Protocol of the Session on December 12, 2012

Ich habe zweieinhalb Minuten mehr. Entschuldigung.

Es ist an dieser Stelle nicht legitim, diese Schlussfolgerung zu ziehen, auch wenn ich die Fakten nicht bestreite. Natürlich haben Sie auch Fälle, in denen Sie Grundsicherung zahlen. Aber der Paragraph, der genau diese Weiterleitung der Bundesmittel im Gesetz grundlegt, wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der kommunalen Finanzen und nicht der Finanzen der Länder eingefügt. Also ist die Zielsetzung dieser Bundesmittel ganz eindeutig.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Ich will noch einmal klarstellen, wie dramatisch die Lage ist. Wir haben in der Enquete-Kommission „Kommunale Finanzen“ über das Gutachten von Herrn Professor Junkernheinrich noch einmal gehört, wie dramatisch das Defizit der Kommunen bei den sozialen Lasten ist.

Ich will einfach einmal eine kleine Grafik hochhalten, die dies noch einmal zeigt. Die hellgrauen Balken sind die Steigerungen der Ausgaben. Sie sehen, dass die Einnahmen an der Stelle fast gleich bleiben.

Es wäre eine gute Möglichkeit, heute einen Beitrag zur Besserung der Finanzen der Kommunen zu leisten, und das gerade in dem Bereich, in dem sie besonders belastet sind.

Sehr geehrte Frau Ministerin, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, wir wissen alle, an der Front der sozialen Ausgaben stehen die Kommunen, an der Front der Hilfen, der Beratung, der Hilfeleistung. Die Frage, wie gut sie Hilfe leisten können, hängt davon ab, wie gut sie selbst ausgestattet sind. Deshalb bin ich der festen Überzeugung, dass eine Weiterleitung dieser Leistungen zu 100 % an die Kommunen diesen Hilfeempfängern und den Leistungsanbietern zugutekäme. Deshalb ist es durchaus eine sozialpolitische Verantwortung, die Kommunen an dieser Stelle finanziell besser auszustatten.

Ich werbe dafür, dass Sie unserem Antrag folgen und ein wichtiges Signal in Zeiten wie diesen für die Kommunen in Rheinland-Pfalz setzen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Herr Kollege Dr. Konrad das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen, liebe Gäste! Es ist tatsächlich an der Zeit, etwas zu erklären, was wir eigentlich vorhaben, ein Ausführungsgesetz zur Durchführung des Zwölften Sozialgesetzbuchs. Das macht es schon recht schwer. Es geht um Folgendes: Es geht um Eingliederungshilfe und um Grundsicherungsleistungen.

Eingliederungshilfe ist das, was der Staat leistet, und zwar maßgeblich – da hat Frau Thelen ganz recht – in den Kommunen, nämlich als Leistung im Einzelfall für Menschen, die aufgrund einer Behinderung oder Beeinträchtigung auf Unterstützung angewiesen sind.

Etwas anderes sind Grundsicherungsleistungen, die im Alter oder bei Erwerbsunfähigkeit geleistet werden. Von diesen Grundsicherungsleistungen – da müssen Sie schon sagen, ob Sie daran Zweifel haben –, so teilt uns das Ministerium für Arbeit und Soziales mit, werden 16 % pro Jahr vom Land innerhalb von Rheinland-Pfalz getragen und die anderen 84 % von den Kommunen.

Wenn wir das jetzt, wie Sie es in Ihrem Änderungsantrag fordern, in dem zusätzlichen Änderungsantrag, der nach dem Beschluss im Ausschuss hier vorliegt – das muss man auch dazu sagen, wir haben es dreimal behandelt, und jetzt kommt dieser Änderungsantrag –, machen würden, kämen wir auf 118 % Leistung, die wiederum an die Kommunen zurückgegeben wird für 100 %, die sie für die Grundsicherung verteilen.

