Protocol of the Session on September 27, 2012

Mir ist die Bedeutung der Mosel für die deutsche Industrie, aber auch im europäischen Verbund bekannt. Ich habe auch das Saarland genannt. Es ist für das Saarland ganz wichtig, dass absehbar Kapazitätserweiterungen erfolgen. Das ist eine ganz wichtige Wasserstraße.

Wenn man an anderer Stelle liest, dass der Bund 300 Millionen Euro in eine weitere Schleuse, die dort möglicherweise auch wichtig ist, investiert, kann man schon sagen, dass wir davon einen Großteil unserer Probleme hätten bewältigen können und die erste Kategorie, nämlich die Mosel, dann erledigt wäre.

Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Hartenfels.

Herr Minister, inwiefern spielt bei dem Ausbau der Moselschleuse auch die Durchlässigkeit der Gewässer bezogen auf den Fischauf- und -abstieg eine Rolle, und zwar nicht nur für den Standort in Trier, sondern letztlich für alle Moselstauwerk-Standorte?

Herr Abgeordneter Hartenfels, sie hat eine große Bedeutung. Ich bin dem Umweltministerium, das sehr intensiv in Kontakt mit dem Bund steht, sehr dankbar. Es ist auch zunächst sehr erfolgreich unterwegs gewesen. Meine Kollegin, Frau Höfken, hat vor wenigen Wochen, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, eine erste moderne Fischtreppe in Dienst gestellt.

Es gibt dort umfangreiche Vereinbarungen auch mit der Bundesebene, die allerdings daran hängen, wie der Moselschleusenausbau erfolgen soll. Insofern sind die Dinge, die wir mit dem Bund vereinbart hatten – das galt auf der einen Seite für die Zurverfügungstellung von Ingenieurkapazitäten, aber auch auf der anderen Seite für die Vereinbarungen, die das Umweltministerium mit dem Bund geschlossen hat –, sehr vorteilhaft für diese Fragen der ökologischen Aufwertung der Mosel, allerdings immer nur im Zusammenhang mit dem Ausbau der Moselschleusen.

Das heißt im Umkehrschluss, kein Ausbau, also auch kein zügiges Vorankommen in der Frage Fischaufstiege, Fischtreppen etc. Eine deutliche Verbesserung für die Fischwelt in der Mosel hängt davon ab, dass die Schleusenkapazitäten so schnell wie möglich durch Umbauten modernisiert werden, weil das miteinander verbunden ist.

Eine weitere Zusatzfrage der Frau Kollegin Schmitt.

Herr Minister, Presseberichten zufolge soll der Bundesbauminister Ramsauer inzwischen angekündigt haben, er würde sich überlegen, eine weitere Schleuse, nämlich die in Trier, auszubauen. Wie bewerten Sie diesen Effekt eines weiteren Ausbaus vor dem Hintergrund der durchgängigen Befahrbarkeit der Mosel? Bringt das was?

Das bringt insofern nur den Abbau von Stausituationen an dieser einen Schleuse. Die Schiffe fahren weiter und

stehen dann an den nächsten Schleusen mit den von mir geschilderten bekannten Problemen. Insofern hilft das nichts. Wir pochen darauf und erwarten auch – das gilt auch für die Kollegen in Luxemburg, Lothringen und im Saarland –, dass das Konzept, das wir gemeinsam vereinbart hatten, eingehalten wird.

Wir müssen verbindlich wissen, dass wir nicht bis 2032 oder bis zum St. Nimmerleinstag warten müssen. Alle Schleusen müssen zwischen den Jahren 2025 und 2030 ertüchtigt sein. Ich habe auch Pressemeldungen vernommen. Herr Kollege Dr. Ramsauer hat mir mit Datum vom 5. September 2012 – das ist mein offizieller Kenntnisstand – eine Nachricht übermittelt. Er hat Folgendes geschrieben: Der Bau der Schleusenkammer Trier und der dann vorgesehenen restlichen Kammern ist derzeit zurückgestellt. – Alle sind demnach derzeit zurückgestellt. Eine andere Information liegt mir nicht vor.

Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Henter.

Herr Minister, würden Sie es begrüßen, wenn es der Minister durch Umschichtungen in seinem Etat in Berlin erreichen würde, dass im Jahr 2013 mit dem Ausbau der Schleuse in Trier begonnen werden kann?

Selbstverständlich würde ich das unter den Maßgaben, die ich eben genannt habe, begrüßen. Wir brauchen das Konzept für alle Schleusen. Frau Schmitt hat zu Recht hinterfragt, ob es Sinn macht, nur eine weitere Schleuse auszubauen. Wenn wir die restlichen sieben Schleusen nach dem Tempo, das wir aus der Vergangenheit kennen und das Sie angedeutet haben, ausbauen, wären wir in den 2040er-Jahren. Dann würde das alles nicht viel bringen. Wir brauchen jetzt die Aussage, wann alle gebaut werden.

Herr Henter, ich gebe es gern zu. Wenn wir 2013 einsteigen könnten, wäre ich sehr zufrieden. Es hilft aber nichts, nur den Anfang zu nennen. Es nutzt nichts, eine Staustufe auf den Weg zu bringen, weil nächstes Jahr im September noch ein Ereignis nationaler Art droht. Das wäre „weiße Salbe“. Damit ist keinem geholfen. Wenn Sie es erreichen können, dass diese eine und alle weiteren Schleusen verbindlich zugesagt werden, ist das absolut in Ordnung. Das würde mich sehr freuen.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Kollegen Oster.

Herr Minister, Sie sprachen davon, dass die Schleusen etwa 50 Jahre alt sind. Daher habe ich die Frage: Wie

hoch ist der Sanierungsbedarf bei den aktuellen bzw. den alten Schleusen?

Dieser ist regelmäßig gegeben. Im Radio wird immer wieder bekannt gegeben, dass es Jahr für Jahr ganze Wochenperioden gibt, in denen alle Schleusen saniert und Wartungsarbeiten durchgeführt werden müssen. Das jährliche Intervall hat auch etwas damit zu tun, dass die Schleusenanlagen alt und wartungsintensiv sind. Ich habe gesagt, sie reichen auch in den Kapazitäten bei Weitem nicht mehr für die moderne Schifffahrt aus. Sie sind natürlich in dem Alter – das ist ein mechanischer Betrieb im Wasser – sehr störungsanfällig.

Es liegen keine weiteren Anfragen vor. Herzlichen Dank.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Alexander Licht (CDU), Auftrag der Wirtschaftsministerin für ein Gutachten zur Zukunft des Flughafens Hahn – Nummer 2 der Drucksache 16/1644 – betreffend, auf.

Herr Licht.

Ich frage die Landesregierung:

1. Mit welcher Fragestellung hat die Wirtschaftsministerin ein Gutachten über die Zukunftschancen des Flughafens Hahn bereits in Auftrag gegeben bzw. wird sie zu welchem Zeitpunkt in Auftrag geben?

2. Welche sachverständigen Personen bzw. Institutionen sollen dieses Gutachten erstellen?

3. Welche konkreten Zweifel an oder welche offenen Fragen zu den Zukunftschancen des Flughafens Hahn waren oder sind Anlass und Motiv der Wirtschaftsministerin für die Vergabe eines solchen Gutachtenauftrages?

4. Welche Abstimmung mit Blick auf die Ressortkompetenzen für den Flughafen Hahn hat es in der Landesregierung für die Vergabe dieses Gutachtenauftrages gegeben?

Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Lemke.

