Protocol of the Session on March 7, 2013

Selbst bei dem vergleichsweise konkreten CDU-Projekt, Langzeitstudiengebühren einzuführen, findet sich ein Widerspruch. Einerseits sollen die Hochschulen in die Lage versetzt werden, Langzeitstudiengebühren zu nehmen. Andererseits wird die Landesregierung aufgefordert – übrigens müsste der Landesgesetzgeber tätig werden –, das entsprechend landesweit vorzugeben. Aber auch dieser kleine Widerspruch ist offenbar nicht bei der Formulierung des Antrags aufgefallen.

In der Sache ist die Haltung der rot-grünen Koalition klar. Wir stehen für ein gebührenfreies Studium. In Hessen wurden die Studiengebühren abgewählt, in NordrheinWestfalen, in Baden-Württemberg, jüngst in Niedersachsen und in weiteren Ländern. In Bayern musste die CDU unter dem Eindruck eines sehr erfolgreichen Volksbegehrens gegen die Studiengebühren zurückrudern und betreibt mittlerweile selbst die Abschaffung dieses hochschulpolitischen Auslaufmodells. Aber Sie haben es in Ihrem hochschulpolitischen Bauchladen noch dabei und tragen weiter die Gebühren mit sich herum.

(Zuruf der Abg. Frau Thelen, CDU)

Es reicht nicht aus, unkonkrete Erwartungen und widersprüchliche Forderungen aneinanderzureihen, das Ganze einmal als Sofortmaßnahmen zu bezeichnen und einmal als die Forderung nach einer langfristigen Strategie. Das reicht nicht aus, um die Hochschulen im Land voranzubringen. Insofern werden wir diesem Antrag auch nicht zustimmen.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Ich erteile Frau Staatsministerin Ahnen das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! Das Allermeiste ist gesagt. Insofern möchte ich auch auf

den einleitenden Teil Ihres Antrags überhaupt nicht mehr eingehen. Frau Schleicher-Rothmund hat darauf hingewiesen, dass dort eine Reihe von Behauptungen enthalten ist, die Sie nicht belegen können. Dazu gehören die abschmelzenden Grundhaushalte. Sie können sie im Haushalt nachlesen. Sie sind in den letzten Jahren deutlich gewachsen.

Dazu gehört erneut die Behauptung, was die befristeten Beschäftigungsverhältnisse angeht. Da hatte ich Sie übrigens Ende letzten Jahres im Plenum schon einmal gebeten, mir die Zahlen zur Verfügung zu stellen. Dieser bundesweite Vergleich war mir nicht zugänglich. Die Zahlen liegen mir bis heute nicht vor. Insofern gehe ich davon aus, dass dem kein neuer Erkenntnisstand zugrunde liegt.

Jetzt gehen wir einfach einmal davon aus, Sie wollten mit Ihrem Antrag den Hochschulen etwas Gutes tun.

(Schreiner, CDU: Genau!)

Jetzt gehen wir einmal die acht Forderungen durch, die Sie in Ihrem Antrag aufstellen. Da sind als Erstes die Zielvereinbarungen. Es ist schon darauf hingewiesen worden – wir haben darüber auch häufiger im Ausschuss berichtet –, dass wir längst sehr erfolgreiche Zielvereinbarungen mit unseren Hochschulen haben, was die Forschungsinitiative angeht, aber auch zum Beispiel beim Hochschulpakt, und dieses Instrumentarium von den Hochschulen sehr wertgeschätzt wird.

Etwas despektierlich fand ich Ihre Äußerung, wir würden den Hochschulen sagen, sie sollten das dann einfach irgendwie machen. Ich darf Ihnen etwas sagen, Sie machen das nicht irgendwie, sondern sie machen das gut. Da setzen wir auf die Leistungsfähigkeit unserer Hochschulen.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Schön finde ich beim zweiten Punkt den Vorschlag mit den Zinsen aus dem Sondervermögen. Ich finde es schade, dass Sie den hier nicht noch einmal vorgestellt haben.

(Frau Schleicher-Rothmund, SPD: Den hat sie selbst nicht verstanden!)

Diesen würde ich einmal unendlich gerne verstehen. Es gibt jetzt zwei Möglichkeiten.

(Frau Schleicher-Rothmund, SPD: Das hat sich Herr Schreiner ausgedacht!)

Entweder haben Sie als Wissenschaftspolitiker den Antrag nicht mit dem Haushaltspolitikern abgestimmt, dann wäre es ein Problem, oder aber Sie hätten ihn mit den Haushaltspolitikern abgestimmt, dann wäre es ein noch größeres Problem, weil das, was dort steht, überhaupt nicht funktioniert. Wenn ich den Hochschulen ernsthaft diesen Vorschlag machen würde,

(Frau Brede-Hoffmann, SPD: Die würden das übel nehmen!)

jetzt dreht sie das Geld aber dreimal im Kreise. Dann gehen Sie auf den Hochschulpakt ein.

