Ich glaube, dass solche Fragen geeignet sind, sie in den entsprechenden Ausschussberatungen miteinander zu diskutieren.
Es liegt eine weitere Wortmeldung vor. Das Wort hat Frau Abgeordnete Klöckner von der Fraktion der CDU. Bitte schön, Sie haben eine Redezeit von 14 Minuten.
Frau Ministerpräsidentin, ich möchte auf zwei, drei Punkte eingehen. Sie baten, dass wir nicht einen Eindruck erwecken sollten, umgekehrt bitte ich Sie aber auch, dass Sie uns nicht etwas unterstellen, was nicht stimmt.
Ich möchte das einmal deutlich machen. Sie haben gesagt, wir würden Ihnen Hürden aufstellen, die Sie nicht überwinden könnten. Ich finde diese Unterstellung sehr gewagt. Ich finde das nicht in Ordnung.
Wir hatten mehrere Sitzungen in sehr kurzer Zeit. Die Landesregierung hatte viel mehr Zeit, auch viel mehr Zeit zur Vorbereitung, und vor allem hat sie mehr Personal, und sie hat Gutachten vorliegen, die uns nicht vorliegen.
Die Landesregierung hat sich für einen Weg entschieden, zu dem wir Fragen haben, aber auch Sicherheiten haben wollen; denn ich gehe davon aus, dass Sie gerne hätten, dass wir dieses Risiko bei der Abstimmung übernehmen; denn darum geht es.
Sie machen auch andere Dinge, bei denen Sie nicht so viel Wert darauf legen, dass wir mitstimmen. Sie legen hier Wert darauf, dass wir mitstimmen. Warum? Aus welchem Grund? – Weil es schiefgehen könnte. Dann ist es immer schön, wenn die Opposition mit dabei ist.
Das ist legitim. Nur dann bitte ich mit zu bedenken, warum die Opposition Fragen stellt und Anregungen aus Brüssel mitbekommen hat, und zwar folgender Art. Sie haben es vorhin noch einmal konkretisiert.
Dass es um 120 Millionen Euro für den Hahn geht, das ist so. Jetzt wollen Sie von uns zusätzlich die Hand für rund 86 Millionen Euro gehoben haben.
Jetzt haben wir zum 1. April eine Liquiditätslücke. Das ist das Drängende. Deshalb gibt es eine verkürzte Haushaltsberatung.
Hätte die Landesregierung, die wusste, dass der 1. April kommt – das wusste sie nicht erst seit 14 oder 20 Tagen, sondern das wusste sie schon im vergangenen Jahr –, viel früher begonnen, dann hätten wir viel mehr Zeit für die Beratung gehabt, dann hätte es keine Verkürzung der verkürzten Beratung geben müssen, und dann hätte man das, was Sie jetzt aufgrund der Zeit nicht klären konnten, klären können.
Das haben Sie bisher nicht gesagt. Sie haben gesagt, wir können Ihnen keine Antworten geben, weil dies bis zum 19. März nicht möglich ist. Dann aber gehört zur zweiten Hälfte dazu, dass Sie sie hätten geben können, wenn Sie frühzeitig begonnen hätten, wie das andere Länder in EU-Beihilfeverfahren auch gemacht haben.
Das ist der Hauptpunkt. Wir sollen Ihnen innerhalb von 14 Tagen vertrauen, es wird schon irgendwie gut gehen.
Jetzt versuchen wir als Opposition, mit Ihnen einen Weg zu finden, wie wir eine Lösung bekommen können.
Herr Pörksen, wissen Sie, Sie haben heute wirklich sehr übersichtlich dazu beigetragen, sich fachlich damit zu beschäftigen.
Ich denke schon, wenn wir uns einmal in der fachlichen Diskussion befinden, es einmal gut sein muss.
