Protocol of the Session on March 6, 2013

Sie müssten wissen, auch weil Sie sich viel mit dem Thema befasst haben, die EU wird uns keine schriftliche Bestätigung für diesen Nachtrag geben. Das ist eine Forderung Ihrerseits, die absolut nicht erfüllbar ist. Wir können Ihnen zusagen – das haben der Finanzminister, der Innenminister und alle, die für die Landesregierung und die Koalitionsfraktionen gesprochen haben, zugesagt –, dass die Tranchen, die wir an den Hahn auf der Grundlage der Ermächtigung des Haushaltes ausgeben, mit der EU sowohl im Hinblick auf das Volumen als auch im Hinblick auf das Thema „marktübliche Verzinsung“ abgesprochen werden. Diese Gespräche laufen. Wir hoffen, Ihnen die Ergebnisse bis zum Abschluss des Haushaltsverfahrens vorlegen zu können.

Meine Damen und Herren, verlangen Sie also nicht etwas, von dem Sie ganz genau wissen, dass das in keiner Weise erfüllbar ist. Das bringt einen dann auf ziemlich komische Gedanken. Das will ich nicht. Ich nehme Ihr Angebot an, dass wir konstruktiv über diese Fragen und auch über die Antworten, die wir Ihnen geben, sprechen, aber ich möchte nicht, dass wir uns dort, wo wir Ihnen Antworten gegeben haben, immer wieder im Kreis drehen und Sie an uns Erwartungen formulieren, die objektiv überhaupt nicht zu erfüllen sind.

(Anhaltend starker Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ein vierter Punkt erscheint mir klarstellungsbedürftig, weil ich mehrfach heute gehört habe, dass am 30. Januar die Landesregierung schon wusste, dass wir einen Nachtrag machen werden. Meine sehr geehrten Herren und Damen, ich sage es Ihnen noch einmal an diesem Pult aus meinem Mund: Das war damals nicht klar. Wir wussten, dass es Ende März ein Liquiditätsproblem auf dem Hahn geben wird, aber selbst der neue Geschäftsführer war bis vor ein paar Wochen noch der Auffassung, dass die Gesellschaft selbst in der Lage

sein wird, das zu wuchten. Wir haben viele Szenarien geprüft. Das war auch richtig. Auch das ist gesagt worden. Wir haben, weil wir uns auch im Gespräch mit der Kommission befinden, dann entschieden, dass der Nachtrag der richtige Weg ist.

Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Warum bitte hätte ich in einer Regierungserklärung, wenn ich gewusst hätte, dass wir einen Nachtrag machen, das verheimlichen sollen? Ich persönlich bin der Auffassung, dass wir mit dem Nachtrag einen klaren Weg gehen. Den hätte ich am 30. Januar genauso begründet, wie ich mich jetzt in den nächsten Wochen in Diskussionen darüber begebe, dass wir diesen Nachtrag machen.

Insofern unterstellen Sie mir nicht etwas, was nicht stimmt. Wir wussten das Ende Januar nicht. Ansonsten hätte ich das angesprochen. Wir wissen aber heute, dass das der richtige Weg ist. Wir sind auch bereit, die Verantwortung für die Arbeitsplätze, für die Kitas, für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, für unsere Asylbewerber zu übernehmen und tatsächlich die Dinge auf den Weg zu bringen, die notwendig sind.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Ich komme noch zu einem allerletzten Punkt. Natürlich ist es für mich als neue Ministerpräsidentin und auch für die Koalition kein besonderes Vergnügen, zusätzliche Belastungen über einen Nachtrag einzubringen. Ich möchte Ihnen aber trotzdem noch einmal sagen, dass wir im Moment der Auffassung sind, dass es der richtige Zeitpunkt ist, um an diesen Stellen zu handeln.

Unsere Kommunen fordern es von uns ein, dass wir bei U3 etwas nachlegen, und zwar nicht eine Minisumme, die wir gerade einmal nebenher genehmigen, sondern eine beträchtliche Summe. Das machen wir mit diesem Nachtrag.

Der Hahn braucht eine Perspektive. Wir wollen den Hahn umstrukturieren und die Arbeitsplätze sichern. Es ist auch ein bisschen Ruhe am Hahn notwendig, damit wir nicht jeden Tag immer wieder über Liquiditätsprobleme miteinander diskutieren.

(Pörksen, SPD: Sehr richtig!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, deshalb verstehe ich Ihre Kritik, das würde ich als Opposition auch so machen, aber ich sage deutlich: Wir sind in der Verfassung mit der Schuldenbremse eine Verpflichtung eingegangen. Wir werden unseren Abbaupfad einhalten. Herr Dr. Kühl hat das Notwendige dazu gesagt.

Derzeit liegen wir mit 234 Millionen Euro über dem Abbaupfad. Das wird uns nicht den Ehrgeiz nehmen, im Haushaltsvollzug so viel wie möglich zusätzlich einzusparen. Selbstverständlich wird aber an der verfassungsmäßig verankerten Schuldenbremse nicht gerüttelt. Wir werden diesen Sparkurs weiter gehen. Sie werden in dem neuen Doppelhaushalt, den wir vorlegen, erleben, dass wir das Versprechen, das wir gemeinsam in der Verfassung verankert haben, einhalten werden.

