Protocol of the Session on November 6, 2013

Danke schön, Herr Kollege Ruland.

Wer hat sich gemeldet? – Zunächst würde in diesem speziellen Fall die CDU anfangen.

(Frau Schleicher-Rothmund, SPD: Gesetzentwurf der Landesregierung!)

Der Kollege Baldauf hat das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann es kurz machen. Das Gesetz ist so, wie es

in der Vorlage ist, gut und richtig. Wir tragen es mit, weil wir selbstverständlich feststellen müssen – das gilt nicht nur für dieses Versorgungswerk, das weiß ich auch bei anderen –, dass wir in Zukunft aufgrund des demografischen Wandels und aufgrund der Situation, dass es viel mehr Menschen geben wird, die Anspruchsteller sein werden, und aufgrund des Bevölkerungsrückgangs versuchen müssen, weitestgehend die Beiträge stabil zu halten. Das kann man eigentlich nur dadurch machen, indem man, wenn man jetzt schon nur einen versicherungsmathematischen Deckungsgrad von weniger als 30 % hat, die Beiträge, wenn man sie stabil halten will, auch stabil lässt und dafür aber die Ansprüche zurückfährt. Genau dies sieht dieses Gesetz vor.

Es ist vorausschauend deshalb, weil wir ansonsten zu befürchten haben, dass wir in den nächsten Jahren sogar so weit kommen könnten, dass auf einen Beitragszahler ein Versicherungsempfänger kommt. Das würde den Kollaps für diese Versorgungsanwartschaften bedeuten.

(Vizepräsident Dr. Braun übernimmt den Vorsitz)

Dieser vorliegende Gesetzentwurf stellt deshalb in vertretbarer Art und Weise die Weichen. Es ist eine wirklich vorsichtige Abschmelzung des Versorgungsniveaus, eine Anpassung von A 13 auf A 12, und das gestreckt über 20 Jahre, ähnlich demjenigen des Rentenanstiegs auf 67, und führt deshalb – davon sind wir fest überzeugt – zur Stabilisierung und Sicherung dieses Systems. Eine andere Lösung ist nicht in Sicht, wie ich es gerade ausgeführt habe. Interessanterweise und richtigerweise ist es auch so, dass die Betroffenen selbst einen breiten Konsens signalisiert haben. Das erleichtert einem natürlich die Zustimmung.

Was ich noch erwähnen möchte, ist, es gibt eine Besonderheit in diesem Gesetz, über die ich sehr froh bin. Es geht nämlich um die Frage bei den Schicksalsschlägen, ab welchem Zeitraum man dann anwartschafts- bzw. versorgungsberechtigt ist. Das war bisher auf fünf Jahre festgesetzt und wird jetzt auf drei Jahre zurückgeführt. Das macht Sinn, weil diejenigen, die es trifft – diejenigen, die dazu nichts können –, dadurch früher ihren Anspruch erhalten, wenn wir auch nicht wollen, dass sie ihn irgendwann erhalten müssen. Wenn es aber so ist, ist das gut. Wir werden der Sache zustimmen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Für die SPD-Fraktion hat der Kollege Ruland das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Baldauf, man kann Ihnen grundsätzlich in allen Punkten, die Sie gerade angesprochen haben, zustimmen. Ich möchte betonen, dass sich die Beträge der Notarversorgungskasse in den letzten 15

Jahren mehr als verdoppelt haben. Dieser dramatischen Entwicklung können wir heute entgegenwirken. Diese schwierige Situation der Notarversorgungskasse Koblenz basiert auf verschiedenen Ursachen. Zum einen ist hier die gestiegene Lebenserwartung zu nennen, der Bevölkerungsrückgang in unserem Bundesland und nicht zuletzt das umlagenahe Finanzierungssystem der Notarversorgungskasse. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, die Notarversorgung demografiefest, nachhaltig, zukunftssicher und auch generationengerecht zu reformieren. Daher begrüßen wir den vorgelegten Gesetzentwurf, der auf den Vorschlägen der Selbstverwaltung basiert und ihnen Rechnung trägt.

