Protocol of the Session on August 30, 2012

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Wir haben das Programm „Rheinland-Pfalz unter dem Regenbogen“ in unserem Koalitionsvertrag festgeschrieben, und ob hetero-, homo- oder intersexuell, ob transgender oder quer, Rheinland-Pfalz ist ein offenes Land. In unserer Gesellschaft findet jeder seinen Platz.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Deshalb ist für mich die Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe selbstverständlich. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind von den Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzern gewählt worden, um die Politik in diesem Land zu gestalten. Lassen Sie uns dies bitte auch bei der Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften mit der Ehe tun.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Gibt es weitere Wortmeldungen?

(Pörksen, SPD: Es ist alles gesagt!)

Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich über die Anträge abstimmen. Wir stimmen zunächst über den Antrag der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/1526 – ab. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Wer stimmt dagegen? – Danke. Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.

Wir stimmen über den Alternativantrag der CDU – Drucksache 16/1555 – ab. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Wer stimmt dagegen? – Danke. Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.

Ich rufe nun Punkt 29 der Tagesordnung auf:

Regulierungen für Finanzanlagenvermittler Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/1522 –

Herr Kollege Baldauf hat zur Begründung das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich zunächst ausdrücklich dafür bedanken, dass wir es im Ältestenrat geschafft haben, diesen doch sehr essenziellen Antrag zu einer Zeit zu platzieren, wo es sich noch lohnt, lange zu reden. Ich möchte die Zeit deswegen auch ausnutzen und alle einzelnen Aspekte in epischer Breite darstellen

(Beifall der CDU und des Abg. Steinbach, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

vielen Dank, Herr Steinbach –, weil ich meine, dass das Thema eine so große Bedeutung hat, dass wir es um diese Uhrzeit noch sehr intensiv besprechen sollten.

Warum stehen wir hier? Warum stehe ich hier?

(Pörksen, SPD: Das fragen wir uns auch!)

Das fragt sich nicht nur Herr Pörksen, das frage ich mich auch, wenn ich mir überlege, lieber Herr Pörksen, dass wieder einmal – wie auch sonst – Frau Wirtschaftsministerin Lemke es geschafft hat, binnen eines halben Jahres einmal hü und einmal hott zu sagen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie komme ich darauf? – Wir reden über die entscheidende Frage, wie

zukünftig mit den Finanzanlagevermittlern umgegangen wird.

(Zuruf des Abg. Wiechmann, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Ich darf zunächst zitieren. – Was muss geregelt werden?

Ab dem 1. Januar 2013 wird ein bundesweites Register zu führen sein, und das ist verbraucherschutzrechtlich auch in Ordnung. Es soll eine Sachkundeprüfung der Personen erfolgen, und es soll eine Erlaubniserteilung erfolgen.

Frau Wirtschaftsministerin Lemke, die sich sehr frühzeitig, nämlich schon im Mai 2011, mit diesem Thema bereits befasst hatte, hatte damals – so wurde sie in der Zeitung zitiert – zu den drei Punkten des bundesweiten Registers, der Sachkundeprüfung und der Erlaubniserteilung Folgendes ausgeführt:

„Lemke lehnt Aufsicht der freien Anlagevermittler durch Gewerbebehörden ab.“ „Die Aufsicht über die freien Anlagevermittler ausschließlich bei den Gewerbebehörden zu belassen, hilft keinen Schritt weiter. Denn sie befassen sich mit gänzlich anderen Fragen wie der Gaststättenkontrolle und sind heute schon überlastet.“

Jetzt kommt der August 2012. Frau Lemke äußert sich plötzlich ganz anders. Plötzlich sollen nicht mehr die Industrie- und Handelskammern, die bisher dafür vorgesehen waren und die im Übrigen jahrelang auch schon in anderen Bundesländen eine hervorragende Arbeit in diesem Bereich leisten, zuständig sein, sondern Frau Lemke meint, jetzt sollen es die Behörden sein, die sich doch eigentlich nur bei den Gaststättenverordnungen und auch sonst bei nichts auskennen und auch völlig überlastet sind, nämlich die Gewerbeämter.

Wie kommt Frau Lemke darauf? Frau Lemke muss das dann begründen und sagt, es wäre sinnvoll, wenn die Behörde, die die Erlaubnis erteilt, dann auch gleichzeitig die Strafe aussprechen kann. Deshalb wäre es gut, man würde es in einer Hand lassen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das heißt, ich bekomme eine Erlaubnis, und es wird gleichzeitig gesagt, du wirst aber bei Gelegenheit bestraft. Sonst macht das, was Frau Lemke will, überhaupt keinen Sinn.

