Wir kommen zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Wer stimmt dagegen? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stim
Landesgesetz zu dem Abkommen zur zweiten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/1703 – Zweite Beratung
Gemäß Absprache im Ältestenrat erfolgt die Behandlung ohne Aussprache. Der Berichterstatter hat aber trotzdem das Wort. Herr Kollege Schreiner, bitte schön.
Wir haben uns in der zurückliegenden Plenarsitzung kurz darüber unterhalten und dann ausgiebiger in den beiden Ausschüssen. Wir sind uns nach wie vor über alle Fraktionsgrenzen hinweg einig. Beide Ausschüsse empfehlen deshalb die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/1703 – in zweiter Beratung, da die Beschlussempfehlung die unveränderte Annahme empfiehlt.
Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das war einstimmig der Fall.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Auch das war einstimmig der Fall.
…tes Landesgesetz zur Änderung des Landes- justizverwaltungskostengesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/1728 – Zweite Beratung
Gemäß Absprache im Ältestenrat erfolgt die Behandlung ebenfalls ohne Aussprache. Ich erteile aber Herrn Abgeordneten Schneiders zur Berichterstattung das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich fasse mich kurz. Der Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/1728 – wurde durch Beschluss des Landtags vom 7. November 2012 an den Rechtsausschuss zur Beratung überwiesen. Der Rechtsausschuss hat in seiner 17. Sitzung am 6. Dezember 2012 den Gesetzentwurf beraten und in großer Übereinstimmung empfohlen, den Gesetzentwurf anzunehmen.
Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/1728 – in zweiter Beratung, da die Beschlussempfehlung eine unveränderte Annahme empfiehlt. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das war einstimmig der Fall.
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Auch das war einstimmig der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.
…tes Landesgesetz zur Änderung des Bildungsfreistellungsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/1735 – Zweite Beratung
dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur – Drucksache 16/1863 –
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Landtag hat mit Beschluss vom 7. November 2012 den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen.
Der Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat den Gesetzentwurf in seiner 11. Sitzung am 22. November 2012 behandelt. Der Rechtsausschuss hat ihn in seiner 17. Sitzung am 6. Dezember 2012 behandelt. Die Beschlussempfehlung lautet mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der CDU, den Gesetzentwurf anzunehmen.
Für die CDU-Fraktion hat nun Frau Dr. Ganster das Wort. Es wurde eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart. Somit steht für Sie eine Redezeit von siebeneinhalb Minuten zur Verfügung.
Sehr geehrte Damen und Herren! Wir bringen heute den vorliegenden Änderungsantrag ein, weil wir gesellschaftspolitischer Weiterbildung auch in der Ausbildung einen angemessenen Raum geben möchten. Deshalb wollen wir den bisherigen Anspruch von drei Tagen während der gesamten Ausbildungszeit auf sechs Tage in den gesamten Ausbildungsjahren verdoppeln.
Damit nehmen wir die Rückmeldungen und Empfehlungen der Weiterbildungsträger, die in vielfältiger Form dazu eingegangen sind, sehr ernst. Eine Verdoppelung des Anspruchs auf sechs Tage ist für uns eine Ausweitung mit Augenmaß. Dagegen ist eine Verfünffachung auf 15 Tage insgesamt, wie der Gesetzentwurf im Moment vorsieht, nicht sachgerecht, sondern stellt eine unverhältnismäßige Ausweitung dar und wird daher von uns nicht mitgetragen.
Meine Damen und Herren, Auszubildende haben durch den Berufsschulunterricht, durch Urlaubsansprüche oder auch durch eventuelle Krankheitstage bereits heute sehr viele Abwesenheitszeiten in ihren Ausbildungsbetrieben. Aber gerade die praktische betriebliche Ausbildung bereitet die jungen Menschen auf ein erfolgreiches Berufsleben vor. Deshalb muss unserer Meinung nach die praktische Ausbildung in den Betrieben weiterhin im Vordergrund stehen. Eine Verfünffachung des Freistellungsanspruchs würde zulasten der praktischen Ausbildung und damit zulasten der Ausbildungsbetriebe, aber vor allem der Auszubildenden selbst gehen.
Aus diesen Gründen lehnen auch die Arbeitsgemeinschaften der Industrie- und Handelskammern, die Landesvereinigung der Unternehmer und die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände die Ausweitung auf 15 Tage in ihren Stellungnahmen einvernehmlich ab.
