Ich möchte von Ihnen einen Haushaltsentwurf sehen, der einen ausreichenden Überschuss abbildet, um das an Rücklagen darzulegen, was Sie hier einfordern.
(Bracht, CDU: Sie sollten die Verfassung kennen! Da steht drin, die Regierung hat einen Haushaltsentwurf vorzulegen!)
Ja, aber Sie können ja etwas tun. Dann entmachten Sie dieses Parlament. Herr Bracht, wenn Sie sich nicht dem Haushaltsgesetzgeber zugehörig fühlen, dann ist das Ihre Auffassung von Haushaltsgesetzgebung. Meine ist eine andere, meine Damen und Herren.
(Dr. Weiland, CDU: Die ist aber verfassungswidrig! Nach der Verfassung hat die Landesregierung den Haushalt aufzustellen!)
Oh, verfassungswidrig! Mit diesem Argument sind Sie immer sehr schnell dabei. Ich glaube, wenn Sie hier dastehen und nur Forderungen erheben und nichts dazu beitragen, diese auch einzulösen, dann führen Sie vor allen Dingen eines auf, nämlich ein substanzloses politisches Theater. Das fügt sich doch ein in dieses gesamte Bild: Das Beklagen der schlechten Situation, das Beklagen der schwierigen Haushaltssituation und jedes Vorschlags, den diese Regierung hier vorgelegt hat oder der hier aus den Fraktionen vorgelegt wird, wird doch von Ihnen mit den Worten „So geht es aber nicht“ kommentiert. Wenn es nach Ihnen geht, haben wir 1.000 Lehrer mehr, 2.000 Polizisten mehr, und nirgendwo gespart. Meine Damen und Herren, das ist genau nicht die politische Alternative, die man von Ihnen erwarten darf.
Ihre Kritik, dass die Zuführung zum Pensionsfonds zur Bestimmung der zulässigen Nettokreditaufnahme verrechnet werden darf, ist in Teilen nicht unberechtigt. Ich glaube, darüber kann man eine vertiefte finanzwissenschaftliche und auch eine haushaltsrechtliche Debatte führen. Man muss nur generell dazu sagen, dass der
gesamte Investitionsbegriff in höchstem Maße kritisch und zur Bestimmung in weiten Teilen ungeeignet ist. Das hat spezifisch überhaupt nichts mit dem Pensionsfonds zu tun, sondern das liegt allein schon am Investitionsbegriff.
Dass das nicht das alleinige Problem ist, sieht man an drei Dingen: Erstens will ich Sie auf den Begriff der Nettoinvestition hinweisen, auf die fehlenden Abschreibungen im Investitionsbegriff, ich will Sie zweitens auf die Schwerpunkte im Bau- und im Betonbereich hinweisen, und ich will Sie drittens auch darauf hinweisen, dass wir in der Debatte um die Föderalismusreform und um die Finanzierungsstruktur genau deswegen diesen Begriff abgelöst und überwunden haben. Aber die Festlegung an dieser Grenze ist die Ausführung dessen, was bisher geübte Praxis gewesen ist, und ist damit verfassungsrechtlich zulässig. Das ist die falsche Diskussion. Aufgrund der Neuregelung zur Schuldenbremse, aufgrund der Regelungen zur neuen Schuldenbremse, die wir eingeführt haben, verblasst die Bedeutung dieses Werts zunehmend.
Diese Landesregierung hat sich auf den Weg gemacht, genau das einzuhalten, hat einen Plan und ein Konzept vorgelegt, hat klar angekündigt, wie wir das angehen wollen. Hier gilt das, was Herr Puchtler gesagt hat, dass auch Sie aufgefordert sind, sich an diesem Weg zu beteiligen und nicht nur daneben zu stehen und zu meckern, dass es so, wie es ist, nicht bleiben könne.
Ich will auch noch etwas zu dem Thema des Liquditätspools sagen. Das, was der Rechnungshof vorgetragen hat, das, was wir in der Diskussion herausgearbeitet haben, ist das, was wir im kommenden Landeshaushaltsgesetz auch vorlegen werden, das ist das, was wir von der Kritik aufnehmen werden. Wir haben es ausdrücklich zugelassen, dass der Rechnungshof sehr ausführlich geprüft und ausführlich dargestellt hat.
Wir werden das, was an Vorschlägen dazu kommt, aufgreifen, und wir werden die Präzisierungen, die erforderlich und hilfreich sind, vornehmen. Sie werden sehen, dass wir mit den Ergebnissen des Rechnungshofs kritisch und konstruktiv umgehen. Dann können Sie ja sagen, dass Sie sich darin bestätigt fühlen, dass wir damit insgesamt gut umgehen.
