Landesgesetz zur Änderung des Zweiten Landes- gesetzes zur Kommunal- und Verwaltungsreform und des Landeswassergesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/427 – Zweite Beratung
dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Forsten, Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau – Drucksache 16/538 –
Verehrte Präsidentin, meine Damen und Herren! Zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/427 –, Landesgesetz zur Änderung des Zweiten Landesgesetzes zur Kommunal- und Verwaltungsreform und des Landeswassergesetzes:
Durch Beschluss des Landtages vom 19. Oktober ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Umwelt, Forsten, Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau – federführend – sowie an den Wirtschaftsausschuss und den Rechtsausschuss überwiesen worden.
Der Ausschuss für Umwelt, Forsten, Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau hat den Gesetzentwurf in seiner 5. Sitzung am 25. Oktober 2011 beraten. Der Wirtschaftsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 4. Sitzung am 27. Oktober dieses Jahres beraten, und der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 6. Sitzung am 8. November dieses Jahres beraten. Die
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir behandeln diesen Tagesordnungspunkt erneut im Plenum. Im Rahmen der zurückliegenden Plenarsitzung habe ich für meine Fraktion schon ausführlich dazu Stellung genommen. Es ist ein Thema, das hier und heute parteiübergreifend verabschiedet werden soll. Insofern möchte ich nur noch einmal zwei Aspekte ganz kurz betonen.
Ein Aspekt ist, dass bei der geplanten Ausführung dieses Gesetzes die Rückmeldungen der Gebietskörperschaften eindeutig waren. Sie stellten fest, dass das in Bezug auf Qualität und Effektivität auf der unteren Ebene nur mit einem enormen Kostenaufwand zu realisieren gewesen wäre. Das kann nicht „im Sinne des Erfinders“ gewesen sein. Insofern ist es gut, dass dieses Änderungsgesetz jetzt vom Parlament und auch von der Regierung so verabschiedet werden wird, wie wir es vorhaben.
Ich komme zum zweiten Aspekt: Ich möchte mich ausdrücklich bei einigen Gebietskörperschaften – Landkreisen und Städten – bedanken, die sich im Zuge der Ausführung noch einmal mit dem Thema sehr intensiv auseinandergesetzt haben. Wir sind froh, dass wir diese Rückmeldung aufnehmen konnten. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird dem Gesetzentwurf zustimmen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, wenn ein Gesetz, das noch nicht in Ausführung gebracht wurde, durch die die Regierung tragenden Fraktionen selbst wieder geändert wird, spricht das Bände. Das haben wir auch beim letzten Mal so ausgeführt. Es macht deutlich, dass hier Schnelligkeit vor Gründlichkeit ging. Man hätte sich das sparen können, wenn man zuvor mit den Betroffenen – insbesonde
In der Sache stimmen wir dieser Gesetzesänderung zu. Wir begrüßen es, dass damit endlich Rechtssicherheit für die betroffenen Kommunen geschaffen wird.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Täglich grüßt das Murmeltier, so auch heute. Ich denke, es hätte bei dem Thema ausgereicht, einmal Generalkritik an der Kommunalverwaltungsreform zu üben. Anscheinend hat es der Frau Kollegin Beilstein das letzte Mal so viel Spaß gemacht, dass sie das Ganze noch einmal wiederholen wollte. Der Kollege Hartenfels hat das letzte Mal in großer Sachlichkeit – – –
Ich glaube sehr wohl, dass wir dazu Überlegungen angestellt haben, Herr Licht. Ich hoffe, dass Sie das, was Sie gerade angesprochen haben – erst denken und dann reden –, Ihrem Vorschlag folgend, entsprechend beherzigen.
Lassen Sie mich noch einmal kurz in aller Sachlichkeit zum Thema zurückkommen. Es geht um zwei Änderungen, die hier vorgenommen werden. In der Tat ist es so, dass bei der Kommunalverwaltungsreform noch vor Eintreten der angesprochenen Änderungen hinsichtlich der Zuständigkeit im Bodenschutz etwas klargezogen wird. Die Kommunalverwaltungsreform war vom Bestreben geprägt, die Erledigung von Aufgaben bürgernah bzw. dezentral dort anzusiedeln, wo große Ortskenntnis vorhanden ist, und die Kommunen zu stärken. In Bezug auf einen Punkt hat sich bei der Umsetzung gezeigt, dass ein anderer Effekt, der auch immer auftritt – dabei handelt es sich darum, dass große, zentrale Einheiten eher Spezialwissen vorhalten können –, dem eben in einem Umfang entgegenläuft, der zum damaligen Zeitpunkt nicht bekannt war. Insofern haben wir das gemacht, was getan werden muss, wenn so etwas bekannt wird: Wir haben es geradegezogen.
