Protocol of the Session on October 2, 2013

Wir haben heute die erste Lesung. Ich glaube, dass die Verbandsgemeinde Rhein-Selz, die da entstehen kann, ein wirkliches Potenzial hat zusammenzuwachsen, ein Potenzial, in der Rhein-Main-Region Bevölkerungsstrukturen zu entwickeln.

Die Identitäten der Kommunen, die beide sehr stark rheinhessisch geprägt sind, werden gemeinsam wachsen. Daran habe ich gar keine Zweifel.

An dieser Stelle wünsche ich der Beratung einen guten Verlauf und vertraue auf die Anhörung, die kommt, damit wir am Ende kein Porzellan zerschlagen, sondern wirklich in eine neue gute und starke Gebietskörperschaft zusammenwachsen.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Frau Schäfer, Sie haben noch die Gelegenheit zu antworten.

Bis dahin begrüße ich Seniorinnen und Senioren der Ortsgemeinde Oberbettingen. Seien Sie willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Frau Kollegin Anklam-Trapp, jawohl, die Verbandsgemeinderäte von Guntersblum und Nierstein-Oppenheim haben sich zu einem Ja zusammengefunden. Sie wollten am Ende eines langen Prozesses freiwillig zusam

menkommen. Auf der anderen Seite stand der Bürgerentscheid in der Verbandsgemeinde Guntersblum, um das noch einmal deutlich zu machen, der sagte, nein, wir wollen eigenständig bleiben, wir wollen diese Fusion nicht.

Jetzt können Sie es nennen, wie sie es wollen. Sie können es als destruktives Votum bezeichnen. Ich hoffe nicht, dass Sie damit sagen wollen, dass die Bürger bei der Abstimmung vielleicht gar nicht wussten, worum es ging, oder wie auch immer.

(Fuhr, SPD: Hat sie nicht gesagt!)

Ich verstehe vielleicht in dem Fall nicht den Unterschied zwischen einem konstruktiven und einem destruktiven Votum. Ich finde, man sollte den Bürgerwillen ernst nehmen. Ich glaube, darum geht es. Deswegen ist das Ganze auch eine Zwangsfusion, weil die Bürger gesagt haben, der Ratsbeschluss wird außer Kraft gesetzt. Das ist der erste Punkt.

Beim zweiten Punkt möchte ich noch einmal kurz auf das zu sprechen kommen, von dem Sie gesprochen haben, dass es sehr lange um die Frage der Eigenständigkeit ging usw.

Ist es nicht natürlich, ist es nicht verständlich, dass all die Verbandsgemeinden darum kämpfen und ringen, möglichst eigenständig zu sein? Insbesondere wenn es vielleicht um die Ungleichgewichte hinsichtlich der Größe der Verbandsgemeinden geht, ist es doch nachvollziehbar. Dann müssen auch die Besonderheiten vor Ort, wie Lage usw., mit berücksichtigt werden. Insofern zeigt das die Schwierigkeit, die handwerkliche Problematik dieser Reform, wie sie zustande gekommen ist, dass man nämlich im Kern in erster Linie die Köpfe gezählt hat. Das kann ich nur noch einmal wiederholen.

Ich denke, damit ist alles gesagt.

Danke schön. (Beifall der CDU)

Ich erteile Herrn Kollegen Billen zu Punkt 11 der Tagesordnung, Landesgesetz über die Eingliederung der Verbandsgemeinde Irrel in die Verbandsgemeinde Neuerburg – Drucksache 16/2799 – das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Hier wird der Murks, der von der SPDAlleinregierung im Rahmen einer sogenannten Reform gemacht worden ist, zwangsweise fortgesetzt. Die Diskussion ist hochinteressant. Die GRÜNEN beteiligen sich fast nicht. Ab und zu, wenn der Fraktionsvorsitzende angesprochen wird, kommt er aus der Deckung. Hochinteressant ist, dass SPD und GRÜNE jetzt entscheiden, was ein guter und ein schlechter Bürgerwille ist. Wohin sind wir gekommen?

(Beifall bei der CDU)

Hier findet eine Bewertung statt, was Bürgerwille ist und was kein Bürgerwille ist.

Entschuldigen Sie bitte, das sind auch noch diejenigen von den GRÜNEN, die ständig behaupten, sie würden nach dem Bürgerwillen rufen.

(Zuruf des Abg. Dr. Konrad, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Sie rufen immer nur dann, wenn Sie ihn brauchen und er Ihr Ergebnis bringt. Wenn er das nicht bringt, ruft keiner, dann wird er ignoriert.

(Beifall der CDU)

Ich soll etwas zu Neuerburg und Irrel sagen.

Herr Minister, glauben Sie, wenn Sie zwei finanziell todkranke Verbandsgemeinden in ein Bett legen, dass finanziell eine Gesundung dabei herauskommt? – Ich sage Ihnen, was dabei herauskommt: eine Verbandsgemeinde, die sterben wird. Insofern ist das, was Sie machen, doppelter Murks, weil Sie es noch nicht einmal irgendwo mit irgendeinem Wissenschaftler begründet bekommen. Sie geben 1,5 Millionen Euro für Gutachten aus. Aber das Gutachten interessiert Sie nicht, da steht nämlich nichts zu Neuerburg und Irrel.