Ich finde, dass Ihnen die Aufführung des Theaterstücks „Die haushaltsrechtlich Rechtgläubigen“ ziemlich misslungen ist, meine Damen und Herren. Dafür haben Sie viel zu wenig Substanz und viel zu wenig eigene Vorschläge vorgelegt.
Darum gilt für uns in Summe: Wir GRÜNEN sind und waren nicht mit allen politischen Vorschlägen und nicht
Ich will ein Letztes sagen, weil Herr Schreiner auf die Kommunen abgehoben hat. Herr Puchtler hat es zweimal gesagt, aber ich wiederhole es gern ein drittes Mal: Dass der Bund für die Finanzlage der Kommunen hilfreich wäre, ist ein Mythos, den Sie wirklich niemandem hier im Hause erzählen können. Allein in der Frage der Finanzierung von Aufgaben, in der Frage der Weitergabe von Aufgaben und der Durchleitung von Mitteln und der entsprechenden Quantifizierung hat der Bund große Defizite.
Bei der Schieflage der Kommunen ist es eine entscheidende Fragestellung, wie viele der Aufgaben wir den Kommunen aufbürden und was wir davon auch durch den Bund finanzieren.
Herr Schreiner, Sie haben mit Ihrer Feststellung hinsichtlich der Liquiditätskredite vollkommen recht. Ja, es ist richtig: Rheinland-Pfalz ist in diesem Konzert ein Land, dessen Kommunen in höchstem Maße mit Liquiditätskrediten belastet sind.
Wir befinden uns aber im Umfeld von langjährig schwarz-gelb und auch schwarz regierten Bundesländern, nämlich dem Saarland und Nordrhein-Westfalen. Von daher müssen wir ganz eindeutig feststellen: Hier haben wir eine sehr systematische Verwerfung. Das werden Sie nicht dieser Landesregierung allein anlasten können.
Wenn Sie diesen Zustand beklagen, dann müssen Sie bitte auch zur Kenntnis nehmen, dass sich diese Landesregierung insgesamt auf den Weg gemacht hat, das abzustellen. Wir sind diejenigen, die einen kommunalen Entschuldungsfonds vorgelegt haben. Diese Landesregierung hat mit der kommunalen Verwaltungsreform einen ersten Schritt gemacht.
(Baldauf, CDU: Da haben Sie aber woanders unter- schrieben, Herr Steinbach! Herr Köbler war anderer Meinung – besserer Meinung!)
Ich darf Sie daran erinnern, dass die kommunalen Spitzenverbände, darunter auch Kämmerer, die ein CDUParteibuch haben, diesen Weg konstruktiv begleiten, dass dieser kommunale Entschuldungsfonds auch ihre Unterschrift mit trägt. Jetzt erwarte ich von Ihnen, dass Sie diesen Weg ebenfalls mitgehen. Aber eine Fehlentwicklung in den Kommunalfinanzen, die eine 30-jährige
Geschichte hinter sich hat, ist im Zeitraum einer Legislaturperiode nicht zu bewältigen. Daher hat sich diese Landesregierung auf einen langen und schwierigen Weg gemacht, was die kommunale Finanzsituation anbelangt. Wenn nicht ganz so viel Gegenfeuer vom Bund käme, dann wären wir an diesem Punkt auch gerne noch ein bisschen erfolgreicher.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, bevor wir zur Abstimmung kommen, habe ich noch einige angenehme Pflichten wahrzunehmen.
Heute sind Repräsentantinnen der Stadt Nastätten hier im Hause anwesend. Auf der Zuschauertribüne begrüßen wir die Bienenkönigin Friederike Schmitz und die Bienenprinzessin Tina Behnert mit Gefolge.
Die Sitzungsleitung hat gerade überlegt, ob es auch jemanden gibt, der die Drohnen vertritt. Aber das ist wahrscheinlich nicht der Fall.
Weiterhin begrüßen wir auf der Zuschauertribüne Mitglieder der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft Mainz. Herzlich willkommen!
Ferner begrüßen wir Bürgerinnen und Bürger aus Landau, die ehrenamtlich tätig sind. Herzlich willkommen!
War sie noch innerhalb? – Ich habe es nicht gesehen. War sie später? – Okay. Er ist ein fairer Mitstreiter, wie im Fußball: Wenn es nicht elfmeterreif war, wird auch kein Elfmeter gegeben, wenn derjenige der die Situation verursacht hat, dies zugibt – oder umgekehrt.
Herr Präsident, die Fraktion der CDU beantragt zu den fünf Nummern der Beschlussempfehlung Einzelabstimmung.
Wir kommen sodann zur Abstimmung über die Nummer I auf Seite 1 der Drucksache 16/352. Hierzu sind fünf Einzelabstimmungen durchzuführen.
Wir stimmen über Nummer I 1 ab. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Die Nummer I 1 ist mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.
Wir stimmen über die Nummer I 2 ab. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Damit wurde Nummer I 2 einstimmig zugestimmt.