Protocol of the Session on December 7, 2011

Warum machen Sie das dann heute nicht? Warum machen Sie es heute nicht?

(Weitere Zurufe von der CDU)

Wenn Sie Einsparungen im Bereich des finanziellen Dienstrechts wollen, dann müssen Sie diese heute auf den Tisch legen. Es wäre eine völlige Absurdität, dass dieses Parlament in zwei Monaten erneut über das finanzielle Dienstrecht eine Gesetzesänderung vornehmen würde.

Falls Sie es nicht gemerkt haben, dieses Gesetz ist ein Haushaltsbegleitgesetz. Dann muss man eben auch einen Ton dazu sagen, ob man sparen möchte oder

mehr ausgeben möchte. Legitim ist alles, nur muss man es auch erzählen.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Bracht, CDU: Sie haben doch die Schulden in diesem Land gemacht und kein anderer! – Weitere Zurufe im Hause – Glocke der Präsidentin)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Geräuschpegel wird allmählich unerträglich. Ich bitte doch um etwas mehr Ruhe.

Es wäre völlig unsinnig, lieber Herr Bracht, mehr Geld für Besoldung oder weniger Geld für Beihilfe im Deckblattverfahren vorzuschlagen, wenn wir nicht gleichzeitig das Gesetz ändern. Aber das Gesetz liegt jetzt auf dem Tisch.

Ich weiß auch nicht, ob es wirklich jemanden in diesem Land noch interessiert, ob Sie irgendwann einen Einsparungsvorschlag vorlegen.

(Zuruf des Abg. Bracht, CDU)

Ich bin nach wie vor neugierig. Tun Sie mir den Gefallen, legen Sie mir einen Vorschlag vor!

Herzlichen Dank.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Somit kommen wir zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung – Drucksache 16/633 –. Wer der Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Somit ist die Beschlussempfehlung mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.

Wir kommen Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 16/281 – in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Annahme der Beschlussempfehlung – Drucksache 16/633 –. Wer dem Gesetzentwurf in zweiter Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Somit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke schön.

Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Somit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.

Ich rufe nun Punkt 6 der Tagesordnung auf:

…tes Landesgesetz zur Änderung hochschul- rechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/491 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur – Drucksache 16/634 –

Berichterstatter ist Herr Kollege Biebricher, dem ich das Wort erteile.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung ist vom Landtag in seiner 13. Sitzung am 10. November 2011 erstmals im Plenum beraten und an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur – federführend – sowie an den Rechtsausschuss überwiesen worden.

Der Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat den Gesetzentwurf in seiner 4. Sitzung am 22. November 2011, der Rechtsausschuss in seiner 7. Sitzung am 1. Dezember 2012 beraten.

Der Ausschuss empfiehlt gegen die Stimmen der CDU mehrheitlich, den Gesetzentwurf anzunehmen.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank. Ich erteile Frau Kollegin Schäfer das Wort.

Frau Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion lehnt den Gesetzentwurf ab.

(Zurufe von der SPD: Oh!)

Sie können sich denken, der Knackpunkt liegt in der Frage des Studienkontenmodells begründet. Wir sehen die Streichung als ein falsches Signal an.

(Beifall der CDU – Zuruf des Abg. Wiechmann, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Ich möchte Ihnen das gerne begründen.

(Frau Brede-Hoffmann, SPD: Als wir das gemacht haben, waren Sie auch dagegen!)

Es ist für uns eine Frage der Gerechtigkeit, die hinter der Sache steht. Es gibt Ungerechtigkeiten, Benachteiligungen. Wer sein Studium gewissenhaft angeht, wer neben seinem Studium arbeiten muss, wer vielleicht ein Kind versorgt, wer Gremienarbeit macht, krank oder benachteiligt ist, wer sogar noch ein Zweitstudium anschließt, der muss zahlen. Zahlen müssen auch beispielsweise die Seniorinnen und Senioren, die noch einmal studieren möchten.

So viel im Übrigen zu dem Thema „Gebührenfreiheit“. Sie sagen, Sie wollen generell ein gebührenfreies Studium haben. Das ist so auch nicht der Fall.

Worin liegt das Problem? Das Problem liegt darin, dass es Studierende gibt, die sich zu lange Zeit lassen. Jetzt stellt sich natürlich die Frage, was es heißt, wenn man sich zu lange Zeit lässt. Wir haben es in der Anhörung in der letzten Woche gehört. Es geht um 18 Semester oder mehr. Das ist eine ordentlich lange Zeit.

