Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Frau BredeHoffmann, sehr geehrter Herr Köbler! Ich möchte Ihnen für die klaren Aussagen ganz herzlich danken. Ich finde die Landesregierung in Ihren Reden wieder. Das ist eine Bestätigung unserer Vorgehensweise.
Herr Reichel, ich will ihn allerdings auch an Ihre Adresse richten dürfen. Ich halte es für wenig gelungen, sich hier hinzustellen, den armen Minister Posch ganz allein so in die Pfanne zu schlagen, wie Sie es getan haben, und dabei zumindest den Versuch zu starten, eleganterweise den CDU-Anteil der Landesregierung in Hessen außen vor zu lassen. D e r Ministerpräsident a.D. Koch hat doch die Menschen getäuscht. Es war doch seine Verantwortung.
Meine Damen und Herren, es ist gut, dass wir uns in diesem Plenum erneut mit diesem für viele Menschen rund um Frankfurt, hier in der Landeshauptstadt, in Rheinhessen bis nach Bad Kreuznach wichtigen Thema beschäftigen, das viele Menschen bedrängt und ein gutes Stück sogar ängstigt. Das Gleiche gilt auch für die Diskussion, die wir zum Lärmschutz entlang der Bahnstrecken am Mittelrhein, an der Mosel und an anderer Stelle führen werden. Ich glaube, der Landtag ist gut beraten. Es ist richtig, dass wir an dieser prominenten Stelle diese Themen behandeln und klar Flagge zeigen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zu Beginn feststellen, dass wir aus meiner Sicht vor einem ganz wichtigen Etappenziel stehen. Darauf können wir uns freuen. Es ist gesagt worden, die Kommunen, die Privatkläger und auch die Hessische Landesregierung haben Revision gegen ein Urteil aus dem Jahr 2009 eingelegt.
Herr Posch und die Hessische Landesregierung haben mehrfach erklärt, dies getan zu haben, um eine grundsätzliche Rechtsfrage klären zu lassen. Dies wird jetzt geschehen. Dies wird grundsätzlich geklärt, und zwar offenkundig nicht zum Nachteil unserer Bürgerinnen und Bürger. Das freut mich sehr.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch ich will noch einmal erwähnen, dass das Bundesverwaltungsgericht in seiner zweitägigen Verhandlung deutliche Aussagen zum Schutz der Nachtruhe getroffen und dabei klargemacht hat, dass die Nacht nicht zum Tag gemacht werden darf. Das sind erfreulich klare Aussagen vor allem in Richtung der Hessischen Landesregierung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es war von der Hessischen Landesregierung falsch und politisch dumm, das, was in einer Mediation vereinbart war – daran war die rheinland-pfälzische Landesregierung intensiv beteiligt –, aufzubrechen, einseitig aufzukündigen und die 17 Nachtflüge und das, was sich jetzt in den Randbereichen abspielt, sozusagen den Bürgerinnen und Bürgern ganz bewusst als Last zu übertragen.
Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat ganz konkret im Oktober im Rahmen eines vorläufigen Rechtsschutzverfahrens für mich ein Stück positiv überraschend für den Frankfurter Flughafen ein vorläufiges Nachtflugverbot für die Kernzeit zwischen 23:00 Uhr und 05:00 Uhr festgelegt. Das ist für die betroffenen Menschen gut; denn berechtigte Lärmschutzinteressen haben vor Gericht Gehör gefunden. Das freut uns sehr, insbesondere für den Bereich unserer Landeshauptstadt Mainz und für weite Bereiche Rheinhessens bis in die Bad Kreuznacher Region.
Wir gehen davon aus, dass dies vor dem Bundesverwaltungsgericht Bestand haben wird. Sie wissen, dass wir als Landesregierung viele Initiativen unternommen haben. Herr Köbler hat einige Initiativen meiner Kollegin Frau Höfken angesprochen. Das sind die Lärmmessstationen. Wir haben ein Klageverfahren unterstützt. Wir nehmen dafür viel Geld in die Hand. Wir haben Bundes
Das ist ein klares Bekenntnis zu dem, was unsere Bevölkerung bedrückt. Wir ringen auch sehr intensiv darum, dass auch tagsüber der unglaublich hohe Flugverkehr über den rheinland-pfälzischen Bereichen deutlich reduziert wird.
Meine Damen und Herren, wenn wir jetzt ein solches Urteil erwarten dürfen, dann hat das oberste Verwaltungsgericht eindeutig zu erkennen gegeben, dass auch an einen Großflughafen Frankfurt keine Pflicht besteht, Nachtflüge zu genehmigen. Das wird, wenn es am 4. so kommen wird – Herr Staatssekretär Häfner wird in Leipzig anwesend sein – eine gute Botschaft sein; denn es ist eine Botschaft, die im Interesse der Bürgerinnen und Bürger ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, welche Auswirkungen sind aufgrund der Hinweise des Gerichts zu erwarten? – Auch wenn die letzte Entscheidung des Gerichts natürlich abzuwarten bleibt, lässt sich mit einiger Wahrscheinlichkeit doch Folgendes sagen:
Erstens ist nach den klaren Äußerungen des Gerichts davon auszugehen, dass in der Zeit zwischen 23:00 Uhr und 05:00 Uhr auch in der Zukunft keine Nachtflüge stattfinden werden. Das vorläufige, derzeit geltende Nachtflugverbot wird aller Voraussicht nach Bestand haben. Das ist eine gute Botschaft, über die wir uns sehr freuen.
