dass es einmalig in der Geschichte ist, dass auch die Rechnungsprüfungskommission nicht die Entlastung empfohlen hat.
Wenn Sie sagen, das ist entspannt für Sie, wenn Sie sagen, dass Sie damit locker umgehen können, dann sieht man, dass Sie Ihre vergangene Zeit dazu genutzt haben, um immer wieder über die Wahlen hinwegzukommen und nicht der Wahrheit ins Auge zu sehen.
Herr Finanzminister, Sie haben in Ihrer gestrigen Rede mehrfach behauptet, der von Ihnen vorgelegte Haushalt halte die geltende verfassungsrechtliche Schuldengrenze ein
(Beifall der CDU – Licht, CDU: Beim Thema „Rechnungshof“ sollten Sie lieber schweigen, Herr Ministerpräsident! – Ministerpräsident Beck: Ich kann doch nichts dafür, dass sie nicht die Fakten kennt! – Weitere Zurufe von Ministerpräsident Beck – Dr. Mittrücker, CDU: Herr Präsident, was ist denn los hier?)
Entschuldigung, meine Damen und Herren! In der Geschäftsordnung ist nicht festgehalten, dass von der Regierungsbank keine Bemerkungen gemacht werden dürfen.
Es tut mir leid. Wenn Sie dazwischenrufen, rüge ich das auch nicht, allenfalls, wenn die Tonlage nicht stimmt.
der von Ihnen vorgelegte Haushalt halte die verfassungsrechtliche Schuldengrenze ein und sei deshalb verfassungskonform. Es handelt sich hierbei in der Tat um eine ganz zentrale Frage für die Bewertung des Haushalts; denn ein Haushalt, der noch nicht einmal die verfassungsrechtlichen Vorgaben einhält, ist allein deshalb für den Haushaltsgesetzgeber schlichtweg unannehmbar. Ich will es in aller Deutlichkeit formulieren. Ich teile Ihre Auffassung nicht.
Ich bin vielmehr der Überzeugung, dass Sie die geltende Schuldengrenze unserer Verfassung nur dem Anschein nach, und zwar unter Zuhilfenahme unzulässiger Buchungstricks und einer verzerrenden Darstellung der gesamtwirtschaftlichen Lage, einhalten.
Lassen Sie mich kurz erläutern, wie ich zu dieser Einschätzung gelange, und nicht nur ich dazu gelange, sondern auch Experten,
die außerhalb dieses Parlamentes sind. Diese dürfen wir hinzuziehen. Wenn Sie Ihr Expertenwissen aus dem Ministerium beziehen, dann ist es uns erlaubt, auch auf Experten der Volkswirtschaft zurückzugreifen.
Lassen Sie mich das kurz erläutern. Seit dem Jahr 2006, also dem Beginn der SPD-Alleinregierung, qualifizieren Sie die Zuführungen zum Finanzfonds für die Beamtenversorgung als Darlehen und ordnen sie somit den Investitionsausgaben zu. Weshalb tun Sie dies? Sie tun dies deshalb, weil die Höhe der Investitionen zugleich die Höhe der zulässigen Nettoneuverschuldung bestimmt. Mit anderen Worten, umso höher die Investitionen sind, umso höher ist auch die zulässige Nettoneuverschuldung. Was bedeutet das für Ihren Haushalt? Es ist ganz einfach. Rechnet man die Zuführungen an den Pensionsfonds aus den Investitionen heraus, dann überschreitet die Nettoneuverschuldung Ihres Haushaltes die verfassungsrechtlich zulässige Grenze und ist damit dann verfassungswidrig.
dig, Zuführungen zum Pensionsfonds, letztlich also Personalausgaben, als Investitionen im Sinne der Haushaltsordnung einzustufen.
Der Rechnungshof hat in seinem Jahresbericht auf vielen Seiten dargelegt, was für ein komplexes Vertragskonstrukt von Ihnen um den Finanzierungsfonds kreativ herum gebaut worden ist. Das ist ein Konstrukt, das nur einem einzigen Zweck dient, nämlich der Verschleierung der eingegangenen Risiken und der Vermeidung von Transparenz, damit Haushaltsehrlichkeit einziehen kann.
Meine Damen und Herren, zu Recht wurde die Undurchsichtigkeit der Finanzmärkte beklagt. Darüber haben wir gesprochen. Übrigens hat das fast die Hälfte Ihrer gestrigen Rede eingenommen, über den Bund und die Finanzmärkte statt über Rheinland-Pfalz zu reden und eine Bestandsaufnahme zu machen. Die Undurchsichtigkeit an den Finanzmärkten, die bewusste Verschleierung von Finanzprodukten und die bei dieser Verschleierung enthaltenen Risiken wurden zu Recht als Ursachen für die Finanzkrise beschrieben.
Genau denselben Vorwurf aber muss sich die rheinlandpfälzische Landesregierung selbst gefallen lassen. Sie verschleiern bewusst die finanziellen Risiken Ihres Haushalts. Das hat damals übrigens auch Frau Ise Thomas gesagt, nachzulesen im Haushaltsprotokoll, geschrieben von Herrn Steinbach – damals ein guter Mann.
Der Herr Ministerpräsident ruft gerade herein – ich will es für das Protokoll noch einmal wiederholen –, dass wir den Gag schon einmal hatten. Soll ich Ihnen einmal sagen, welchen Gag wir schon einmal hatten? Der Nürburgring ist sicher und wird Geld verdienen; den Gag hatten wir auch schon einmal.
Mir ist klar, dass Sie das nicht mehr hören können. Aber wer schlechte Witze erzählt, muss darüber stehen, wenn man das nicht einhält. Sie hatten damals gesagt, wir werden Ihnen noch dankbar sein für den Nürburgring. Wir sind dankbar, wenn Sie endlich aufhören, uns zu belügen.
Ein besonderes und eklatantes Beispiel hierfür ist der Umgang mit dem Finanzierungsfonds. Man kann durchaus die Auffassung vertreten, ein solcher Fonds dient dazu, die künftigen Versorgungslasten abzubilden und dadurch den nötigen Spardruck auf die aktuellen Haushalte zu entfalten. Das kann man vertreten.
Ich füge die Frage hinzu, ob die Bildung von Rücklagen in einer Situation der Neuverschuldung, einer solchen Neuverschuldung überhaupt sinnvoll wäre. Aber selbst wenn man einen solchen Fonds aus Gründen der Transparenz grundsätzlich für eine sinnvolle Einrichtung hält, dann haben Sie alles dafür getan, diese Transparenz zu zerstören. Schlimmer noch, Sie nutzen diesen Finanzierungsfonds, ein Instrument, das dazu dienen soll, im Hinblick auf die zukünftig kommenden Versorgungslasten einen Spardruck zu erzeugen, um die Nettoneuverschuldung zusätzlich zu erhöhen.
Meine Damen und Herren, der Landesrechnungshof – ich zitiere ihn wieder, weil ich ihn für richtig und wichtig halte – hat dies in seiner ihm eigenen vornehmen Zurückhaltung wie folgt umschrieben – ich zitiere –: „Dem Fonds dürfte damit für die Zukunft jedenfalls im Hinblick auf die Haushaltsdisziplin keine entscheidende Bedeutung mehr zukommen.“ Ich will es etwas deutlicher ausdrücken. Einen Pensionsfonds für die Absicherung der Versorgung unserer Beamtinnen und Beamten dazu zu missbrauchen, um die zulässige Neuverschuldung zu erhöhen, ist eine Pervertierung des Versorgungsgedankens.