Sie kennen den Vorgang; ich will ihn kurz noch einmal beschreiben: Das Landgericht Koblenz hat mit Schreiben vom 13. und 14. November 2012 beantragt, die Zeugenvernehmung von fünf namentlich benannten Mitgliedern des Landtags außerhalb des Sitzes der Versammlung – also hier – zu genehmigen.
Das schlagen wir Ihnen vor. Wir schlagen zugleich vor, dass die Genehmigung mit der Maßgabe erteilt wird, dass dies nicht an Sitzungstagen des Plenums stattfinden kann. Das war im Ältestenrat unstrittig. Eine Aussprache ist hierzu auch nicht vorgesehen.
Ich frage nun Sie, den Landtag, meine Damen und Herren. Wer der Erteilung dieser Genehmigung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dann ist einstimmig so beschlossen worden.
Wahl von Mitgliedern der Kuratorien von Hochschulen des Landes a) Neubildung des Kuratoriums der Johannes Gutenberg-Universität Mainz b) Neubildung des Kuratoriums der Universität Koblenz-Landau Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags – Drucksache 16/1855 –
Die Fraktionen haben einen gemeinsamen Wahlvorschlag vorgelegt. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Auch diese Vorlage ist einstimmig angenommen worden. Herzlichen Dank.
Landesgesetz zur Änderung von Ausführungsvorschriften zum Zweiten und zum Zwölften Buch Sozialgesetzbuch und zur Ausführung des § 6 b des Bundeskindergeldgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/1238 – Zweite Beratung
Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren! Es geht um das Landesgesetz zur Änderung von Ausführungsvorschriften zum Zweiten und zum Zwölften Buch Sozialgesetzbuch und zur Ausführung des § 6 b des Bundeskindergeldgesetzes. Durch Beschluss des Landtags vom 21. Juni 2012 ist der Gesetzentwurf an den Sozialpolitischen Ausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.
Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 13. Sitzung am 16. August 2012, in seiner 14. Sitzung am 6. September 2012, in seiner 15. Sitzung am 18. Oktober 2012 und in seiner 16. Sitzung am 22. November 2012 beraten. Der Sozialpolitische Ausschuss hat ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 17. Sitzung am 6. Dezember 2012 beraten.
Die Beschlussempfehlung der Ausschüsse lautet: Der Gesetzentwurf wird mit Änderungen angenommen. Ich will die Änderungen, die in Drucksache 16/1860 aufgelistet sind, nicht alle vorlesen. Im Wesentlichen geht es um die Informationspflicht zur sachgerechten Mittelverwendung und um Übermittlungsregelungen für die örtlichen Träger an die fachlich zuständigen Ministerien.
(Beifall der CDU und bei SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Vizepräsidentin Frau Klamm übernimmt den Vorsitz)
Es wurde eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart. Ich darf um Wortmeldungen bitten. – Frau Kollegin Anklam-Trapp, bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute in zweiter und abschließender Beratung das eben von Herrn Kollegen Wäschenbach genannte Landesgesetz mit den Ausführungsvorschriften. Der Gesetzentwurf ist intensiv beraten worden. Wie Herr Wäschenbach auch gesagt hat, ist dieser Prozess durch Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände begleitet worden; es ist intensiv diskutiert worden.
In diesem Landesgesetz befindet sich eine Reihe notwendiger Ergänzungen und Änderungen, gerade mit Blick auf das Bildungs- und Teilhabepaket. Es klärt den notwendigen Regelungsbedarf zwischen Bund, Land und Kommunen. Dabei geht es um Familien mit Kindern, um Menschen mit Behinderungen, um Menschen mit besonderen Bedarfen wie zum Beispiel der Pflege. Es geht um Wohngeld, um Zuschüsse zu Heizkosten und Warmwasserkosten. Es geht darum, Menschen, die nachweislich Hilfen brauchen, diese Hilfen auch zukommen zu lassen.
Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der Schaffung besonderer Angebote ist uns das selbstbestimmte Leben besonders wichtig. Bei der Eingliederungshilfe gilt: menschenwürdig leben und mittendrin sein – von Anfang an und bis zum letzten Tag.