Vielen herzlichen Dank.

(Anhaltend starker Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Im Moment – dies nur zur Information – beläuft sich die Redezeit der Fraktion der SPD noch auf 19 Minuten, die der Fraktion der CDU noch auf 14 Minuten und die der Fraktion der GRÜNEN noch auf 24 Minuten. Es liegt eine Meldung für eine Kurzintervention von Herrn Dr. Weiland vor. Herr Dr. Weiland, Sie haben das Wort.

Liebe Frau Ministerpräsidentin! Vielen Dank für Ihre Ausführungen. Auch wenn Sie sie nicht auf meine freundliche Einladung hin gemacht haben, waren sie doch erhellend und führen weiter. Wir sind jetzt an einem wichtigen Punkt angelangt. Ich meine, wir müssen in der Sache miteinander dafür sorgen, dass das aufgeklärt wird. Sie haben gesagt, dass die 51 Millionen Euro – also die 45 Millionen Euro für den Hahn und die 6 Millionen Euro für Zweibrücken – nicht in die Nettokreditaufnahme eingehen. Habe ich Sie da richtig verstanden?

(Ministerpräsidentin Frau Dreyer: Das habe ich nicht gesagt!)

Darf ich dann fragen, – – –

Herr Dr. Weiland, Sie können natürlich fragen, aber das ist keine Fragestunde. Deshalb muss die Landesregierung nicht antworten, sondern wenn Sie jetzt fragen, ist das eine rhetorische Frage. Die Ministerpräsidentin hat aber natürlich die Möglichkeit, nach Ihnen zu antworten.

(Pörksen, SPD: Das muss sie aber nicht!)

Ich bedanke mich für die belehrenden Ausführungen, Herr Präsident.

Bitte, gern geschehen.

(Unruhe bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In den Erläuterungen zu Kapitel 20 04 Titel 861 03 neu „Überführung von Liquiditätspoolkonten in den Landeshaushalt“ steht unter anderem: „Durch die gewählte Art der landesinternen Verbuchung wird die bisher erfolgte

und zukünftig erfolgende Ausreichung von Liquidität in der Nettokreditaufnahme des Kernhaushalts erfasst.“ – Das heißt, die 51 Millionen Euro, die bisher über den Liquiditätspool ausgereicht wurden und nicht in der Nettokreditaufnahme des Landeshaushalts erfasst waren, müssen jetzt in der Nettokreditaufnahme des Landeshaushalts erfasst werden. Folglich sind sie der Verschuldung zuzurechnen!

(Beifall der CDU)

Es folgt jetzt keine Antwort auf die Frage von Herrn Dr. Weiland, aber es hat sich gemeldet – – –

(Zurufe von der CDU)

Es ist vollkommen klar, dass nicht auf die blaue Karte geantwortet werden muss.

(Zurufe von der CDU)

Die nächste Wortmeldung kommt – liebe Opposition, Sie wissen auch, wenn sich die Regierung meldet, ist ihr das Wort zu erteilen – – –

(Zurufe von der CDU)

Die nächste Wortmeldung ist die von Herrn Dr. Kühl. Für die Landesregierung spricht Herr Dr. Kühl, der Finanzminister.

(Baldauf, CDU: Der antwortet jetzt!)

Ich denke, das ist jetzt ein schwieriger Ort, um diese Einzelfragen zu klären. Ich will die Frage kurz beantworten.

(Baldauf, CDU: Ah!)

Ich will aber gleich vorschlagen, dass wir die Einzelheiten und solche Fragen in der Ausschusssitzung am kommenden Freitag und, falls weitere Ausschusssitzungen notwendig sind, in einer der darauffolgenden Sitzungen klären.

Frau Ministerpräsidentin Dreyer hat gesagt, dass die Landesregierung ermächtigt wird, dem Hahn mehr neue Gesellschafterdarlehen in Höhe von 80 Millionen Euro zu geben.

Die 51 Millionen Euro, die bei dem Liquiditätspool abgebildet sind, stellen Kreditverhältnisse dar, die zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und der FFHG bzw. zwischen dem Flughafen in Zweibrücken bestehen.

(Zuruf des Abg. Dr. Weiland, CDU)

Insofern werden dort keine neuen Schuldverhältnisse konstituiert.

Natürlich werden diese 51 Millionen Euro von den Kassenverstärkungskrediten weggenommen und in Haushaltskredite überführt und damit in Nettokreditaufnahmen.

(Licht, CDU: Also neue Schulden!)

Das bedeutet aber aus Sicht der Europäischen Union und aus Sicht des Beihilferechts

(Pörksen, SPD: Darum ging es doch!)

keinerlei Unterschied, weil überhaupt kein neues Kreditverhältnis konstituiert wird, sondern sich der Kreditgeber Land entscheidet, diese Kredite anders in seinem Finanzgebaren zu decken.

(Pörksen, SPD: Eben!)

Das hat die Ministerpräsidentin erzählt, und das habe ich erzählt. Das ist ein Unterschied zu der Aussage von Herrn Weiland, dass wir so getan hätten, als seien die 51 Millionen Euro nicht durch Nettokreditaufnahme belastet, oder bei Ihnen der Eindruck entstanden ist.