Frau Ministerpräsidentin, jetzt befinden wir uns bei der Frage, dass Sie zum 19. März 86 Millionen Euro haben wollen, obwohl ein relativ niedriger Eurobetrag zum 1. April notwendig ist. Jetzt frage ich mich, wenn Sie jetzt noch nichts Sicheres sagen können – Sie sagen, wir können das nicht sicher sagen –, dann ist es mir lieber, dass Sie auf Sicht fahren Schritt für Schritt, es dann aber gründlich machen, und wir dann, je nachdem, wie es
notwendig ist, darüber entscheiden, wenn Sie uns sagen können, ob es jetzt EU-rechtskonform ist, ja oder nein, und dann über alles Weitere entscheiden.
Nur wollen Sie von uns einen Blankoscheck für etwas haben, von dem Sie noch nicht wissen, ob es in Ordnung ist. Sie haben nicht überlegt, ob es vielleicht andere Wege gibt, bei denen die Opposition zustimmen könnte.
Ich weiß, was Ermächtigungen sind. Wir setzen uns damit auseinander. Deshalb schlage ich vor, lassen Sie uns eine Überlegung anstellen – wir werden noch darüber im Haushalts- und Finanzausschuss diskutieren –: Wie können wir gewährleisten, dass wir nicht am 19. März durch eine verkürzte Beratung einem Sachverhalt zustimmen sollen, von dem Sie selbst noch nicht wissen, ob er in Ordnung sein wird?
Der nächste Punkt ist, Sie können sehr wohl, so wie das Hessen und andere in ähnlichen Fragestellungen gemacht haben, Ihr Konzept schriftlich in Brüssel vorlegen. Das kann man. Man wird dafür nicht gescholten. Man bekommt dafür keine Minuspunkte, im Gegenteil. Man kann in Brüssel schriftlich ein Konzept vorlegen, und Brüssel weigert sich nicht, diese Vorlage zu beurteilen.
Das müssten Sie uns dann schriftlich geben, dass sich die EU-Kommission weigert, weil wir etwas anderes dazu gehört haben.
Deshalb lieber gründlich über die Tranchen reden. Ich finde, wir sollten nicht den Fehler begehen – da schaue ich jetzt zu den Kollegen von Rot-Grün –, mit Verve und ohne Hinterfragung all das gut zu finden, was von der Regierung vorgeschlagen wird, und wenn wir als Parlament Fragen haben, weil wir als Parlament der Haushaltsgesetzgeber sind, dann in einer Fundamentalopposition die Opposition letztlich zu bezichtigen, sie würde sich nicht beteiligen. Das ist kein guter Stil.
Ich wünsche, dass Sie auch einmal anerkennen – auch das will ich sagen –, dass wir im entsprechenden Gremium einmütig befunden haben, dass wir einer verkürzten Beratung zustimmen; denn hätten wir eine normale Beratungsdauer, dann hätten wir den Nachtragshaushalt erst nach Ostern verabschiedet.
Nur, es brennt auf dem Hahn. Ich frage mich dann wiederum, wenn es so brennt und der 1. April so entscheidend ist, wieso die Landesregierung nicht vorher auf
diese Idee gekommen ist. Sie hatten so lange Zeit. Dann hätten Sie die Fragen, die Sie jetzt aufgrund der Zeit nicht klären können, mit der EU geklärt haben können. Dann hätten wir es viel einfacher gehabt.
Jetzt fordern Sie von uns einen Sprung, den Sie selbst nicht bereit waren, vorher zu machen. Das ist die Grundlage. (Beifall der CDU)
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/2068 – an den Haushalts- und Finanzausschuss unter Einbeziehung der Mitglieder des Innenausschusses, des Ausschusses für Integration, Familie, Kinder und Jugend, des Ausschusses für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur sowie des Wirtschaftsausschusses zu überweisen. Wenn dem so zugestimmt wird, dann ist es so beschlossen. – Es gibt keine Gegenstimmen und keine Enthaltungen.
Ich darf mich bei Ihnen für die Debatte heute bedanken und lade Sie ein zur Sitzung morgen um 09:30 Uhr. Vielen Dank.