Protocol of the Session on January 19, 2012

In diesem Zusammenhang zeigt sich sehr deutlich die Notwendigkeit präventiver Arbeit. Es ist daher erfreulich, dass dieser Bereich einen Schwerpunkt der Sicherheitspolitik in Rheinland-Pfalz bildet. Auf fast 100 Seiten berichtet der Opferschutzbericht über Initiativen und Projekte zu verschiedensten Bereichen der Kriminalprävention. Hier leistet vor allem das rheinland-pfälzische Interventionsprojekt gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen – kurz RIGG – hervorragende Arbeit. Ein Schwerpunkt seiner Arbeit sind die Frauenhäuser, Frauenhausberatungsstellen und die Frauennotrufe. Hinzu kommen die Interventionsstellen. Davon gibt es 16 im Land. Die letzte wurde 2010 in Pirmasens eröffnet.

An dieser Stelle gilt es auch einen anderen Schwerpunkt des Opferschutzes zu erwähnen: die sensible und nachsorgende Betreuung von Opfern. – Diese Betreuung wird von den erwähnten Stellen mit großer Kompetenz angeboten. Zudem gibt es etwa 80 Zeugenkontaktstellen im Land.

Frau Kohnle-Gros, das Thema „Opferschutz“ stellt auch einen Schwerpunkt in der Fortbildung der Polizei dar. Die nachsorgende Betreuung von Opfern ist ein wichtiger Aspekt im Umgang mit den Folgen von Kriminalität. Straftaten müssen aufgeklärt und verfolgt werden. Das allein reicht aber nicht immer aus. Die Opfer der Straftaten brauchen auch unsere Unterstützung in der Bewältigung der Folgen einer solchen Straftat, die sie getroffen hat.

Nicht unerwähnt lassen möchte ich in diesem Zusammenhang die wichtige Unterstützung, die der WEISSE RING den Opfern zuteilwerden lässt. Auch die Landesstiftung für Opferschutz trägt ihren kleinen, aber notwendigen Teil dazu bei, die Opfer bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen einer Straftat zu unterstützen und sie in ihrem Leid anzuerkennen.

Aber zurück zu den Interventionsstellen. Bei diesen Stellen werden die Opfer betreut und beraten. Eine Interventionsstelle in Landau leistet zudem auch Täterarbeit. Hier, wie in den anderen 15 Täterarbeitseinrichtungen im Land, wird mit straffälligen Gewalttätern gearbeitet. Die Notwendigkeit, hier Rückfällen entgegenzuwirken, ist unabdingbar. Zugleich wird damit aber auch generalpräventiv gewirkt. Gewalt gegen Frauen, Gewalt in engen sozialen Beziehungen muss gesell

schaftlich geächtet werden. Wir müssen zu einem allgemeinen Wertekonsens kommen, der dieses Verhalten an keinem Ort und in keiner Beziehung und auf keinen Fall toleriert. Hier leisten die Täterarbeitseinrichtungen einen Schwerpunkt auch in allgemeinpräventiver Hinsicht.

Sehr geehrte Damen und Herren, Täterarbeitseinrichtungen, Frauenhäuser, Beratungsstellen – sie alle sind finanziell nicht auf Rosen gebettet. Die allgemeine Haushaltslage macht uns ihre Unterstützung nicht einfacher. Dennoch brauchen diese Einrichtungen auch weiterhin die für ihre Arbeit notwendigen Mittel. Dafür werden wir uns einsetzen. Wir wünschen uns die Fortführung dieser erfolgreichen Arbeit und die Vorlage der zweiten Fortschreibung.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Das Wort hat Herr Minister Hartloff.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Sippel hat vorhin gesagt, Prävention ist sicher mit einer der besten Wege des Opferschutzes. Ich freue mich, dass wir die Gelegenheit haben, heute den Opferschutzbericht – Frau Kohnle-Gros hat es gesagt, er ist schon ein wenig älter – doch noch einmal besprechen, um das zu unterstreichen, was sein Inhalt ist. Die Ankündigung von Herrn Sippel, dass die Koalition noch einmal Klimmzüge machen möchte, damit hier Einsparungen an diesen Stellen im Bereich RIGG nicht so notwendig sind, finde ich gut. Das kann man immer gebrauchen.

Meine Damen und Herren, aber ich sage auch gleichzeitig dazu, natürlich ist es so, dass mehr Personal bei Justiz und Polizei immer hilfreich ist, wenn man es richtig einsetzt. Das gilt natürlich auch für den Opferschutz, das gilt für die Ehrenamtlichen, und das gilt für die Hauptamtlichen in diesem Bereich. Gleichwohl muss man, wenn man die Schuldenbremse einhalten will, in vielen Bereichen manches auf den Prüfstand stellen, ob das in dem Maß notwendig ist oder nicht. Da muss man sich im Einzelnen darüber unterhalten, was wir weiterführen können, wo wir Schwerpunkte setzen können und wo das nicht möglich ist.