Um mit den Ressourcen, die uns zur Verfügung stehen, wirklich gut umgehen zu können, liegt uns das Prinzip „ambulant vor stationär“ besonders am Herzen. Um Möglichkeiten dafür zu schaffen, brauchen wir Modellkommunen. Dass die Modellprojekte – ebenfalls im Ausschuss diskutiert – zwischenzeitlich entfristet wurden, um das wirklich beurteilen zu können, ist ein ganz wichtiger Prozess; denn diese Daten zur Eingliederungshilfe brauchen wir. Auf diese rheinland-pfälzischen Daten wartet nicht nur Rheinland-Pfalz, sondern warten viele andere Länder in unserer Republik ebenso.
Zu § 8 b: Im Ausschuss haben wir uns darauf verständigt, einem Vorschlag der kommunalen Spitzenverbände zu folgen und das „Benehmen“ durch „Einvernehmen“ zu ersetzen. Das ist aus unserer Sicht völlig d‘accord und gute Praxis.
Zu dem Änderungsantrag der CDU, der heute vorliegt, ist zu sagen: Meine Damen und Herren, wir wünschen uns einen wirklich fairen Umgang mit den Kommunen und mit dem Land. Die diesbezügliche Erstattung des Bundes an das Land beträgt immerhin 1,6 Milliarden Euro. Diese werden durch die Erhöhung der Kosten der Unterkunft komplett an die Kommunen weitergege
ben. Aus diesem Grund lehnen wir den Änderungsantrag der CDU-Fraktion ab, soweit er sich auf § 8 Abs. 1 bezieht. Neue Argumente, die eine Bewertung erfordern würden, enthält Ihr Antrag nicht.
Im Gegenteil: Würden wir Ihrem Antrag in der Konsequenz folgen, dass das Land freiwillig auf die Einnahmen von 2013 in Höhe von rund 24 Millionen Euro und ab 2014 in Höhe von rund 30 Millionen Euro verzichten würde, dann würden wir dem Zwang unseres Sparhaushalts und der Schuldenbremse nicht folgen können. Wir möchten den Kommunen das geben, was den Kommunen ist, und möchte dem Land das zubilligen, was dem Land gebührt.
Meine Damen und Herren, das war ein langer Weg der Beratung und der Gesetzgebung. Durch die bereits im letzten Jahr geschlossene Vereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden war diese sorgfältige und lange Gesetzesvorlage möglich. Wir bedanken uns dafür bei den kommunalen Spitzenverbänden. Ausdrücklich danke ich aber auch den Jobcentern, den Landkreisen und den Städten sowie dem Ministerium.
Wir stimmen dem Entwurf des Landesgesetzes zur Änderung von Ausführungsvorschriften zum Zweiten und zum Zwölften Buch Sozialgesetzbuch und zur Ausführung des § 6 b des Bundeskindergeldgesetzes zu.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste! Es hört sich immer sehr kompliziert an, wenn wir hier über Landesausführungsgesetze und dann noch über ein Änderungsgesetz zu Landesausführungsgesetzen zu drei unterschiedlichen Gesetzen debattieren. Deshalb will ich mich auf das Wesentliche beschränken. Die Kollegin Anklam-Trapp hat ja schon vieles zu dem gesagt, was Inhalt dieses Änderungsgesetzes bzw. des Landesausführungsgesetzes ist.
Für uns ist es wichtig, noch einmal auf die zwei Änderungen einzugehen. Als Erstes bin ich sehr dankbar dafür, dass im Sozialpolitischen Ausschuss die Anregung und der Wunsch der kommunalen Spitzenverbände auf Zustimmung gestoßen sind.
Wir haben schon bei den Haushaltsberatungen gesagt – auch ich selbst in meiner Haushaltsrede –, dass es für uns nicht verständlich ist, wenn wir als Land, die wir erhebliche Leistungen im Bereich der Eingliederungshilfe und der Hilfen zur Pflege erbringen und an diesen Kosten die Kommunen zu 50 % beteiligen, über die Zahl der Fälle und über die Art der Fälle, für die diese Mittel verausgabt werden, nur sehr wenig wissen.