Herr Präsident, lieber Herr Licht, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass der Flughafen Hahn ein wichtiges Konversionsprojekt in diesem Land ist und wir als Landesregierung das Ziel verfolgen, die Flughafenprojekte Hahn und Zweibrücken zu wirtschaftlicher Eigenständigkeit zu führen, um Zuschüsse zu diesen Projekten aus dem Landeshaushalt zurückzuführen, und zwar so, wie wir es auch im Koalitionsvertrag vorgesehen haben, beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Der Auftrag beinhaltet folgende Leistungsbereiche:

1. die Bewertung der bei der Planung der FFHG zugrunde gelegten Szenarien zu Fracht und Passage hinsichtlich der kurz-, mittel- und langfristigen wirtschaftlichen Tragfähigkeit, unter anderem unter Berücksichtigung der Frachtmengen, der marktverfügbaren Anschlussfrachten, der Gebührenkalkulation und des bestehenden Passagieraufkommens,

2. die Bewertung der Ergebnisplanung,

3. die Bewertung der Investitionsplanung,

4. die Bewertung der Finanzplanung jeweils einschließlich der zugrunde gelegten Annahmen.

Zu Frage 2: Das Gutachten soll von dem international anerkannten Consultingunternehmen A.T. Kearney erarbeitet werden. Dieses Unternehmen verfügt über hohe fachliche Kompetenz im Bereich Flughäfen. Es hat allein in diesem Jahr zwölf Projekte zum Thema „Flughäfen“ durchgeführt, darunter auch ein Projekt, den Flughafen Stansted betreffend, der ein ähnliches Geschäftsmodell und eine ähnliche Kundenstruktur wie der Flughafen Hahn aufweist.

Mein Haus hat im Vorfeld nach den einschlägigen vergaberechtlichen Richtlinien Angebote mehrerer, aufgrund ihrer Expertise ausgewiesener Beratungsunternehmen in Sachen Flughäfen eingeholt. Am Ende ist zwischen den ernsthaften und qualitativ ansprechenden Angeboten zu entscheiden gewesen.

Der entsprechende Auftrag wurde am letzten Freitag an A.T. Kearney erteilt.

Zu Frage 3: Die mit der Beauftragung des Gutachtens verfolgten Ziele habe ich Ihnen eingangs dargelegt. Dabei geht es nicht um Zweifel.

Die Landesregierung und auch ich persönlich zweifeln grundsätzlich nicht am Hahn und seiner Zukunftsfähigkeit. Es geht vielmehr darum, auf Grundlage des Status quo noch einmal die wirtschaftlichen Ziele und Erwartungen zu prüfen, wie es jeder ordentliche Kaufmann auch täte.

Welche Fragen das Gutachten beantworten soll, habe ich zu Frage 1 bereits dargelegt.

Ich wiederhole, wir wollen die Zukunft des Flughafens gestalten, und wir wollen – dazu lade ich auch Sie, liebe CDU, meine Damen und Herren der Opposition, herzlich ein – gemeinsam mit Ihnen gestalten.

(Pörksen, SPD: Das ist sinnlos!)

Zu Frage 4: Abschließend halte ich zur Frage der Abstimmung innerhalb der Landesregierung fest, dass die Einholung des Gutachtens natürlich selbstverständlich im Einvernehmen mit den Kollegen im Innenministerium erfolgt ist. Dabei steht im Vordergrund, dass bei uns im Hause besonders die betriebswirtschaftliche Expertise zu finden ist.

Das Thema „Flughafen Hahn“ ist laufend Gegenstand einer gemeinsamen interministeriellen Arbeitsgruppe der Landesregierung, und der Gutachtenauftrag ist hier eingehend besprochen und durch mein Haus auf den Weg gebracht worden.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Gibt es Zusatzfragen? – Herr Baldauf, Herr Licht.

Frau Ministerin, als für die Beihilfefragen zuständige Ministerin möchte ich von Ihnen gerne wissen: Waren Sie im Zusammenhang mit dem Flughafen Hahn in Brüssel? Wenn ja, wie oft, und halten Sie die bisherige Vorgehensweise und die zukünftige Vorgehensweise für europarechtskonform?

(Ministerpräsident Beck: Wie war das Wetter? – Pörksen, SPD: Was hat das mit der Auftrags- vergabe zu tun? – Unruhe im Hause)

Meine Damen und Herren, ich lasse die Frage zu, aber nur einmal. Es gehört nicht zur Sache. Sie haben eine andere Frage vorliegen. Ich lasse sie aber zu, weil man kann, wenn man ganz weit auslegt, zu dieser Schlussfolgerung kommen. Aber nur einmal.