die wieder eine mediale Bühne brauchte, die auf diesen Zug aufsprang und sich bundespolitisch wieder profilieren wollte. Es ist ihr gelungen. Sie hat sich profiliert, aber leider zulasten der Kinder und der Jugendlichen in unserem Land.
Frau Ministerin Alt, es ist traurig, dass auch Sie auf diesen Zug aufgesprungen sind. Sie sind hier verantwortlich für die Kinder und Jugendlichen in unserem Land. Setzen Sie hier die parteipolitische Brille ab. Am 14. Dezember ist dieses Gesetz im Vermittlungsausschuss. Es besteht die Gefahr, dass dieses wirklich
inhaltlich gute Gesetz – ich habe die einzelnen Punkte aufgezählt – zerpflückt wird. Lassen Sie das nicht zu. Sie müssen sich schon fragen, wie wir ohne dieses Gesetz den Kinder- und Jugendschutz voranbringen wollen.
Bitte, machen Sie sich nicht mitschuldig daran, dass wir längst bekannte Fehler in der Früherkennung nicht beheben. Tun Sie das nicht, Frau Ministerin.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Huth-Haage, ich verstehe Ihre Aufregung nicht, ich verstehe Ihre Hektik und Ihre Panik nicht. Der Wortbeitrag meiner Kollegin von den GRÜNEN hat in keinster Weise einen Angriff gegen Sie enthalten.
Aber egal. Wir machen es mal anständig und ruhig. Das gute Aufwachsen von Kindern liegt uns allen hier im Hause am Herzen, konkret die Förderung der Kindergesundheit, die Unterstützung des guten Aufwachsens von Kindern und der Schutz des Kindeswohls.
Da haben wir auch keinen Dissens. Ich verstehe – wie gesagt – die Panik überhaupt nicht. Wir haben 2008 gemeinsam, Frau Klöckner, nach langen Diskussionen einvernehmlich mit allen hier im Hause vorhandenen Fraktionen das Landeskinderschutzgesetz beschlossen. Dieses Haus steht nach wie vor hinter dem Gesetz.
Das Gesetz hat für ganz Deutschland einen Vorbildcharakter. Es hat vorbildliche Regelungen und zeigt, wie es geht. Frau Huth-Haage, vielleicht regen Sie sich deshalb so auf.
Es zeigt doch, wie es geht; denn es ist ein umfassendes Gesetz. Es regelt den Aufbau verbindlicher Kooperationsstrukturen. Also die Netzwerke werden hier geregelt. Und es regelt – das vermissen wir beim Bund – den gesetzlichen Mitfinanzierungsanteil.
Das wird geregelt. Die Kommunen werden eben nicht im Regen stehen gelassen. Nein, es gibt einen ganz klaren Unterschied.
Ich sage nur noch eins, bundesweiter Vorbildcharakter. Warum? – Wir verzahnen nämlich hier die Gesundheitshilfe mit der Jugendhilfe. Die Verknüpfung mit der Kindergesundheit ist wichtig; denn der Schwerpunkt der Hilfen, angesiedelt in der frühen Phase der Kindheit, ist das, was die Experten, die Sachverständigen und die Evaluation gezeigt haben. Da müssen wir hin, in die frühe Phase. Die grundsätzliche Zielrichtung des Bundeskinderschutzgesetzes unterstützen wir doch.
Genannt wurde, was auch Frau Bröskamp erwähnt hat, die Stärkung des präventiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen, die Verbesserung im Bereich der Qualifizierung der Einschätzung von Kindeswohlgefährdung, auch die Intention, den Schutz in den Einrichtungen mit Qualitätsstandards entsprechend zu erhöhen. Da haben wir doch gar keinen Dissens.
Aber – ich darf doch sehr bitten – die Hauptkritikpunkte, übrigens auch die Hauptkritikpunkte in den Anhörungen der Sachverständigen, sind nämlich, dass der Gesundheitssektor in das Gesetz mit aufgenommen und die Finanzierung gesichert werden muss. Das ist nicht geregelt. Das ist auch nicht damit geregelt, dass Frau Schröder einmal ganz schnell noch 30 Millionen Euro nachschiebt.
Frau Huth-Haage, Sie haben es ganz schnell gesagt, für die nächsten vier Jahre ist es dann geregelt. Das ist das System der schwarz-gelben Bundesregierung. Ja, wir schieben etwas an, wir regeln es für vier Jahre, und dann können die Länder schauen, wo sie stehen, müssen es weiter finanzieren, und die Kommunen bleiben jetzt vielleicht im Regen ihrer Krokodilstränen stehen.