Wir bereiten den nächsten Opferschutzbericht vor. Ich will die Gelegenheit nutzen, gleich am Anfang allen, die sich dort engagieren, sei es beruflich – die machen das oft weit über das berufliche Maß hinaus oder nebenamtlich noch zusätzlich – oder sei es ehrenamtlich, herzlich Dank zu sagen. Nur in dieser Zusammenarbeit gelingt das, in guter Kooperation auch der dafür zuständigen Ministerien, ob Soziales, ob Innen und in Zukunft auch das neu gebildete Ministerium unter der Leitung von Frau Kollegin Alt. Das ist notwendig in der Kooperation,

damit Opferschutz als gesellschaftliche Aufgabe entsprechend erfüllt werden kann.

Meine Damen und Herren, die Rolle des Opferschutzes ist in den letzten zehn, zwölf Jahren in der ganzen Bundesrepublik, aber auch in Europa deutlich gestärkt worden. Es gibt Initiativen, das mehr in den Fokus zu stellen: Welche Belastung haben Opfer von Straftaten? Sie wissen, das können je nach Straftat, selbst wenn es nicht so gravierende sind, lebenslange Folgen sein. Gerade bei Gewaltdelikten wissen wir aus den wissenschaftlichen Untersuchungen, dass, wenn eine schnelle Nachsorge, eine schnelle Begleitung erfolgt, es auch erfolgreich ist und die Leute nicht lebenslang unter Depressionen oder anderen Folgen von Straftaten leiden müssen.

Die Dicke des Opferschutzberichts wurde angesprochen. Ich glaube, das zeigt schon, welchen Weg wir in Rheinland-Pfalz gegangen und auch erfolgreich gegangen sind. Es wurde schon angesprochen, dass durch Gesetzesänderungen – das zweite Opferrechtsreformgesetz ist zu nennen – die Rechtsstellung der Opfer verbessert worden ist und Änderungen bei StalkingFällen, der Frage der Verbesserung der Opfer von Zwangsverheiratung erfolgt sind. Dass die Bundesratsinitiativen vielfach von Rheinland-Pfalz ausgegangen sind und breit getragen waren, sind Erfolge, die sich auf dem Sektor sehen lassen können und bei denen wir auf dem richtigen Weg sind.

Opferschutz wird aber nicht nur in den gesetzlichen Regelungen, sondern insbesondere von den konkreten Maßnahmen zu ihrer Umsetzung bestimmt. Die Vorrednerinnen und Vorredner hatten darauf hingewiesen und Beispiele dazu genannt. Das ist in aller Breite – Frau Kohnle-Gros, Sie haben es seitenweise zitiert – dargestellt. Ich finde, es ist für uns alle gut, ein solches Kompendium an der Hand zu haben, in dem man auch einmal nachschlagen kann und weiß, wer was wo macht. Das ist auch noch koordiniert. Denn die Beteiligten tauschen sich untereinander aus. Man muss das Rad nicht immer neu erfinden, sondern man kann voneinander lernen und in dieser Zusammenarbeit dann bessere entsprechende Erfolge erzielen.

In dem Kontext möchte ich auch das Landeskinderschutzgesetz aus Rheinland-Pfalz nennen, das bundesweit vorbildlich ist und durch die Vernetzungen mit lokalen Netzwerken, mit Kinderschutzbund, mit dem Einladungswesen, mit der Einbindung von Ärztinnen und Ärzten erfolgreich umgesetzt ist, um in diesem Bereich Opferschutz zu betreiben für Opfer, nämlich für die Kleinsten, die sich nicht selbst wehren können und auf Hilfe von Erziehungsberechtigten, von Eltern, aber auch von der Gesellschaft angewiesen sind. Die Gesellschaft hat das deutlich verstärkt. Ich finde es gut, dass wir hier weiter vorwärtsgekommen sind.

Das Gleiche gilt für die von Ihnen schon erwähnten Häuser des Jugendrechts. Auch hier habe ich, als wir in Mainz vom Probebetrieb auf den Dauerbetrieb umgeschaltet haben, gehört, dass zahlreiche Anfragen aus anderen Bundesländern vorliegen, die sagen: Das ist eine gute Sache, hier kommt man weiter, und wir wollen das nachmachen. – Voraussichtlich im Mai dieses Jah

res werden wir in Trier mit dem Umbau so weit sein, dass wir dort das nächste Haus des Jugendrechts eröffnen können. Dies ist sicher auch ein Schwerpunkt unserer Arbeit.

