Protocol of the Session on March 7, 2013

Ich weiß natürlich nicht, wer wie wo abgestimmt hat, ich weiß nur, was wir heute hier abzustimmen haben und was in Berlin abgestimmt worden ist.

Herr Kollege, das wird für Sie noch sehr interessant werden. Ich komme direkt zu Berlin. Sie haben auf Ihrem Bundesparteitag Ende letzten Jahres genau das beschlossen, was wir heute im Antrag stehen haben. Dieser Antrag ist dort am letzten Donnerstag zur Entscheidung gestellt worden. Ihre Bundeskanzlerin hat einen Monat später schriftlich an Brüssel mitgeteilt, dass sie für die Richtlinie ist, also mit der Wasserversorgung. Das war die Mitteilung der Bundeskanzlerin. Wir wissen, dass sie wirklich schnell im Wenden ist, aber das innerhalb eines Monats zu machen, ist zumindest erstaunlich. Ich denke, ob da vielleicht die FDP irgendwo im Busch ist.

Wenn Sie dann lesen – das Protokoll des Bundestags gibt es schon –, was Ihr Kollege Langen – so heißt er, glaube ich – im Bundestag zu der Wasserversorgung gesagt hat, so hat dieser klipp und klar erklärt, dass die Wasserversorgung nicht in die Richtlinie hineingehört.

(Glocke des Präsidenten)

Nur nachher bei der Abstimmung hat er sich ganz anders verhalten. So verhalten Sie sich mit Ihrem Antrag. Dem kann man gar nicht zustimmen. Wir wollen die Eindeutigkeit haben, Wasserversorgung raus aus der Richtlinie, und das entscheiden wir heute hier.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Frau Staatsministerin Höfken, Sie haben das Wort.

Ich danke den Fraktionen, dass sie dieses wichtige Thema aufgesetzt haben.

Herr Seekatz, das war ein nettes Ablenkungsmanöver davon, dass Sie im Bundestag und in der Bundesregierung – dort, wo Sie Verantwortung haben – gegen ihre eigenen Parteitagsbeschlüsse verstoßen. Nichts ist erledigt. Darauf komme ich gleich noch zu sprechen.

Die Europäische Union hat in einem Zusatzprotokoll zum Vertrag von Lissabon den nationalen und lokalen Behörden eine weitgehende Gestaltungsfreiheit bei der Erledigung von Aufgaben zur Daseinsvorsorge zugesichert. Diese Gestaltungsfreiheit wird durch die Vorschläge der EU-Kommission zur Überarbeitung der beiden geltenden europäischen Vergaberichtlinien infrage gestellt.

Es droht tatsächlich die schrittweise Privatisierung der Wasserversorgung auf indirektem Wege. Die sogenannten Dienstleistungskonzessionen für die Trinkwasserversorgung sollen künftig dem Vergaberecht unterworfen werden. Grundsätzlich können die Kommunen dann zwar weiter entscheiden, ob sie die Wasserversorgung selbst erbringen wollen, aber Kommunen, deren Wasserversorgung bereits teilweise oder vollständig privatisiert sind, müssen diese künftig europaweit ausschreiben.

Auch die Bedingungen für die nicht privatisierten kommunalen Wasserversorgungsbetriebe und die interkommunale Zusammenarbeit werden mit der Richtlinie erheblich erschwert, sodass den Kommunen in vielen Fällen nur die Option bleibt, kostenintensive Ausgliederungen in kommunale Eigenbetriebe unter Verzicht von Effizienzgewinnen und Synergieeffekten vorzunehmen, wenn sie eine europaweite Ausschreibung vermeiden wollen. Das trifft durchaus viele Wasserwerke in Deutschland und eben auch einige in Rheinland-Pfalz.

Minister Altmaier bzw. die Staatssekretärin sagen auch, dass Herr Barnier angekündigt hat, dass kein Zwang zur Privatisierung besteht. Es ist schön, wenn er das ankündigt. Er sagt auch, dass eine Ausnahmemöglichkeit für Stadtwerke mit privater Beteiligung in Betracht kommt, aber dann muss mindestens 80 % des Umsatzes für die beauftragende Stelle erbracht werden. Da haben wir in Deutschland ein Problem; denn nach unserem Recht ist es so, dass Umsätze in liberalisierten Bereichen, wie der Gas- und Elektrizitätsversorgung, nach der Rechtsprechung deutscher Gerichte nicht für die auftraggebende Kommune erfolgen. Das ist natürlich dann für unsere Wassersparten ein Problem, wenn sie die geforderten 80 % nicht erreichen. Dazu hat Herr Barnier angekündigt, dass er den Deutschen entgegenkommen will. Was haben wir aber von diesen Ankündigungen, die sich bisher nicht realisiert haben?

