Protocol of the Session on February 23, 2012

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben in der Anhörung zum Artikel-117-Gesetz Hinweise erhalten, wie die strukturelle Verschuldung des Landes in Zukunft zu sehen ist. Wir haben dort allerdings auch erfahren, wie schwierig es sein kann, wenn auf der einen Seite äußere Einflüsse, beispielsweise die Bundesgesetzgebung – ob in Form von Steuer- oder in Form von Leistungsgesetzen –, die Einnahmen des Landes beeinflussen und wir auf der anderen Seite im Land das Ganze umsetzen müssen oder eben weniger Einnahmen zur Verfügung haben. Dort haben wir über die sogenannten Strukturanpassungskredite diskutiert. Das heißt, es geht darum, ob wir die Möglichkeit haben, einen Übergangspfad zu

schaffen. Das wurde von der Mehrzahl der Gutachter bejaht, von manchen wurde es auch verneint. Allerdings wird insgesamt deutlich, wo das Problem liegt. Das ist auch durch das Urteil des Verfassungsgerichtshofs deutlich geworden. Wenn uns der Bund Aufgaben oder Einnahmen zuteilt – oder eben nicht –, ist es das Problem des Landes, wie es damit umgeht. Es kann nicht sein, dass es dann – so, wie Sie es jetzt sehen wollen und wie Sie Ihre Änderungsanträge gestalten – zu sozialen Ungerechtigkeiten in diesem Land kommt. Wir brauchen hier Gestaltungsmöglichkeiten.

Es ist keinesfalls so – das haben Sie hier kritisiert –, dass ein Pensionsfonds ein Instrument ist, das hier nicht zum Einsatz kommen sollte. Sonst würden ihn nicht auch andere Bundesländer einführen. Aber ein Pensionsfonds macht deutlich, wo die Belastung für die Zukunft liegt und dass wir unter einem Beamtengehalt nicht nur die Nettozahlung an den Beamten verstehen dürfen, sondern dass wir auch die Bruttowerte veranschlagen werden müssen.

Er macht also die kompletten Kosten deutlich. Wenn Sie diese Zahlungen jetzt einstellen wollen, bedeutet das nichts anderes, als dass die Vorsorge für die Zukunft bei Ihnen keine Rolle mehr spielt, und das kann und darf nicht die Art und Weise sein, wie wir mit den Bediensteten dieses Landes umgehen. Sie haben, wenn sie jahrzehntelang für dieses Land gut gearbeitet haben, ein Recht darauf, dass ihre Versorgung gesichert ist. Dann muss auch die Versorgung sichergestellt sein.

Was die kreativen Finanzinstrumente betrifft, die Sie nutzen: Diese Finanzinstrumente würde ich gern noch kennenlernen. Zumindest den Änderungsanträgen sind sie nicht zu entnehmen. Wofür die 2 Milliarden Euro, die Sie angesprochen haben, verwendet werden, kann man nirgendwo finden.

Lieber Kollege Schreiner, als Sie eben ins Detail gingen und auf die Staatskanzlei zu sprechen kamen, dachte ich: Mensch, es gab doch gar nicht so viele Änderungsanträge bei der Staatskanzlei. – Der Kollege Steinbach hat einmal ein bisschen differenziert dargestellt, wie Sie zwischen globalen Minderausgaben und Zuführungen an den Pensionsfonds unterscheiden, um Ihre Antragsflut zu rechtfertigen. Ich nehme mir einmal Ihren großen Block vor und schaue beim Einzelplan 02 nach. Angesichts dessen, was Sie hier so kritisiert haben, dachte ich, es müsse zig Änderungsanträge geben. Es gibt einen in Bezug auf eine globale Minderausgabe und zwei weitere in Sachen Zuführungen an den Pensionsfonds. Das ist alles.

(Schreiner, CDU: Es gibt aber noch mehr!)

