Aber zur Klarheit sage ich noch einmal: Sie haben gesagt, im Sicherheitsgewerbe gebe es nur 6 Euro pro Stunde. Zum Glück hat das Sicherheitsgewerbe über das Entsendegesetz einen für allgemeinverbindlich erklärten Tarifmindestlohn, und dieser, selbst der schlechtere in Ostdeutschland, liegt bei 7,50 Euro. Das ist nichts, womit man große Sprünge machen kann, aber es ist deutlich mehr als ein Stundenlohn von 6 Euro.
Meine Damen und Herren, jetzt halten wir einmal fest: Das Einzige, was Sie stört, ist, dass wir das Thema mit einer klaren Linie angehen. Wir wollen Lohnuntergrenzen, und wir wollen die Tarifautonomie nicht verletzen. Sehr geehrte Frau Dr. Machalet, ich glaube, es gibt kein Grundsatzprogramm der CDU, in dem nicht auf die besondere Bedeutung und Wichtigkeit der Gewerkschaften ganz ausdrücklich hingewiesen wird. Sie sind ein ganz wichtiger Teil, wenn es darum geht, die Rechte der Arbeitnehmer zu wahren.
Ich bin im Übrigen gespannt, wie sich die weiteren Einlassungen Ihres Noch-Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück zu diesem Thema entwickeln werden. 2006 war er noch ganz klar dagegen. Da durfte er auch noch Steinbrück sein. Damals hat er in der „BILD am Sonntag“ gesagt: Im Übrigen bin ich skeptisch, was die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns angeht. Ich sehe einfach nicht, wie der funktionieren soll. – Ich glaube, er hat geahnt, dass es gerade bei der Festlegung der Höhe zu Problemen, nämlich zu Überbietungswettbewerben, kommen wird. Genau diese Überbietungswettbewerbe werden in Deutschland Arbeitsplätze vernichten. Das ist Gift für die Wirtschaft und Gift für die Menschen. Wir werden da nicht mitmachen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Liebe Frau Thelen, es ist wirklich kaum zu glauben, dass Sie hier nach dem Motto „Haltet den Dieb!“ bedauern, dass eine Friseurin in Thüringen nur einen Lohn von 3,80 Euro die Stunde bekommt. Dabei blockieren Sie im Bundestag, dass ein Gesetz verabschiedet wird, das genau das verhindert. Sie müssen sich schon klarmachen, dass wir
hier in der Politik sind und nicht auf irgendeinem Kindergeburtstag, wo wir bedauern können, dass uns die Förmchen geklaut worden sind. Vielmehr haben Sie doch die Handlungsmehrheit, um das zu unterbinden, was Sie hier eben bedauert haben. Aber Ihr Problem ist, dass Sie keine Position und noch nicht einmal eine Richtung haben.
Sie widersprechen sich nämlich. Herr Kessel hat vorhin gesagt, Arbeit müsse sich lohnen. Aber wenn es ein Gesetz geben soll, wonach ein flächendeckender Mindestlohn sicherstellen soll, dass sich Arbeit lohnt – das ist bei einem Mindestlohn von 8,50 Euro der Fall –, verhindern Sie das. Auf der anderen Seite sagen Sie nämlich, Sie wollten sich da nicht einmischen. Sie stellen Forderungen, aber Sie nutzen nicht die Instrumente, um sie zu erfüllen.
Warum sind es 8,50 Euro? – 8,50 Euro sind der Betrag, der einem, wenn man Vollzeit arbeitet, garantiert, dass man über dem soziokulturellen Existenzminimum liegt, einigermaßen menschenwürdig arbeiten kann und mehr bekommt als das, was man erhält, wenn man nicht arbeiten kann. Das ist die Untergrenze, die wir flächendeckend fixieren wollen. Aber das soll von der Kommission mit allen Beteiligten festgelegt werden. Es stellt sich eben die Frage: Will ich, dass Menschen von ihrer Arbeit – ihrer Leistung – leben und ihre Familien ernähren können, oder geht es mir nur darum, dass für die Wirtschaft möglichst Arbeitskräfte zum Dumpingpreis zur Verfügung stehen? – Sie stehen für das Letztere; wir stehen für das Erstere und damit für den Sozialstaat. Das genau ist der Unterschied.
Ich darf Gäste im Landtag begrüßen. Es sind bei uns Auszubildende zum Industriekaufmann/zur Industriekauffrau der Berufsbildenden Schule Lahnstein. Herzlich willkommen im Landtag!