Insofern ist es wichtig – das muss man ganz klar sa- gen –, dass sich die Menschen, aber auch die Regierungen und die Landtage mit dieser Frage beschäftigen. Dies gilt insbesondere dann, wenn man auch beachtet, dass wir nicht nur nach Deutschland, sondern auch nach Europa sehen müssen. Herr Pörksen hat schon das

Beispiel London angedeutet. Dort stiegen von 2005 bis 2010 die Wasserpreise um 24 %. Investitionen gingen durchaus nicht in das Wassernetz. Das weist jetzt erhebliche Lücken auf. 900 Millionen Kubikmeter Wasser, 20 % des Trinkwassers, versickern. In Paris gab es einen Anstieg des Wasserpreises um 260 %. Inzwischen befindet sich das Wassernetz wieder in kommunaler Hand.

Aktuell werden aber die EU-Krisenländer unglaublich unter Druck gesetzt. Die EU-Troika hat Griechenland, Portugal und Italien vorgeschlagen, genau in diesem Wasserbereich Privatisierungen vorzunehmen. Ein Schelm, der Böses dabei denkt, wenn jetzt zufällig noch diese Konzessionsrichtlinie hinzukommt. Hier ist also Gefahr in Verzug, der begegnet werden muss.

Ich sage noch kurz etwas zu Ihrem Antrag. Der ist zunächst einmal ganz nett, aber ich habe von den Koalitionsfraktionen schon gehört, dass sie ihn ablehnen wollen. Ich meine, das ist auch berechtigt. Im ersten Abschnitt sagen Sie gleich: „Eine Vergabe der Wasserversorgung an private Unternehmen soll nur dann erfolgen, wenn die jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaften dies wollen.“ – Das widerspricht glatt unserem Wassergesetz; denn bei uns kann die Kommune die Aufgabe der Wasserversorgung nicht komplett an Private vergeben, selbst wenn sie das wollte. Das haben wir glücklicherweise so in den §§ 46 und 46 a des Landeswassergesetzes verankert. Dabei möchten wir bitte schön auch bleiben.

Im Übrigen könnten Sie auch einmal die Aktivitäten unserer Landesvertretung und von Frau Ministerin Conrad in Brüssel loben, die sich da sehr eingesetzt haben.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Sie sollten Ihren Antrag an die eigene Bundesregierung und möglicherweise auch an die eigenen Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und der FDP-Bundestagsfraktion richten; denn da wäre das richtig eingebracht.

(Pörksen, SPD: Völlig sinnlos!)

Es wäre gut, wenn es dazu hinterher eine gemeinsame Entscheidung gäbe; denn ganz wichtig ist: Das Wasser darf nicht privatisiert werden!

Danke.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn ich das richtig verstanden habe, wollen wir abstimmen.

(Zurufe von der SPD: Ja!)

Dann stimmen wir zunächst über den Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Privati

sierung der Wasserversorgung stoppen – Wasserversorgung ist öffentliche Daseinsvorsorge“ – Drucksache 16/2075 – ab. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.

Wir stimmen dann über den Alternativantrag der Fraktion der CDU „Privatisierung der Wasserversorgung stoppen – Wasserversorgung ist öffentliche Aufgabe“ – Drucksache 16/2110 – ab. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.

Ich rufe Punkt 13 der Tagesordnung auf:

Grundfinanzierung sichern, gezielte Steuerung durch Projektfinanzierung ermöglichen – Sofortmaßnahmen für Planungssicherheit und Freiheit der rheinland-pfälzischen Hochschulen Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/2070 –

Das Wort hat Frau Kollegin Schäfer von der Fraktion der CDU.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die finanzielle Situation an den Hochschulen ist uns allen, auch Frau Ministerin Ahnen, bekannt. Sie hat das heute Morgen schon bestätigt. Die Hochschulen in Rheinland-Pfalz erleben ebenso wie in den anderen Ländern einen enormen Anstieg der Studierendenzahlen. Allerdings werden in Rheinland-Pfalz nicht in gleichem Verhältnis die finanziellen Ressourcen angepasst.

Rheinland-Pfalz trägt im bundesweiten Vergleich seit Jahren – ich sage einmal – die rote Laterne mit sich. Wir stehen zum Teil – statistisch gesehen – am Ende oder fast am Ende der Skala. Beim Verhältnis der Lehrendenzahlen zu den Studierendenzahlen liegen wir beispielsweise auf dem vorletzten Rang. Das differiert manchmal, aber wir befinden uns in Bezug auf die Rahmenbedingungen der Hochschulen in vielen, vielen Bereichen zumindest im letzten Drittel.