Sie sollten hier also nicht laut herumschreien, sondern den parlamentarischen Weg gehen, wenn Sie etwas wollen. Bringen Sie Ihren Änderungsantrag doch ein! Wo sind denn Ihre Unterlagen dazu? – Nirgends, sie sind nicht zu finden.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Pörksen, SPD: Heiße Luft! – Zuruf des Abg. Schreiner, CDU)

Es ist nicht nur so, dass Sie hier eine Luftbuchung vornehmen, indem Sie das Ganze über den Pensionsfonds finanzieren wollen. Vielmehr wird einem, wenn man sich einmal die Stellenentwicklung in der Staatskanzlei anschaut und das zusammenzieht, klar, dass das, was hier dargestellt wurde, nichts anderes als heiße Luft war.

Was die Zusammenstellung der Stellen in den letzten Haushaltsjahren betrifft: Im Jahr 2005 waren es – um mit diesem Haushaltsjahr zu beginnen – 166 Vollzeitstellen in der Staatskanzlei.

Wenn wir die Vollzeitstellen nehmen, kommen wir jetzt auf 169 Stellen.

Herr Kollege Schreiner, hier hat eine richtige Explosion von 3,05 Stellen stattgefunden. Auch der Herr Ministerpräsident hat gesagt, er bringt seinen Teil über das Personal mit ein, wenn es um das Thema „Einsparungen“ geht. Im Haushalt für das Jahr 2013 werden die Stellen auf 166,3 zurückgefahren. Ich kann keinen explosionsartigen Anstieg der Stellen in der Staatskanzlei finden.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese wenigen Beispiele machen klar, das sind große Töne und nichts dahinter. Das ist das, was Sie als Ihren Beitrag zum Haushalt 2012/2013 leisten, nämlich keine solide Finanzierung für die vorgetragenen Vorschläge, und all das mit großem Pomp und Theaterdonner präsentiert. Das ist nicht der Weg, wie Politik gestaltet wird.

Das, was von den Regierungsfraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD mit den Änderungsanträgen vorgestellt wurde, ist konstruktive Mitarbeit an einem Haushaltsentwurf. Das ist auch gut so.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt.

Ich rufe nunmehr auf:

Beratung des Einzelplans 01 – Landtag

In die Beratung werden die Punkte 3 und 4 der Tagesordnung einbezogen:

…tes Landesgesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes Rheinland-Pfalz Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/869 – Erste Beratung

…tes Landesgesetz zur Änderung des Fraktionsgesetzes Rheinland-Pfalz Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/957 – Erste Beratung

Es wurde eine Grundredezeit von fünf Minuten je Fraktion vereinbart. Die zweite Beratung zu den Gesetzentwürfen ist als TOP 10 und 11 in der morgigen 22. Plenarsitzung am 24. Februar 2012 vorgesehen.

Das Wort hat für die SPD-Fraktion Frau Kollegin Schleicher-Rothmund.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten den gemeinsamen Entwurf von SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung des Abgeordneten- und Fraktionsgesetzes. Es ist üblich, dass sich die Fraktionen im Parlament auf einen gemeinsamen Entwurf einigen. Ich möchte mich an dieser Stelle auch schon einmal bei meinen beiden Kollegen für die kollegiale Zusammenarbeit bedanken.

Ich komme zum Abgeordnetengesetz. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir die bereits im vergangenen Jahr von der SPD gemachte Ankündigung um, die Erhöhung der Abgeordnetendiät analog zur Erhöhung der Beamtenbesoldung vorzunehmen. Die Beamten in Rheinland-Pfalz erhalten ab 1. Januar 2012 jährlich zum 1. Januar bis zum 1. Januar 2016 eine lineare Erhöhung von 1 %. Für die SPD steht außer Frage, dass wir die Erhöhung der Abgeordnetendiäten in gleichem Umfang in dieser Periode für uns vornehmen werden.

