Das gilt vor allem für das, was Sie heute wieder gebracht haben. Es ist gemeinsam vereinbart worden, eine Beauftragung vorzunehmen und sie mit Fragestellungen zu versehen. Sie haben aber wieder versucht, eine Show in dieses Plenum hineinzutragen.
Herr Kollege wir wissen – das ist eine klare Aussage –, dass zu diesem Projekt zahlreiche Stellungnahmen nicht nur des Rechnungshofs, sondern auch vieler anderer vorliegen. Die letzte Aussage stammt aus dem Jahresbericht 2012, die dort nachgelesen werden kann. Ich unterstelle, Sie haben das getan.
Sie kommen aber jetzt daher und versuchen, vieles in Zweifel zu ziehen. Sie bringen Dinge vor, die längst geprüft und beraten worden sind, sodass die parlamentarische Phase dazu längst abgeschlossen ist. Wenn Sie das in Zusammenhang mit der Prüfung bringen, die jetzt in Auftrag gegeben werden soll, ist das unredlich. Es liegt eine klare Fragestellung vor. Interessant ist, dass das, was Sie gesagt haben, fast gar nicht mit den drei sozusagen seltsamen Fragen übereinstimmt, die benannt worden sind. Das musste ein Stück weit korrigiert werden.
Bei uns auf der Schiene der Haushälter ist es gute Praxis – die Kollegen Steinbach und Schreiner werden Ihnen das sicher bestätigen –, dass wir solche Dinge
absprechen, in Ruhe fachlich diskutieren und mit Unterstützung des Finanzministeriums und des Rechnungshofs manches Gespräch führen, um fachliche Vorschläge für dieses Haus zu erarbeiten. Es mag Ihr Problem sein, dass das manchmal mit der Polemik, mit der etwas vorgetragen wird, nicht in Übereinstimmung zu bringen ist. Ich meine, wir Haushälter sind uns einig, dass wir in Ruhe und sachlich für dieses Land arbeiten.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur direkten Abstimmung über den Antrag – Drucksache 16/1493 –. Dazu liegt eine Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses – Drucksache 16/1502 – vor. Diese Beschlussempfehlung empfiehlt, den Antrag anzunehmen. Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das ist einstimmig der Fall. Alle drei Fraktionen haben für diesen Antrag gestimmt.
Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, begrüße ich Gäste im Landtag. Ich freue mich sehr, die Mitglieder des Türkischen Kulturvereins Vallendar begrüßen zu dürfen. Seien Sie herzlich willkommen!
Schutzbefohlene effektiv vor sexuellem Missbrauch schützen Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/1544 –
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Im Plenum am 3. Mai 2012 haben wir uns schon mit der Thematik befasst. Anlass war ein Antrag der Fraktion der CDU. Damals waren sich alle Fraktionen in ihren Reden darüber einig, dass es sich um ein wichtiges Thema handelt. Der Antrag wurde im Rechtsausschuss weiter behandelt, an den er am 3. Mai 2012 überwiesen wurde.
Der jetzt vorliegende Antrag ersetzt diesen Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/1192 – sowie den
Der Rechtsausschuss hat den vorliegenden Antrag in seiner 14. Sitzung am 28. August 2012 beraten. Alle drei Fraktionen haben dem Antrag zugestimmt.
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Frau Abgeordnete Raue. Es wurde eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Gäste! Niemand darf Opfer eines sexuellen Übergriffs werden. Dieses Bekenntnis und die Verantwortung für den Schutz von Minderjährigen haben wir in diesem Antrag zusammengefasst. Diesen Antrag stellen wir in großer Einigkeit. Er ist ein Bekenntnis zu unserer Verantwortung. Er ist in großem Konsens gemeinsam von allen Fraktionen entwickelt worden. Ich freue mich, diesen Antrag einbringen zu können.
Menschen vor Straftaten zu schützen, ist eine herausragende, manche sagen, die wichtigste Aufgabe des Staates. Dies gilt umso mehr, wenn es sich um junge Menschen handelt, für die der Staat in Obhutsverhältnissen Verantwortung übernommen hat. Tagtäglich stehen junge Menschen als Schülerinnen und Schüler, als Auszubildende in Sport, Freizeit und in vielen anderen Beziehungen in der Obhut Erwachsener. Lehrende und Lernende arbeiten vertrauensvoll zusammen. Den verantwortungsvollen Einsatz der Ausbilderinnen und Ausbilder, der Lehrerinnen und Lehrer und der vielen auch ehrenamtlich Tätigen erkennen wir ausdrücklich und mit Dank an.
