Protocol of the Session on June 21, 2012

Ich erteile Frau Abgeordneter Kohnle-Gros das Wort.

(Pörksen, SPD: Sie schließen sich an!)

Ich habe noch eine Idee, aber ansonsten haben Sie recht.

Herr Präsident, meine Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Nachdem der Minister den wesentlichen oder den gesamten Inhalt des Gesetzentwurfes vorgetragen hat, kann ich für uns als CDU-Fraktion zunächst sagen, dass wir in der ersten Lesung nichts sehen, was uns zu einer negativen Bewertung, an welcher Stelle auch immer, veranlassen könnte.

(Pörksen, SPD: Das überrascht ein bisschen! – Zuruf des Staatsministers Lewentz)

Nach diesem Vormittag kann ich mir das vorstellen. Man kann aber auch anders, wie man jetzt sieht.

Wir haben jetzt noch nichts an diesem Gesetzentwurf zu kritisieren. Dafür ist der Ausschuss und die dortige Beratung zuständig.

Ich habe von gestern Abend, dem Parlamentarischen Abend des Gewerkschaftsbundes, eine Idee mitgebracht. Ich habe das genutzt, um das Gesetz dort zu diskutieren.

Sie haben zum Schluss Ihrer Ausführungen mehrfach die Nachwuchsgewinnung angesprochen. Das gilt auch für die Nachwuchsgewinnung bei der Polizei im Bereich von jungen Menschen mit Migrationshintergrund.

(Staatsminister Lewentz: Quantitativ oder qualitativ bei der Polizei?)

Beides, denke ich einmal.

Das muss eine neue, weitere bzw. verstärkte Aufgabe sein. Das machen wir schon über diesen neuen Schulausbildungsgang.

Die GdP ist der Meinung, es wäre mit diesem Gesetzentwurf eine neue Chance, junge Menschen, die bereits eine qualifizierte Berufsausbildung abgeschlossen haben, anzusprechen. Das kann beispielsweise in einem größeren Betrieb in Rheinland-Pfalz sein, wo der Vater vielleicht im Betriebsrat ist. An diese jungen Menschen

könnte man herantreten und für den Öffentlichen Dienst insgesamt und speziell für die Polizei werben. Damit können wir einerseits über das Problem der Demografie und andererseits über die Problematik der Menschen mit Migrationshintergrund erneut nachdenken.

Allerdings weiß ich nicht, ob das zu einer Einsparung führt. Das will ich auch sagen. Wahrscheinlich wird es Geld kosten. Das wurde gestern Abend angesprochen. Das würde bedeuten, dass wir vielleicht bei der Sprachförderung dieser jungen Menschen mehr Geld ausgeben müssen, damit sie für die Ausbildung die Verwaltungs- und Behördensprache parat haben. Ich würde darum bitten, dass das im Innenausschuss mit bedacht wird.

Das war alles, was ich heute sagen wollte.

Vielen Dank. (Beifall der CDU)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Noss das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben mit diesem Tagesordnungspunkt ein Gesetz, das von großer Einmütigkeit getragen wird. Ich glaube, das ist gut so.

Ich glaube, dieses Gesetzesvorhaben, das jetzt vorgestellt wurde, ist einmal der Umsetzung des Hochschulgesetzes und der dazugehörigen Novelle von 2010 geschuldet, damit dies auch im Fachhochschulbereich greift. Darüber hinaus trägt das den tatsächlichen Gegebenheiten Rechnung, zum Beispiel der demografischen Entwicklung und den sonstigen Problemen, die wir speziell im ländlichen Raum haben.

Die SPD-Fraktion steht dem Gesetz aufgeschlossen gegenüber. Das, was Sie vorhin bezüglich der Einbindung von Menschen mit Migrationshintergrund in den Studiengängen aufgegriffen haben, werden wir im Ausschuss beraten.

Danke schön.

(Beifall der SPD und vereinzelt bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Heinisch das Wort.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf hat in seinem Wortlaut einen eher überschaubaren Umfang. Auch die Wirkungen des Gesetzentwurfes sind gut überschaubar, aber ihre Bedeutung keineswegs zu unterschätzen.

Der Gesetzentwurf sieht vor, das Studium an den Verwaltungsfachhochschulen weiter zu öffnen. Diese Öffnung ist richtig, weil sie weitere Bildungswege eröffnet. Sie steigert damit auch die Attraktivität der beruflichen Ausbildung insgesamt und fördert die Gleichwertigkeit beruflicher Bildung mit allgemeinen schulischen Qualifikationen.

Deswegen unterstützen wir den Gesetzentwurf und freuen uns auf die Beratungen im Ausschuss und dann wieder im Plenum.

Herzlichen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Das war die erste Beratung des Gesetzentwurfs. Der Gesetzentwurf wird an den Innenausschuss – – –

(Staatsminister Lewentz meldet sich zu Wort)

Gern.

Frau Kohle-Gros, vielen Dank für den Hinweis auf diese Initiative der GdP. Die haben sie mir vorgestellt, und wir versuchen, sie mit einzubinden.

Der Gesetzentwurf wird an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen. Dort werden die Veränderungen diskutiert.

Wir kommen zu Punkt 21 der Tagesordnung:

Landesgesetz zur Änderung von Ausführungsvorschriften zum Zweiten und zum Zwölften Buch Sozialgesetzbuch und zur Ausführung des § 6 b des Bundeskindergeldgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/1238 – Erste Beratung

Für die Landesregierung stellt Frau Ministerin Dreyer den Gesetzentwurf vor.