Meine Damen und Herren, wir müssen da rauskommen und im Interesse der Hochschulen dafür Sorge tragen, dass sie Rahmenbedingungen bekommen, unter denen sie wettbewerbsfähig sind und unter denen sie arbeiten können. Das Problem ist – ich sage, mal wieder –, dass in vielen Fällen die Grundfinanzierung nicht sichergestellt ist. Die Folge ist, dass der reguläre Lehr- und Forschungsbetrieb dann nicht ausreichend finanziert ist. Das heißt, dass die Hochschulen dann ihr Defizit über kurzfristige Projektfinanzierungen ausgleichen müssen. Das ist aber nicht Sinn und Zweck einer Projektfinanzierung.

(Beifall der CDU)

Meine Damen und Herren, Projektfinanzierung ist dort angebracht, wo sie beispielsweise im Wettbewerb notwendig ist. Wir sind nicht gegen die Projektfinanzierung, aber sie darf nicht dazu führen, dass wir am Ende damit eine Grundfinanzierung der Hochschulen betreiben.

(Beifall der CDU)

Wie sieht die Lösung aus? Was brauchen die Hochschulen? – Sie brauchen eine solide Grundfinanzierung und eine Planungssicherheit. Sie brauchen Transparenz, Klarheit und Wahrheit. Dazu ist nicht eine zusätzliche Finanzierung erforderlich, sondern – das ist der Vorschlag in unserer parlamentarischen Initiative – wir brauchen eine Verbesserung der Struktur. Das ist das, was wir Ihnen heute in einem Gesamtpaket vorschlagen.

Wie ist es möglich, Strukturen zu verbessern? – Zunächst einmal ist es wichtig, dass es verbindliche Zielvereinbarungen über fünf Jahre gibt. Das ist ein Zeitraum, in dem man planen kann und in dem es auch um Planungssicherheit gehen soll. Diese Zielvereinbarungen sollen Grundlage für eine nachhaltige Hochschulfinanzierung sein.

Meine Damen und Herren, hier geht es um eine langfristige Strategie, die eine Planungssicherheit bedeutet.

Wir hatten zum Beispiel in einer Sitzung des Ausschusses dieses Thema auf der Tagesordnung. Dabei ging es um die Frage der Lehrerversorgung. Wir stellen fest, dass seit Jahren immer wieder Fachlehrer in verschiedenen Bereichen fehlen, nehmen wir auch einmal das Beispiel der Förderschullehrer.

Da haben wir gefragt, ob es eine Richtung gibt. Wir haben zur Antwort bekommen, das müssen die Hochschulen selbst wissen. Aber woher sollen sie wissen, wo der Bedarf ist? Es ist notwendig, dass es gemeinsame Zielvereinbarungen gibt und dann eine entsprechende Ausfinanzierung erfolgen muss. Das ist ganz klar. Alleine die Augen zuzumachen und zu sagen, die machen das schon irgendwie, hilft uns nicht weiter.

Meine Damen und Herren, wir sagen es seit Jahren: Wichtig dabei ist, dass das Geld ordentlich in den Haushalt eingestellt wird, es haushaltstechnisch gesehen ordentlich eingestellt wird. Auch damit erhält man Planungssicherheit.

Wir hören immer wieder, das sei nicht möglich, aber natürlich ist es möglich. Es ist dann transparent. Die Hochschulen wissen dann, was auf sie zukommt und womit sie rechnen können.

Viele weitere Details möchte ich jetzt in der Kürze der Zeit nicht noch einmal aufführen, die in unserem Antrag stehen. Die können Sie dem Schriftlichen entnehmen.

Vielleicht nur noch eines, um dem Argument vorzugreifen, dass wir das vielleicht gar nicht sehen und es so nicht stimmen würde. Wir haben erst in der letzten Woche in der „RHEINPFALZ“ lesen können, dass etwa an

der Universität Kaiserslautern ein riesiges Defizit im Baubereich besteht. Es wird davon gesprochen, dass 100 Millionen Euro für notwendige Baumaßnahmen fehlen, die für eine Technische Hochschule wichtig sind.

Eine Technische Hochschule braucht eine ordentliche Ausstattung, damit sie das Personal bekommt und Professoren anwerben kann.

(Zuruf der Abg. Frau Thelen, CDU)

Sie muss wettbewerbsfähig sein. Gerade hier wird viel Geld notwendig sein.