Wir stimmen über die Nummer I 2 ab. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Damit wurde Nummer I 2 einstimmig zugestimmt.
Wir kommen zu Nummer I 3. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Der Nummer I 3 wurde einstimmig zugestimmt.
Wir kommen zu Nummer I 4. Ich lese das noch einmal vor, weil es ein wichtiger Punkt ist: „Der Landtag erteilt der Landesregierung nach § 114 Landeshaushaltsordnung Entlastung für das Haushaltsjahr 2009.“ Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Gegenstimmen? – Nummer I 4 ist mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.
Ich komme zu Nummer I 5. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Nummer I 5 ist einstimmig angenommen.
Vierter Bericht über die Lage behinderter Menschen und die Umsetzung des Landesgesetzes zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen (LGGBehM) Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags – Drucksachen 15/5489 und 16/338 –
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser Grundgesetz stellt allen Grundrechten voran, dass die Würde des Menschen unantastbar ist, und es verbietet Diskriminierungen auch aufgrund von Krankheit oder Behinderung.
2001 hat dieses Haus in die Landesverfassung von Rheinland-Pfalz in Artikel 64 aufgenommen, das Land, die Gemeinden und die Gemeindeverbände schützen behinderte Menschen vor Benachteiligung und wirken auf ihre Integration und die Gleichwertigkeit ihrer Lebensbedingungen hin.
In der konsequenten Umsetzung dieses Verfassungsauftrags haben wir am 4. Dezember 2002 einstimmig das Landesgesetz zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen beschlossen. Dieses Landesgesetz ist auch Grundlage des Berichts, den die Landesregierung hier zum vierten Mal erteilt hat und über den wir heute im Parlament sprechen.
Am 26. März 2009 hat Deutschland die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ratifiziert. Die Rahmenbedingungen für unsere Politik für behinderte Menschen sind damit eindeutig.
Rheinland-Pfalz war und ist mit dem genannten Landesgesetz und seiner Umsetzung Vorreiter in der Politik für behinderte Menschen in Deutschland. Dies erkennen wir ausdrücklich an. Wir sind mit unserer Behindertenpolitik auf einem guten Weg und gehen grundsätzlich auch in die richtige Richtung. Daran haben neben der Landesregierung viele Akteure in unserem Land einen erheblichen Anteil geleistet.
Neben den Leistungserbringern und den Leistungsträgern möchte ich besonders die Vertretungen der Betroffenen nennen. Alle haben einen engen Dialog mit der Landesregierung, aber auch mit uns geführt und führen ihn bis heute. Sie bringen ihre Belange, Wünsche und Erwartungen in den laufenden Prozess mit ein. Ihnen allen möchte ich an dieser Stelle auch im Namen der CDU-Fraktion für ihr Engagement ganz herzlich danken und hoffe, dass der enge Austausch auch in Zukunft fortgesetzt wird.
Der Bericht, der uns kurz vor den Wahlen vorgelegt wurde, hat sich der Systematik der UN-Konvention angepasst und beschreibt neben den Leitlinien die Handlungs- und Politikfelder beginnend bei den Betreuungsangeboten für Kinder über die Schulen und Hochschulen, den Arbeitsmarkt bis zum Wohnen. Es folgen Ausführungen zu den Feldern Gesundheit und Pflege, Schutz der Persönlichkeitsrechte und Interessenvertretungen, nicht zuletzt zu Mobilität und Barrierefreiheit, und er endet mit einem Ausblick.
Zu den einzelnen Themen werden die Aktivitäten der Kommunen benannt, und es erfolgt jeweils eine Stellungnahme des Landesbehindertenbeirats.
Zu Beginn dieser Aussprache ist es mir wichtig, auf zwei aktuelle Beschlüsse einzugehen, die für unsere Wahrnehmung der Würde des Menschen bedeutsam sind.