Vielen Dank, Herr Präsident! Meine sehr geehrten Herren und Damen, das eben zitierte Landesgesetz enthält eine Reihe von notwendigen Ergänzungen und Änderungen, die vor allem mit Blick auf das Bildungs- und Teilhabepaket erforderlich geworden sind. Es sollen darüber hinaus Mitwirkungspflichten beim Zielvereinba

rungsprozess des SGB II konkretisiert werden. In der Sozialhilfe werden auf der Grundlage der zum Modellvorhaben des § 14a des Landesgesetzes zur Ausführung des Zwölften SGB gesammelten Erfahrungen notwendige Anpassungen vorgenommen, damit die Modellvorhaben zeitlich flexibel gehandhabt und mit der größtmöglichen Zahl an Kommunen durchgeführt werden können.

Zum Bildungs- und Teilhabepaket möchte ich nur ganz kurz etwas sagen. Dieses umfasst sechs Einzelleistungen, die ich hier nicht zu beschreiben brauche. Zur Durchführung des Bildungs- und Teilhabepaketes stellt der Bund finanzielle Mittel zur Verfügung. Von den für das Jahr 2011 erhaltenen Bundeszuweisungen wurde in Rheinland-Pfalz ein Betrag in Höhe von rund 28 Millionen Euro für Bildung und Teilhabe an die Kommunen weitergeleitet. Bundesgesetzlich geregelt ist der Rechtsgrund für die Bundesmittel, der Umfang der Mittel sowie Art und Umfang der Revision. Die Verteilung der Mittel ist allerdings Angelegenheit der Länder. Mit der Änderung des Landesgesetzes soll die Verteilung der Mittel auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden.

Zurzeit erfolgt die Verteilung auf der Grundlage einer Vereinbarung, die mit den betroffenen kommunalen Spitzenverbänden im vergangenen Jahr abgeschlossen wurde. Die Vereinbarung regelt, dass der Bundeszuschuss für Bildung und Teilhabe die Erweiterung der Schulsozialarbeit und das Mittagessen für Schüler und Schülerinnen in Einrichtungen nach § 22 des SGB VIII – das sind die Horte – anteilig nach der Zahl der Kinder unter 15, die Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende haben, und nach der Zahl der Kinder und Wohngeldbezug verteilt wird. Die Inhalte der Vereinbarung haben sich in der Praxis bewährt und sollen daher jetzt in das Gesetz aufgenommen werden. Geregelt wird dabei die reine Mittelverteilung auf die rheinlandpfälzischen Landkreise und kreisfreien Städte. Die Mittel werden vollständig an die Kommunen weitergegeben. Das Land behält hier nichts ein.

Ich komme noch einmal zu den Modellvorhaben. Sie sind oft diskutiert worden. Ich brauche ihr Ziel und ihre Intention wohl nicht weiter zu beschreiben. Bislang sieht § 14a des Landesgesetzes eine befristete Durchführung der Modellvorhaben vor. Nach den Ergebnissen der Vorarbeiten, die gemeinsam mit Kommunen zur Umsetzung der Modellvorhaben getroffen wurden, zeigt sich, dass der zeitliche Rahmen viel zu eng ist. Außerdem gibt es eine große Unsicherheit bei den Kommunen, was nach der Modellphase ist. Die zeitintensive Vorbereitung, Umsetzung und Auswertung des Modellvorhabens und auch die Planungssicherheit für die Kommunen macht es erforderlich, dass wir diese Modellphase entfristen und dann in das weitere normale Verfahren überleiten.

So weit zu diesem Gesetzentwurf. Er ist im Großen und Ganzen eigentlich Technik und beruht auf vielen Dingen, die wir schon tun.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Für die CDU-Fraktion hat Frau Abgeordnete Thelen das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie haben recht, es sind Umsetzungen vor allen Dingen auf Bundesgesetze zurückzuführen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Bildungs- und Teilhabepaket. Ich hätte mir allerdings gewünscht, dass Sie ein bisschen erklären, warum wir heute im Juni 2012 über diese Gesetzesvorlage vom Mai beraten, weil doch die Bundesgesetze schon über ein Jahr alt sind.

Wir haben das SGB II und das SGB XII vom 24. März 2011, das durch diese Bestimmungen ergänzt wird, auch mit Rückwirkung vom 1. Januar 2011. Dementsprechend soll auch dieses Gesetz rückwirkend zum 1. Januar 2011 Gültigkeit haben. Ich wäre für eine Erläuterung dieses Zeitrahmens dankbar.

Im Übrigen gibt es eine Anmerkung seitens der Kreise und der Städte, die nicht nur in diesem Gesetz quasi die Verteilung der Mittel geregelt, sondern auch die Zuständigkeit zugewiesen bekommen, und zwar sollen die Kindergeldstellen in den Landkreisen und in den kreisfreien Städten für die Personen, die Kindergeld erhalten und Kinderzuschlag und weitere Voraussetzungen erfüllen, auch die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes bearbeiten und ihnen dann eben auch bewilligen.

Dass sie dieses Geld bekommen, ist damit auch konsequent. Aber die Spitzenverbände sagen, natürlich ist damit auch ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand verbunden, als er bislang allein mit der Gewährung des Kindergeldes verbunden war, weshalb man hier auch die Forderung erhebt, einen Verwaltungskostenanteil zu erhalten. Ich denke, das wird dann noch ein Punkt sein, über den wir in der Ausschussberatung noch einmal sprechen möchten, sicherlich dann auch mit den Vertretern der kommunalen Spitzenverbände.

(Vizepräsidentin Frau Klamm übernimmt den Vorsitz)