Sie sprechen an, dass hinsichtlich dieses Punktes nicht mit den Beteiligten gesprochen worden sei. Das ist schlichtweg falsch. Sowohl bei den parlamentarischen Vorgängen – insbesondere bei der Anhörung als auch in vielen Gesprächen – ist den Beteiligten die Möglichkeit gegeben worden, sich einzubringen. Auch Ihnen ist die Möglichkeit gegeben worden, sich einzubringen. Der Punkt hat allerdings in den Beratungen – auch was Ihre
Seite angeht – keine Rolle gespielt. Insofern ist diese Kritik zwar erwartet worden, ich finde aber, dass sie ganz deutlich überzogen ist.
Gerade beim Thema „Kommunalverwaltungsreform“ war das Bestreben vorhanden, alle politischen Kräfte – insbesondere auch die CDU als große Oppositionspartei – einzubinden. Sie haben dieses Angebot nicht so umfangreich wahrgenommen, wie wir uns das ursprünglich erwartet und erhofft hätten. Insofern müssen Sie eines bedenken: Wenn man mit dem Finger auf andere zeigt, zeigen gelegentlich auch ein paar Finger zurück.
Insofern ist es gut, dass wir heute die Kommunalverwaltungsreform an der Stelle – ich habe es angesprochen – geradeziehen; denn eine solche Mammutaufgabe ist auch damit verbunden, dass man das Spannungsfeld zwischen dezentraler und bürgernaher Wahrnehmung von Aufgaben auf der einen Seite, welches ich eben skizziert habe, und auf der anderen Seite dem Vorhalten von Spezialwissen, das in zentralen Einheiten einen Tick leichter geht, neu austariert. Das kann gelegentlich bei dem einen oder anderen Fall auch noch einmal passieren. So etwas ist keinesfalls ein Versagen des Parlamentarismus oder gar der Regierungsfraktion, sondern das ist ein Stück weit Normalität. Ich finde es zumindest im Ergebnis gut, dass Sie das mit Ihrem Votum auch ein Stück weit goutieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie man sieht, haben sich der Landtag und insbesondere die Ausschüsse mit dem in Rede stehenden Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN befasst. Das ist auch gut so. Wenn wir sagen, wir beschäftigen uns mit den bodenschutzfachlichen Aufgaben und den damit einhergehenden fundierten Spezialkenntnissen der zuständigen Bodenschutzbehörden, die immerhin 36 an der Zahl sind, ist das auch ein Wahrnehmen dieser wichtigen Aufgabe. Das ist prima.
Die Auseinandersetzung mit der Vollzugspraxis und die Frage der Wirtschaftlichkeit der vorgesehenen Maßnahme, die noch nicht in Kraft getreten ist, waren in diesem Zusammenhang auch ganz wichtig. Das ist das Gute. Das heißt, hier hat man zur rechten Zeit gehandelt.
Die Doppelbefassung, was die Zuständigkeitsverlagerung betrifft, wurde auch ausgeräumt. Die Nutzung von
Synergieeffekten wurde wieder eingeräumt. Es wurde auch über die Sach- und Personalkosten geredet. Sie haben sich wirklich eingehend mit dem Thema befasst. Ich bin den Ausschüssen dafür dankbar, dass sie das vorgetragene Votum billigen und dem Gesetzentwurf der Fraktionen zuzustimmen. So sind wir auch hier wieder zukunftsorientiert und nicht nur in den Beratungen, sondern auch in der Beschlussfassung wirtschaftlich sinnvoll.
Ein herzliches Dankeschön von meiner Seite an die Kolleginnen und Kollegen in den Behörden und im Kabinett, die sich noch einmal mit dem Thema eingehend befasst haben. Insbesondere auch ein Dankeschön an Margit Conrad.
Vielen Dank. Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 16/427 – in zweiter Beratung, da die Beschlussempfehlung die unveränderte Annahme empfiehlt. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Vielen Dank. Das war einstimmig.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Vielen Dank. Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.
Landesgesetz zu dem Staatsvertrag über die Ein- richtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/470 – Zweite Beratung
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Gegenstand der nunmehr anstehenden Beratung und Beschlussfassung ist das Zustimmungsgesetz des Landes, damit der am 2. September 2011 erklärte Beitritt von Rheinland-Pfalz zu dem Staatsvertrag der Länder Hessen, Baden-Württemberg, Bayern und NordrheinWestfalen zur Einrichtung einer Überwachungsstelle für die elektronische Aufenthaltsüberwachung wirksam werden kann. Die Notwendigkeit dieses Gesetzes ergibt sich aus Artikel 101 der Landesverfassung, wonach die Ratifikation eines solchen Staatsvertrags nur durch ein Landesgesetz möglich ist.
Eine erste Beratung dieses Gesetzentwurfs hat nicht stattgefunden. Vielmehr hat der Präsident des Landtags im Einvernehmen mit allen Fraktionen des Landtags gemäß § 54 Abs. 2 der Vorläufigen Geschäftsordnung des Landtags diesen Gesetzentwurf unmittelbar an den federführenden Rechtsausschuss überwiesen.
Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 6. Sitzung am 8. November 2011 beraten und dem Landtag einstimmig die Annahme empfohlen.