Am 6. Juli 2011 erfolgte die viel beachtete Beschlussfassung des Deutschen Bundestags zur Präimplantationsdiagnostik. Am Ende der Gewissensentscheidung stand die Freigabe der PID in engen Grenzen. Wir, die CDU Rheinland-Pfalz, hätten uns ein Verbot der PID gewünscht.
mend auf Unverständnis in der Gesellschaft stoßen kann. Hinzu kommt eine immer weitreichendere Pränataldiagnostik. Es darf nicht sein, dass sich schwangere Frauen einem deutlichen Druck ausgesetzt sehen, vor der Geburt die gesundheitliche Unbedenklichkeit des Ungeborenen untersuchen zu sollen. Der Druck wird durch immer einfachere Tests weiter zunehmen. Im Gegenteil. Wir müssen den werdenden Eltern Mut zusprechen. Wir müssen ihnen Mut machen, sich diesem Zwang zu entziehen und sich auch zu behinderten werdenden Kindern zu bekennen.
Ich möchte anregen, im nächsten Bericht auch auf diese Fragestellungen und die Unterstützungsangebote im Land einzugehen.
Die Frühförderung in Rheinland-Pfalz ist auch vor diesem Hintergrund ein wichtiges und wertvolles Angebot für Eltern behinderter oder von Behinderung bedrohter Kinder.
Die zweite Entscheidung betrifft den Embryonenschutz. Der EuGH hat sich gegen den Schutz eines Patents ausgesprochen, das ein Verfahren zur Gewinnung embryonaler Stammzellen beinhaltet und auf der Zerstörung von Embryonen beruht. Die Resonanz ist zwiespältig und beschreibt das moralische Dilemma: auf der einen Seite der verfassungsrechtlich verbriefte Schutz der Würde des Menschen von Anfang an und auf der anderen Seite die Enttäuschung all derer, die sich Heilung von Krankheit und Behinderung mithilfe von Stammzelltherapien erhoffen.
Auch vor dem Hintergrund der PID und der Pränataldiagnostik bleibt die Frage, kann es Gründe oder Zwecke geben, die das Zerstören von Embryonen rechtfertigen können. Diese Frage wird uns sicher noch weiter beschäftigen. Aber gerade in diesem Zusammenhang ist es besonders wichtig, sich klar für die Würde und die Rechte behinderter Menschen einzusetzen und die Gleichwertigkeit ihrer Lebensverhältnisse mit aller Macht anzustreben.
In Rheinland-Pfalz, aber auch bundesweit gibt es eine breite politische Mehrheit für eine moderne inklusive Politik für behinderte Menschen. Die vielfältigen Maßnahmen werden im Bericht der Landesregierung sehr anschaulich und mit den notwendigen Zahlen, zumindest was betroffene Personen angeht, dargelegt. Es spricht für den Bericht, dass sich kritische Stimmen darin wiederfinden, beispielsweise in der Stellungnahme des Landesbehindertenbeirats zum Handlungsfeld Arbeit oder seine Stellungnahme zum Handlungsfeld Wohnen, in der er vor möglichen negativen Folgen des Landeswohnformen- und Teilhabegesetzes warnt.
Wir erwarten und wünschen, dass die Hinweise ernst genommen und in der weiteren Umsetzung der UNKonvention und unseres Landesgesetzes berücksichtigt werden.
Zum Schluss möchte ich Ihnen gleichwohl meine Bedenken und Befürchtungen im Hinblick auf die künftige Entwicklung der Politik für behinderte Menschen mit auf den Weg geben.
Zum ersten Punkt: Im Zentrum aller Maßnahmen müssen die individuellen Bedürfnisse der Betroffenen stehen. Das, was sicher für viele behinderte Menschen gut und richtig ist, kann für andere einfach falsch und unangemessen sein. Möglichst selbstständiges, individuelles Wohnen gibt dem einen aufgrund seiner persönlichen und gesundheitlichen Ressourcen den Raum zur Entfaltung seiner Person. Dem anderen aber, der über weniger Fähigkeiten verfügt, kann der Weg in Einsamkeit, Unsicherheit und zu Einschränkungen seiner Entfaltung führen.