Es hat keiner in diesem Hohen Hause einen Zweifel daran, dass die Kommunen chronisch unterfinanziert sind. Aber wir können doch nicht diesen Fehler dadurch heilen, dass wir in einem anderen Bereich eine Fehlfinanzierung zugunsten der Kommunen durchführen; denn dann haben wir Fehlanreize in allen diesen Systemen, und das ist keine Heilung eines Fehlers.

Lassen Sie uns das dort vornehmen, wohin es gehört. Dafür haben wir eine Enquete-Kommission, und in dieser Enquete-Kommission – daran darf ich erinnern – dürfen Sie auch Vorschläge machen, die man anschließend berücksichtigen kann.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Zu dem Änderungsantrag.

Frau Thelen, Sie lachen, es ist tatsächlich so, man kann sogar sinnvolle Vorschläge machen. Es gibt sogar Bereiche, in denen sie dann umgesetzt werden. Kommen Sie auf uns zu. Wir machen bei den sinnvollen Dingen bestimmt mit.

Aber noch einmal zu dem Punkt – damit das verstanden wird –, was wir gemeinsam beantragt haben. Daran liegt mir wirklich etwas.

Bisher wissen wir in Rheinland-Pfalz nicht, was die Kommunen im Bereich der Eingliederungshilfe ausgeben, weil keine Berichtspflicht besteht.

Ich hätte mir gewünscht – da sehen Sie, wie wir auf Sie zukommen, wie wir gemeinsam auf die Kommunen zukommen –, dass wir beim Ausdruck „Benehmen“ geblieben wären, dass wir als Land die Regelungskompetenz an das Land gezogen hätten: Welche Daten brauchen wir aus den Kommunen, um beurteilen zu können, was wird für Menschen mit Behinderungen in Rheinland-Pfalz ausgegeben? – Aber auch in der jetzigen Form ist dies ein deutlicher Fortschritt und wird uns die Möglichkeit geben, sicherer für die Menschen mit Behinderung zu planen. Sicherer heißt auch, den Menschen mehr Möglichkeiten zu geben.

Teilhabe: Teilhabe ist ein abstrakter Begriff. Es heißt dabei sein, mitmachen und mitbestimmen. Für uns GRÜNE heißt es vor allem, selbstbestimmen, selbstbestimmen über das, was den Menschen mit seiner Behinderung und seiner Beeinträchtigung tatsächlich betrifft.

Lassen Sie uns das auch in diese Verhandlungen zum Fiskalpakt zwischen allen Ländern und dem Bund einbringen, damit den Menschen, die unter Beeinträchtigungen leiden, ab 2014 aufgrund einer stärkeren Beteiligung des Bundes – da sind wir uns einig – mehr Möglichkeiten zum Mitmachen, zum Dabeisein und zum Mitbestimmen und vor allem zur Selbstbestimmung gegeben wird.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Für die Landesregierung hat Frau Ministerin Dreyer das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Herren, meine sehr geehrten Damen! Nur noch ein paar Anmerkungen zu diesem komplizierten Gesetz. Zum einen möchte ich noch ein paar Dinge zum Bildungs- und Teilhabepaket sagen, um dessen Ausführung es geht.

Wir machen im Grunde genommen nicht anderes, als Verwaltungspraxis in ein Gesetz zu gießen. Ich möchte betonen, dass der Bund für diesen Bereich 1,6 Milliarden

Euro zur Verfügung stellt, die genauso wie verabredet nach einem vereinbarten Schlüssel komplett an die Kommunen weitergeleitet werden.

Ich meine, das ist ein guter Moment, um einmal ein ganz herzliches Dankeschön an die Kommunen, aber auch an die Landkreise, Städte und die Jobcenter zu sagen, die das doch ein bisschen komplizierte Bildungs- und Teilhabepaket in unserem Land umzusetzen haben. Nach den Zahlen, die wir kennen, setzen sie das sehr erfolgreich um. Ich meine, man kann einmal ausdrücklich sagen, dass ein sehr, sehr großes Engagement dahintersteht, für das ich wirklich sehr, sehr dankbar bin.

