Bevor ich das Wort weitergebe, begrüße ich als Gäste auf der Zuschauertribüne Mitglieder des Technischen Hilfswerks Bendorf. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf leisten wir einen positiven Beitrag zur Integration der hier lebenden hoch qualifizierten Fachkräfte und überdies perspektivisch mittel- und langfristig einen Beitrag zu mehr Mobilität, und zwar nicht nur im europäischen Kontext, sondern ganz unabhängig von der Herkunft von Menschen mit ihren Qualifikationen. Ich denke, das ist ein großer Schritt nach vorn, wenn wir in Richtung Mobilität und Integration weitergehen wollen.
Dadurch unterstützen wir aber auch die Arbeitgeberinnen und -geber, die Fachkräfte zu gewinnen, die sie dafür brauchen, dass in Rheinland-Pfalz auch in Zukunft gute Arbeit geleistet wird; denn auch dazu leistet dieses Gesetz einen Beitrag.
Wir können es uns nicht erlauben, auf das Wissen, die Kenntnisse, das Können und die Motivation der Menschen zu verzichten, die hier leben, hoch qualifiziert sind und sich in dieser Gesellschaft einbringen wollen, nur weil sie ihre Qualifikation in anderen Ländern als der Bundesrepublik erworben haben.
Deshalb gilt in Zukunft ein gesetzlicher Anspruch auf Anerkennung solcher Qualifikationen mit klaren Kriterien und transparenten Verfahren. Es gibt künftig einen Anspruch auf Anerkennung durch diejenige Stelle, die auch bei inländischen Qualifikationen für die Sicherung der Ausbildungsqualität und damit in der Regel auch für die Regelung des Zugangs zu den jeweiligen Berufsfeldern zuständig ist. Dieser Anspruch auf Anerkennung gilt, wenn Gleichwertigkeit mit den im Inland geforderten Qualifikationen festgestellt werden kann.
Meine Damen und Herren, ein besonderer Vorteil dieser Regularien ist allerdings, dass die Entscheidung über die Anerkennung keine Entscheidung über alles oder nichts sein muss. Es ist geregelt, dass es die Möglichkeit gibt, wenn eine Gleichwertigkeit zunächst nicht festgestellt werden kann, Anpassungslehrgänge zu besuchen und entsprechende Prüfungen abzulegen, sodass dadurch nachträglich diese Gleichwertigkeit noch nachgewiesen werden kann, wenn die festgestellten Unterschiede ausgeglichen wurden.
Meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf hat das Wirtschaftsministerium ein solides Regelwerk vorgelegt, um die Anerkennung der landesrechtlich geregelten Berufe auf eine gute Grundlage zu stellen. Dafür, dass hier gute Arbeit geleistet wurde, ist auch ein Beleg, dass im zuständigen Fachausschuss alle Fraktionen dieses Hauses zugestimmt haben. Das ist nicht selbstverständlich.
Auch die bemühten Abgrenzungsversuche des Kollegen Brandl können nicht darüber hinwegtäuschen, dass hier gut gearbeitet wurde und die Landesregierung einen guten Gesetzentwurf vorgelegt hat.
Das Gesetz, das wir heute beschließen werden, bringt Verlässlichkeit für die Menschen, die mit ihren Qualifikationen einen Beitrag zu unserer Gesellschaft leisten wollen, es ist aber auch ein gutes Signal an die Arbeitgeberinnen und -geber, denen eine transparente Anerkennung gleichwertiger Qualifikationen ebenfalls hilft.
Wir erreichen klarere Zuständigkeiten, einheitliche Standards und faire Chancen für alle, die unabhängig von ihrer Herkunft eine gerechte Teilhabe in der Arbeitswelt und in dieser Gesellschaft haben möchten.
Wenn wir dieses Ergebnis erreichen, sind wir einen großen Schritt weitergekommen. Wir schaffen Zugänge und beseitigen Barrieren. Das ist integrationspolitisch sinnvoll und wirtschaftspolitisch vernünftig.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich nur noch einmal für die konstruktive Zusammenarbeit und Mitwirkung zum schnellen Zusammenkommen dieses Gesetzes mit der großen Übereinstimmung hier im Hohen Haus bedanken. Das freut mich sehr.
Vielleicht noch einen Hinweis, den ich jetzt bei all dem, was jetzt gesagt wurde und richtig war, noch geben möchte. Ich möchte das noch einmal betonen: Das Gesetz zur Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen ergänzt das gleichnamige Gesetz des Bundes, das schon am 1. April 2012 in Kraft getreten ist und sich auf 400 bundesrechtlich geregelte Berufe, darunter alle Berufe des dualen Ausbil
Insgesamt sind also 500 Berufsbilder geregelt. Das ist eine sehr große Anzahl. Diese Anzahl macht deutlich, wie viel Arbeit im Hintergrund zu leisten war, um die Feststellung der hiesigen Abschlüsse und Ausbildungen, die die Grundlage waren und als Vergleichsmaßstab gelten, zusammenzufassen.
Mein Dank gilt deswegen allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und auch Ihnen. Wir haben einen wichtigen Streckenabschnitt auf dem Weg zu einer gelebten Willkommenskultur für Migrantinnen und Migranten, die breitestmögliche parlamentarische Unterstützung hat, wie ich hier sehe, geschafft. Hierfür danke ich allen Beteiligten und bitte Sie natürlich um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 16/2470 – in zweiter Beratung. Die Beschlussempfehlung empfiehlt die unveränderte Annahme.
Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke schön. Damit ist das Landesgesetz zur Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen einstimmig angenommen.
Stellungnahme der Landesregierung zum Jahresbericht 2013 des Rechnungshofs (Drucksache 16/2050) sowie Ergänzung zum Schlussbericht der Landesregierung im Entlastungsverfahren für das Haushaltsjahr 2010 (Drucksache 16/2016)
Wir haben im Anschluss an den Bericht eine Grundredezeit von jeweils 10 Minuten pro Fraktion vereinbart.