Diese klare Konkretisierung hätten wir auch gerne im Begründungsteil des vorliegenden Gesetzentwurfs vorgenommen. Darauf konnten wir uns aber nicht einigen. Dass die Festschreibung im vorliegenden Gesetzentwurf allein auf die beiden Haushaltsjahre 2012 und 2013 vorgenommen wird, hat mit der Besonderheit der Abgeordnetenentschädigung zu tun, bei der regelmäßig die Angemessenheit der Leistung überprüft werden muss und eine Festschreibung bis zum Ende der Periode diesem Grundsatz entgegengestanden hätte.

Diese Überprüfung der Angemessenheit der Leistung hat im Übrigen aber auch deutlich gemacht, dass die Anhebung der Abgeordnetenentschädigung seit 1994 hinter den Steigerungsraten im Arbeitnehmerbereich bzw. im Bereich des öffentlichen Dienstes deutlich zurückgeblieben ist. Hätten wir nämlich diese Einkommensentwicklung nachvollzogen, so läge die Abgeordnetenentschädigung im Arbeitnehmerbereich um 1.290 Euro und im Bereich der Landesbeamten um ca. 700 Euro höher.

Dass dem nicht so ist und wir weit dahinter liegen, hat etwas mit den Nullrunden zu tun, die wir gehabt haben, die aber bedauerlicherweise nicht so ein öffentliches Interesse erzielen.

(Frau Klöckner, CDU: Ja, das stimmt!)

Ich komme zum Fraktionsgesetz. Mit dem vorliegenden Fraktionsgesetz werden zum einen Anpassungen an tarifliche Steigerungen vorgenommen. Es werden aber auch systematische Veränderungen vollzogen. Für uns von der SPD ist es eine erhebliche Verbesserung, dass wir in diesem Gesetz eine Regelung zur Aufnahme von Krediten durch Fraktionen schaffen. Bis dato gab es hierzu keine Regelung.

Dieser Zustand war unbefriedigend und hat auch in der Vergangenheit zu kritikwürdigen Entwicklungen geführt. So bot die Möglichkeit der Kreditaufnahme die Gefahr einer Überschuldung einer Fraktion, die wiederum deren Handlungsfähigkeit einschränkt. Ebenso kann es nicht sein, dass sich Nachfolgefraktionen mit Schuldenbergen ihrer Vorgänger konfrontiert sehen. Ich muss es nicht beim Namen nennen. Wir alle wissen, welche Entwicklung ich gemeint habe.

(Frau Klöckner, CDU: Ich auch!)

Wir haben die Anregung des Verfassungsgerichtshofs aufgenommen. Nunmehr sieht der Gesetzentwurf vor, dass eine Kreditaufnahme an klare Voraussetzungen geknüpft wird. Das heißt, ein Kredit darf nicht mehr als 20 % der jährlichen Leistung umfassen. Der Kredit mit all seinen Bedingungen – die Kreditsumme, vereinbarte Zinsen, Tilgungsplan, Rückzahlungsmodalitäten, etwaige Kosten sowie der Zweck der Kreditaufnahme – muss binnen eines Monats gegenüber dem Präsidenten mitgeteilt werden. Es ist ebenfalls ganz wichtig, dass der Kredit in der laufenden Periode zurückgezahlt werden muss.

Mit dieser Regelung wird die Transparenz der Arbeit der Fraktionen erhöht. Wir begrüßen dies ausdrücklich. Eine weitere systematische Umstellung ist auf Wunsch der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abschaffung der sogenannten 25er-Regelung, derzufolge Fraktionen mit mehr als 25 Mitglieder einen gesonderten finanziellen Zuschlag bekommen. Dafür wird jetzt mit der Abschaffung die Zahlung für die einzelnen Fraktionsmitglieder erhöht.

Diese Regelung gab es im Übrigen nur im Landtag Rheinland-Pfalz. SPD und CDU, die beiden großen Fraktionen, sind der Bitte der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nachgekommen. Wir werden diese 25erRegelung bis zum 1. Januar 2014 sukzessive abbauen.

