Protocol of the Session on June 20, 2012

Das würde mich sehr freuen.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die Aktuelle Stunde ist damit beendet.

(Pörksen, SPD: Jetzt schon?)

Wir sind eineinhalb Stunden in Verzug. Wir können das vielleicht noch einholen.

Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf:

Wahl eines ordentlichen berufsrichterlichen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags – Drucksache 16/1319 –

Für die Wahl hat der Präsident des Oberverwaltungsgerichts nach § 5 Abs. 2 Satz 1 des Landesgesetzes über den Verfassungsgerichtshof folgende Liste aufgestellt:

a) Hans-Josef Graefen, Präsident des Oberlandesgerichts, Koblenz

b) Dagmar Wünsch, Vorsitzende Richterin am Oberverwaltungsgericht, Koblenz.

Es ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Wir kommen zur Abstimmung über den ersten Vorschlag, nämlich über Hans-Josef Graefen, Präsident des Oberlandesgerichts.

Wer dem Vorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? –

Der Wahlvorschlag ist einstimmig angenommen.

Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:

Wahl von Mitgliedern des Landtags in die Versammlung der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags – Drucksache 16/1225 –

dazu: Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/1342 –

Wer dem Wahlvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Wahlvorschlag ist einstimmig angenommen.

Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:

Wahl von Mitgliedern des Landtags in den Beirat des Landesbetriebs „Liegenschafts- und Baubetreuung“ (LBB) Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags – Drucksache 16/1231 –

dazu: Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/1343 –

Wer dem Wahlvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Wahlvorschlag ist einstimmig angenommen.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Wahl von stellvertretenden Mitgliedern des Landtags in den Verwaltungsrat des Landesbetriebs „Liegenschafts- und Baubetreuung“ (LBB) Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags – Drucksache 16/1232 –

dazu: Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/1344 –

Wer dem Wahlvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Wahlvorschlag ist einstimmig angenommen.

Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:

Benennung eines stellvertretenden Mitglieds des „Kongresses der Gemeinden und Regionen Europas beim Europarat (KGRE)“ für die Amtszeit 2012 bis 2016 Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 16/1345 –

Wer dem Wahlvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Wahlvorschlag ist einstimmig angenommen.

Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Änderung abfallrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/1000 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses – Drucksache 16/1315 –

Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/1349 –

Ich erteile der Berichterstatterin, Frau Kollegin Margit Mohr, das Wort.

Meine Damen und Herren, der Landtag hat den Gesetzentwurf am 21. März dieses Jahres in erster Lesung beraten und an den Ausschuss für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung – federführend – und den Rechtsausschuss überwiesen.

Der Gesetzentwurf wurde im Ausschuss für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung am 31. Mai 2012 beraten. Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf am 19. Juni 2012 beraten.

Beide Ausschüsse empfehlen die Annahme des Gesetzentwurfs.

Danke schön.

Das Wort hat Herr Kollege Dötsch von der CDUFraktion.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bürokratieabbau ist ein Ziel, dem sich dieser Landtag schon mehrfach gestellt hat. Dieses Ziel haben wir immer wieder vonseiten der CDU eingefordert. Deswegen begrüßen wir diesen Gesetzentwurf, den die Landesregierung eingebracht hat, der dadurch möglich geworden ist, dass wir die Chancen des E-Governments nutzen.

(Vizepräsident Dr. Braun übernimmt den Vorsitz)

Nach der Einführung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens eANV ist dies der logische, konsequente und notwendige zweite Schritt, damit der Bürokratieabbau und weniger Verwaltungsaufwand bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle realisiert werden können.

Die Sonderabfallmanagementgesellschaft RheinlandPfalz (SAM), für die dieses Gebührenmodell jetzt greifen soll, hat mit einer zweistufigen Struktur zu weniger Papier- und Verwaltungsaufwand einen Schritt unternommen.

Ich nenne nachstehend die einzelnen Punkte, die eine Rolle spielen:

1. Es kommt zu einer erleichterten Umsetzung des elektronischen Nachweisverfahrens, ohne dass Papier über den Postweg versandt werden muss.

2. Das ergibt eine Vereinfachung für die Abfallentsorger.

3. Nicht nur die Abfallentsorger, sondern auch die SAM erfahren eine Vereinfachung in der Bürokratie.

4. Es ist eine Kostendeckung bei der SAM vorgesehen, was bisher nicht der Fall war. Die Gebührenbemessung ist so eingerechnet, dass die Vorhaltekosten und Kosten zur Beratung von Vermeidung und Verwertung direkt abgedeckt sind, ohne dass eine Überdeckung im Haushalt gegeben ist.

5. Eine gerechte Kostenverteilung nach dem Verursacherprinzip. Dabei werden auch die grenzüberschreitende Abfallverbringung und die innerdeutsche Abfallentsorgung geregelt.

Mit ihrem Gebührenkorsett liegt die SAM durchaus im Durchschnitt anderer Bundesländer, wie Bayern, dem Saarland oder auch Thüringen.

Meine Damen und Herren, dieses Gesetz wird künftig einem Praxistest unterworfen, damit man unter Umständen auf die eine oder andere Schwäche noch aufmerksam wird. Frau Ministerin, zumindest sind im Vorfeld Bedenken bezüglich der Gebühren in der Form entstanden, dass man die Befürchtung hat, dass gerade kleinere Anlieferer und auch der Mittelstand stärker zu Zahlungen herangezogen werden als in der Vergangenheit. Meine Bitte lautet, bei den künftigen Überprüfungen, die vorgesehen sind, hierauf ein Auge zu werfen und gegebenenfalls Korrekturen vorzunehmen.

Die CDU-Landtagsfraktion stimmt dem Gesetzentwurf zu, weil wir meinen, dass bei den Entsorgungsunternehmen der Verwaltungsaufwand reduziert wird und dies auch bei der SAM gegeben sein wird. Wir werden mit Interesse die Einsparungen, die sich bei der SAM ergeben, verfolgen. Wir sind gespannt, wie sich diese entwickeln und wie sie sich auf den Personalkörper in diesem Bereich positiv auswirken werden.