innerhalb des SWR mit den Gremien demokratisch und flexibler entschieden werden kann, ist auch ein Gebot der Modernisierung des SWR.

Ich gebe Herrn Kollegen Weiland ausdrücklich recht. Es ist für uns überparteilich wichtig, als kleineres Bundesland zu schauen, dass wir in Rheinland-Pfalz am Standort Mainz und an den Außenstellen nicht unter die Räder von Baden-Württemberg und Stuttgart kommen. Ich bin immer froh, dass wir das gemeinsam vorantreiben.

Der Staatsvertrag gibt eine gute Grundlage für eine Modernisierung und eine Demokratisierung des SWR. Ich glaube, wir werden in den parlamentarischen Beratungen viel Einigkeit erzielen. Dann gilt es auch, etwas daraus zu machen.

(Glocke des Präsidenten)

Ich glaube, wir müssen die aktuellen Prozesse nutzen, um auf Qualität, den öffentlichen Auftrag und erst dann auf die Quote zu setzen. Diese Diskussion werden wir dann auch noch führen.

Herzlichen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Für die CDU-Fraktion hat Herr Kollege Dr. Weiland das Wort. Die Redezeit beträgt 2 Minuten und 15 Sekunden.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei aller erfreulichen Übereinstimmung in weiten Teilen, vielleicht auch in weitesten Teilen bei diesem Gesetzeswerk, bleiben einige Fragen, die wir im weiteren parlamentarischen Beratungsverfahren intensiv behandeln sollten. Das ist zum einen – insbesondere die Gremienzusammensetzung ist mehrfach angesprochen worden – das im nächsten Jahr zu erwartende Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Gremienbesetzung beim ZDF.

Daran, ob man vielleicht ein bisschen selbstkritischer damit umgeht, als dies in der einen oder anderen Wortmeldung zum Ausdruck kam, so, als habe man dieses Urteil in den Regelungen dieses Staatsvertrags schon

antizipiert, kann man zumindest ein Fragezeichen machen;

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

denn etwas, was man nicht kennt, kann man auch nicht antizipieren. Darüber muss man zumindest noch einmal nachdenken.

(Zuruf der Abg. Frau Brede-Hoffmann, SPD)

Frau Brede-Hoffmann, Nachdenken ist ohnehin nicht Ihre Sache.

Dann muss man darüber sprechen, ob es nicht ein bemerkenswertes Defizit ist. Man muss darüber sprechen. Ich behaupte es gar nicht, aber man muss darüber sprechen, ob es nicht ein bemerkenswertes Defizit ist, dass es bei der Mehrländeranstalt SWR im Unterschied zu allen anderen ARD-Mehrländeranstalten wie zum Beispiel RBB, NDR und MDR nicht gelungen ist, sich auf das Bundespersonalvertretungsrecht zu einigen. Stattdessen gilt jetzt das baden-württembergische Personalvertretungsgesetz auch in Rheinland-Pfalz. Da muss man schauen, ob das so praktisch und so gut ist.

Wir müssen genau hinschauen, was außer den allgemeinen Begründungen die Begründung für die Einführung eines Redaktionsstatuts ist. Da wird genau zu beleuchten sein – das kann man ohne alle Scheuklappen und in aller Ruhe tun –, ob das mehr einem ideologischen Projekt oder einer Sachnotwendigkeit, der Förderung der besseren Zusammenarbeit im Sender, geschuldet ist.

(Beifall der Abg. Frau Klöckner, CDU)

Darüber muss man auch einmal sprechen; denn bisher ist es nach meiner Kenntnis in der Sache noch nicht nachvollziehbar begründet worden.

(Glocke des Präsidenten)

Herr Präsident, ich komme zum Schluss.

Dann muss man darüber sprechen – aber dazu haben wir genügend Zeit –, warum die Anmerkungen der beiden Landesrechnungshöfe aus Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz einfach so vom Tisch gewischt worden sind. Das geht weniger an die Akteure, die jetzt auf dem Spielfeld stehen – Frau Ministerpräsidentin, das sage ich ausdrücklich –, als an Ihre Vorgänger und Vorgängerinnen. Aber wir werden genügend Zeit haben, darüber zu sprechen.

