Es war Daniel Köbler, der im letzten Jahr nach der Berichterstattung über das Gerichtsurteil das Wort für die damals noch in der APO befindlichen GRÜNEN ergriffen und darauf hingewiesen hat, dass wir dazu stehen, dass die Beförderung zu den Schulen mit keinerlei Kosten für alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I mehr verbunden sein soll. Warum? –
Nun, wenn Sie derzeit, wo dies noch nicht der Fall ist, vor einer Schule stehen und sehen, was kurz vor acht Uhr dort abgeht, dann wünschen Sie sich alle, dass die Schülerinnen und Schüler mit öffentlichen Verkehrsmit
teln kommen. Viele Eltern, insbesondere die mit den dicken Autos, können Sie da beobachten, die morgens die Schulhofzufahrten blockieren und unsichere Verkehrssituationen schaffen. Manchmal habe ich den Verdacht, dass diese Eltern ihre Kinder noch bis vor das Klassenzimmer fahren möchten. Die Situationen, die damit hervorgerufen werden, sind nicht zu vertreten. Auch das ist möglicherweise eine Auswirkung, die wir damit in Zukunft verhindern können.
Natürlich wünschen wir uns mehr. Wir wünschen uns mehr Sicherheit, wir wünschen uns natürlich noch mehr im öffentlichen Nahverkehr, vor allen Dingen in den Bussen. Auf der Schiene ist es etwas besser darstellbar. Aber auch da gibt es noch offene Fragen, was die Begleitung der Züge und Ähnliches mehr anbelangt.
Doch, man kann natürlich nicht alles und vor allen Dingen nicht alles allein und nicht alles auf einmal schultern. Da sind auch die Kommunen gefordert, in erster Linie die Kreise, die die Schulträgerschaft in vorrangiger Verantwortung haben.
Zurückblickend ist zu sagen, dass die Fakten, die für uns besonders wichtig sind, dass kein Unterschied mehr gemacht wird, ob jemand aus dem Wahlschulbereich oder aus dem Pflichtschulbereich kommt, und besonders, dass die Berufsschulfachklassen I und II integriert werden, also alle Schülerinnen und Schüler, die noch schulpflichtig sind, das Entscheidende sind. Es müssen alle entlastet werden, und genau das ist mit dieser Gesetzesvorlage der Fall.
Einen Punkt möchte ich noch ansprechen. Ich vermute fast, dass die Ministerin darüber sprechen wollte, weil es das Beispiel mit dem Kreis Germersheim gab. Ich vermute, dass es darum geht, dass die starke Belastung für manche Kommune möglicherweise – vielleicht haben Sie, Frau Dickes, das Gesetz auch nicht ganz gelesen – mit der Optionspflicht zusammenhängt, die es üblicherweise in der Vergangenheit gab.
Aber in Zukunft ist es so, dass es, was die Kooperationen und die Kostenvereinbarungen anbelangt, letztendlich in der Hand der ADD liegt, da eine Entscheidung festzusetzen. Es ist ein entscheidender, weiterer Schritt, dass man durch die Konnexität durchaus eine bessere Lösung findet, sodass auch da eine gerechtere Verteilung der Mittel, auf Dauer gesehen, der Fall sein wird.
Ich gehe davon aus, dass wir über diese Punkte weiter im Ausschuss sprechen werden. Ich bin sicher, dass Sie bei der Aufrechnung von Lehrerstellen und von kostenfreier Schülerbeförderung, die Sie eingangs in Ihrer Rede versucht haben zu leisten, auf dem Holzweg sind. Das möchten wir verhindern. Das kann nicht der Anspruch dieses Gesetzes sein. Hier werden einfach ein Beitrag zur Sicherheit der Schülerinnen und Schüler und eine wesentliche Entlastung in der Familienpolitik geleistet.
Danke, Herr Präsident. Ich denke, die 40 Sekunden reichen. – Ich will nur kurz antworten. Frau Ratter, Sie haben ein Argument gebracht, das ich nicht so stehen lassen will, insbesondere die Verkehrsgefährdung morgens an den Schulen durch die Eltern, die ihre Kinder direkt dort abliefern. Ich glaube, das wird sich nicht ändern. Sie haben gesagt, da kommen die dicken Autos.
Das sind genau diejenigen, die auch dieses Geld bezahlen könnten, die durchaus bereit sind, diese Beiträge zu leisten; denn sie sind nicht bereit, auf den Bus umzusteigen
Und wenn es nichts kostet, werden die die Kinder weiterhin mit dem Auto dorthin fahren. Dieses Argument – hier bin ich wirklich sachlich, und genau darauf gehe ich jetzt ein – wird nicht ziehen.
Daher werden Sie nicht nur diejenigen entlasten, die es benötigen – die sind heute schon entlastet, weil die sich von den Gebühren befreien lassen können –,
sondern Sie werden insbesondere diejenigen entlasten, die es nicht benötigen. Deshalb sehen wir hier die falsche Schwerpunktsetzung.