(Vizepräsident Dr. Braun übernimmt den Vorsitz)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Fraktionen brauchen eine angemessene Finanzausstattung, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Ein Löwenanteil unserer Kosten, nämlich 70 %, sind unsere Personalkosten. Wir haben eine Nullrunde hinter uns, aber auch gleichzeitig eine Entwicklung der Löhne und Gehälter in der Vergangenheit erlebt. Mit dem vorliegenden Fraktionsgesetzentwurf wird auch hier eine Erhöhung vorgenommen, um diese Entwicklung der Löhne und Gehälter nachvollziehen zu können.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Gesetzentwurf bringt die dringend erforderlichen Regelun

gen für die Kreditaufnahme auf den Weg, nimmt systematische Änderungen vor und sieht eine angemessene Anpassung der Leistungen vor. Ich meine, wir haben gute Regelungen für die gesamte Periode getroffen. Das gilt sowohl für das Abgeordnetengesetz als auch das Fraktionsgesetz. Es ist ein Entwurf aller drei Fraktionen. Ich gehe davon aus, dass ich nicht um die Zustimmung bei meinen Kolleginnen und Kollegen bitten muss.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Beifall der Abg. Frau Klöckner, CDU)

Für die CDU-Fraktion hat Herr Abgeordneter Bracht das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Frau Kollegin hat es dargestellt: Die Fraktionen haben sich bezüglich des Abgeordnetengesetzes und des Fraktionsgesetzes auf ein Gesamtpaket verständigt. Es sieht für dieses und das nächste Jahr jeweils eine Anhebung der Abgeordnetenentschädigung von nur 1 % vor, obwohl wir bei den Diäten im Jahr 2011 eine Nullrunde hatten, während der öffentliche Dienst des Landes und die Beschäftigten der Privatwirtschaft Lohnerhöhungen hatten und für dieses und das nächste Jahr im öffentlichen Dienst – außer bei den Beamten – und in der privaten Wirtschaft wahrscheinlich Lohnsteigerungen eines Mehrfachen davon zu erwarten sind.

Diese Diätenerhöhung muss als mehr als maßvoll bezeichnet werden. Sie ist in ihrer Begrenzung auf 1 % nur damit zu rechtfertigen, dass auch die Beamten nicht mehr erhalten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, insgesamt müssen wir feststellen, dass die Abgeordneten des Landtags über Jahre hinweg erheblich geringere Entschädigungszuwächse als der öffentliche Dienst und die Privatwirtschaft Lohn- und Gehaltszuwächse hatten.

Die Frau Kollegin hat die Zahlen genannt. Gegenüber der Privatwirtschaft liegt unsere Steigerung seit 1994 um 1.290 Euro pro Monat zurück. Im öffentlichen Dienst sind es immerhin 700 Euro.

Meine Damen und Herren, auch muss bei möglicher Kritik an einer Diätenerhöhung beachtet werden, dass es im Landesdienst über 7.000 Beamte und Angestellte, Bedienstete insgesamt gibt, die genauso viel oder mehr als ein Landtagsabgeordneter verdienen. Ich sage das, um deutlich zu machen, dass ein Abgeordneter zwar gut, aber beim besten Willen nicht überzogen gut verdient und bezahlt wird. Dies gilt im Besonderen, wenn man bedenkt, dass ein Abgeordneter, der seine Aufgabe halbwegs ernst nimmt, keinen Achtstundentag, meist auch keinen Zehnstundentag und auch kein freies Wochenende hat. (Beifall bei der CDU – Pörksen, SPD: Herr Baldauf sieht das anders!)

Meine Damen und Herren, neben dem Abgeordnetengesetz wird auch das Fraktionsgesetz geändert. Die CDU-Fraktion stimmt ausdrücklich den gefundenen Regelungen betreffend der Kreditaufnahmemöglichkeit für Fraktionen zu. Wir halten es – auch vor dem Hintergrund eigener Erfahrungen – für absolut richtig, Grenzen und Regeln einzuführen, damit eine Vorbelastung künftiger Fraktionen versperrt wird. Gäbe es eine solche Regelung nur auch für den gesamten Landeshaushalt!