Zweitens – das ist schon von meinen Vorrednern angeführt worden – erwarte ich darüber hinaus, dass das Gericht die Planfeststellungsbehörde auffordern wird, eine striktere Regelung für die Nachtrandzeiten zwischen 22:00 Uhr und 23:00 Uhr sowie zwischen 05:00 Uhr und 06:00 Uhr zu treffen. An der Stelle ist das Bundesverwaltungsgericht mit seinen Feststellungen sogar noch über die Kritik des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel an dem Lärmschutzkonzept hinausgegangen.
Drittens wurde deutlich, dass die Regelungen zu den Nachtrandstunden – ich habe sie eben genannt, 22:00 Uhr bis 23:00 Uhr sowie von 05:00 Uhr bis 06:00 Uhr – in Frankfurt aller Wahrscheinlichkeit nach stärker an Lärmschutzbelange angepasst werden müssen.
Das Gericht erwog sogar, dass die 17 Nachtflüge von den 150 kontingentierten Flügen abgezogen müssen. Das sind also weitere Verbesserungen, die dahin führen, dass wir zumindest – ich habe das eben als Etappensieg bezeichnet – an dieser Stelle eine deutliche Lärmminderung, eine Rückführung auf null, in der Nacht für unsere Bürgerinnen und Bürger erreichen können.
Frau Brede-Hoffmann, Sie haben eben ein für Rheinhessen meiner Meinung nach typisches Beispiel angeführt, nämlich Wasser zu predigen und Wein zu trinken.
Ich bin davon überzeugt, dass die Verantwortlichen auf der anderen Seite des Rheins nach dem 4. April ihre Gesichter eher so formen werden, als ob sie jede Menge sehr sauren Apfelwein getrunken haben; denn es wird ein Urteil geben, das sehr im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger liegt. Daher möchte ich mich bedanken, dass diese Aktuelle Stunde beantragt wurde; denn das ist auch ein Signal für die Menschen, dass wir sie und ihre Belange, Lärmschutz zu bekommen, sehr eng und intensiv begleiten. Vor allem die Landesregierung und die beiden regierungstragenden Fraktionen stehen sehr eng an der Seite unserer Bürgerinnen und Bürger.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Menschen in Rheinland-Pfalz leiden unter dem Fluglärm mehr denn je. Betrachten Sie sich die Anzahl der Initiativen und die – so steht es heute in der Zeitung – 45.000 Unterschriften, die erneut übergeben wurden. Interessanterweise wurden sie übrigens nur einem Abteilungsleiter in Berlin übergeben. Ich meine – Herr Köbler hat ein Stück weit darauf hingewiesen –, dass die Bundesregierung nach wie vor nicht erkannt hat, welche Brisanz in dem Thema „Lärm“ bei den Flughäfen steckt. Daran erkennen Sie, dass man sich mit diesem Thema sehr wohl intensiver beschäftigen muss.
Das Land Hessen hat die Mediation verlassen. Aus wirtschaftlichen Interessen heraus hat es die Mediation verlassen. Das Bundesverwaltungsgericht spricht davon, dass es sich um einen Formfehler handelt. Nach meiner Auffassung ist das ein glatter Betrug an den Menschen in der gesamten Region.
Die Menschen brauchen nicht nur dieses Nachtflugverbot, sondern die Menschen in der Region brauchen auch weitere Unterstützung, damit sie eine Lebensqualität haben können. Also müssen auch die Bedingungen, die mit der Nordwestbahn letztlich von der Deutschen Flugsicherung eingeführt wurden, in der Form verändert werden, dass wir andere An- und Abflugverfahren bekommen. Das ist technisch möglich.
Es gibt genügend Gutachten dazu, und es gibt genügend Flughäfen, die das praktizieren. Wir brauchen ein anderes Landeverfahren, bei dem wir einen kontinuierlichen Sinkflug haben. Es gibt ein sogenanntes „PointMerge-Verfahren“, also ein anderes Sammelverfahren, über das die Flugzeuge landen können. Auch kann man
mit einem etwas intensiveren Rückenwind landen. Das ist in Frankfurt alles machbar. Diese Punkte werden einfach nicht angegangen. Das sind Interessen von Fraport und Hessen, die zulasten der Menschen in Rheinland-Pfalz wahrgenommen werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Land Rheinland-Pfalz unterstützt all die Kommunen, die diese Belastungen haben. Das ist gut, richtig und wichtig, und das wird auch weiter der Fall sein.
Hoffen wir auf ein gutes Urteil aus Leipzig, und lassen Sie uns gemeinsam – ich betone, gemeinsam – für weitere Verbesserungen für die Menschen in der Region kämpfen.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Meine Damen und Herren, damit ist dieser Teil der Debatte abgeschlossen.
„Notwendigkeit eines landeseinheitlichen Abiturs in Rheinland-Pfalz als konsequente Schluss- folgerung des KMK-Beschlusses zur Etablierung eines bundesweiten Pools für Abituraufgaben“ auf Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/1062 –
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vergleichbare Abiturprüfungen und vergleichbare Abschlussprüfungen sind genau das, was sich auch viele Schülerinnen und Schüler in Rheinland-Pfalz wünschen.
Warum? – Sie fürchten um ihre Chancen im Wettbewerb um Ausbildungs- und Studienplätze, aber sie fürchten auch um die Werthaltigkeit ihrer Abschlüsse. Diese Schüler wünschen sich daher Chancengleichheit. Sie wünschen sich die Vergleichbarkeit ihrer Abschlüsse, um gleiche Chancen für den Start ins Berufsleben oder ins Studium zu haben.