Aber wir wollen eine Regelung haben, die auch die Sachverständigen fordern. Der Gesetzgeber ist gefordert, dass SGB V zu ändern, damit wir eine entsprechende Mitfinanzierung gesetzlich geregelt bekommen, damit die Krankenkassen mit im Boot sind und maßvoll beteiligt werden.
Diese Anschubfinanzierung gerade bei den Familienhebammen ist dieser Knackpunkt, an dem man sieht, wie wenig verstanden wurde, wie wichtig es ist, dass diese Familienhebammen in den ersten sechs Monaten wirklich vorhanden sind. Dies zeigen doch die Landesprogramme und das Bund-Länder-Programm mit „Guter Start ins Kinderleben“.
Wir haben es doch in Rheinland-Pfalz ausprobiert. Warum schaut man nicht einmal ein bisschen genauer? Das Hat Frau von der Leyen besser draufgehabt. Die hat einmal nach Rheinland-Pfalz geschielt und bundesweit etwas gemacht. Das müsste Frau Schröder vielleicht auch noch ein bisschen lernen, damit sie mitkommt.
Frau Huth-Haage, wie man in den Wald hineinschreit, so müssen Sie auch eine Antwort erwarten. Sie hat eine Brückenfunktion zur Jugendhilfe. Dieses Zusammenwirken – da sollten Sie einfach zuhören – der beiden Systeme, ist das Neue, das wir in Rheinland-Pfalz gemacht haben. Das hat die Bundesfamilienministerin wohl leider nicht verstanden. Das ist sehr schade.
Aber das werden wir hier nicht so stehen lassen. Wir werden sie deshalb nicht aus der Verantwortung entlassen. Rheinland-Pfalz steht nicht alleine da.
Es wäre schön, wenn wir mit Rheinland-Pfalz im Bundesrat allein die Mehrheit hätten. Das wäre prima. Dann bekämen wir einmal ordentliche Gesetze hin.
Also der Gesetzgeber ist gefordert, dass die Krankenkassen angemessen beteiligt werden. Wir erwarten von der Bundesregierung – da sind wir uns mit den Experten im Gegensatz zu dem, was Sie sagen, einig –, dass der präventive Kinderschutz im Gesetz verpflichtend festgeschrieben und finanziert wird. Das ist die Erwartungshaltung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, als Gäste auf der Zuschauertribüne begrüße ich Teilnehmer und Teilnehmerinnen am Schülerlandtagsseminar sowie die Katholische Frauengemeinschaft Edenkoben und den Fleischwurst-Stammtisch aus Katzenelnbogen. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung begrüßt und unterstützt ausdrücklich die grundsätzlichen Zielrichtungen zum Bundeskinderschutzgesetz, und zwar erstens den präventiven Schutz von Kindern und Jugendlichen zu stärken, zweitens die Qualifizierung der Einschätzung von Kindeswohlgefährdung zu verbessern und drittens den Schutz in Einrichtungen weiter zu erhöhen.
Wir haben von Anfang an deutlich gemacht, dass zentrale Regelungsinhalte fehlen. Dies betrifft beispielsweise die für uns wesentliche Schnittstelle zur Gesundheitshilfe.
Präventiver Kinderschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung. Daher muss sich jedes System im Rahmen seiner Möglichkeiten daran beteiligen, und das gilt auch für die Gesundheitshilfe.
Ein Bundeskinderschutzgesetz muss dazu beitragen, die Gesundheit von Säuglingen und Kleinkindern von Beginn an zu fördern. Hierfür braucht es entsprechende Regelungen. Doch diese fehlen bislang im Bundeskinderschutzgesetz.
Alle Bemühungen, hier etwas zu ändern, sind bislang an der Blockadehaltung des Bundesgesundheitsministeriums gescheitert. Die Liberalen verhindern, dass die notwendigen und fachlich sinnvollen Änderungen vorgenommen werden können.
Wie es gehen kann, haben wir in Rheinland-Pfalz gezeigt. Mit unserem Landeskinderschutzgesetz haben wir bundesweit Maßstäbe gesetzt, nicht zuletzt durch die Finanzierung des Aufbaus lokaler Netzwerke und früher Hilfen in den Kommunen.
Wir haben im Rahmen unserer Möglichkeiten als Landesgesetzgeber zentrale Regelungen für die Gesundheitshilfe getroffen. Ich will an dieser Stelle nur auf die Änderungen im Landeskrankenhausgesetz, dem Heilbe- rufegesetz und dem Landeshebammengesetz hinweisen.
Ich will es noch einmal betonen, es geht uns nicht um eine Verlagerung von Kinderschutzaufgaben aus der Jugendhilfe in die Gesundheitshilfe, sondern entscheidend ist die Frage, was die Gesundheitshilfe im Rahmen eines präventiven Kinderschutzes für ein gesundes Aufwachsen von Kindern beitragen kann.