Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Eigentlich ist Herrn Hürter und meinen Vorrednern nicht viel hinzuzufügen. Zwischen Atomwaffen und NSA diskutieren wir über das Jahr 2012, 50 Hektar Wald und 104 Hektar Aufforstung.
Wenn wir über den Wald, die Forstpolitik des Landes, reden, muss man sagen, dass ein Großteil der Anstrengungen der Landesregierung in die Unterstützung des Waldes und die Forstpolitik geht. Wenn wir uns anschauen, allein über 60 Millionen Euro konsumtive und investive Zuführungen aus dem Landeshaushalt sind für diesen Bereich, und das als Null diskreditiert zu bekommen, ist eine Aussage, die für sich steht und dann erst Ihre Aussagen letztendlich in das rechte Licht rückt.
Wir feiern 300 Jahre Nachhaltigkeit. Nachhaltigkeit verlangt von uns, dass wir Wald, Grünland, Acker, Kulturlandschaft in einer Gesamtbetrachtung sehen und nicht gegeneinander ausspielen. Es ist nicht ein Nutzungsinteresse über alle anderen zu stellen, sondern wir müssen die Gesamtheit im Blick haben.
Wenn es um Ausgleichsmaßnahmen geht, wir wollen der Natur damit nicht schaden. Das würde das Ganze völlig ins Gegenteil verkehren. Das heißt, wir reden darüber, dass Ersatzaufforstung manchmal ein Problem sein kann. Darüber reden wir keineswegs erst seit heute.
Wenn wir im Jahr 1999 die Positionen des NABU Rheinland-Pfalz sehen – die Zweckbestimmung des Gesetzes war damals, walderforderliche Fläche zu mehren –: Lehnen wir ab. – Das war 1990. Der BUND 2007: Das Ziel der Mehrung des Waldes ist zu differenzieren. In waldreichen Mittelgebirgen ist es nicht angemessen. – Oder BUND und NABU, Biodiversitätsstrategie – das war 2009 –: Keine Aufforstung von bisher waldfreien Flächen fördern. – Das fordern die beiden Verbände.
Oder gestern der Landesnaturschutzbeirat, der uns einstimmig bei zwei Enthaltungen – darin sind übrigens die Waldbauern auch – unterstützt hat.
Wenn man dann in den Bauernversammlungen ist – da sind wir beide manchmal zusammen –, dann nehmen Sie die genau gegenteilige Rolle ein.
Korrekturen sind jedenfalls lange gefordert, wie ich es schon angesprochen habe, übrigens auch auf der Bundesebene, auf sehr massive Art und Weise vonseiten der CDU, nämlich mit der Bundeskompensationsverordnung, die noch nicht abgeschlossen ist.
Noch einmal einige Zahlen zu Rheinland-Pfalz: Ungefähr 700.000 Hektar landwirtschaftliche Fläche, davon
227.000 Hektar Dauergrünland, 834.000 Hektar Wald – das gibt schon den Eindruck wieder –, und beim Grünland haben wir die neuesten Zahlen der EU, nämlich minus 6,41 % in der Betrachtungsperiode. Was das heißt, muss ich Ihnen vielleicht gar nicht sagen.
2.000 Pflanzenarten sind allein an das Grünland gebunden. Wir reden immer noch über Ausgleichsmaßnahmen für den Naturschutz. 2.000 Pflanzenarten, zum Beispiel Arnikawiesen, Orchideen, breitblättriges Knabenkraut, Käfer, Heuschrecken, Bienen, Schmetterlinge wie die Bläulinge, Hummeln. All das ist mit dem Grünland verbunden. Deswegen ist die Positionierung der Verbände und des Landesnaturschutzbeirats derartig eindeutig.
Was ist geplant? – Zunächst einmal will ich klarstellen, bei der Wiederaufforstung ändert sich gar nichts. Schon allein der Name dieser Aktuellen Stunde ist falsch. Es bleibt auch bei der gesetzlichen Grundlage für die Erstaufforstung.
Wir reden also nur über den Fall der Waldumwandlung, also wenn es um Steinbrüche, Windanlagen, Baumaßnahmen und Ähnliches geht. Hier haben wir in Rheinland-Pfalz die Situation des Doppelausgleichs.
Ich will auf die erste Ausgleichsform eingehen, das ist der Ausgleich nach dem Landes- und Bundesnaturschutzgesetz. Der bleibt bestehen. Dabei geht es darum, dass die Funktionen des Gebietes, in das eingegriffen wird, wiederhergestellt werden. Wenn ein Specht in einem Baum sitzt, ist klar, die Aufforstung hilft ihm nicht, sondern es muss einen entsprechend landespflegerischen Ausgleich geben.