Angesichts unserer besonderen Verantwortung dürfen wir aber die Augen nicht davor verschließen, dass es in Einzelfällen zu Übergriffen auf Schutzbefohlene kommen kann. Dies hat im vergangenen Jahr das Verhalten eines Lehrers auf bestürzende Weise deutlich gemacht.
Nun wäre es ein Leichtes, reflexhaft nach einer Verschärfung der Strafbarkeit zu rufen. Ich freue mich, dass Sie, meine Damen und Herren Abgeordnete, dass der Landtag von Rheinland-Pfalz dieser Versuchung nicht nachgibt. Das Strafrecht kann, wie es der Name schon sagt, nur begangenes Unrecht bestrafen. Strafbarkeit schreckt ab. In dieser generalpräventiven Wirkung ist die Strafbarkeit sexuellen Missbrauchs ein fester und wichtiger Bestandteil des Minderjährigenschutzes.
Die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister prüft derzeit bundesweit, ob die abschreckende Wirkung der derzeitigen Regelung im Strafgesetzbuch ausreichend ist oder ob eine Änderung erforderlich sein könn
te. Es freut mich, dass Bayern seinen übereilten Vorschlag zu einer Gesetzesänderung zurückgezogen hat und sich die Justizministerkonferenz einstimmig auf das nun angestoßene sorgfältige Vorgehen verständigt hat. Dies wird der Bedeutung einer Gesetzesänderung gerecht. Dieses Vorgehen begrüßen wir ausdrücklich.
Meine Damen und Herren, unser wichtigstes Ziel muss der Schutz der Minderjährigen vor sexuellen Übergriffen sein. Übergriffen vorzubeugen, präventiv zu wirken, bedeutet, ein vertrauensvolles Umfeld zu fördern und zu festigen, in dem es gar nicht erst zu Missbrauchsfällen kommen kann. Rheinland-Pfalz bietet dieses Umfeld mit unseren Schulen, mit der Unterstützung durch Lehrerinnen und Lehrer, mit Vertrauenspersonen, mit der Schulsozialarbeit und mit dem Schulpsychologischen Dienst.
In einem solchen Umfeld sind Übergriffe besonders schwerwiegend. Sie sind unentschuldbar und mit einer sofortigen Entfernung aus dem Schuldienst zu ahnden. Das Bildungsministerium hat auf das Vorgefallene unverzüglich reagiert und eine Konkretisierung im Schulgesetz auf den Weg gebracht.
In einer Schule stehen selbstverständlich alle Lehrerinnen und Lehrer in Obhutspflichten ihren Schülerinnen und Schülern gegenüber, auch wenn sie nur vertretungsweise unterrichten. Diese Klarstellung und auch das schnelle Handeln der Landesregierung sind ein guter und richtiger Schritt.
Die auf der Bundesebene begonnene Prüfung der Strafbarkeitsvorschrift in § 174 des Strafgesetzbuches muss sorgfältig, aber auch zügig fortgeführt werden. Zu klären ist, ob die bestehende Regelung geeignet ist, auch andere Obhutsverhältnisse als die in Schule und Ausbildung zu umfassen. Außerdem muss ein Aspekt besonders in den Blick genommen werden: Ist eine Ausweitung der Strafbarkeit ein geeignetes Mittel, sexuellen Übergriffen in Obhutsverhältnissen vorzubeugen?
Sehr geehrte Damen und Herren, schnelles und sorgfältiges Handeln müssen sich nicht ausschließen. Sexuellem Missbrauch effektiv zu begegnen, Minderjährige in Ausbildungs- und Obhutsverhältnissen zu schützen, ist unsere Aufgabe.
Diese Aufgabe ist mit der Verabschiedung dieses Antrags nicht beendet. Der Landtag von Rheinland-Pfalz wird den weiteren Weg einer Neufassung des Strafgesetzbuches aufmerksam begleiten. Es ist gut, dass wir dies gemeinsam tun.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, verehrte Zuhörerinnen und Zuhörer! Bei der ersten Behandlung unseres Antrags im Mai bestand Einigkeit hier im Plenum, dass der Koblenzer Freispruch des Lehrers, der mehrfach Geschlechtsverkehr mit einer 14-jährigen Schülerin seiner Schule hatte, zum Nachdenken und unter Umständen zum Handeln zwingt. Ich will nicht verschweigen, es gab damals unterschiedliche Grade der Erregung und unterschiedliche Sichtweisen dazu, inwieweit und wie dringend der strafrechtliche Handlungsbedarf ist.