(Beifall im Hause)

Wir haben das Bildungs- und Teilhabepaket mehrmals besprochen, das sehr bürokratisch und kompliziert ist. Deshalb haben sich die 16 Bundesländer darauf verständigt, Verwaltungsvereinfachungen einzuführen, die am kommenden Freitag in den Bundesrat in der Hoffnung eingebracht werden, dass der Bund dieses Gesetz noch verabschiedet, sodass die Handhabung dieses Gesetzes in der Zukunft vereinfacht wird.

Ich bin froh, dass wir in der Zukunft bezogen auf die Eingliederungshilfe Daten erheben können. Ich erinnere ausdrücklich daran, dass wir jetzt beschließen werden, dass das im Einvernehmen geschieht. Wir hatten im Ausschuss aber auch deutlich betont, dass wir dann, wenn das Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden nicht innerhalb einer kurzen Zeit herstellbar ist, noch einmal auf das Benehmen zurückgehen werden. Ich halte das für wichtig.

Das ist keine Drohkeule oder Ähnliches, aber wir haben schon lange immer wieder versucht, uns auf Kennzahlen zu verständigen. In der Vergangenheit ist das nicht gelungen. Es wird einfach Zeit, dass wir die Kennzahlen in der Zukunft bekommen. Deshalb hoffe ich an dieser Stelle auf eine gute Kooperation mit den kommunalen Spitzenverbänden, sodass wir dann zügig zum Ziel kommen.

Noch ein paar Worte zum Änderungsantrag. Frau Thelen, natürlich können wir Ihrer Argumentation nicht folgen. Sie ist aus meiner Sicht auch nicht richtig. Herr Dr. Konrad hat das Notwendige dazu gesagt. Es gibt überhaupt keine Zweifel daran – das wird auch von der Landesregierung anerkannt –, dass wir ein Urteil haben, dass wir den Kommunalen Finanzausgleich neu ordnen wollen und die Kommunen einen Finanzierungsbedarf haben.

Das gilt vor allem für die Kommunen, die hohe Sozialausgaben haben. Der Gesetzentwurf wird im Frühjahr auf die Reise gehen, wenn die Enquete-Kommission ihren Beschluss dazu gefasst hat. Wir werden das umsetzen und schauen, dass wir Regelungen finden, um genau die Kommunen zu entlasten, die hohe Sozialausgaben haben.

Heute sprechen wir aber über die Grundsicherung im Alter. Im Gesetz steht ganz klar, dass der Bund die Grundsicherung erstattet. Wir erstatten 100 % der

Grundsicherung an die Kommunen. Ich meine, das, was wir da machen, ist zu 1.000 % korrekt.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Wenn wir mehr erstatten würden, versuchen wir, systemfremd an einer Stelle zu reparieren, an die das nicht hingehört. Es ist richtig gesagt worden, wir müssen das Thema „Finanzierung von Sozialausgaben“ dort reparieren, wo es hingehört. Das ist der kommunale Finanzausgleich. Bei der Grundsicherung im Alter werden wir 100 % der Kosten der Kommunen übernehmen. Das ist die gesetzliche Aufgabe, der wir nachkommen werden.

Ich sage ganz deutlich: Die Opposition hat nicht nur eine Verpflichtung gegenüber den Kommunen, sondern auch gegenüber dem Landeshaushalt. Wir sind als Land nicht in der Lage, ohne Weiteres einfach auf diese Millionen zu verzichten. Erst recht nicht dann, wenn die Kommunen genau das bekommen, wozu sich die Bundesregierung verpflichtet hat und wofür dieses Gesetz vorhanden ist.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit kommen wir zur Abstimmung.

Zunächst stimmen wir über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/1870 – ab. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Das war die Mehrheit. Somit ist der Änderungsantrag mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.

Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung – Drucksache 16/1860 – ab. Wer der Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Damit ist die Beschlussempfehlung mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.

Wir kommen in zweiter Beratung zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/1238 – unter Berücksichtigung der angenommenen Beschlussempfehlung. Wer dem Gesetzentwurf in zweiter Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Dem Gesetzentwurf wurde in zweiter Beratung mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU zugestimmt.

Wir kommen zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Wer stimmt dagegen? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stim