Dann gibt es eine zusätzliche Kompensation. Da kommen wir zum Waldgesetz. Das ist die Ersatzaufforstung. Das war gängige Praxis, aber nicht im Waldgesetz vorgeschrieben. Das ist eine Kann-Regelung. Das steht auch schon heute drin, diese gilt; wenn nicht agrarstrukturelle Belange entgegenstehen.
Was wir mit der Novelle des Landesnaturschutzgesetzes gemacht haben – diese ist geplant, da es sich um ein Artikelgesetz handelt –, ist nachzujustieren, das heißt, die Probleme, die aufgezeigt wurden, und die Anforderungen einerseits der Landwirtschaft und andererseits der Umweltverbände zu konkretisieren und aufzugreifen, und zwar differenziert, so wie es die CDU will, und natürlich mit Maß.
In dem Entwurf heißt es dann – ich zitiere das jetzt einmal frei, da er noch nicht aus der Ressortabstimmung herausgekommen ist –: Nach einer Rodung in einem Gebiet mit überdurchschnittlich hohem Waldanteil – nur dort – von mehr als 35 % der Fläche bezogen auf den Zuständigkeitsbereich der örtlich betroffenen Unteren Naturschutzbehörde darf keine Ersatzaufforstung erfolgen, eine Walderhaltungsabgabe fällt in diesem Fall nicht an – von wegen Geldvermehrung –. In Abweichung kann aber – usw. usf. – im Einvernehmen mit der zuständigen Naturschutzbehörde eine Ersatzaufforstung
Hier erfolgt eine Konkretisierung, und nur in waldreichen Gebieten wird von einer Wiederaufforstung Abstand genommen, in waldarmen Gebieten bleibt alles unverändert. Das heißt, wir reden über marginale Flächen.
Allerdings ist es natürlich dann, wenn es um wertvolle Grünlandstandorte geht, die letzten Magerrasenwiesen im Soonwald oder Ähnliches, wirklich von Bedeutung. Deswegen gibt es diese Korrektur.
Nun haben wir uns natürlich auch gefragt, was mit dem BUND ist. Ich weiß nicht, die müssen vielleicht noch einmal darüber nachdenken. Es kann aber sein, dass sie geglaubt haben, wir würden Eingriffe erleichtern wollen. Das will ich noch einmal klar sagen, das ist mitnichten der Fall, ganz im Gegenteil, wir haben im Bereich des landespflegerischen Ausgleichs einen Windkraftbonus gestrichen. Früher einmal gab es bei den Höhenbauwerken und beim Ausgleich für das Landschaftsbild für die Windkraftanlagen einen Bonus. Der fällt weg.
Es handelt sich also nicht um eine Erleichterung, sondern um ein Aufnehmen der jahrelangen Forderungen der Landwirtschaft genauso wie der Umweltverbände. Ich glaube, das ist richtig, dass wir das mit den Ausgleichsmaßnahmen machen müssen, da wir der Natur nicht schaden wollen.
Insgesamt will ich noch einmal ganz deutlich sagen, natürlich ist das nicht der einzige Punkt des Grünlanderhalts, ganz im Gegenteil. So wie die EU-Gesetzgebung und die GAP-Beschlüsse gerade dokumentieren, geht es um weitergehende Maßnahmen. Das Gründlandumbruchverbot ist sicherlich eine davon.
Für den Wald, für den Waldschutz als öffentliche Aufgabe unternehmen wir jede Menge – die öffentliche Hand hat für den Wald eine Vorbildfunktion – mit einer großen Vielzahl von finanziellen Mitteln auf der einen Seite genauso wie auf der anderen Seite mit Aktivitäten im Bereich des Biotopbaumkonzepts von FSC-Kennzeichnung bis hin zum Nationalpark. Das zeigt, zum Schutz des Waldes und auch der Natur unternehmen wir eine Menge. Ich hoffe, dass auch die CDU uns dabei unterstützt.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat eine verlängerte Redezeit in Anspruch genommen. Diese kommt nun Herrn Billen als nächstem Redner zugute. Sie haben anstatt 2 Minuten 4 Minuten und 16 Sekunden.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Ministerin, Sie können sich mit dem Ablenken anstrengen, wie Sie wollen.
Sie können sich auch beschweren, dass der Wald, für den das Land Rheinland-Pfalz mit seiner Gesetzgebung zuständig ist, hier zwischen der Atomkraft, wofür der Bund zuständig ist, und der Abhöraffäre, wofür auch der Bund zuständig ist, diskutiert wird. Wir aber diskutieren die Themen, für die wir zuständig sind, mit Vorliebe als aktuelle Themen,
Zumal dann, wenn Sie ein Rundschreiben an alle Forstämter mit einer alternativlosen Vorgabe herausgeben: keinen Ersatz für Wald. – Das steht in Ihrem Rundschreiben. Das können Sie nachlesen – alternativlos.