(Frau Schäfer, CDU: Dann reden Sie doch einmal mit den Hochschulen!)

Das finde ich wichtig und richtig, weil es mir noch einmal die Möglichkeit gibt, Sie wirklich von Herzen zu bitten, dass Sie dem Nachtragshaushalt zustimmen. Mit diesen 30 Millionen Euro im Nachtragshaushalt für das Sondervermögen setzen wir ein enorm gutes Signal für unsere Hochschulen im Land, aber vor allen Dingen auch ein Signal in Richtung Bundesregierung, sich beim Hochschulpakt nun wirklich endlich zu bewegen. Deswegen werbe ich da um Zustimmung.

(Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Über die Gebührenfreiheit hätte ich auch noch gerne ein bisschen diskutiert. Nachdem sich Niedersachsen klar dazu erklärt hat, weil sich die politischen Verhältnisse geändert haben, aber Bayern auch ohne Änderung bisher der politischen Verhältnisse zu dem Ergebnis gekommen ist, dass Studiengebühren kein geeignetes Instrumentarium sind, finde ich es schon eine gewagte These, dass die CDU in Rheinland-Pfalz sie in diesem Antrag wieder fordert.

Der fünfte Punkt ist ein kleines Lob in dem Antrag auf die Änderung des Grundgesetzes durch die Bundesregierung. Es fehlt in dem Antrag leider jeder Beleg, was eigentlich diese Änderung des Grundgesetzes so, wie die Bundesregierung sie vorgeschlagen hätte, für unsere rheinland-pfälzischen Hochschulen bringen würde; denn ausweislich der Begründung des Bundes geht es darum, an einigen wenigen Hochschulen bundesweit einzelne Institute zu fördern. Das hat nun mit der Verbesserung der Grundfinanzierung in der Tat nichts zu tun. Deswegen haben wir gefordert, dass das Grundgesetz so geändert wird, dass die Hochschulen auch in der Breite gefördert werden können.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dann sagen Sie, mit dem Bau wäre das ein Problem. Dazu möchte ich auch einmal eine Zahl nennen. Die Bauausgaben sind gegenüber dem Jahr 2005 um 57 Millionen Euro auf heute 80 Millionen Euro gestiegen. Dass wir trotzdem noch erheblichen Baubedarf in unseren Hochschulen haben, wissen wir. Aber das ist eine immense Steigerungsrate, die wir in den letzten Jahren realisieren konnten.

Dann sagen Sie, die Hochschulen sollen personell mehr Autonomie haben. Ich weiß nicht, ob Sie nicht mehr in Erinnerung haben, dass das inzwischen so weit geht, dass wir sogar das Berufungsrecht auf die Hochschulen delegieren können. Übrigens nimmt die Universität Mainz das auch in Anspruch.

Der Punkt zur wissenschaftlichen Weiterbildung ist mir in seiner Zielrichtung ein bisschen unklar. Ich kann Ihnen aber sagen, was das Land macht. Im Rahmen des Personalbemessungskonzeptes sind 2,4 Millionen Euro vorgesehen, die sich an den Weiterbildungseinnahmen der Hochschulen orientieren. Hier waren wir also schon tätig, genauso wie übrigens auch bei der Zentralstelle für Fernstudien an Fachhochschulen, die sehr erfolgreich läuft.

Last but not least fordern Sie eine Unterscheidung von Grund- und Projektfinanzierung im Haushaltsplan. Erstens lässt sich diese im Haushaltsplan ablesen, und zweitens haben wir gerade in der letzten Ausschusssitzung letzte Woche darüber diskutiert, wofür das Sondervermögen genutzt wird, und das auch im Einzelnen vorgestellt.

Summa summarum: Stimmen Sie dem Nachtragshaushalt zu. Das wäre etwas Konkretes für unsere Hochschulen.

(Frau Schäfer, CDU: Stimmen Sie unserem Antrag zu!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn ich das richtig einschätze, wollen Sie unmittelbar über den Antrag abstimmen.

(Bracht, CDU: Ausschussüberweisung!)

Nein, sie wollen unmittelbar abstimmen.

(Bracht, CDU: Die CDU-Fraktion beantragt be- züglich unseres Antrages Ausschuss- überweisung!)

Wir stimmen also zunächst über die Ausschussüberweisung ab. Wer der Ausschussüberweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Wer ist dagegen? – Danke. Die Ausschussüberweisung ist mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.

Wir werden jetzt über den Antrag abstimmen. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Wer stimmt dagegen? – Danke. Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt. Damit ist der Tagesordnungspunkt abgehandelt.

Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der heutigen Sitzung. Ich darf Sie für die morgige Sitzung um 09:30 Uhr einladen.

E n d e d e r S i t z u n g: 18:40 Uhr.