Es liegt keine weitere Wortmeldung vor. Es gibt den Vorschlag, das „Landesgesetz zur Weiterentwicklung der Schülerbeförderung und zur weiteren Umsetzung der Lehrerbildungsreform“ an den Ausschuss für Bildung – federführend – und an den Haushalts- und Finanzausschuss und den Rechtsausschuss zu überweisen. –
Landesgesetz über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/591 – Erste Beratung
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieses Gesetz ist wie das Dienstrechtsreformgesetz gestern ein sogenanntes Haushaltsbegleitgesetz. Es ist fiskalpolitisch motiviert. Ich erinnere daran, dass wir uns für diese Legislaturperiode einen Konsolidierungsbeitrag von 1,2 Milliarden Euro vorgenommen haben. Wir können auf der Einnahmeseite nur 100 Millionen Euro darstellen. Das wird über dieses Gesetz zur Erhöhung der Grunderwerbsteuer passieren.
Wir finden, dass es angemessen ist, dass wenigstens ein Beitrag von ungefähr 10 % des gesamten Konsolidierungsvolumens über die Einnahmeseite stattfindet.
Die Frage, die sich in einem solchen Moment natürlich immer stellt, ist, wie viel verträglich ist, was man an Erhöhung akzeptieren kann.
Sie haben dem Gesetzentwurf entnommen, dass wir von 3,5 auf 5 % erhöhen. Wenn Sie schauen, was andere Bundesländer machen, was zwölf Länder entweder schon gemacht haben oder gerade dabei sind zu tun, dann ist das eine Größenordnung, in der es auch andere Länder nicht zuletzt wegen der Notwendigkeit der Konsolidierung und der Entschuldung getan haben, um diesen Konsolidierungsprozess ein Stück weit von der Einnahmeseite her zu alimentieren.
Wen trifft diese Steuererhöhung? – Das ist immer eine Frage der Steuerwirkung, der Steuerinzidenz. Da gibt es zwei Möglichkeiten, entweder denjenigen, der ein Grundstück oder ein Haus verkauft, oder denjenigen, der es kauft. Wen es trifft, hängt sicherlich von der Marktsituation ab. Die Steuerrechtler oder Steuerpolitiker sprechen davon, dass es eine Frage der Steuerüberwälzung ist.
Ich will Ihnen ein Beispiel nennen, um anzudeuten, dass es eine Steuererhöhung ist, die für eine junge Familie, die sich entschieden hat, ein Reihenhaus, ein Haus zu kaufen, etwas ist, was durchaus finanzierbar ist.
Wenn sie sich für 250.000 Euro – das ist nicht wenig – ein Haus kaufen, dann zahlen sie zukünftig eine höhere Grunderwerbsteuer. Sie zahlen eine Grunderwerbsteuer in Höhe von 12.500 Euro, bislang von 8.750 Euro. Wie
viel Zusatzbelastung bringt ihnen das? – Wenn sie für ein solches Haus, das sie üblicherweise als junge Familie kreditfinanzieren, über 20 Jahre einen Kredit aufnehmen, den mit 4 % verzinsen und mit 1 % tilgen, dann wird das dazu führen, dass sie über die 20 Jahre hinweg 16 Euro im Monat mehr zahlen müssen, weil die Grunderwerbsteuer sich erhöht hat.
Wenn diese Familie ein Nettoeinkommen von 30.000 oder 35.000 Euro hat, also ein mittleres Einkommen, und es passiert eine Lohnerhöhung oder Gehaltserhöhung von 1 % innerhalb dieser 20 Jahre einmal – in der Regel wird es im ersten Jahr passieren –, dann müssen sie die Hälfte dieser Gehaltserhöhung aufbringen, um ihre erhöhte Grunderwerbsteuer zu zahlen.
Was ich damit sagen will, ist, was nicht passieren wird, ist, dass diese Erhöhung dazu führt, dass jemand, der den Wunsch hat, sich ein Eigenheim zu kaufen, davon abgehalten wird.
Es ist uns nicht leichtgefallen, uns für diese Steuererhöhung zu entscheiden. Aber man muss in einem Konsolidierungsprozess ein breites Spektrum von Maßnahmen anlegen, und ich halte dies für angemessen, durchaus vernünftig und vertretbar.
Meine Damen und Herren, wir haben das Gesetz mit einem späteren Inkrafttreten als dem 1. Januar versehen, damit diejenigen, die jetzt eine Kaufentscheidung anstehen hatten – es ist seit Mai oder Juni bekannt, dass die Landesregierung dieses Gesetzesvorhaben durchführen will –, noch hinreichend Zeit haben, sich zu alten Steuersätzen zu entscheiden und nicht unter allzu schnellen Druck geraten, eine übereilte Kaufentscheidung zu treffen.
Die Immobilienmakler und Notare, also Leute, die damit zu tun haben, haben uns bestätigt, dass es eine vernünftige Übergangsfrist ist.
Es ist ein Gesetz – ich wiederhole es –, das der Konsolidierung dient, das notwendig ist, und deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Finanzminister, hier geht es ums Grundsätzliche; denn auf der einen Seite zahlt niemand gerne Steuern. Aber ich knöpfe sie den Menschen auch nur ungern ab, sie zahlen nämlich schon genug Steuern, wenn ich mir überlege, dass angesichts der Staatsquote von 1 Euro, den man verdient, so rund 50 Cent im Staatssäckel landen.