Für uns, die CDU, war und ist dieser Handlungsbedarf erst recht nach dem jüngsten BGH-Urteil mit Händen zu greifen, so auch der Eindruck draußen bei vielen Menschen im Land und bei vielen Organisationen. Wir hatten vor Kurzem ein Gespräch mit dem Kinderschutzbund, der uns nachhaltig in unserer Position bestärkt hat, dass wir hier nicht nachlassen dürfen, dieses Thema, gerade das strafrechtliche Thema, „sexueller Missbrauch“ und „Obhutsverhältnis“ anzugehen. Genau dem dient unser Antrag, den wir im April eingebracht haben und der jetzt zur endgültigen Beratung in Form des gemeinsamen Antrags ansteht.
Sie, die Regierungsfraktionen, haben für mich seit Mai, seitdem wir uns das erste Mal mit dem Thema beschäftigt haben, einen eher schwer einzuschätzenden Kurs gefahren. Erst gab es die Vertagung im Rechtsausschuss und die Umleitung über den Bildungsausschuss, was deshalb für mich schwer verständlich war, weil strafrechtliche Fragen und keine bildungs- oder schulrechtliche Fragen im Vordergrund stehen, dann gab es vor wenigen Wochen einen Gegenantrag von Ihnen. Umso erleichterter bin ich – das können Sie mir glau- ben –, dass es nun doch dazu gekommen ist, dass wir einen gemeinsamen Text beraten können. Ich sage eines ganz deutlich: Alles andere wäre diesem Thema auch nicht angemessen gewesen.
Dazu, dass wir jetzt diesen gemeinsamen Antrag beraten, haben Sie einen ganz besonderen Beitrag geleistet, Frau Raue. Ich weiß, dass Sie durchaus die eine oder andere Kröte haben schlucken müssen. Auf diese habe ich auch Wert gelegt. Deshalb mein besonderer Respekt an Sie ganz persönlich, dass Sie trotzdem bereit waren, auf die Vorstellungen der CDU und gerade die strafrechtlichen Dinge einzugehen. Danke.
Ich denke, in dem Text, den wir jetzt beraten, können sich alle drei Fraktionen wiederfinden. Uns eint zunächst einmal das Ziel Schule. Das darf ich noch einmal für alle drei Fraktionen betonen, denke ich. Schule muss auch weiterhin ein geschützter Ort bleiben, dem Eltern ihre Kinder bedenkenlos anvertrauen können.
Wie berechtigt die Sorge vieler Menschen in diesem Zusammenhang ist, beweist die Tatsache, dass nun vor einigen Tagen wieder neue Vorwürfe gegen den besag
ten Lehrer bekannt geworden sind und die betroffenen jungen Frauen und in dem Fall auch ein junger Mann erst jetzt, Jahre später, nachdem das passiert ist, den Mut haben, sich zu offenbaren und das Ganze zur Anzeige zu bringen. Das zeigt auch eines aus meiner Sicht ganz deutlich: dass es trotz allen Bemühens in diesem Land noch immer nicht immer gelingt, in den Schulen eine Atmosphäre zu schaffen, dass Schülerinnen und Schüler, die Opfer von Zudringlichkeiten werden, sich dagegen sofort zur Wehr setzen können. Der Antrag betont also aus Sicht der CDU zu Recht, wie wichtig es ist, dass Ansprechpartner und Vertrauenspersonen in Schulen da sind, denen sich junge Menschen auch direkt und sofort anvertrauen können.
Klar ist, das Problem, das wir hier behandeln, geht von ganz wenigen pädagogisch völlig ungeeigneten Lehrkräften aus. Trotzdem, obwohl es nur ganz wenige Lehrkräfte sind, die das verursachen, ist es richtig, im Schulrecht klarzustellen, dass sexuelle Beziehungen zwischen Lehrkräften und Schülern in den Schulen nichts zu suchen haben. Frau Ministerin Ahnen, Sie haben dazu einen Gesetzentwurf angekündigt. Der findet auch unsere Unterstützung. Auch das hat Eingang in diesen gemeinsamen Antragstext gefunden. Das ist die Handschrift von Rot-Grün, aber auch aus unserer Sicht in jeder Hinsicht richtig. Damit haben wir von Anfang an kein Problem gehabt.