Bevor ich näher auf diese Punkte eingehen möchte, lassen sie mich noch ein paar allgemeine Bemerkungen machen. Die aktuelle versicherungsmathematische gesetzliche Regelung stammt aus dem Jahr 1962. Damals war ein Beitrag von 15 % zu leisten. Heute sind es über 66 %. In konkreten Zahlen bedeutet dies, 1997 war der Jahresbeitrag 11.000 Euro, 2012 über 23.000 Euro. Gleichzeitig erhöhten sich die jährlichen Ruhegehaltsansprüche der Mitglieder weitaus geringer. 1997 waren dies rund 31.000 Euro, 2012 38.500 Euro. Bemerkenswert ist auch die Relation zwischen aktiven Notaren – also den Beitragszahlern – und der Zahl der Versorgungempfänger. Zählen wir in diesem Jahr etwa 85 Leistungsempfänger, werden es in 15 Jahren 104 und in 25 Jahren 112 Leistungsempfänger sein.

Herr Baldauf – Sie hatten es eben schon erwähnt –, unterstellt man, dass die Anzahl der Notare auf konstantem Niveau bleibt, wird bereits in 15 Jahren ein aktiver Notar mehr als einen Versorgungempfänger finanzieren müssen.

Ohne eine nachhaltige Reform würde keine andere Möglichkeit bestehen, als die Anwartschaften der gegenwärtigen Generation zu kürzen oder ihre Beiträge weiter anzuheben. Dies birgt Gefahren, aber auch Risiken in sich. Ohne eine Reform würde ein weiteres Auseinanderklaffen der Beitragshöhe und der Höhe des Ruhegehaltsanspruchs drohen. Damit würde möglicherweise auch eine Verletzung des verfassungsrechtlichen Äquivalentprinzips drohen. Zudem würden ohne Reform möglicherweise auch die Beiträge die Körperschaftsteuergrenze übersteigen.

Meine Damen, meine Herren, der vorgelegte Gesetzentwurf enthält ein Bündel von Maßnahmen, die sowohl auf der Einnahmeseite als auch auf der Ausgabenseite wirken. Diese sind dergestalt, dass Übergangsfristen die Belastung für aktive Beitragszahler durch Versorgungsempfänger abfedern werden.

Wenn ich kurz auf die zentralen Reformmaßnahmen eingehe, sind unter anderem die sinngemäße Umsetzung des Versorgungsrechtsänderungsgesetzes von 2001 zu nennen und damit eine Dynamisierung der Leistungen mit dem Ziel, das Versorgungsniveau – wie von Ihnen angesprochen, Herr Baldauf – von A 13 auf A 12 anzupassen. Gleichwohl ist damit keine Kürzung für die Versorgungsempfänger verbunden, sondern lediglich ein langsamerer Anstieg der Versorgungsleistungen.

Künftig werden die Beiträge nur noch im Trend der Beamtenbesoldung im Land erhöht. Ferner wird eine frühere Reform aus den 80er-Jahren, die das Alter für den Versorgungsbeginn von 70 auf 65 Jahre senkte, nun schrittweise zurückgenommen. Auch wird sich die Höhe der Witwenversorgung an den Regelungen der Beamtenversorgung orientieren. Letztlich wird einnahmeseitig ein Sanierungsbeitrag erhoben.

Die genannten Reformmaßnahmen führen zu einer höheren Kapitaldeckung, einer nachhaltigen Stärkung der Rücklage und aus unserer Sicht auch zu einer langfristigen Sicherung der Notarversorgung.

Meine Damen, meine Herren, ich bin davon überzeugt, dass die genannten Reformschritte dazu führen werden, dass die Notarversorgung im Norden unseres Landes demografiefest, nachhaltig zukunftssicher und generationengerecht ausgestaltet wird.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Frau Kollegin Raue das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, der demografische Wandel holt uns ein und wirft seine Schatten voraus. Auch dieses Gesetz ist eine erste Reaktion darauf. Wir haben bereits erste Auswirkungen zu spüren bekommen. Herr Ruland, Sie haben es erwähnt, die Beitragslast hat sich in den vergangenen 15 Jahren mehr als verdoppelt, während das Ruhegehalt lediglich moderat erhöht wurde. Bei einem umlagebedingten Finanzierungssystem macht dieser Befund Anpassungen unumgänglich. Hinzu kommt, dass die Zahl der Versorgungsempfänger kontinuierlich steigt.