Kein Gutachter kommt auf die Idee, diese zwei finanziell maroden Verbandsgemeinden zusammenzulegen, an einem Schlauch an der Luxemburger Grenze vorbei, wo es von daher schon finanzielle Probleme der Kommunen gibt, die Ihnen bekannt sein müssten. Sie kennen das Land. Die Ministerpräsidentin weiß das ganz bestimmt.

Wir haben dort viele Luxemburger wohnen, die OriginalLuxemburger sind, aber in Luxemburg arbeiten. Dann gibt es viele Deutsche, die auch in Luxemburg Vollzeit arbeiten. Da fehlen den Kommunen gewisse Steuereinnahmen. Das dürfte bekannt sein. Dann kommt man auf die Idee, solche Verbandsgemeinden zusammenzulegen.

Wenn Sie die Begründung des Gesetzes lesen – ein letzter Satz dazu –, kommen so abenteuerliche Verdrehungen des sogenannten Gemeinwohls. Das, was diese Landesregierung in verschiedenen Gesetzentwürfen macht, ist mehr als abenteuerlich.

(Beifall bei der CDU)

Ich sage Ihnen nur ein Beispiel. Sie legen eine finanziell kranke Verbandsgemeinde und eine finanziell gesunde zusammen. Dort geben Sie ein paar Millionen dazu, damit die finanziell gesunde die finanziell kranke auch übernimmt, ohne die gespaltene Umlage zu erheben. Das machen Sie. Sie legen aber zwei finanziell kranke zusammen, Neuerburg und Irrel, und geben keinen Cent, sondern sagen, das ist Gemeinwohl. Was hat das mit Gemeinwohl zu tun? – Das ist gemein. Mit Wohl hat das nichts zu tun.

(Beifall der CDU)

Frau Ganster steht auf meiner Redeliste.

(Zuruf der Abg. Frau Schellhammer, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Sie hatten sich zu dem Thema gemeldet? –

(Frau Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja!)

Gut. Dann bitte ich, es künftig etwas deutlicher zu machen. Ich will keinen übergehen.

Bitte schön.

Danke, Herr Präsident.

Ich habe mich deshalb noch einmal zu Wort gemeldet, weil gelegentlich in mehreren Wortbeiträgen der CDU formuliert wurde, dass wir jetzt entscheiden, was ein guter und was ein schlechter Bürgerentscheid ist.

(Zurufe von der CDU)

Vielleicht hören Sie mir an dieser Stelle einfach einmal zu, um das in den künftigen Redebeiträgen zu unterscheiden.

Es ist eine einfache Erklärung. Vielleicht können Sie so weit folgen.

Es ist doch ganz klar, das Land legt die grundsätzlichen Bedingungen fest, ab welcher Größe Verbandsgemeinden zu fusionieren haben. Das ist die grundsätzliche Vorgabe. Es ist auch klar geregelt, dass nach Ende einer Freiwilligkeitsphase gesetzliche Fusionen herbeigeführt werden. Das ist die grundsätzliche Vorgabe. Wenn wir aber Bürgerentscheide vor Ort haben, die im Endeffekt gegen dieses Gesetz sind, und sagen, wir wollen gar nicht fusionieren, obwohl die Kriterien der Landesebene dies jeweils vorgeben, dann gibt es für uns keine Orientierung, in welche Richtung die jeweilige Fusion geht.

Ich möchte noch etwas zu den Bürgerentscheiden sagen. Frau Kollegin Anklam-Trapp hat den Fall aufgeführt, wie es in der Verbandsgemeinde Wonnegau abgelaufen ist. Da haben die Bürgerinnen und Bürger innerhalb der Freiwilligkeitsphase mit einem Bürgerbegehren gesagt, nein, diese Fusionsoption wollen wir nicht, sondern wir wollen eine andere. Es gab sozusagen einen Stichentscheid. Den sieht die Gemeindeordnung vor. Dieses Ergebnis konnten wir aufnehmen, weil es konstruktiv war, eine Fusionsrichtung für uns aufgezeigt hat. Hier zu sagen, wir würden jetzt entscheiden, was gut oder schlecht ist, verkennt die Tatsachen.

Wir haben ein Mehrebenensystem. Das Land legt die grundsätzlichen Kriterien bei der Kommunal- und Verwaltungsreform fest. Vor Ort wird entschieden, wie sie ausgestaltet wird. Das nehmen wir jederzeit, auch noch

bei laufenden Gesetzgebungsverfahren, gerne auf. Es wurde schon angesprochen, dass wir konstruktive Vorschläge, in welche Richtung es gehen soll, sehr gerne aufnehmen.

Deswegen finde ich Ihre Argumentation in diesem Bereich so etwas von pauschal und völlig neben der Sache, dass ich das in der Diskussion klarstellen musste.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Frau Ganster, Sie haben das Wort zu Punkt 12 der Tagesordnung, Landesgesetz über die Bildung der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen-Wallhalben – Drucksache 16/2800 –.

Vielen Dank.