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus eine Verkürzung der Wartezeit für Auszubildende vor, bevor eine Bildungsfreistellung überhaupt beansprucht werden kann. Diese Änderung, die nun vorgeschlagen ist, ist für uns nicht sinnhaft, weil es für Auszubildende, Arbeitnehmer, aber auch für die Arbeitgeber wichtig ist und für ein Gelingen des Arbeitsverhältnisses Voraussetzungen schafft, dass sich beide Seiten in ausreichendem Maß erst einmal kennenlernen und zusammenarbeiten können. Frühe Abwesenheitszeiten behindern diesen Einfindungsprozess.
Aus diesen Gründen bringen wir heute den vorliegenden Änderungsantrag ein, weil er mit Augenmaß den Interessen der Auszubildenden, der Arbeitnehmer und Arbeitgeber gerecht wird.
Meine Damen und Herren, zum Abschluss möchte ich eines ganz deutlich sagen: Wenn wir über die Stärkung gesellschaftspolitischer Weiterbildung im Rahmen des Bildungsfreistellungsgesetzes heute sprechen, dann ist hier auch an erster Stelle die Landesregierung gefragt; denn in den Jahren 2009 und 2010 – so konnten wir dem letzten Bericht entnehmen – haben nur 0,25 % der Auszubildenden überhaupt und auf alle – auch die Arbeitnehmer eingeschlossen – Anspruchsberechtigte gesehen nur 1,6 % von dieser möglichen Freistellung Gebrauch gemacht.
Hier muss die Landesregierung endlich handeln. Wir haben in der letzten Plenarsitzung dazu von Ihnen keine Antwort bekommen. Wir haben im Ausschuss dazu nichts gehört, und auch heute sind wir einmal gespannt, ob Sie uns eine Strategie vorstellen; denn das sind für uns die entscheidenden Fragen, auf die die Landesregierung antworten muss:
Wie wollen Sie diese verschwindend geringe Inanspruchnahme derzeit steigern? Mit welchen konkreten Maßnahmen wollen Sie für diese Form der wichtigen gesellschaftspolitischen Weiterbildung werben? – Hier stehen Sie in der Verantwortung, endlich zu handeln.
Der Alternativantrag sieht also eine Verdoppelung der bisherigen Zeiten von drei auf sechs Tage während der Ausbildungszeiten vor. Das ist eine Verdoppelung und ein Anspruch mit Augenmaß, aber er stellt keine Verfünffachung dar. Deshalb macht er für uns nur in dieser Form Sinn.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ganster, Sie haben den Anteil von 0,25 % an Bildungsfreistellungsmaßnahmen bei den Auszubildenden schon in der letzten Plenarsitzung angeführt. Ich finde es schon merkwürdig, dass Sie jetzt das Werben dafür der Landesregierung quasi als Aufgabe mitgeben. Jeder Einzelne von uns ist in der Verantwortung. Wir gehen in die Betriebe, sprechen mit Schülerinnen und Schülern und sprechen mit Auszubildenden. Es ist auch unsere Aufgabe, sie darüber aufzuklären, dass sie diesen Anspruch haben.
Ich freue mich darüber, dass wir heute kurz vor Weihnachten mit der Änderung des Bildungsfreistellungsgesetzes, so wie sie vorgelegt ist, einen Punkt aus der Koalitionsvereinbarung umsetzen, der insbesondere den
Ich will auch noch einmal betonen, die Ausweitung des Anspruchs auf Bildungsfreistellung in der Ausbildung von drei Tagen während der gesamten Ausbildungszeit auf fünf Tage pro Ausbildungsjahr stärkt zum einen die gesellschaftspolitische Beteiligung von jungen Menschen, sie stärkt die Attraktivität der dualen Berufsausbildung – das ist ein ganz wesentlicher Punkt –, und sie stärkt die Betriebe; denn die Auszubildenden, die sich weiterbilden, engagieren sich deutlich stärker in ihrem und für ihren Betrieb und bringen dort ihre Kompetenzen ein.
Sie haben im letzten Plenum angekündigt, dass Sie weiteren Beratungsbedarf sehen und dazu Anhörungen durchführen wollen, Frau Ganster. Im Ausschuss haben Sie dann zum Glück keine Anhörung beantragt. Das ist gut so; denn so wird das Verfahren nicht unnötig verzögert. Ich denke, die Stellungnahmen sind klar. Dafür braucht man keine weiteren Stellungnahmen einzuholen.
Sie haben dann im Ausschuss am 22. November, also vor über drei Wochen, einen Änderungsantrag angekündigt. Ich finde es schon sehr bemerkenswert, dass Sie uns diesen Änderungsantrag heute auf den Tischen verteilen. Es ist schon recht kurzfristig. Aber wenn man den Änderungsantrag sieht, kann man nur sagen, an der Inhaltsschwere des Antrags kann es nicht gelegen haben.