Mit diesem Gesetz nehmen wir eine Anpassung an frühere Regelungen und an andere Lebenssachverhalte vor, in deren Gleichlauf wir Altersgrenzen anpassen und Versorgungshöhen ändern. Die enthaltenen Änderungen – ich fasse mich kurz, weil all diese Punkte schon erwähnt worden sind – zur Notarversorgung sind notwendig. Das Gesetz sichert diese langfristig. Daher werden auch wir diesem Gesetzentwurf zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Für die Landesregierung hat Herr Justizminister Hartloff das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich freue mich über die Zustimmung, die von allen Fraktionen signalisiert worden ist. Ich will mich darauf beschränken, mich bei den Notaren des Nordbezirkes für eine gute Zusammenarbeit gerade auch bei der Vorbereitung dieses Gesetzes zu bedanken. Es wurde versucht, die Herausforderungen der Zukunft aufzunehmen, die von den Vorrednern aufgezeigt wurden.

Sie haben auch gehört, es handelt sich um eine überschaubare Zahl von Leistungserbringern in einem solchen Versorgungswerk. In dem Kontext weise ich darauf hin, dass natürlich nicht nur das Älterwerden die Herausforderung darstellt, sondern durch den demografischen Wandel wird darüber hinaus absehbar die Zahl der Notarstellen in den nächsten Jahren und Jahrzehnten in Rheinland-Pfalz zurückgehen. Die Relation zwischen denen, die das als aktive Notarinnen und Notare erwirtschaften müssen, und denen, die den Ruhestand möglichst lange genießen können, wird also noch ein wenig ungünstiger. Diese Regelung soll dazu beitragen, dass sie das können, nämlich dass die finanziellen Voraussetzungen – wenn auch in etwas geringerem Maße – gesichert sind. Dafür sind die Weichen jetzt gestellt.

Was man in einigen Jahren vielleicht weiter nachsteuern muss, ist ein weiterer Schritt. Solche Schritte muss man immer überlegen.

Ich bedanke mich für die Zustimmung. Ich meine, dass wir im Einvernehmen mit den Notarinnen und Notaren dieses Versorgungswerk für die nächsten Jahre sichern.

Herzlichen Dank.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen dann zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung „Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes über die Notarversorgungskasse Koblenz“ – Drucksache 16/2685 – in zweiter Beratung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Es gibt keine Gegenstimmen. Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:

Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/2469 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses – Drucksache 16/2929 –

Herr Kollege Steinbach ist Berichterstatter. Herr Kollege Steinbach, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat den Gesetzentwurf zum Landeswohnraumförderungsgesetz – Drucksache 16/2469 – eingebracht. Dieser wurde am 3. Juli 2013 an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und mitberatend an den Rechtsausschuss überwiesen.

Auf Beschluss des Haushalts- und Finanzausschusses wurde dazu eine Anhörung durchgeführt. Diese hat in der 35. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 25. September 2013 stattgefunden. Dort hat dieser Gesetzentwurf eine überwiegende Zustimmung erfahren. Daraufhin hat folgerichtig der Haushalts- und Finanzausschuss in der darauf folgenden Sitzung die Beschlussempfehlung ausgesprochen – ich betone, er hat sie einstimmig ausgesprochen –, diesen Gesetzentwurf anzunehmen.

(Vereinzelt Beifall im Hause)

Für die Fraktion der SPD hat Herr Abgeordneter Ramsauer das Wort. Es wurde eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Meines Wissens ist es das erste Mal, dass ich zu einem Gesetzentwurf reden kann, der vermutlich die Zustimmung des ganzen Hauses bekommt. Das zeigt, dass die Landesregierung wohl einen sehr guten Gesetzentwurf vorgelegt hat.

(Frau Klöckner, CDU: Oh, nein! – Unruhe bei der CDU)

Das nicht nur deshalb, weil Sie avisiert haben, dass Sie zustimmen werden, sondern weil wir in zahlreichen Gesprächen, Anhörungen und Parlamentarischen Abenden sehr viel Zuspruch von der Wohnungswirtschaft, der Kommunalpolitik, der Landespolitik und den Interessenverbänden bekommen haben. Insofern freue ich mich, dass wir heute dieses Landeswohnraumförderungsgesetz verabschieden können. Die Zeichen der Zeit weisen darauf hin, dass dies wohl durch das gesamte Haus geschehen wird.

Meine Damen und Herren, Mieter in Deutschland haben es nämlich nicht leicht. Auch in Rheinland-Pfalz gibt es Schwerpunkte. Es gibt unterschiedlich verteilte Problemlagen, aber insbesondere in Groß- und Universitätsstäd