(Beifall bei der CDU)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor.

Wir haben einen Überweisungsvorschlag an den Ausschuss für Medien und Netzpolitik – federführend – und den Rechtsausschuss. Gibt es dagegen Bedenken? – Das ist nicht der Fall. Dann kann so verfahren werden.

Ich rufe Punkt 16 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Änderung des Landesmediengesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/2938 – Erste Beratung

Wir haben eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart.

Ich erteile Herrn Kollege Haller von der SPD-Fraktion das Wort.

Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Dr. Weiland hat es schon angesprochen, der Medienbereich ist ständigen Wandlungen unterworfen. Das macht in regelmäßigen Abständen Anpassungen notwendig.

Wir wissen alle, dass wir in stetiger Regelmäßigkeit Rundfunkänderungsstaatsverträge beraten und beschließen. Heute steht unser Landesmediengesetz mit notwendig gewordenen Änderungen auf der Tagesordnung.

Die Änderungen sind aufgrund technisch und rechtlich geänderter Rahmenbedingungen und deshalb notwendig, weil im Rahmen des Drittsendeverfahrens bei der LMK gesetzliche Lücken aufgetreten sind.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht im Wesentlichen um vier Änderungen.

Die erste Änderung betrifft die regionalisierte Werbung. Hier wollen wir einen Beschluss der Rundfunkkommission vom 12. Juni 2013 nachvollziehen. Da es in den Kabelnetzen in der Zwischenzeit technisch möglich ist, regionalisierte Werbung zu schalten, und die privaten Sender diese Möglichkeit logischerweise sehr attraktiv finden, müssen entsprechende Regelungen und Rahmenbedingungen in unserem Landesmediengesetz getroffen werden. Wir antizipieren damit eine kommende Öffnungsklausel beim nächsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, regionalisierte Werbung wird in Rheinland-Pfalz ausschließlich im Rahmen des Regionalfensters möglich sein.

Der zweite Punkt betrifft die Möglichkeit der Lizenzierung im Rahmen des Regionalfensters. Die Möglichkeit ist im Rundfunkänderungsstaatsvertrag vorgesehen und wird von uns nachvollzogen. Das haben auch schon andere Länder gemacht. Die Länder Hamburg, SchleswigHolstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen haben dies bereits in ihrem Landesmediengesetz verankert.

Als Drittes haben wir einen Handlungsbedarf nach der TKG-Novelle. Es ist eine Anpassung in § 28 Abs. 2 Satz 1. Da wird eine redaktionelle Änderung vorgenommen.

Vierter und letzter Punkt – da komme ich noch einmal darauf zurück, was ich am Anfang gesagt habe – ist die Änderung, die im Verfahren um die Drittsendezeit bei der LMK notwendig wird, damit wir die Möglichkeit haben, über das Landesmediengesetz die LMK zu ermächtigen, einen sogenannten Leistungsbescheid zu erlassen.

Diese Gesetzeslücke hat sich – wie gesagt – aufgetan. Die wollen wir schließen. Sollte es in Zukunft bei der Finanzierungsvereinbarung zwischen dem Hauptprogrammveranstalter und dem Veranstalter des Regionalfensters keine Einigung über die Finanzierung geben, kann die LMK einen Leistungsbescheid erlassen.

Wir etablieren damit sozusagen eine mittlere Instanz, um vom vorgesehenen Verfahren abweichen zu können. Das vorgesehene Verfahren ist der Lizenzentzug. Es erscheint uns an dieser Stelle unverhältnismäßig.

Das Land Bayern hat diese Änderungen schon vollzogen. Wir folgen dem Ganzen. Ich denke, andere Länder werden diesem Beispiel folgen.

Zusammenfassend kann man sagen, dass wir es mit überschaubaren, aber notwendigen Änderungen zu tun haben, und ich freue mich auf die weiteren Beratungen im Ausschuss.

Ich möchte mich noch einmal bei den Fraktionen für diesen gemeinsamen Antrag bedanken, besonders bei Herrn Dr. Braun und Frau Marlies Kohnle-Gros.

Vielen Dank.