Es geht auch um solche Studierenden, die das soziale Netz, das sich dahinter verbirgt, ausnutzen. Das sind Personen, die vielleicht gar nicht wirklich im Sinn haben, am Ende einen Abschluss zu machen. So ist es zum Beispiel für Studierende günstiger, in einem Studentenwohnheim zu wohnen, eine Krankenversicherung abzuschließen oder Studententickets zu erwerben. Außerdem kann man in Mainz kostenlos das Theater besuchen.

(Beifall der CDU – Zuruf des Abg. Wiechmann, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Hier lässt sich richtig Geld einsparen. Um diese Personen geht es. Sie werden mit mir darin übereinstimmen, dass das eine Ungerechtigkeit gegenüber allen anderen ist, die die deutliche Mehrheit ausmachen. Das kann nicht Sinn der Sache sein; denn das geht auf Kosten der Allgemeinheit und nicht nur derer, die das finanzieren. Das ist in höchstem Maß ungerecht.

(Wiechmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Belege!)

Die Belege können Sie sich gern aus der Anhörung holen. Dazu wird es ein Protokoll geben. Wenn Sie im Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur mitarbeiten würden, wüssten Sie, dass das die Themen sind.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gibt einen weiteren Aspekt. Die Hochschulen verlieren tatsächlich durch die Aufgabe dieses Modells richtig Geld. Am Anfang hieß es seitens der Ministerin, dass es dafür Kompensationen geben wird. Diese gibt es nun wohl doch nicht. Wir haben vernommen, dass allein an der Universität Mainz 1,7 Millionen Euro am Ende des Jahres fehlen werden. Davon sind schon die Verwaltungskosten abgezogen.

Richtig ist, dass man am Anfang mit einem sehr hohen Verwaltungsaufwand kämpfen musste. Man musste die Software einrichten und schauen, dass man das Personal dafür bekommt, das die Abwicklung des sehr bürokratischen Systems schaffen konnte. Das haben die

Hochschulpräsidenten anfangs sehr deutlich moniert. Das war auch der Grund – das war für uns einsichtig –, dass wir damals, als es eingeführt wurde, gesagt haben, dass es vom Grundsatz her richtig ist, für Langzeitstudierende die Gebühren zu erheben. Es muss aber so machbar sein, dass es nicht am Ende die Hochschulen durch zu hohe Kosten für die Verwaltung auszubaden haben.

Die Präsidenten haben festgestellt – das haben wir in der Anhörung gehört –, dass die Umstellung geglückt ist und man die Schwierigkeiten, die es am Anfang gegeben hat, beseitigen konnte. Heute sagt man, es ist der richtige Weg.

Es gibt keine Kompensation der Gelder. Was passiert mit den Dingen, die bisher finanziert wurden? Ich nehme an, die Landesregierung und auch die anderen Fraktionen haben auch eine Auflistung des AStA der Universität Mainz bekommen, in der dargelegt wurde, was mit den Geldern passiert, wenn es beispielsweise um die Frage geht, wie Tutorien bezahlt werden. Diese werden aus diesem Topf bezahlt. Das Geld wird bzw. wurde genau für solche Zwecke, die den Studierenden am Ende zugutekommen, ausgegeben.

Wir hätten gern im Interesse der Studierenden gewusst, wie jetzt solche Tutorien umgesetzt werden und die Literatur für die Bibliotheken beschafft werden soll. 1,7 Millionen Euro sind für eine Universität nicht unbedingt ein Pappenstiel.

Natürlich könnte die Bürokratie noch geringer sein. Das muss man auch sagen. Wenn man einmal in andere Bundesländer schaut – vorhin haben wir gehört, dass man auch seitens der SPD-Fraktion in andere Bundesländer schaut –, kann man feststellen, dass es BadenWürttemberg viel einfacher macht. Das sind aber Dinge, die wir gar nicht mehr groß zur Debatte stellen, weil Sie das vom Grundsatz her nicht wollen.

Das System, das Sie jetzt möchten, ist ungerecht. Wir bedauern das sehr und werden deshalb den Gesetzentwurf ablehnen.

(Beifall der CDU)

Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion hat Frau Kollegin Schleicher-Rothmund das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet drei wesentliche Punkte. Bevor ich auf die Studienkonten eingehe, möchte ich auch noch die anderen beiden erwähnen. Zum Ersten wird mehr Transparenz eingeführt. Demnächst werden die Hochschulräte hochschulöffentlich tagen. Zum Zweiten werden die Mittel zur Verbesserung der Lehre, die den Hochschulen gesondert zur Verfügung gestellt werden, für die Aufnahmekapazitäten nicht mehr mitgerechnet.