Damit noch einmal klar ist, um welche Summen es sich handelt: Es ist eine einzige Haushaltsstelle im Teilhaushalt des Sozialministeriums, nämlich dem Teilhaushalt des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung. In dieser einzigen Haushaltsstelle stehen Ausgaben von 900 Millionen Euro. Das sind keine Peanuts, das sind erhebliche Beträge. Wenn man dann die Einnahmen gegenrechnet, die die Kommunen zu erstatten haben, die gut über 400 Millionen Euro liegen, dann weiß man, es geht um sehr viel Geld.
Ich glaube, wir sind gut beraten, besser zu erfahren, wofür genau diese Mittel ausgegeben werden. Nur wenn man dies weiß, kann man politisch steuern, kann man überlegen oder auch erkennen, wo vielleicht etwas in die falsche Richtung läuft, wo etwas umgesteuert werden muss.
Deshalb fand ich es sehr gut, dass die kommunalen Spitzenverbände in ihrer Stellungnahme dieses Verständnis bekundet haben, also diesen Wunsch als legitim angesehen haben, aber darauf eingegangen sind, dass in der Vorlage der Regierung stand, dass diese Daten in Absprache, nämlich im Benehmen mit den Kommunen erhoben werden sollen. Sie haben darum gebeten, es im Einvernehmen zu machen, was ihre Mitwirkungsmöglichkeiten an dieser Stelle stärkt. Wir haben uns diesem Wunsch angeschlossen. Ich bin wirklich dankbar, dass dem letztendlich im Ausschuss gefolgt wurde, sodass es hier als Teil der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses heute zur Abstimmung steht.
Wir haben in der Ausschusssitzung angekündigt, dass wir einen ergänzenden Änderungsantrag einbringen werden. Dieser liegt vor. Da geht es um die Frage, in welchem Umfang Bundesmittel an die Kreise und kreisfreien Städte im Land weitergeleitet werden sollen. Da haben wir eine andere Auffassung, als sie bislang diese Landesregierung vertritt. Aber ich werde trotzdem noch einmal für unsere Auffassung werben.
Wir haben 2010 auf Bundesebene festgestellt, dass das Finanzsystem der Kommunen in Unordnung ist, viele Kommunen unter erheblichen Defiziten leiden, extreme Kredite aufnehmen müssen. Das ist allen bekannt. Wer die Nachrichten verfolgt, weiß, dass dies dramatisch ist.
Wir haben gerade im Land Rheinland-Pfalz noch einmal eine besonders verschärfte Situation, wie das der Verfassungsgerichtshof im Februar dieses Jahres in seinem Urteil formuliert hat: Die Kommunen in Rheinland-Pfalz sind im Vergleich zu den Kommunen in anderen Bundesländern noch einmal schlechter ausgestattet, was ihre Finanzsituation angeht. –
Jetzt hat der Bund 2010 eine Gemeindefinanzkommission eingesetzt, die genau den Auftrag hatte zu schauen, mit welchen Leistungen wir diese klamme Situation der Kommunen, und zwar ausdrücklich der Kommunen, ein Stück entlasten können, wie wir ihnen helfen können. Das Ergebnis war, dass der Bund gesagt hat, wir wollen
jetzt in drei Schritten sukzessive die Leistungen der Grundsicherung für alte Menschen, für erwerbsgeminderte Menschen übernehmen, bis 2014 dann zu 100 %. Diese Mittel leitet der Bund an die Länder, und die Länder haben die Aufgabe, diese Mittel an die Kommunen entsprechend deren Aufwendungen im Bereich der Grundsicherung weiterzuleiten.
Nun hat die Landesregierung für sich festgestellt, dass sie selbst aufgrund ihrer Zuständigkeit in der Sozialhilfe in einigen Fällen auch Grundsicherungsleistungen zahlt, und zieht daraus den Schluss, dass sie etwa in Höhe von 16 % dieser Bundesmittel selbst Mittel für sich behält. 2013 werden das etwa diese angesprochenen 21 Millionen und 2014 24 Millionen Euro sein. Das sind keine Peanuts für die Kommunen.