(Ministerpräsident Beck: Herr im Himmel! So viel dummes Zeug ist hier selten geredet worden!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Witz bei der Sache ist, Herr Ministerpräsident, Frau Lemke hatte ursprünglich recht. Sie hat nämlich gemeint, man solle es da lassen, wo es hingehört, nämlich bei den Industrie- und Handelskammern. Das hat verschiedene Gründe. Zum ersten haben wir 5.000 Unternehmen in Rheinland-Pfalz, die von dieser Regelung betroffen sind. Sie dürfen jetzt alle zunächst ihre Prüfung bei den Industrie- und Handelskammern machen, laufen dann mit diesem Prüfungsergebnis zu den Gewerbeämtern, lassen sich dort eine Erlaubnis erteilen, laufen zurück zu den Industrie- und Handelskammern, lassen sich dort ihre ganzen Arbeitnehmer eintragen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie werden mir doch recht geben, wenn Frau Lemke damit keinen überzeugenden Entbürokratisierungsvorschlag gemacht hat, dann weiß ich nicht, was man in diesem Haus ansonsten noch problematisieren sollte.

(Beifall der CDU)

Ich habe noch Redezeit zur Verfügung. Ich möchte Sie daher unabhängig davon darauf hinweisen, Frau Lemke, es wäre manchmal ganz gut, wenn man auch überlegt, was andere Bundesländer machen. Hessen, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Niedersachsen, alle lassen es bei den Industrie- und Handelskammern.

(Staatsministerin Frau Lemke: Nein, das stimmt überhaupt nicht!)

Das stimmt sehr wohl. Bei den Versicherungsvermittlern in Rheinland-Pfalz haben wir sowohl die Erlaubnis als auch die Registereintragung als auch die entsprechende Prüfung bei den Industrie- und Handelskammern. Wir hätten alles in einer Hand. Es wäre insgesamt sinnvoller. Die Industrie- und Handelskammern haben es Ihnen angeboten.

Nachdem Sie sagen, es soll auf die Gewerbeämter übertragen werden und Sie selbst noch im letzten Jahr gesagt haben, sie seien überlastet, so meldet sich plötzlich nunmehr auch der Städtetag mit der berechtigten Frage: Wer soll das bezahlen?

Es wird in Zukunft mehr Personal benötigt. Es wird mehr Bürokratie erzeugt. Es gibt keinerlei Erleichterung oder Synergieeffekte. Frau Lemke, das wäre jetzt wirklich einmal eine Tat gewesen, den Industrie- und Handelskammern den ihnen zustehenden Sachverstand auch zuzugestehen und sie dies umsetzen zu lassen.

(Beifall der CDU)

Das wäre eine ganz einfache und sinnvolle Lösung gewesen.

Verehrte liebe Frau Wirtschaftsministerin,

(Frau Brede-Hoffmann, SPD: Ach du lieber Gott, die Arme!)

wenn Sie sich überlegen, dass wir in Rheinland-Pfalz 210 Gewerbeämter haben, wenn Sie wissen, dass jedes Gewerbeamt seine eigene Rechtsauslegung hat – nicht alle sind immer gleich situiert –, und wenn Sie dann überlegen, was das in der Folgezeit auch für die Rechtsfindung für eine Bedeutung hat, dann meine ich, es wäre dringend geboten, dass Sie über diese Idee, die Sie jetzt geboren haben, nochmals nac hdenken.

Es hatte Sie schon geehrt, dass man den Zeitungen entnehmen konnte, als Sie sich zum ersten Mal diese Idee mit den Gewerbeämtern überlegt haben, Sie wollten noch einmal mit den Industrie- und Handelskammern sprechen. Wir hatten alle gehofft, Sie kämen zur Einsicht, dass es bei den Industrie- und Handelskammern

besser aufgehoben ist. Sie haben das leider nicht so gemacht. Wir verstehen es nicht,

(Frau Schmitt, SPD: Das glaube ich! – Frau Brede-Hoffmann, SPD: Das ist kein Argument, dass Sie es nicht verstehen!)

wir bitten Sie deshalb herzlich als Parlament – es gibt kein Argument, es zu den Gewerbeämtern zu geben, kein einziges –, diesem Antrag im Sinne einer Vereinfachung, einer Entbürokratisierung zuzustimmen, im Übrigen auch zur Stärkung der Industrie- und Handelskammern. Das kann nur im Interesse von uns allen sein.

Herzlichen Dank.

(Beifall der CDU – Frau Brede-Hoffman, SPD: Dass Sie etwas nicht verstehen, ist kein Argument, es nicht zu tun!)

Das Wort hat Herr Kollege Puchtler.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Baldauf, es ist ein wichtiges Thema auch zu der jetzigen Uhrzeit; denn es geht um etwas ganz Wichtiges, das Geld von Bürgerinnen und Bürgern, wenn sie etwas anlegen wollen. Das Wichtigste dabei ist – darum geht es, wenn ich eine Regelung finde – Anlegerschutz, Verbraucherschutz, dass die Menschen vertrauen können, wenn sie zu einem Finanzanlagenvermittler gehen, das ist in Ordnung, das ist geprüft, die Produkte sind in Ordnung, und sie können guten Vertrauens ihr Geld dort anlegen. Darum geht es. Darum ist es wichtig, dass man sorgfältig differenziert, dass man Regelungen findet, bei denen genau hingeschaut wird.