Die Verfassung gibt dem Parlament Rechte. Es gibt aber die Verpflichtung, damit auch angemessen umzugehen. Sie haben hier Heinz-Georg Bamberger erwähnt. Zu Recht haben Sie gesagt, dass er auf eine respektvolle Lebensleistung als ein hervorragender Jurist zurückblicken kann, der hervorragende Arbeit geleistet hat. Ich bin selbst Jurist und kann beurteilen, mit welcher Pflichterfüllung, Sachverstand, Aufrichtigkeit er sein Amt erfüllt hat.
Sie haben damit, dass Sie in unangemessener Weise Ministeranklage erhoben haben, die Reputation, die Persönlichkeit dieses beachtlichen Menschen nachhaltig geschädigt nur der Schlagzeile wegen. Sie wussten auch dort, das Instrument wird keinen Erfolg haben. Sie wollten die Schlagzeile haben. Ihnen war es egal, was das für den Menschen Heinz-Georg Bamberger bedeutet.
Deswegen sei Ihnen empfohlen: Wenn Sie der fachlichen sachlichen Diskussion nicht gewachsen sind, dann schweigen Sie lieber, anstatt Menschen zu beleidigen und ehrabschneidend zu wirken.
(Ramsauer, SPD: Pfui! – Zuruf des Abg. R. Mittrücker, CDU – Dr. Weiland, CDU: Sie haben uns eben Hetze vorgeworfen! – Pörksen, SPD: Passt nur auf!)
Präsident Mertes hat das Notwendige dazu gesagt. Sie, Frau Klöckner – oder der, der Ihnen dies aufgeschrieben hat –, ziehen damit geschichtsvergessen oder bewusst sehr grenzwertige verbale Vergleiche.
Sie stellen hier infrage, dass die Abgeordneten von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD ihrer Aufgabe als frei gewählte Abgeordnete gerecht werden.
Die Verfassungsgeber in Deutschland haben mit der parlamentarischen Demokratie ein Instrument geschaffen, das, damit klare stabile Regierungsverhältnisse herrschen, zwangsläufig dazu führt, dass es regierungstragende Fraktionen gibt. Es gehört zum Selbstverständnis des Funktionierens einer Regierung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, dass Kritik der regierungstragenden Fraktionen natürlich stattfindet.
Es gehört aber auch zum Selbstverständnis, zum Funktionieren einer vernünftigen Demokratie dazu, dass dies bei Regierungsfraktionen nicht auf den Marktplätzen ausgeübt wird. Auch das gehört zum Grundverständnis und ist vom Verfassungsgeber genauso gewollt. Das stellen Sie hier infrage. Wir wollen das Chaos und den Zirkus der Bundesregierung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz nicht haben.
(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Dr. Weiland, CDU: Ihr braucht nur eine Abstimmung, wie die Frau Lemke vorher gesagt hat! Dann ist das offen! – Baldauf, CDU: Das wäre nachhaltig!)
Sie haben noch ein weiteres Problem. Deswegen auch die Wortwahl von Frau Klöckner. Das wird in die Archive eingehen. Ich bin stolz darauf, Ministerpräsident Kurt Beck mein Vertrauen auszusprechen und dass dies in den Archiven und Akten genauso mit meinem Namen dokumentiert wird.
(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Pörksen, SPD: In meinem auch! – Zuruf der Abg. Frau Klöckner, CDU)
Wenn man mit einem moralisch so absoluten Anspruch wie Sie hier an dieses Pult getreten ist, Frau Klöckner, dann sind das keine guten Attribute, zumal nicht einer Fraktionsvorsitzenden, die immer noch dabei ist, finanzielle Verfehlungen der eigenen Fraktion zu beseitigen.
Wir lassen nicht zu, dass Sie Kurt Beck und unser Land schlechtreden. Wir wollen mit Kurt Beck weiter die Zukunft dieses Landes gestalten. Wir vertrauen Kurt Beck.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion bittet um Gleichbehandlung in diesem Parlament. Der Herr Präsident hat es für notwendig empfunden, unserer Vorsitzenden einen Ordnungsruf anzudrohen, als sie im Zusammenhang mit dem „System Beck“ die Landtagsdirektorenstelle angesprochen hat. Dies ist beim Kollegen Hering, der ebenfalls über die Besetzung der Landtagsdirektorenstelle gesprochen hat, nicht geschehen.
Frau Präsidentin, das liegt möglicherweise daran, dass Sie mit uns der Meinung sind, dass die Androhung durch den Präsidenten vielleicht etwas unangemessen war?
Darüber hinaus möchte ich die Landtagsverwaltung bitten aufzuklären, weshalb ausgerechnet während der Rede von Frau Klöckner der Ton beim Livestream des Landtags nicht funktioniert hat.
Meine Damen und Herren, Sie brauchen nie zu fürchten, dass ich einer Auseinandersetzung aus dem Weg gehe.
1. Herr Kollege, schauen Sie in die Geschäftsordnung. Ich darf eine Abgeordnete oder einen Abgeordneten zur Sache bitten. Wenn sie oder er sich nicht daran hält, muss ich sie mit einem Ordnungsruf versehen. Das steht in der Geschäftsordnung.
Meine Damen und Herren, im Nachhinein haben Sie mir recht gegeben, indem Sie klagen, dass es nicht bei beiden passiert ist. Das ist das Ergebnis. Das war sehr geschickt.
2. Der Livestream ist zusammengebrochen. Mag es die Dynamik der Rede oder der Server gewesen sein. Wir
suchen nach der Ursache. Bedauerlicherweise sind damit auch meine Eingangssätze nicht übertragen worden. Das ist auch schade. Sie sehen mich betroffen an diesem Platz. Wir werden die Elektriker losschicken, dass es wieder in Ordnung kommt. Ich höre, es ist schon wieder in Ordnung.
Sobald ich das erfahren habe, bin ich zu meinen Mitarbeitern gegangen. Wir haben darüber geredet, was wir retten können. Wir können die Rede insgesamt retten. Sie wird nachher in der Mediathek abrufbar sein. Insgesamt geht es dabei um 20 Minuten. Ist damit die Situation geklärt?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich glaube, der Anlass, zu dem wir zusammengekommen sind, ist ernst genug, um wieder zur Sache zurückzukehren und sich nicht darüber aufzuregen, ob der Server den Livestream hält oder nicht. Ich glaube, es hat auch etwas mit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bzw. der rot-grünen Koalition im Landtag zu tun, dass wir ob dieser Transparenz überhaupt einen Livestream haben. Das ist doch schon einmal ein großer Fortschritt.
(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Licht, CDU: Wenn er jetzt wieder funktioniert, haben Sie recht!)