Wir haben noch eine dritte Besuchergruppe: Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinde Schönborn, die sich in Begleitung des Ortsbürgermeisters und in Begleitung von Herrn Paul Graf von Schönborn befinden. Herzlich willkommen im Landtag!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Liebe Frau Thelen, ich habe mich noch einmal gemeldet, nachdem Sie von politisch festgelegten Mindestlöhnen gesprochen haben. Hier wird für mich ein Muster erkennbar. Ich möchte das ausdrücklich bedauern. Ich finde es wirklich problematisch, dass Sie hier einen Popanz aufbauen und mit verfälschten und verfälschenden Argumenten arbeiten.
Die Position, die ich dargestellt habe und die, glaube ich, auch wahrnehmbar war, ist die: Es wird eine Kommission eingeladen. Sie besteht aus den Vertretern dreier Parteien: Gewerkschaft, Arbeitnehmervertretungen und Wissenschaft. Wo ist denn da die Politik? – Erklären Sie mir das bitte einmal.
Ich gehe auf Sie ein. Jetzt hören Sie mir bitte zu. Ich möchte Ihnen das nur einmal schildern. – Sie legen einen Mindestlohn fest, und der wird dann der Politik vermittelt.
Diese wird es dann in eine Verordnung übernehmen. Wo ist denn da der politisch festgelegte Mindestlohn?
Dass wir einen Einstieg formulieren müssen, nämlich von 8,50 Euro, ist ganz klar der Tatsache geschuldet, dass wir einen Abstand zur Mindestsicherung formulieren müssen. Es ist doch immer unsere gemeinsame Botschaft gewesen. Ich denke, das war schon immer so. Es wird auch bei Ihnen nicht mehr anders sein, dass wir klar wollen, dass der, der arbeitet, mehr hat als der, der nicht arbeitet. Ich dachte, das sei Konsens. Also müssen wir auch definieren, wo diese Grenze ist.
Wir haben in Rheinland-Pfalz eine gute Erfahrung mit dieser Festsetzung. Wir haben ein Landestariftreuegesetz. Das haben Sie immer bekämpft. Das wollten Sie abschaffen. Sie sind zum Glück nicht dazu gekommen. Da haben wir genau dieses Modell, dass diese drei Parteien sich in einer Kommission treffen und schauen, wie die Teuerung ist und wie die volkswirtschaftlichen Kennziffern sind. Sie legen ihn fest. Es gab jüngst eine Festlegung von 8,50 Euro – das war unser Einstieg – auf 8,70 Euro.
Erklären Sie mir doch bitte einmal, wo da Politik Einfluss genommen hat. Haben Sie das erlebt? – Nein, das haben Sie nicht erlebt. Das war eine politikferne Festlegung, und die Politik wahrt die Autonomie der Arbeitnehmervertretungen, der Arbeitgebervertretungen und legt auf der Grundlage dieser Empfehlung einen Mindestlohn fest.
Ich will eines noch einmal deutlich machen, Ihre Konzeption sieht vor, dass man da, wo es Pseudotarifverträge, schwache Tarifverträge gibt, mit all den Auswüchsen, die wir eben schon gehört haben, 3,18 Euro, 4,90 Euro, diese genauso lassen, wie sie sind, ihnen noch das Staatssiegel gibt und sagt, das ist ganz in Ordnung so. Das sind Armutslöhne mit Staatssiegel. Das ist der Kern Ihres Modells. Es ist gut, dass wir das noch einmal herausarbeiten konnten. Ich bin ganz froh, dass Sie darauf eingegangen sind und mir die Gelegenheit gegeben haben, diesen Unterschied deutlich zu machen.
…tes Landesgesetz zur Änderung des Landesstraßengesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/1914 – Zweite Beratung
Gemäß der Absprache im Ältestenrat wird heute auf eine Aussprache verzichtet. Es gibt eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksachen 16/2073/2092 –.
Der Berichterstatter, Herr Günther, ist heute krank und wird von dem Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Lammert, vertreten.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf meinen Kollegen Thomas Günther entschuldigen und ihn heute in der Berichterstattung vertreten.
Der Landtag hat durch Beschluss vom 31. Januar 2013 den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landestraßengesetzes an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss – mitberatend – überwiesen.
Schwerpunktmäßig geht es in diesem Gesetz vor allem um eine Schaffung einer Rechtsgrundlage zur Planung selbstständiger Geh- und Radwege.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 20. Sitzung am 14. Februar 2013 beraten. Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf ebenfalls in seiner 20. Sitzung am 28. Februar 2013 beraten.