Ich bin mir sicher, wir werden auch in Zukunft stationäre Einrichtungen für Menschen brauchen, die nur dort den nötigen Schutz und die erforderliche Unterstützung und Betreuung erhalten, die sie benötigen, um ein erfülltes Leben führen zu können.
Wenn individuelles Wohnen fehlschlägt, muss es den Weg zurück geben. Dies gilt auch für die integrative Betreuung in Kitas oder das integrative Lernen in Schulen. Auch für Kinder brauchen wir in Zukunft weiter spezielle sonderpädagogische Kindertagesstätten und Förderschulen, um den individuellen Bedürfnissen dieser Kinder gerecht zu werden.
Auch dies verlangt die UN-Konvention in Artikel 5. Deshalb müssen diese Einrichtungen flächendeckend erhalten bleiben, sonst stehen sie faktisch nicht zur Verfügung.
Wir kennen einen praktischen Fall aus der Region Neuwied, dessen integrative Beschulung gescheitert ist, ein 13-jähriger autistischer Junge, für den man nicht die passende Förderschule findet. Die, die es sein soll, ist viel zu weit weg. Das Ergebnis ist, der 13-jährige Junge sitzt zu Hause. Das sollte es in Rheinland-Pfalz nicht geben.
Die Leistungserbringer – das ist mein zweiter Punkt, mein zweites Bedenken – und die Leistungsträger brauchen Kostensicherheit. Seit 17 Jahren wird versucht, die Rahmenvereinbarung nach § 79 SGB XII abzuschließen.
Unter Nummer 1.3 Ihres Berichts gehen Sie hierauf auch ein. Wir, die CDU-Fraktion, erwarten, dass diese Vereinbarung schnellstmöglich zustande kommt. Wenn die Umsteuerung auf die personenbezogene Systematik einen längeren Umstellungszeitraum erfordert, kann auch dieser in Schritten vereinbart werden. Es kann nicht sein, dass diejenigen, die unmittelbar die Hilfen sicherstellen, seit vielen Jahren über keinerlei Planungssicherheit verfügen.
Zu diesem Thema gehört auch die Änderung des Landesausführungsgesetzes zum – ich nenne es einmal so – Sozialhilfegesetz, in dem auch die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen geregelt ist. Auch hierauf gehen Sie in Ihrem Bericht unter Nummer 2.3.2 auf Seite 54 ein. Bislang übernimmt das Land in Ausnahmefällen oder Modellfällen auch ambulante Leistungen. Dies kann auch kein Dauerzustand sein. Die Kommunen brauchen ebenfalls Planbarkeit. Deshalb erwarten wir auch hier in dieser Legislaturperiode eine dauerhaft tragbare Lösung.
Drittens muss die Kostenentwicklung in der Eingliederungshilfe für die gesamte Gesellschaft auch unter großzügigen Maßstäben tragbar bleiben.
Bereits in den zurückliegenden Haushaltsberatungen haben wir auf die deutlichen Steigerungsraten hingewiesen, die die Kommunen, die Landkreise und die kreisfreien Städte besonders belasten. Ich bin der Überzeugung, dass die Individualisierung in der Behindertenhilfe insgesamt zu mehr Kosten führen wird. Umso mehr irritieren mich Äußerungen von SPD-Kommunalpolitikern, die im Gegenteil eine Kostensenkung erwarten, wenn die Eingliederungshilfereform von Frau Ministerin Dreyer endlich umgesetzt wird.
Was erwarten Sie, Frau Ministerin? Werden wir in der Zukunft immer häufiger akzeptieren, dass für die ambulante Betreuung mehrfach schwerbehinderter Menschen im Einzelfall monatlich weit über 10.000 Euro ausgegeben werden? Wie wichtig, wertvoll und teuer ist uns die stationäre Betreuung in gut ausgestatteten Einrichtungen?