Es sind jedoch auch Initiativen zu nennen, beispielsweise zum Schutz von Frauen vor Genitalverstümmelung. Diese Delikte, über die man vor zehn, zwanzig Jahren in Deutschland fast nicht geredet hat und die selten zu einer Ahndung gekommen sind, kommen mir in den Blick. Das ist gut so. Dadurch, dass man ahndet, kann man diese Verbrechen bekämpfen und kann sich erfolgreich dafür einsetzen, dass im speziellen Fall Frauen nicht unterdrückt, nicht entsprechend verletzt werden und gesellschaftlichen Zwängen unterliegen.

Dass die Zusammenarbeit mit Schulen erfolgreich ist und es viele andere Nahtstellen gibt, darauf hatten Sie hingewiesen. Ich möchte das nicht wiederholen. Ich freue mich, dass gerade mit den Zeugenkontaktstellen, die in der Justiz selbst bei allen Standorten vertreten sind, ein Weg zu einer bürgerfreundlicheren Justiz beschritten werden konnte. Auf diesem Weg wollen wir natürlich fortschreiten. Gleiches gilt für den Täter-OpferAusgleich oder für die Arbeit, die wir erfolgreich machen, ob bei „Fokus“ oder bei Projekten, wie wir die bedrohten Menschen entsprechend schützen.

Es ist für mich als Minister wohltuend festzustellen, dass die Arbeiten, die im Parlament gemacht werden, breit getragen sind. Dass wir uns alle miteinander ein bisschen mehr, ein Stück schneller und einen besseren Einsatz wünschen, ist keine Frage, weil letztlich jedes Opfer eins zu viel ist. Dass wir uns einig sind und es ein wichtiges Politikziel ist für die Justiz und die anderen Beteiligten, das erfreut mich.

Ich danke insoweit für diese Aussprache.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt mit der Besprechung des Berichts erledigt.

Wir kommen zu Punkt 18 der Tagesordnung:

Ergebnisbericht Raum+ Rheinland-Pfalz 2010 Besprechung des Berichts der Landesregierung (Drucksache 16/748; Vorlage 16/735) auf Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/749 –

Das Wort erteile ich Herrn Kollegen Hartenfels von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. – Wir haben eine Grundredezeit von fünf Minuten.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Uns liegt der „Ergebnisbericht Raum+ Rheinland-Pfalz 2010“ vor. Das

ist ein Bericht zum Nachdenken, auch zu später Stunde. Er erlaubt uns einerseits einen selbstkritischen Blick zurück, aber er gibt uns auch Perspektiven nach vorn.

Zunächst einmal stellt dieser Bericht die systematische Ersterhebung von Siedlungsflächenpotenzialen in unserem Land dar. Alle Gemeinden in Rheinland-Pfalz haben sich diesem Projekt angeschlossen. Das ist bemerkenswert. An dieser Stelle einen ausdrücklichen Dank an die Kommunen, die sich hier zu 100 % beteiligt haben.

Die Ergebnisse sind auf der einen Seite ernüchternd, auf der anderen Seite aber auch beunruhigend. Was meine ich damit? – Zunächst einmal wurden die Innen- und Außenentwicklungspotenziale größer als 2.000 qm in unseren Kommunen erfasst mit dem Ergebnis, allein innerhalb der Ortslagen haben sich landesweit 8.500 Flächen mit einem Flächenumfang von 5.000 ha gefunden. Damit Sie sich das besser vorstellen können: Damit könnten wir umgerechnet 200.000 neue Einwohner im Innenbereich unterbringen. Davon wären etwa 25 % ohne Hinderungsgrund sofort aktivierbar.

Das ist ernüchternd, weil wir nicht unbedingt in Rheinland-Pfalz mit einem weiteren Bevölkerungswachstum zu rechnen haben, im Gegenteil. Seit dem Jahr 2004 haben wir bis heute etwa 65.000 Einwohner verloren. Das bedeutet, dass wir uns im Moment an dem Bevölkerungsstand von 1995 bewegen.

Seit 1995 haben wir bezogen auf die Infrastruktur extrem zugelegt. Allein im Bereich der Wohnungen haben wir bei stagnierender und gleichbleibender Bevölkerung um etwa 150.000 Gebäude seit dem Jahr 1995 zugelegt – das sind Steigerungen um 15 % – und im Bereich der Kanalinfrastruktur um 8.700 Kilometer. Das ist eine Steigerung von 35 %. Alle Zahlen kann man dem Statistischen Landesamt entnehmen.

