Wir haben jetzt wieder ein Beispiel erlebt, wie der Minister versucht, dem Bericht ausweichend zu antworten.
Herr Minister, deswegen lese ich Ihnen die Stelle aus dem Bericht vor, es ist jetzt keine Interpretation. Seite 38: „Ein wesentlicher Grund für die in der Vergangenheit nicht vollständig verausgabten Mittel liegt darin, dass es durch fehlendes Baurecht oder Verzögerungen bei Gemeinschaftsvorhaben zu Abweichungen von den Ansätzen der Bauprogramme gekommen ist. Hinzu kommt der nach Auskunft des LBM mangelnde Planungsvorrat im Bereich des Landesstraßenbaus.“
Meine Damen und Herren, das ist keine Interpretation, sondern so viel zu Ihrer Antwort, mit der Sie versucht haben, in der Öffentlichkeit wieder ein anderes Bild darzustellen.
Meine Damen und Herren, es wird zu großen Problemen kommen. Das kann man ganz sachlich feststellen. Der Landesbetrieb Mobilität rechnet vor, 66 Stellen seien notwendig, um den Aufwuchs ohne die Zusatzmittel zu bewältigen.
Ich weiß nicht, ob wir das ohne Weiteres hinbekommen; denn Sie haben in den letzten Jahren im Rahmen des Sanierungsprogramms erst einmal Stellen abgebaut, dann nicht genügend eingestellt, und logischerweise fehlen dann heute welche.
Der Landesbetrieb Mobilität macht mit denen, die dort arbeiten, hervorragende Arbeit. Da sind wir uns einig. Die Überstundenleistungen sind explodiert, weil sie hervorragende Arbeit machen und machen müssen.
Meine Damen und Herren, der Vorwurf begründet sich darin, wie Sie in den letzten Jahren auf Dinge reagiert haben,
wie Sie darauf eingegangen sind und wie Sie sehenden Auges auf das, was der Rechnungshof nicht für das Jahr 2014, nicht für das Jahr 2013 und auch nicht für das Jahr 2011 folgend dargestellt hat, sondern der Bericht umfasst einen viel längeren Zeitraum, nicht ordentlich reagiert haben.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Licht, ich nenne Ihnen einmal ein Beispiel, das beweisen wird, dass Sie zwar im Großen und Ganzen tolle Reden schwingen wollen, aber den Einzelfall, auf den es ankommt, nicht im Blick haben.
Die Schottstraße in Traben-Trarbach, die L 190, möchte ich hier nennen. Für die setzen nicht nur wir uns ein, sondern das ist fraktionsübergreifend der Fall. Wir unterstützen, dass diese Straße endlich saniert wird. Auch der LBM ist mit dabei.
Eigentlich war das schon gut auf dem Weg, aber es mangelt am Baurecht. Der LBM hat genau dort versucht, ein beschleunigtes Planungsverfahren durchzuführen. Dazu ist aber die Übereinkunft aller Anlieger nötig. Die ist nicht zusammengekommen. Deswegen muss jetzt leider ein längeres Planungsverfahren in Angriff genommen werden.
Hier kommt das zum Tragen, was auch im Bericht des Rechnungshofs steht, dass manchmal das Baurecht fehlt. Dafür können Sie aber keine Landesregierung dieser Welt verantwortlich machen.
Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/4910 – Zweite Beratung
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten – Drucksache 16/5601 –
Der Berichterstatter Herr Abgeordneter Gies ist erkrankt, weshalb wir auf die Berichterstattung verzichten und direkt zur Debatte kommen.
Wir haben eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart, das heißt siebeneinhalb Minuten für die CDU-Fraktion.
Gestern Abend auf dem Parlamentarischen Abend der Landwirtschaftskammer haben auch die Regierungsfraktionen herausgehoben, wie wichtig die Landwirtschaft und der Weinbau in Rheinland-Pfalz noch für unser Land sind. Herr Schweitzer hat sogar davon gesprochen, dass es mit allen Zulieferern mehr Arbeitsplätze in der Landwirtschaft und im Weinbau gibt als im Baugewerbe.
Frau Ministerin Höfken gibt heute Morgen die Pressemeldung heraus, dass die Landesregierung Seite an Seite mit den Bauern und Winzern stehe.
Wenn man aber jetzt das Landesnaturschutzgesetz sieht, das wir heute beschließen wollen, dann sieht man wieder einmal, wie weit die Worte und die Taten auseinanderklaffen.
Wir haben zu diesem Gesetz im Ausschuss eine Anhörung gemacht, und in der Anhörung gab es massive Kritik von allen Seiten, von den Bauernverbänden bis hin zum Gemeinde- und Städtebund. Besonders kritisch sind die weit über das Bundesgesetz hinausgehenden Sonderregelungen für Rheinland-Pfalz gewertet worden. Die Verbände haben Alarm geschlagen. Insbesondere die Landwirtschaft sieht sich wieder einmal als Verlierer der neuen Gesetzgebung.
Die Regierungsfraktionen – das muss ich sagen – haben diese Kritik aufgegriffen, weil sie gemerkt haben, dass weit über das Ziel hinausgeschossen worden ist, und haben entsprechende Änderungsanträge eingebracht, die einige Regelungen in diesem Gesetz abmildern sollen.
Ich will nur auf einige kritische Punkte eingehen, die wir mit unserem Änderungsantrag abmildern wollen. Einmal haben wir sicherlich den Bereich, dass immer mehr Naturschutzbeauftragte eingesetzt werden sollen. Das bordet allmählich über. Nicht nur die öffentlichen Einrichtungen, die Verwaltungen sollen Naturschutzbeauftragte benennen, sondern mittlerweile auch die Firmen und Betriebe.
Diese Beauftragten haben dann die Aufgabe, die Landschaft, die Natur und die Grundstücke zu beobachten und Verstöße gegen die Naturschutzgesetzgebung an die Behörden zu melden.
Dass diesen Naturschutzbeauftragten dann auch noch umfassende Betretungsrechte für die privaten Grundstücke eingeräumt werden, kann die CDU nicht mittragen, meine lieben Kolleginnen und Kollegen.
Der zweite Problempunkt, den ich ansprechen will, besteht darin, dass Sie hier im Landtag das Transparenzgesetz einbringen und Informationsfreiheit und Transparenz sehr hochhalten. Hier im Landesnaturschutzgesetz sollen nun Neueinstufungen von Grundstücken erfolgen, ohne dass der Eigentümer Informationen erhält.