Tatsache ist aber auch, dass sich die Situation noch dramatisch verschärfen wird. Bis zum Jahr 2020 verlieren wir bei gleichbleibendem Trend weitere 80.000 bis 140.000 Einwohner. Das bedeutet in einzelnen Regionen einen deutlich schnelleren Verlust der Bevölkerung. Dieser ist in meiner Region, der Westpfalz, etwa doppelt so schnell.

Ökonomisch betrachtet haben wir in den letzten Jahren – Herr Präsident, verzeihen Sie mir die Wortwahl – bezogen auf das Flächenmanagement doch sehr großen Mist gebaut. Diese ungenutzten Potenziale sind nur diejenigen mit über 2.000 Quadratmeter. Das heißt, Leerstände und drohende Leerstände haben wir noch überhaupt nicht erfasst.

Bei unseren Erhebungen vom Büro aus bei den Dorfmoderationen kommen an drohenden Leerständen in den Ortsgemeinden noch einmal bei den Ein- bis ZweiPersonen-Haushalten über 65 Jahre etwa 20 % des Gebäudebestandes der Ortsgemeinden dazu. Ich wiederhole: 20 % des Gebäudebestandes als drohender Leerstand in einem Zeitraum von zehn bis 20 Jahren.

Das ist aus meiner und aus Sicht der Fraktion extrem beunruhigend. Das Ausbluten der Kommunen hat erst

begonnen. Viele Ortsgemeinderäte haben – gelinde gesagt – gerade in den letzten zehn Jahren zum Teil grob fahrlässig gehandelt. Was meine ich damit? In meiner Region gibt es zum Teil halb leer stehende Neubaugebiete. Die gleichen Gemeinderäte müssen dann zum Beispiel über die Kostensteigerungen im Bereich der Gebühren für Kanal und Abwasser diskutieren. Das ist kein Wunder. Immer weniger Menschen müssen deutlich mehr an Infrastruktur vorhalten.

Welche Konsequenzen müssen aus dem Bericht Raum+ gezogen werden? Für die Kommunen bedeutet das, dass das Bauen auf der grünen Wiese für 90 % bis 95 % der Ortsgemeinden ad acta gelegt werden muss. Selbst die zwei bis drei Regionen mit einem geringen Wachstum, die wir noch in Rheinland-Pfalz haben, müssen dieses Wachstum in den Innenbereich lenken. Diese haben noch die Chance, etwas zu bewegen. Das ist ganz wichtig, weil viele Regionen, wie zum Beispiel meine Region, überhaupt nicht mehr die Möglichkeit haben, auf diesen drohenden Leerstand zu reagieren.

(Vereinzelt Beifall bei dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Bezogen auf das Land heißt das – wir müssen uns an die eigene Nase fassen –, dass wir die bewährten Instrumente weiterhin auf hohem Niveau fördern müssen. Hierbei handelt es sich um die Dorferneuerung, aber auch die Städtebauförderungsmittel. Diese müssen wir weiterentwickeln und im Blick haben, weil jeder Euro, den wir dort investieren, sehr gut angelegt ist. Dieser wird sich zwei- bis dreifach wieder zurückbezahlen und in den Regionen sehr gut bemerkbar machen.

Wir müssen aber auch jeden Neubau konsequent gerade bei den eigenen Liegenschaften kritisch hinterfragen, zum Beispiel im Bereich des LBB. Darüber haben wir am Dienstag im Haushaltsausschuss diskutiert. Wir brauchen aber auch neue Schwerpunktsetzungen in der Förderpolitik. Rückbau- und Abrisskonzepte müssen verstärkt in den Fokus genommen werden.

(Glocke des Präsidenten)

Ich komme zum Schluss. Gesundschrumpfen birgt auch viele Chancen. Wir können und müssen eine Qualitätsdebatte jenseits von den puren Wachstumsgedanken führen. Das Programm Raum+, das in dieser Form einzigartig in der Bundesrepublik ist, gibt uns die Möglichkeit dazu. Nutzen wir sie für uns, aber auch für die, die nach uns kommen.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Das Wort hat Herr Kollege Baldauf von der CDUFraktion.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir zunächst, einiges zu den Ausführungen meines Vorredners zu sagen. Ich könnte es mir zunächst einfacher machen und sagen, wenn seit 1995 in diesem Land ökonomisch viel Mist gemacht worden ist, dann waren es nicht wir. Das wäre zu einfach.

(Unmutsäußerung von Ministerpräsident Beck)